Rechtsprechung
| BAG, 29.01.2008 - 3 AZR 522/06 |
Volltextveröffentlichungen (10)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
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Betriebsrentengesetz - Geltung in den neuen Ländern
- openjur.de
Betriebsrentengesetz; Geltung in den neuen Ländern
- Judicialis
Einigungsvertrag Anlage I Kapitel VIII Sachgebiet A Abschn. III Nr. 16 Buchst. a; ; Einigungsvertrag Anlage I Kapitel VIII Sachgebiet A Abschn. III Nr. 16 Buchst. b; ; BetrAVG § 7
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Erteilung einer Zusage für den Erhalt einer Betriebsrente durch einzelvertragliche oder kollektivvertragliche Begründung; Vermeidung von unkalkulierbaren Risiken aus bestehenden Versorgungszusagen als Zweck der Regelung des § 7 Gesetz zur Verbesserung der betrieblichen ...
- Betriebs-Berater
Die bloße Übernahme bzw. Bestätigung einer bestehenden Versorgungsverpflichtung stellt keine Erteilung einer Versorgungszusage dar
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Betriebliche Altersversorgung - Betriebsrentengesetz; Geltung in den neuen Ländern
- datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- ArbG Köln, 25.07.2003 - 5 Ca 5577/02
- LAG Köln, 21.12.2005 - 7 Sa 1348/03
- BAG, 29.01.2008 - 3 AZR 522/06
Papierfundstellen
- BB 2008, 1403
- DB 2008, 1867
- NZA-RR 2008, 426
Wird zitiert von ... (4) Zitiert selbst (9)
- BAG, 18.04.2007 - 4 AZR 652/05
Bezugnahmeklausel - Auslegung - Vertrauensschutz
Auszug aus BAG, 29.01.2008 - 3 AZR 522/06
Dabei ist vom Wortlaut auszugehen, zur Ermittlung des wirklichen Willens der Parteien sind aber auch die außerhalb der Vereinbarung liegenden Umstände einzubeziehen, soweit sie einen Schluss auf den Sinngehalt der Erklärung zulassen (st. Rspr., vgl. BAG 18. April 2007 - 4 AZR 652/05 - AP TVG § 1 Bezugnahme auf Tarifvertrag Nr. 53 = EzA TVG § 3 Bezugnahme auf Tarifvertrag Nr. 35, zu B II 1 der Gründe). - BAG, 07.11.2007 - 5 AZR 1007/06
Vertragsänderung nach Betriebsübergang - Anfechtungsfrist
Auszug aus BAG, 29.01.2008 - 3 AZR 522/06
Deswegen stand die Neuregelung auch nicht in einem so engen inneren Zusammenhang zu einem möglicherweise vorher vorausgegangenen Betriebsübergang von der H auf die Insolvenzschuldnerin, dass ihre Wirksamkeit dadurch in Frage gestellt wäre (vgl. dazu zB BAG 12. Mai 1992 - 3 AZR 247/91 - BAGE 70, 209; 23. November 2006 - 8 AZR 349/06 - AP BGB § 613a Wiedereinstellung Nr. 1 = EzA BGB 2002 § 613a Nr. 61 sowie neuerdings BAG 7. November 2007 - 5 AZR 1007/06 -). - BAG, 23.11.2006 - 8 AZR 349/06
Betriebsübergang - Beschäftigungsgesellschaft - (Wieder-) Einstellungsanspruch
Auszug aus BAG, 29.01.2008 - 3 AZR 522/06
Deswegen stand die Neuregelung auch nicht in einem so engen inneren Zusammenhang zu einem möglicherweise vorher vorausgegangenen Betriebsübergang von der H auf die Insolvenzschuldnerin, dass ihre Wirksamkeit dadurch in Frage gestellt wäre (vgl. dazu zB BAG 12. Mai 1992 - 3 AZR 247/91 - BAGE 70, 209; 23. November 2006 - 8 AZR 349/06 - AP BGB § 613a Wiedereinstellung Nr. 1 = EzA BGB 2002 § 613a Nr. 61 sowie neuerdings BAG 7. November 2007 - 5 AZR 1007/06 -).
- BAG, 12.05.1992 - 3 AZR 247/91
Arbeitsbedingungen - Änderungsvertrag - Erlaßvertrag - Anwartschaftserlaß - …
Auszug aus BAG, 29.01.2008 - 3 AZR 522/06
Deswegen stand die Neuregelung auch nicht in einem so engen inneren Zusammenhang zu einem möglicherweise vorher vorausgegangenen Betriebsübergang von der H auf die Insolvenzschuldnerin, dass ihre Wirksamkeit dadurch in Frage gestellt wäre (vgl. dazu zB BAG 12. Mai 1992 - 3 AZR 247/91 - BAGE 70, 209; 23. November 2006 - 8 AZR 349/06 - AP BGB § 613a Wiedereinstellung Nr. 1 = EzA BGB 2002 § 613a Nr. 61 sowie neuerdings BAG 7. November 2007 - 5 AZR 1007/06 -). - BAG, 23.04.2002 - 3 AZR 224/01
Betriebliche Übung, hier: Verhältnis zur Versorgungsordnung
Auszug aus BAG, 29.01.2008 - 3 AZR 522/06
Unabhängig davon, ob es sich hier um typische oder atypische Willenserklärungen handelt, kann der Senat sie selbst auslegen, da der erforderliche Sachverhalt vollständig festgestellt und kein weiteres tatsächliches Vorbringen zu erwarten ist (vgl. BAG 23. April 2002 - 3 AZR 224/01 - BAGE 101, 122, zu B II der Gründe). - BAG, 19.07.2005 - 3 AZR 472/04
Betriebliche Altersversorgung - Festlegung der Rentenhöhe
Auszug aus BAG, 29.01.2008 - 3 AZR 522/06
Die Auslegung dieser nicht typischen Vereinbarung durch das Landesarbeitsgericht ist insoweit ua. darauf zu überprüfen, ob die Regeln über die Auslegung von Willenserklärungen in §§ 133, 157 BGB richtig angewandt wurden (vgl. BAG 19. Juli 2005 - 3 AZR 472/04 - AP BetrAVG § 1 Nr. 42 = EzA BetrAVG § 1 Betriebliche Übung Nr. 7, zu I 1 der Gründe). - BAG, 24.03.1998 - 3 AZR 778/96
Anpassung von Betriebsrenten im Beitrittsgebiet
Auszug aus BAG, 29.01.2008 - 3 AZR 522/06
Die bloße Erfüllung einer bestehenden Rechtspflicht reicht ebenso wenig aus wie die Beschreibung der Folgen einer Rechtslage (BAG 24. März 1998 - 3 AZR 778/96 - BAGE 88, 205, zu II der Gründe). - LAG Köln, 21.12.2005 - 7 Sa 1348/03
Erneuerung tariflicher Versorgungszusage in der Energiewirtschaft
Auszug aus BAG, 29.01.2008 - 3 AZR 522/06
Auf die Revision des Beklagten wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Köln vom 21. Dezember 2005 - 7 Sa 1348/03 - aufgehoben. - ArbG Köln, 25.07.2003 - 5 Ca 5577/02
Auszug aus BAG, 29.01.2008 - 3 AZR 522/06
Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Köln vom 25. Juli 2003 - 5 Ca 5577/02 - wird zurückgewiesen.
- BAG, 14.07.2015 - 3 AZR 517/13
Ablösung von Versorgungsregelungen - Vertrauensschutz und Verhältnismäßigkeit - …
Die bloße Erfüllung einer bestehenden Rechtspflicht reicht ebenso wenig aus, wie die Beschreibung der Folgen einer Rechtslage (BAG 29. Januar 2008 - 3 AZR 522/06 - Rn. 22; 24. März 1998 - 3 AZR 788/96 - zu II der Gründe, BAGE 88, 205). - BAG, 19.01.2010 - 3 AZR 660/09
Betriebsrente - Neue Länder - Produktionsgenossenschaft des Handwerks - …
Die bloße Erfüllung einer bestehenden Rechtspflicht reicht ebenso wenig aus wie die Beschreibung der Folgen einer Rechtslage (BAG 29. Januar 2008 - 3 AZR 522/06 - Rn. 22, AP Einigungsvertrag Anlage I Kap. VIII Nr. 11 = EzA BetrAVG § 7 Nr. 73). Unter Anwendung der Grundsätze des allgemeinen Vertragsrechts muss vielmehr über eine bestehende Rechtspflicht hinaus eine eigenständige Verpflichtung begründet werden (BAG 24. März 1998 - 3 AZR 778/96 - zu II der Gründe, BAGE 88, 205). Diese Voraussetzung ist erfüllt, wenn dem Versorgungsberechtigten nach dem Stichtag zumindest eine bestätigende Neuzusage erteilt wird (BAG 19. Dezember 2000 - 3 AZR 451/99 - zu B I 3 der Gründe, BAGE 97, 1; BGH 25. Juli 2005 - II ZR 237/03 - zu I der Gründe, AP BetrAVG § 17 Nr. 35). Es muss also über die bloße Abwicklung einer Versorgungsregelung hinaus der Wille des Versorgungsschuldners deutlich geworden sein, sich aufgrund der Umstände der erstmaligen oder bestätigenden Neuerteilung an die Versorgungszusage gebunden zu fühlen. - BAG, 19.01.2010 - 3 AZR 409/09
Betriebliche Altersversorgung - Zusage aus Anlass eines Arbeitsverhältnisses oder …
Die bloße Erfüllung einer bestehenden Rechtspflicht reicht ebenso wenig aus wie die Beschreibung der Folgen einer Rechtslage (BAG 29. Januar 2008 - 3 AZR 522/06 - Rn. 22, AP Einigungsvertrag Anlage I Kap. VIII Nr. 11 = EzA BetrAVG § 7 Nr. 73). In Anwendung der Grundsätze des allgemeinen Vertragsrechts muss deshalb über eine bestehende Rechtspflicht hinaus eine eigenständige Verpflichtung begründet werden (BAG 24. März 1998 - 3 AZR 778/96 - zu II der Gründe, BAGE 88, 205). Diese Voraussetzung ist erfüllt, wenn dem Versorgungsberechtigten nach dem Stichtag zumindest eine bestätigende Neuzusage erteilt wird (BAG 19. Dezember 2000 - 3 AZR 451/99 - zu B I 3 der Gründe, BAGE 97, 1; BGH 25. Juli 2005 - II ZR 237/03 - zu I der Gründe, AP BetrAVG § 17 Nr. 35). Das bedeutet, dass über die bloße Abwicklung einer Versorgungsregelung hinaus der Wille des Versorgungsschuldners deutlich geworden sein muss, sich aufgrund der Umstände der erstmaligen oder bestätigenden Neuerteilung an die Versorgungszusage gebunden zu fühlen.Sollte die Beitragsleistung zu Unrecht erbracht worden sein, wäre sie im Rahmen der maßgeblichen rechtlichen Regelungen ggf. zurückzuerstatten (BAG 29. Januar 2008 - 3 AZR 522/06 - Rn. 37, AP Einigungsvertrag Anlage I Kap. VIII Nr. 11 = EzA BetrAVG § 7 Nr. 73)..
- LAG Köln, 27.02.2009 - 10 Sa 1031/08
Altersversorgung; Einigungsvertrag
Die bloße Erfüllung einer bestehenden Rechtspflicht reicht ebenso wenig aus, wie die Beschreibung der Folgen einer Rechtslage (vgl. BAG, Urteil vom 29.01.2008 - 3 AZR 522/06 -, in DB 2008, Seite 1867 f.).
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