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Rechtsprechung
   BAG, 05.08.1976 - 3 AZR 491/75   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1976,146
BAG, 05.08.1976 - 3 AZR 491/75 (https://dejure.org/1976,146)
BAG, Entscheidung vom 05.08.1976 - 3 AZR 491/75 (https://dejure.org/1976,146)
BAG, Entscheidung vom 05. August 1976 - 3 AZR 491/75 (https://dejure.org/1976,146)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Lehrer - Fürsorgepflicht - Heimerzieher - Strafverfahren wegen sittlicher Verfehlungen - Anspruch auf Ausstellung eines Zeugnisses - Zeugnis

  • arbeitszeugnis.com (Leitsatz)

    Arbeitszeugnis - Verhaltensbewertung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BB 1977, 297
 
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Wird zitiert von ... (8)Zitiert selbst (1)

  • BAG, 23.06.1960 - 5 AZR 560/58

    Zeugnis - Unterlage für neue Bewerbung - Unterrichtung eines Dritten - …

    Auszug aus BAG, 05.08.1976 - 3 AZR 491/75
    Es muss daher wahr sein und alle wesentlichen Tatsachen und Bewertungen enthalten, die für die Gesamtbeurteilung des Arbeitnehmers von Bedeutung sind und an denen ein künftiger Arbeitgeber ein berechtigtes und verständiges Interesse haben kann (BAGE 9, 289, 292 = AP Nr. 1 zu § 73 HGB , zu I 1 der Gründe; vgl. ferner BGH, AP Nr. 10 und AP Nr. 16 zu § 826 BGB , zu II 1 der Gründe).
  • BAG, 25.01.2022 - 9 AZR 146/21

    Schlussformulierung eines Arbeitszeugnisses - kein Anspruch auf Dankes- und …

    Dazu gehört die Pflicht des Arbeitgebers, auf Wunsch und im Interesse des Arbeitnehmers Dritten gegenüber Auskünfte über den Arbeitnehmer zu erteilen (vgl. bereits vor der Normierung in § 241 Abs. 2 BGB BAG 18. August 1981 - 3 AZR 792/78 - zu I 1 der Gründe; 5. August 1976 - 3 AZR 491/75 - zu II der Gründe).
  • BAG, 03.03.1993 - 5 AZR 182/92

    Äußere Form eines Zeugnisses

    Für den künftigen Arbeitgeber schafft es eine Unterlage für seine Entscheidung (vgl. BAGE 9, 289, 292 = AP Nr. 1 zu § 73 HGB; BAG Urteil vom 5. August 1976 - 3 AZR 491/75 - AP Nr. 10 zu § 630 BGB; BGH Urteil vom 26. November 1963 - VI ZR 221/62 - AP Nr. 10 zu § 826 BGB; BGH Urteil vom 15. Mai 1979 - VI ZR 230/76 - BB 1980, 779;… Schleßmann, Das Arbeitszeugnis, 12. Aufl. 1992, S. 16 f.).

    Hinsichtlich des Inhalts hat sich daher der gefestigte Grundsatz entwickelt, daß das Zeugnis der Wahrheit entsprechen (…BAGE 9, 289, 292 = AP, aaO; BAG Urteil vom 5. August 1976 - 3 AZR 491/75 - AP Nr. 10 zu § 630 BGB; BAGE 24, 112, 114 = AP Nr. 7 zu § 630 BGB), gleichwohl aber von verständigem Wohlwollen gegenüber dem Arbeitnehmer getragen sein muß und ihm das weitere Fortkommen nicht ungerechtfertigt erschweren darf (BAGE 24, 112, 114 = AP Nr. 7 zu § 630 BGB; BGH Urteil vom 26. November 1963 - VI ZR 221/62 - AP Nr. 10 zu § 826 BGB;… Staudinger/Neumann, BGB, 12. Aufl., § 630 Rz 25).

  • OLG Oldenburg, 23.07.2021 - 1 Ws 190/21

    Kein aktives Tun von Klinikleitung und Ärzten bei Tötung von Patienten; …

    Beiden Angeschuldigten DD und AA muss bei Zeugnisausstellung klar gewesen sein, dass es für einen zukünftigen Arbeitgeber ersichtlich von Bedeutung ist, nur eine solche Pflegekraft einzustellen, deren einwandfreie Führung und Leistung es erlaubt, diesem das Wohl von hilfebedürftigen Patienten anzuvertrauen; ein Zeugnis in dieser Form hätten sie daher ohne Erwähnung ihres Kenntnisstandes von den bisherigen internen Ermittlungen zu den reanimierungspflichtigen Vorgänge um II (etwa "CC-Liste"; "Kaliumkonferenz") wohl kaum ausstellen dürfen (vgl. BAG, Urteil vom 05.08.1976 - 3 AZR 491/75, AP BGB § 630 Nr. 10 m. Anm. Schnorr von Carolsfeld; LAG Baden-Württemberg…, Urteil vom 29.11.2007 - 11 Sa 53/07, juris Rn. 32).

    Rn. 57 Dementsprechend dürfte auch eine Pflicht zur Aufnahme eines dahingehenden Tatverdachts in das Arbeitszeugnis bestanden haben - und zwar gerade auch vor dem Hintergrund des vorstehend zitierten Urteils des Bundesarbeitsgerichts vom 5. August 1976 (a.a.O.): Jene Entscheidung hatte den Schadensersatzanspruch eines pädagogischen Mitarbeiters wegen der Erstellung eines aus seiner Sicht unrichtigen Zeugnisses zum Gegenstand.

    Rn. 61 Etwas anderes, vor allem eine weitergehende Haftung für Schäden Dritter, die nicht - wie der künftige Arbeitgeber - Adressaten des Zeugnisses sind, lässt sich auch der von der Staatsanwaltschaft in Ansatz gebrachten und bereits erwähnten Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 5. August 1976 (3 AZR 491/75, AP BGB § 630 Nr. 10 m. Anm. Schnorr von Carolsfeld) nicht entnehmen.

  • BAG, 14.09.1994 - 5 AZR 632/93

    Entfernung einer Abmahnung aus den Personalakten nach Beendigung des

    Nach dem Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 5. August 1976 (3 AZR 491/75 - AP Nr. 10 zu § 630 BGB) darf er auch gegen den Willen des Arbeitnehmers Auskünfte geben, wenn ein berechtigtes Interesse vorliegt.
  • ArbG Siegburg, 23.01.2025 - 5 Ca 1465/24

    Sozialarbeiter mit Kinderpornos - und das Arbeitszeugnis

    Das gleiche gilt für Auskünfte, die der bisherige Arbeitgeber solchen Stellen erteilt, die eine Anstellung des Heimerziehers in seinem bisherigen Beruf in Betracht ziehen." (vgl. BAG, Urteil vom 05.08.1976 - 3 AZR 491/75, AP BGB § 630 Nr. 10).

    Beiden Angeschuldigten DD und AA muss bei Zeugnisausstellung klar gewesen sein, dass es für einen zukünftigen Arbeitgeber ersichtlich von Bedeutung ist, nur eine solche Pflegekraft einzustellen, deren einwandfreie Führung und Leistung es erlaubt, diesem das Wohl von hilfebedürftigen Patienten anzuvertrauen; ein Zeugnis in dieser Form hätten sie daher ohne Erwähnung ihres Kenntnisstandes von den bisherigen internen Ermittlungen zu den reanimierungspflichtigen Vorgänge um II (etwa "CC-Liste"; "Kaliumkonferenz") wohl kaum ausstellen dürfen (vgl. BAG, Urteil vom 05.08.1976 - 3 AZR 491/75, AP BGB § 630 Nr. 10 m. Anm. Schnorr von Carolsfeld; LAG Baden-Württemberg…, Urteil vom 29.11.2007 - 11 Sa 53/07, juris Rn. 32).

    Insoweit schließt sich die erkennende Kammer den Ausführungen von Professor Dr. L. S von C in der Urteilsbesprechung zum Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 05.08.1976 - 3 AZR 491/75 (vgl. AP BGB § 630 Nr. 10, beck-online) an, wonach aus der Überlegung, dass alle Rechte und Pflichten seitens der Rechtsordnung auch unter dem Blickwinkel der Wahrung der Allgemeinbelange verliehen sind, folgt, dass auch auf sie in dem Zeugnisinhalt Rücksicht zu nehmen ist (Drittbezug der subjektiven Rechte auf die Allgemeinheit wie in Art. 14 GG).

  • LAG Düsseldorf, 21.01.2022 - 7 Sa 409/21

    Berücksichtigung von Weiterbeschäftigungsmöglichkeiten im Ausland bei Übernahme …

    Dies soll jedenfalls dann gelten, wenn der Arbeitnehmer ein berechtigtes Interesse an der Auskunftserteilung hat und dem Arbeitgeber ohne große Mühen möglich ist (BAG v. 05.08.1976 - 3 AZR 491/75; BAG v. 18.12.1984 - 3 AZR 389/83;… MüKoBGB/Henssler BGB § 630 Rn. 84, krit. ErfK/Müller-Glöge Rn. 59).
  • ArbG Siegburg, 09.11.2022 - 3 Ca 814/22

    Bauvoranfrage ist unentgeltliche Akquisetätigkeit!

    Diese Auskünfte müssen jedoch, ebenso wie Zeugnisse, der Wahrheit entsprechen und dürfen nur solchen Personen erteilt werden, die ein berechtigtes Interesse daran haben (BAG…, Urteil vom 18.08.1981 - 3 AZR 792/78 -, Rn. 14, juris; siehe auch BAG, Urteil vom 05.08.1976 - 3 AZR 491/75 -, Rn. 25, juris).
  • BAG, 16.03.1983 - 7 AZR 660/79
    Ein vom Arbeitgeber nach § 630 BGB zu erteilendes Zeugnis muß wahr sein und alle wesentlichen Tatsachen und Bewertungen enthalten, die für die Gesamtbeurteilung des Arbeitnehmers von Bedeutung sind und an denen ein künftiger Arbeitgeber ein berechtigtes und verständiges Interesse haben kann (BAG 9, 289, 292 = AP Nr. 1 zu § 73 HGB, zu I 1 der Gründe; BAG Urteil vom 5. August 1976 - 3 AZR 491/75 - AP Nr. 10 zu § 630 BGB; BGH AP Nr. 10 und Nr. 16 zu § 826 BGB, zu II 1 der Gründe).
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