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Rechtsprechung
   BAG, 22.04.1986 - 3 AZR 496/83   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1986,717
BAG, 22.04.1986 - 3 AZR 496/83 (https://dejure.org/1986,717)
BAG, Entscheidung vom 22.04.1986 - 3 AZR 496/83 (https://dejure.org/1986,717)
BAG, Entscheidung vom 22. April 1986 - 3 AZR 496/83 (https://dejure.org/1986,717)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Kürzung der Renten durch Unterstützungskasse des Deutschen Gewerkschaftsbundes (DGB) - Rechtfertigung von Eingriffen in rechtlich geschützte Position der Arbeitnehmer - Entgelt für langjährige Betriebstreue - Verteuerung der betrieblichen Altersversorgung

  • archive.org (Volltext/Leitsatz)

    Kürzung der Renten durch DGB-Unterstützungskasse

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 51, 397
  • ZIP 1986, 859
  • NZA 1986, 746
  • VersR 1987, 58
  • BB 1986, 1506
  • DB 1986, 1526
 
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Wird zitiert von ... (43)Zitiert selbst (9)

  • BAG, 17.04.1985 - 3 AZR 72/83

    Versorgungsregelung - Unterstützungskasse - Zusatzversorgung - Annahme des …

    Auszug aus BAG, 22.04.1986 - 3 AZR 496/83
    Eine Unterstützungskasse, die gehalts- und dienstzeitabhängige Betriebsrenten gewährt, kann die dienstzeitabhängigen Zuwachsraten im Rahmen der Billigkeit aus sachlichen Gründen kürzen (Anschluß an das Urteil des Senats vom 17. April 1985 - 3 AZR 72/83).

    Je nach der Stärke des Besitzstands setzt ein Eingriff zwingende, triftige oder nur weniger gewichtige sachliche Gründe voraus (dazu im einzelnen: Urteil des Senats vom 17. April 1985 - 3 AZR 72/83 - EzA § 1 BetrAVG Unterstützungskasse Nr. 2).

  • BAG, 08.12.1981 - 3 ABR 53/80

    Ersetzung betrieblicher Versorgungsordnung in der Form einer vertraglichen …

    Auszug aus BAG, 22.04.1986 - 3 AZR 496/83
    Die neue Regelung muß insgesamt und im Einzelfall den Grundsätzen der Billigkeit entsprechen, also einer gerichtlichen Billigkeitskontrolle standhalten (für die ablösende Betriebsvereinbarung vgl. Beschluß des Senats vom 8. Dezember 1981 - 3 ABR 53/80 - BAG 36, 327, 336 f. = AP Nr. 1 zu § 1 BetrAVG Ablösung, zu II 2 der Gründe).

    Die geltend gemachten sachlichen Gründe der Neuregelung sind auf ihr Gewicht hin zu überprüfen und im Rahmen der Billigkeit am Grundsatz der Verhältnismäßigkeit zu messen (zur ablösenden Betriebsvereinbarung vgl. BAG 36, 327, 343 = AP Nr. 1 zu § 1 BetrAVG Ablösung, zu B III 3 der Gründe).

  • BAG, 08.12.1981 - 3 AZR 518/80

    Unterstützungskasse - Leistungsrichtlinie - Mitbestimmungsrecht - Recht und …

    Auszug aus BAG, 22.04.1986 - 3 AZR 496/83
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Senats bedeutet dies, daß aus sachlichen Gründen, in genereller Form und im Rahmen der Billigkeit Änderungen der Versorgungsordnung zulässig sind, selbst wenn sie Versorgungsaussichten schmälern (BAG 21, 46, 51 = AP Nr. 127 zu § 242 BGB Ruhegehalt, zu B II der Gründe; 37, 217, 222 = AP Nr. 1 zu § 1 BetrAVG Unterstützungskassen, zu II 1 der Gründe).

    Pauschale und unbezifferte Kostenargumente lassen eine solche Prüfung nicht zu und reichen daher nicht aus (BAG 37, 217, 225 f. = AP Nr. 1 zu § 1 BetrAVG Unterstützungskassen, zu III 3a der Gründe).

  • BAG, 28.01.1964 - 3 AZR 137/62

    Rentenreform - Betriebliche Ruhegeldversprechen - Versorgungsbetrag - Anrechnung …

    Auszug aus BAG, 22.04.1986 - 3 AZR 496/83
    Rechtsprechung und Gesetzgebung sahen sich sogar vor die Frage gestellt, ob Betriebsrenten durch die Anrechnung von Sozialversicherungsrenten ausgezehrt werden dürfen (§ 5 Abs. 1 BetrAVG; BAG 15, 249 = AP Nr. 92 zu § 242 BGB Ruhegehalt).
  • BVerfG, 19.10.1983 - 2 BvR 298/81

    Unterstützungskasse

    Auszug aus BAG, 22.04.1986 - 3 AZR 496/83
    Es gelten die Grundsätze der Verhältnismäßigkeit und des Vertrauensschutzes (BVerfG, Beschluß vom 19. Oktober 1980 - BVerfGE 65, 196 [BVerfG 19.10.1983 - 2 BvR 298/81] = AP Nr. 2 zu § 1 BetrAVG Unterstützungskassen, zu C II 1 der Gründe).
  • BAG, 10.03.1972 - 3 AZR 278/71

    Ruhegehalt - Billigkeitskontrolle - Fürsorgepflicht - Versorgungsversprechen - …

    Auszug aus BAG, 22.04.1986 - 3 AZR 496/83
    Die Anerkennung der Unverfallbarkeit von erdienten Anwartschaften ist nichts anderes als die Anwendung der Grundsätze von Treu und Glauben, die im Zivilrecht stets zu beachten sind und die lediglich konkretisiert wurden, zunächst in der Rechtsprechung des Senats (BAG 24, 177 = AP Nr. 156 zu § 242 BGB Ruhegehalt) und später im Betriebsrentengesetz (§§ 1 ff., 18 BetrAVG).
  • BAG, 30.03.1973 - 3 AZR 26/72

    Ruhegehalt - Geldentwertung - Lebensversicherung - Pensionskassen - …

    Auszug aus BAG, 22.04.1986 - 3 AZR 496/83
    Auch insoweit haben die Rechtsprechung des Senats (BAG 25, 146 = AP Nr. 4 zu § 242 BGB Ruhegehalt-Geldentwertung) und das Betriebsrentengesetz (§ 16 BetrAVG), lediglich die allgemeinen Grundsätze von Treu und Glauben konkretisiert, die die Beklagte bei der Ausgestaltung ihrer Versorgungsordnung von vornherein berücksichtigen mußte.
  • BAG, 22.04.1986 - 3 AZR 100/83

    Mehrere Trägerunternehmen - Gruppen-Unterstützungskasse - Mitbestimmungsrecht - …

    Auszug aus BAG, 22.04.1986 - 3 AZR 496/83
    Dies hat der Senat durch ein Urteil vom heutigen Tage entschieden (- 3 AZR 100/83 - zur Veröffentlichung vorgesehen).
  • BAG, 31.05.1968 - 3 AZR 459/67

    Verschollenheit - Kriegsgefangenschaft - Hinterbliebenenrente - …

    Auszug aus BAG, 22.04.1986 - 3 AZR 496/83
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Senats bedeutet dies, daß aus sachlichen Gründen, in genereller Form und im Rahmen der Billigkeit Änderungen der Versorgungsordnung zulässig sind, selbst wenn sie Versorgungsaussichten schmälern (BAG 21, 46, 51 = AP Nr. 127 zu § 242 BGB Ruhegehalt, zu B II der Gründe; 37, 217, 222 = AP Nr. 1 zu § 1 BetrAVG Unterstützungskassen, zu II 1 der Gründe).
  • BAG, 08.12.2020 - 3 AZR 64/19

    Versorgungszusage - Störung der Geschäftsgrundlage

    Unvorhergesehene wirtschaftliche Belastungen, die erkennbar werden, können aber dann nicht einen Widerruf bzw. eine Änderung einer Versorgungszusage wegen Störung der Geschäftsgrundlage rechtfertigen, wenn sie schon in der ursprünglichen Zusage angelegt waren (vgl. BAG 22. April 1986 - 3 AZR 496/83 - zu III 2 c (1) der Gründe, BAGE 51, 397).
  • BAG, 16.02.2010 - 3 AZR 181/08

    Betriebliche Altersversorgung - Unterstützungskasse - Dynamische Bezugnahme auf …

    Der Senat hat in seiner Entscheidung vom 22. April 1986(- 3 AZR 496/83 - zu III 2 b der Gründe, BAGE 51, 397) zwar ausgeführt, dass der Regelungszweck und das Mittel der Kürzung in einem vernünftigen Verhältnis zueinander stehen müssten und pauschale und unbezifferte Kostenargumente eine solche Prüfung nicht zuließen.
  • BAG, 23.09.1997 - 3 ABR 85/96

    Verschlechternde Ablösung einer Gesamtzusage durch Spruch der Einigungsstelle

    a) Eine Anpassungsbefugnis wegen Wegfalls der Geschäftsgrundlage kann außer in einem Fall wirtschaftlicher Notlage auch dann bestehen, wenn sich die zugrunde gelegte Rechtslage nach Erteilung der Zusage ganz wesentlich und unerwartet geändert hat, und dies beim Arbeitgeber zu erheblichen Mehrbelastungen geführt hat (BAG Urteil vom 9. Juli 1985 - 3 AZR 546/82 - AP Nr. 6 zu § 1 BetrAVG Ablösung; Urteil vom 22. April 1986 - 3 AZR 496/83 - BAGE 51, 397 = AP Nr. 8 zu § 1 BetrAVG Unterstützungskassen;… Blomeyer/ Otto, BetrAVG, 2. Aufl., Einleitung Rz 556 ff., m.w.N.).

    Nur wenn durch die Rechtsänderung lediglich Pflichten konkretisiert worden sind, die bereits nach allgemeinen Grundsätzen bestanden, wie dies etwa bei der gesetzlichen Einführung der Unverfallbarkeit oder der Pflicht zur Anpassungsprüfung nach § 16 BetrAVG der Fall war, wird die Geschäftsgrundlage nicht berührt (BAG Urteil vom 22. April 1986 - 3 AZR 496/83 - BAGE 51, 397, 405 f. = AP Nr. 8 zu § 1 BetrAVG Unterstützungskassen, zu III 2 c (1) der Gründe; BAG Urteil vom 5. September 1989 - 3 AZR 575/88 - BAGE 62, 345 = AP Nr. 8 zu § 1 BetrAVG Hinterbliebenenversorgung).

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