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Rechtsprechung
   BAG, 15.09.1992 - 3 AZR 438/91   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1992,2165
BAG, 15.09.1992 - 3 AZR 438/91 (https://dejure.org/1992,2165)
BAG, Entscheidung vom 15.09.1992 - 3 AZR 438/91 (https://dejure.org/1992,2165)
BAG, Entscheidung vom 15. September 1992 - 3 AZR 438/91 (https://dejure.org/1992,2165)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Anspruch auf Zusatzversorgung eines ABM-Arbeitnehmers im öffentlichen Dienst - Bedeutung einer Verweisung im Arbeitsvertrag auf den BAT - Verfall, Verjährung und Verwirkung des Stammrechts der betrieblichen Altersversorgung - Geltung des Versorgungstarifvertrages

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (29)Zitiert selbst (6)

  • BAG, 12.05.1992 - 3 AZR 226/91

    Zulässigkeit eines einheitlichen Alternativantrages - Pflicht zur …

    Auszug aus BAG, 15.09.1992 - 3 AZR 438/91
    Der Kläger braucht nicht das Prozeßrisiko dafür zu übernehmen, ob seine Versorgung durch eine Nachversicherung bei der VBL möglich ist (vgl. Urteil des Senats vom 29. November 1979, BAGE 32, 200, 202 = AP Nr. 10 zu § 242 BGB Ruhegehalt-VBL, zu I der Gründe; Urteil vom 12. Mai 1992 - 3 AZR 226/91 - zur Veröffentlichung in der Fachpresse bestimmt).

    Eine Nachversicherungspflicht besteht nicht, wenn der Arbeitnehmer zunächst im Rahmen einer Arbeitsbeschaffungsmaßnahme beschäftigt wurde und deshalb nicht unter den persönlichen Geltungsbereich des VersTV fiel (vgl. Urteil des Senats vom 12. Mai 1992 - 3 AZR 226/91 - zur Veröffentlichung in der Fachpresse bestimmt).

    Die Verpflichtung zu einer Versicherung zum Zwecke einer zusätzlichen Altersversorgung wird ausdrücklich abbedungen (vgl. Urteil des Senats vom 12. Mai 1992 - 3 AZR 226/91 - zur Veröffentlichung in der Fachpresse bestimmt).

  • BAG, 12.01.1974 - 3 AZR 114/73

    Ruhegehalt - Anspruch des Arbeitnehmers auf Verschaffung einer Zusatzversorgung - …

    Auszug aus BAG, 15.09.1992 - 3 AZR 438/91
    Der Senat ist auch bisher immer davon ausgegangen, daß Versorgungsstammrechte nicht von tariflichen Ausschlußfristen erfaßt werden (BAG Urteil vom 12. Januar 1974 - 3 AZR 114/73 - AP Nr. 5 zu § 242 BGB Ruhegehalt-VBL, zu III der Gründe; BAGE 43, 188, 197 = AP Nr. 1 zu § 1 BetrAVG Zusatzversorgungskassen, zu II 1 der Gründe).

    Für das Stammrecht selbst gilt allenfalls die 30-jährige Verjährung nach § 195 BGB (BAG Urteil vom 12. Januar 1974 - 3 AZR 114/73 - AP, aaO, zu III 1 der Gründe).

  • BAG, 03.08.1982 - 3 AZR 503/79

    Gewährung eines Schichtlohnzuschlags und Wechselschichtlohnzuschlags als …

    Auszug aus BAG, 15.09.1992 - 3 AZR 438/91
    Der an die Grundsätze des Haushaltsrechts gebundene öffentliche Arbeitgeber leistet regelmäßig nur in Vollzug gesetzlicher oder tariflicher Normen (vgl. BAGE 39, 271 [BAG 03.08.1982 - 3 AZR 503/79] = AP Nr. 12 zu § 242 BGB Betriebliche Übung).
  • BAG, 29.07.1986 - 3 AZR 71/85

    BAT - Zusatzversorgung - Zusatzversorgungskasse - Arbeitsvertrag - …

    Auszug aus BAG, 15.09.1992 - 3 AZR 438/91
    Die Revision kann sich nicht mit Erfolg auf das Urteil des Senats vom 29. Juli 1986 (- 3 AZR 71/85 - AP Nr. 16 zu § 1 BetrAVG Zusatzversorgungskassen) berufen.
  • BAG, 19.07.1983 - 3 AZR 250/81

    Tarifvertrag - Tarifliche Versorgungskasse - Versorgungsleistung - …

    Auszug aus BAG, 15.09.1992 - 3 AZR 438/91
    Der Senat ist auch bisher immer davon ausgegangen, daß Versorgungsstammrechte nicht von tariflichen Ausschlußfristen erfaßt werden (BAG Urteil vom 12. Januar 1974 - 3 AZR 114/73 - AP Nr. 5 zu § 242 BGB Ruhegehalt-VBL, zu III der Gründe; BAGE 43, 188, 197 = AP Nr. 1 zu § 1 BetrAVG Zusatzversorgungskassen, zu II 1 der Gründe).
  • BAG, 29.11.1979 - 3 AZR 404/78

    Hochschullehrer - Forschungsgemeinschaft - Geldmittel - Versorgung - …

    Auszug aus BAG, 15.09.1992 - 3 AZR 438/91
    Der Kläger braucht nicht das Prozeßrisiko dafür zu übernehmen, ob seine Versorgung durch eine Nachversicherung bei der VBL möglich ist (vgl. Urteil des Senats vom 29. November 1979, BAGE 32, 200, 202 = AP Nr. 10 zu § 242 BGB Ruhegehalt-VBL, zu I der Gründe; Urteil vom 12. Mai 1992 - 3 AZR 226/91 - zur Veröffentlichung in der Fachpresse bestimmt).
  • BAG, 12.06.2007 - 3 AZR 186/06

    Betriebliche Altersversorgung - Durchführungsweg, Ausschlussfrist, Verjährung

    Der Senat hat unterschieden zwischen dem betriebsrentenrechtlichen Stammrecht, das der 30jährigen Verjährungsfrist nach § 195 BGB aF unterfiel, und einzelnen Betriebsrentenleistungen, die der kürzeren zweijährigen Verjährungsfrist nach § 196 Nr. 8 oder 9 BGB aF unterfielen (BAG 15. September 1992 - 3 AZR 438/91 - AP BetrAVG § 1 Zusatzversorgungskassen Nr. 39, zu II 3 b der Gründe; 27. Januar 1998 - 3 AZR 415/96 - AP BetrAVG § 1 Zusatzversorgungskassen Nr. 45 = EzA BetrAVG § 1 Zusatzversorgung Nr. 7, zu B I 5 a der Gründe).
  • BAG, 07.03.1995 - 3 AZR 282/94

    Zusatzversorgung Teilzeitbeschäftigter

    b) Nach der ständigen Rechtsprechung des Senats gilt die Ausschlußfrist des § 70 BAT nicht für Ansprüche der Arbeitnehmer auf Verschaffung einer Zusatzversorgung (vgl. BAG Urteil vom 12. Januar 1974 - 3 AZR 114/73 - AP Nr. 5 zu § 242 BGB Ruhegehalt-VBL, zu III 1 der Gründe; Urteil vom 24. Mai 1974 - 3 AZR 422/73 - AP Nr. 6 zu § 242 BGB Ruhegehalt-VBL, zu III der Gründe; Urteil vom 15. Mai 1975 - 3 AZR 257/74 - AP Nr. 7 zu § 242 BGB Ruhegehalt-VBL, zu 5 der Gründe; Urteil vom 15. September 1992 - 3 AZR 438/91 - AP Nr. 39 zu § 1 BetrAVG Zusatzversorgungskassen, zu II 3 a der Gründe).
  • BAG, 21.01.2003 - 3 AZR 30/02

    Betriebliche Altersversorgung; Wirksamkeit eines Verzichts auf …

    Die Verwirkung eines Anspruchs tritt nur dann ein, wenn der Berechtigte mit der Geltendmachung seines Rechts längere Zeit zugewartet hat (Zeitmoment), besondere Umstände vorliegen, auf Grund derer der Verpflichtete nach Treu und Glauben annehmen durfte, der Berechtigte werde sein Recht nicht mehr geltend machen (Umstandsmoment) und dem Schuldner deshalb die Erfüllung der Forderung nicht mehr zuzumuten ist (Zumutbarkeitsmoment, BAG 15. September 1992 - 3 AZR 438/91 - AP BetrAVG § 1 Zusatzversorgungskassen Nr. 39, Leitsatz 4 und zu II 3 c der Gründe).
  • BAG, 15.03.2000 - 10 AZR 101/99

    Rückzahlung des Steueranteils einer Zuwendung - Verjährung

    Die Verwirkung kann als Ausprägung des Grundsatzes von Treu und Glauben (§ 242 BGB) wegen illoyal verspäteter Rechtsverfolgung dann eintreten, wenn der Berechtigte mit der Geltendmachung eines Rechts längere Zeit zugewartet hat (Zeitmoment), wenn besondere Umstände vorliegen, auf Grund derer der Verpflichtete annehmen durfte, der Berechtigte werde sein Recht nicht mehr geltend machen (Umstandsmoment) und dem Schuldner deshalb die Erfüllung der Forderung nicht mehr zuzumuten ist (BAG 15. September 1992 - 3 AZR 438/91 - AP BetrAVG § 1 Zusatzversorgungskassen Nr. 39).
  • BAG, 13.08.2008 - 7 AZR 269/07

    Arbeitnehmerüberlassung - Verwirkung - Verteilung der Darlegungslast für das …

    Nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts zur Verwirkung von Ansprüchen auf betriebliche Altersversorgung beginnt bei Ansprüchen, die das Rentenstammrecht betreffen, das Zeitmoment nicht vor Fälligkeit der sich aus dem Rentenstammrecht ergebenden Leistungen (BAG 18. September 2001 - 3 AZR 689/00 - BAGE 99, 92 = AP BGB § 613a Nr. 230 = EzA BGB § 613a Nr. 205, zu B II 4 b der Gründe; 15. September 1992 - 3 AZR 438/91 - AP BetrAVG § 1 Zusatzversorgungskassen Nr. 39, zu II 3 c der Gründe; 17. Dezember 1991 - 3 AZR 44/91 - AP BetrAVG § 1 Zusatzversorgungskassen Nr. 32 = EzA BGB § 611 Fürsorgepflicht Nr. 57, zu 6 der Gründe).
  • BAG, 19.08.2008 - 3 AZR 194/07

    Betriebliche Übung - Gleichbehandlungsgrundsatz

    Der Senat hat hierzu unterschieden zwischen dem betriebsrentenrechtlichen Stammrecht, das der 30-jährigen Verjährungsfrist nach § 195 BGB (aF) unterfiel, und einzelnen Betriebsrentenleistungen, auf die die kürzeren zweijährigen Verjährungsfristen nach § 196 Nr. 8 oder 9 BGB (aF) Anwendung fanden (BAG 15. September 1992 - 3 AZR 438/91 - AP BetrAVG § 1 Zusatzversorgungskassen Nr. 39, zu II 3 b der Gründe; 27. Januar 1998 - 3 AZR 415/96 - AP BetrAVG § 1 Zusatzversorgungskassen Nr. 45 = EzA BetrAVG § 1 Zusatzversorgung Nr. 7, zu B I 5 a der Gründe).
  • LAG Köln, 08.03.2016 - 12 Sa 689/15

    Treuegeld; Betriebsrente; Eingriff 3. Stufe; Ausschlussfrist; Verjährung

    Rn. 73 3. Bereits vor der Einführung des § 18a BetrAVG nahm der Dritte Senat des Bundesarbeitsgerichts an, dass das betriebsrentenrechtliche Stammrecht der 30-jährigen Verjährungsfrist unterfiel, und nur die einzelnen Betriebsrentenleistungen der kürzeren (BAG 15. September 1992 - 3 AZR 438/91 -).
  • BAG, 24.09.1996 - 3 AZR 698/95

    Betriebliche Altersversorgung: Verschaffungsanspruch - Zulässigkeit der …

    Falls die Klägerin nicht Mitglied der tarifschließenden Gewerkschaft war und Anspruchsgrundlage § 2 Abs. 1 BeschFG oder der Gleichbehandlungsgrundsatz ist, käme zwar eine Verwirkung auch für den Anspruch auf Verschaffung einer Zusatzversorgung in Betracht (vgl. BAG Urteil vom 15. September 1992 - 3 AZR 438/91 - AP Nr. 39 zu § 1 BetrAVG Zusatzversorgungskassen, zu II 3 c der Gründe).

    Ein Recht ist aber nur dann verwirkt, wenn der Berechtigte es längere Zeit nicht geltend gemacht hat und der Verpflichtete sich nach dem gesamten Verhalten des Berechtigten darauf einrichten durfte und eingerichtet hat, daß der Anspruch auch in Zukunft nicht geltend gemacht werde (vgl. u.a. BAG Urteil vom 5. Juli 1990 - 2 AZR 8/90 - AP Nr. 1 zu § 15 SchwbG 1986, zu I 3 b der Gründe; BAG Urteil vom 15. September 1992, aaO; BAG Urteil vom 12. Januar 1994 - 5 AZR 597/92 - AP Nr. 3 zu § 818 BGB, zu B II der Gründe).

    Während der Anspruch auf Verschaffung einer Zusatzversorgung (sog. Stammrecht) in 30 Jahren verjährt, beträgt die Verjährungsfrist für die einzelnen Ruhegeldraten nach § 198 Nr. 8 oder 9 BGB zwei Jahre (vgl. BAG Urteil vom 12. Januar 1974 - 3 AZR 114/73 - AP Nr. 5 zu § 242 BGB Ruhegehalt-VBL, zu III 1 der Gründe; BAG Urteil vom 15. September 1992 - 3 AZR 438/91 -, aaO, zu II 3 b der Gründe).

  • BAG, 10.10.2007 - 7 AZR 487/06

    Arbeitnehmerüberlassung - Verwirkung

    Nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts zur Verwirkung von Ansprüchen auf betriebliche Altersversorgung beginnt bei Ansprüchen, die das Rentenstammrecht betreffen, das Zeitmoment nicht vor Fälligkeit der sich aus dem Rentenstammrecht ergebenden Leistungen (BAG 17. Dezember 1991 - 3 AZR 44/91 - AP BetrAVG § 1 Zusatzversorgungskassen Nr. 32 = EzA BGB § 611 Fürsorgepflicht Nr. 57, zu 6 der Gründe; 15. September 1992 - 3 AZR 438/91 - AP BetrAVG § 1 Zusatzversorgungskassen Nr. 39, zu II 3 c der Gründe; 18. September 2001 - 3 AZR 689/00 - BAGE 99, 92 = AP BGB § 613a Nr. 230 = EzA BGB § 613a Nr. 205, zu B II 4 b der Gründe).
  • BAG, 10.10.2007 - 7 AZR 448/06

    Arbeitnehmerüberlassung - Verwirkung

    Nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts zur Verwirkung von Ansprüchen auf betriebliche Altersversorgung beginnt bei Ansprüchen, die das Rentenstammrecht betreffen, das Zeitmoment nicht vor Fälligkeit der sich aus dem Rentenstammrecht ergebenden Leistungen (BAG 18. September 2001 - 3 AZR 689/00 - BAGE 99, 92 = AP BGB § 613a Nr. 230 = EzA BGB § 613a Nr. 205, zu B II 4 b der Gründe; 15. September 1992 - 3 AZR 438/91 - AP BetrAVG § 1 Zusatzversorgungskassen Nr. 39, zu II 3 c der Gründe; 17. Dezember 1991 - 3 AZR 44/91 - AP BetrAVG § 1 Zusatzversorgungskassen Nr. 32 = EzA BGB § 611 Fürsorgepflicht Nr. 57, zu 6 der Gründe).
  • BAG, 13.12.1994 - 3 AZR 367/94

    Altersversorgung für befristet beschäftigte Arbeitnehmer

  • BAG, 27.04.1995 - 8 AZR 582/94

    Haftung des Arbeitgebers: Gesundheitsverletzung des Arbeitnehmers - tarifliche …

  • BAG, 07.03.1995 - 3 AZR 499/94

    Hinreichende Bestimmtheit von Feststellungsanträgen bei einer Feststellungsklage …

  • BAG, 17.04.1996 - 3 AZR 774/94

    Auswirkung eines Rechtsfehlers im arbeitsrechtlichen Grundverhältnis auf das …

  • LAG Düsseldorf, 27.11.2002 - 12 Sa 1071/02

    Betriebliche Übung in Diakonie- und Caritas-Einrichtungen

  • LAG Berlin-Brandenburg, 19.04.2012 - 14 Sa 179/12

    Vertragliches Rückkehrrecht zum Land Berlin - Wiedereinstellungsanspruch nach …

  • BAG, 21.01.1997 - 3 AZR 90/96

    Betriebliche Altersversorgung: Ausschluss Teilzeitbeschäftigter von der …

  • LAG Düsseldorf, 07.05.2003 - 12 Sa 216/03

    Klagerücknahmefiktion - Ausübung des Widerspruchsrechts beim Betriebsübergang

  • BAG, 21.01.1997 - 3 AZR 89/96

    Betriebliche Altersversorgung: Ausschluss Teilzeitbeschäftigter von der …

  • LAG Düsseldorf, 19.03.2003 - 12 Sa 1562/02

    Verschaffung einer Zusatzversorgung

  • LAG Köln, 19.10.2001 - 11 Sa 420/01

    Altersversorgung; Verzicht, Mitbestimmung, Verwirkung

  • BAG, 18.06.1996 - 3 AZR 253/95

    Rechtmäßigkeit des Ausschlusses unterhälftig beschäftigter Teilzeitkräfte von der …

  • LAG Mecklenburg-Vorpommern, 17.12.1998 - 3 Sa 22/98

    Verpflichtung eines Arbeitnehmers zur Rückzahlung einer Sonderzuwendung ; …

  • LAG Hamm, 19.04.2002 - 7 Sa 1326/01

    Liquidationsrecht des leitenden Abteilungsarztes, Kostenerstattungspflicht, …

  • LAG Berlin, 11.12.1997 - 14 Sa 116/97

    Streit über die Anwendung des Bundesangestelltentarifvertrags (BAT) oder des …

  • LAG Hamm, 04.07.2000 - 6 Sa 2458/98

    Erfüllungsanspruch und Schadensersatzanspruch auf Zusatzversorgung bei …

  • BAG, 17.12.1998 - 6 AZR 411/97
  • LAG Hamm, 26.11.2002 - 6 Sa 368/02

    Verschaffungsanspruch

  • LAG Hamm, 08.10.2002 - 6 Sa 1337/00

    Ruhegeldzusage durch Verweisung auf BAT

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