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Rechtsprechung
   BAG, 12.08.1976 - 3 AZR 481/76   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1976,3107
BAG, 12.08.1976 - 3 AZR 481/76 (https://dejure.org/1976,3107)
BAG, Entscheidung vom 12.08.1976 - 3 AZR 481/76 (https://dejure.org/1976,3107)
BAG, Entscheidung vom 12. August 1976 - 3 AZR 481/76 (https://dejure.org/1976,3107)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DB 1976, 2264
 
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Wird zitiert von ... (2)Zitiert selbst (4)

  • BAG, 17.05.1968 - 3 AZR 143/67

    Unrichtige Streitwertfestsetzung - Statthaftigkeit einer Streitwertrevision - …

    Auszug aus BAG, 12.08.1976 - 3 AZR 481/76
    Ob eine Streitwertfestsetzung offenkundig und auf den ersten Blick falsch ist und ob der richtige Streitwert offenkundig und auf den ersten Blick erkennbar die Nevisionsgrenze überschreitet (vgl. BAG 21, 22 ff. = AP Nr. 20 zu § 72 ArbGG 1953 Streitwertrevision), ist nach dem Inhalt des Urteils zu beurteilen, in dem der Streitwert festgesetzt worden ist, nicht zu berück sichtigen sind Vertvorstellungen, die eine Partei lediglich in Schriftsätzen geäußert hat und die in dem Urteil nicht angeführt sind (vgl. BAG AP Nr. 25 zu § 72 ArbGG 1953 Streitwertrevision).

    Das ist im einzelnen in dem Urteil des Senats vom 17. Mai 1968 - 5 AZR 145/67 - BAG 21, 22 [25 AP Er. 20 zu § 72 ArbGG 1953 Streltwertrevision [zu I der Gründe] - und dem Beschluß des Senats vom 24. Mai 1974 - 5 AZR 182/74 - AP Hr 25 zu § 72 ArbGG 1953 Streitwertrevision - ausgefuhrt, worauf hier mit verwiesen wird.

  • BAG, 02.06.1954 - 2 AZR 136/54

    Arbeitsgerichtsverfahren: Rechtsmittelstreitwert, Divergenz

    Auszug aus BAG, 12.08.1976 - 3 AZR 481/76
    Diese Bindung hat der Gesetzgeber im Interesse der Rechtssicherheit und Rechtsmittelklarheit getroffen, damit möglichst früh zeitig für die Prozeßbeteiligten erkennbar ist, ob nach dem Streitwert ein Urteil anfechtbar ist oder nicht (vgl. BAG 1, 8 C9, 103 - AP Kr. 2 zu § 72 ArbGG 1953" BAG AP Kr. 25 zu § 72 ArbGG 1953 Streitwertrevision).
  • BAG, 24.05.1974 - 3 AZR 182/74

    Streitwertrevision - Offenkundigkeit

    Auszug aus BAG, 12.08.1976 - 3 AZR 481/76
    Ob eine Streitwertfestsetzung offenkundig und auf den ersten Blick falsch ist und ob der richtige Streitwert offenkundig und auf den ersten Blick erkennbar die Nevisionsgrenze überschreitet (vgl. BAG 21, 22 ff. = AP Nr. 20 zu § 72 ArbGG 1953 Streitwertrevision), ist nach dem Inhalt des Urteils zu beurteilen, in dem der Streitwert festgesetzt worden ist, nicht zu berück sichtigen sind Vertvorstellungen, die eine Partei lediglich in Schriftsätzen geäußert hat und die in dem Urteil nicht angeführt sind (vgl. BAG AP Nr. 25 zu § 72 ArbGG 1953 Streitwertrevision).
  • BAG, 09.10.1954 - 2 AZR 313/54

    Arbeitsgerichtsverfahren: Nichtzulassungsbeschwerde, Divergenz bei Anwendung …

    Auszug aus BAG, 12.08.1976 - 3 AZR 481/76
    Ob eine Streitwertfestsetzung offenkundig und auf den ersten Blick falsch ist und ob der richtige Streitwert offenkundig und auf den ersten Blick erkennbar die Nevisionsgrenze überschreitet (vgl. BAG 21, 22 ff. = AP Nr. 20 zu § 72 ArbGG 1953 Streitwertrevision), ist nach dem Inhalt des Urteils zu beurteilen, in dem der Streitwert festgesetzt worden ist, nicht zu berück sichtigen sind Vertvorstellungen, die eine Partei lediglich in Schriftsätzen geäußert hat und die in dem Urteil nicht angeführt sind (vgl. BAG AP Nr. 25 zu § 72 ArbGG 1953 Streitwertrevision).
  • LAG Berlin, 07.11.1977 - 9 Sa 48/77

    Streitwert: Änderungskündigung - Dreimonatsdifferenz

    Hat sich der Wert des Streitgegenstandes nach der Verkündung des Urteils des Arbeitsgerichts, wie vorliegend, nicht verändert, § 69 Abs. 2 ArbGG , dann ist das Berufungsgericht grundsätzlich an den von der Vorinstanz festgesetzten Wert des Streitgegenstandes gebunden (vgl. Grunsky, ArbGG , 1976, § 69 Anm. 4; BAG AP Nr. 28 zu § 72 ArbGG 1953 Streitwertrevision = DB 1976, 2264).

    Eine Ausnahme von dieser Bindung gilt nur dann, wenn der von der Vorinstanz festgesetzte Wert des Streitgegenstandes nach keinen rechtlichen oder sonstigen vernünftigen Erwägungen zu rechtfertigen und damit offenkundig falsch ist und wenn der richtige Streitwert offenkundig und auf den ersten Blick erkennbar ist (vgl. BAG AP Nr. 20, 25, 28 zu § 72 ArbGG 1953 Streitwertrevision mit Anm. von Schumann zu Nr. 20 zu § 72 ArbGG Streitwertrevision = DB 1968, 1864; DB 1974, 2264; DB 1976, 2264).

  • BAG, 13.02.1984 - 7 AZB 22/83
    Es bedarf darüber dann keiner gesonderter Erwägungen mehr, während umgekehrt aus der offen sichtlichen Unrichtigkeit einer Wertfestsetzung noch nicht ohne weiteres folgt, ob ein die Rechtsmittelgrenze übersteigender an derer Streitwert gegeben ist (vgl. BAG Urteil vom 22. Oktober 1968 - 4 AZR 130/68 - AP Nr. 21 zu § 72 ArbGG 1953 Streitwert revision, unter I der Gründe? vgl. ferner BAG 12, 8? 13, 62; 17, 146; 21, 22 und 31, 338 r AP Nr. 12, 13, 16, 20 und 31 zu § 72 ArbGG 1953 Streitwertrevision sowie BAG Entscheidungen vom 20. Oktober I960 - 5 AZR 33/59 -, 15. Oktober 1965 - 3 AZR 12/65 -, 24. Mai 1974 - 3 AZR 182/74 -, 31. Oktober 1975 - 5 AZR 503/74 -, 12. August 1976 - 3 AZR 481/76 - und 20. Mai 1977 - 3 AZR 842/76 - AP Nr. 6, 18, 25, 26, 28 und 30 zu § 72 ArbGG 1953 Streitwertrevision).
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