Rechtsprechung
| BAG, 23.09.2003 - 3 AZR 551/02 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- lexetius.com
Betriebliche Altersversorgung: Teilwiderruf einer Versorgungszusage - Überraschende Vertragsklausel - Unklarheitenregel im Betriebs-rentenrecht - Vertragsanpassung nach den Grundsätzen einer Störung der Geschäftsgrundlage
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Mittel für Leistungen der betrieblichen Altersversorgung; Reduzierung der Beitragsleistung aufgrund von Nebenabreden; Auslegung nach der Unklarheitenregel; Rechtsfolge einer überraschenden Vertragsklausel; Vertragsanpassung nach den Grundsätzen über den Wegfall oder die ...
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Betriebliche Altersversorgung; Arbeitsvertragsrecht; Tarifrecht öffentlicher Dienst - Betriebliche Altersversorgung: Teilwiderruf einer Versorgungszusage; Überraschende Klausel; Unklarheitenregel im Betriebsrentenrecht; Vertragsanpassung nach den Grundsätzen einer ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- ArbG Berlin, 27.09.2001 - 66 Ca 11442/01
- LAG Berlin, 01.08.2002 - 10 Sa 2338/01
- BAG, 23.09.2003 - 3 AZR 551/02
Papierfundstellen
- NZA 2005, 72 (Ls.)
Wird zitiert von ... (7) Zitiert selbst (4)
- BAG, 29.11.1995 - 5 AZR 447/94
Überraschende Klausel in Formulararbeitsverträgen
Auszug aus BAG, 23.09.2003 - 3 AZR 551/02
Schon vor Inkrafttreten der §§ 305 ff. BGB nF war allgemein anerkannt, dass überraschende Klauseln in Formulararbeitsverträgen und in allgemeinen Arbeitsbedingungen nicht Vertragsbestandteil werden (BAG 29. November 1995 - 5 AZR 447/94 - BAGE 81, 317 mwN). - BAG, 17.10.2000 - 3 AZR 69/99
Versorgungsschaden durch Verletzung der Hinweispflicht
Auszug aus BAG, 23.09.2003 - 3 AZR 551/02
Da die Nebenabrede eine typisierte Vereinbarung ist, unterliegt ihre Auslegung der vollen revisionsgerichtlichen Überprüfung (BAG 17. Oktober 2000 - 3 AZR 69/99 - AP BetrAVG § 1 Zusatzversorgungskassen Nr. 56 = EzA BetrAVG § 1 Nr. 71, zu B I 1 der Gründe). - BAG, 25.07.1990 - 5 AZR 394/89
Chefarzt - Änderung der Gebührenordnung
Auszug aus BAG, 23.09.2003 - 3 AZR 551/02
Wie in der Rechtsprechung anerkannt ist, können auch Gesetzesänderungen eine Störung der Geschäftsgrundlage darstellen (BAG 25. Juli 1990 - 5 AZR 394/89 - BAGE 65, 290, 301). - LAG Berlin, 01.08.2002 - 10 Sa 2338/01
Kürzung eines Arbeitgeberanteils zur betrieblichen Altersversorgung; Einordnung …
Auszug aus BAG, 23.09.2003 - 3 AZR 551/02
Die Revision der Beklagten gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Berlin vom 1. August 2002 - 10 Sa 2338/01 - wird zurückgewiesen.
- BAG, 12.12.2006 - 3 AZR 388/05
Anspruch auf Verschaffung einer Zusatzversorgung
Wer eine Regelung geschaffen hat, muss bei Unklarheiten die ihm ungünstige Auslegungsmöglichkeit gegen sich gelten lassen (ständige Rechtsprechung des Senats vgl. ua. 23. September 2003 - 3 AZR 551/02 - AP BetrVG 1972 § 77 Nr. 93 = EzA BGB 2002 § 305c Nr. 1, zu II 1 der Gründe). - BAG, 17.06.2008 - 3 AZR 254/07
Eingriff in Versorgungsregelung
Wer - wie hier die Beklagte -eine Regelung geschaffen hat, muss bei Unklarheit die ungünstige Auslegungsmöglichkeit gegen sich gelten lassen (st. Rspr. des Senats, vgl. ua. 23. September 2003 - 3 AZR 551/02 - AP BetrVG 1972 § 77 Nr. 93 = EzA BGB 2002 § 305c Nr. 1, zu II 1 der Gründe). - LAG Rheinland-Pfalz, 05.06.2008 - 2 Sa 84/08
Zusatzversorgung für eine Lektorin - Auslegung einer Verweisungsklausel - …
Die so genannten Unklarheitenregelung (jetzt § 305 c Abs. 2 BGB) galt bereits vor Inkrafttreten des Schuldrechtsmodernisierungsgesetzes (vgl. ständige Rechtsprechung des BAG, unter anderem 23.09.2003, 3 AZR 551/02 = AP BetrVG 1972, § 77 Nr. 93 und BAG, Urteil vom 12.12.2006, 3 AZR 388/05 = ZTR 2007, 573).
- LAG Hamm, 27.07.2005 - 6 Sa 29/05
AGB-Kontrolle von kombiniertem Freiwilligkeits- und Widerrufsvorbehalt
Nach der vom BAG als allgemeiner Rechtsgedanke anerkannten Unklarheitenregel (BAG 23.09.2003 - 3 AZR 551/02; BAG 19.03.2003 - 4 AZR 331/02; BAG 24.04.2001 - 210/00), wonach derjenige, der eine Regelung geschaffen hat, bei Unklarheiten über ihre Auslegung die ihm ungünstigste Auslegungsmöglichkeit gegen sich gelten lassen muss, gilt allenfalls der Widerrufsvorbehalt aus Nr. 1.5 der Teamcoach-Vereinbarung. - LAG Schleswig-Holstein, 02.02.2005 - 3 Sa 515/04
Schadensersatz, Kündigung, außerordentlich, Verfrühungsschaden, …
Im Einzelfall muss der Verwender besonders daraufhin hinweisen oder die Klausel drucktechnisch hervorheben (BAG v. 22.04.2004 - 8 AZR 269/03 m.w.N; BAG v. 23.09.2003 3 AZR 551/02; BAG v. 06.08.2003 - 7 AZR 9/03; BAG v. 29.11.1995 - 5 AZR 47/94). - ArbG München, 13.03.2015 - 33 Ca 14749/13
AGB-Kontrolle, überraschende Klausel, Anfechtung, Änderung einer …
Dabei sind alle Umstände zu berücksichtigen, insbesondere Gang und Inhalt der Vertragsverhandlungen und das äußere Erscheinungsbild des Vertrags (BGH, Urteil vom 21.11.1991, IX ZR 60/91, NJW 1992, 1234, 1235; BAG, Urteil vom 23.09.2003, 3 AZR 551/02, ). - LAG Hessen, 18.05.2011 - 8 Sa 1979/10
Beendigung eines Arbeitsverhältnisses durch Erreichen einer in einer …
Wer aber eine Regelung geschaffen hat, muss bei Unklarheiten die ihm ungünstige Auslegungsmöglichkeit gegen sich gelten lassen (ständige Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts vgl. u.a. BAG v. 23.09.2003 - 3 AZR 551/02 - AP BetrVG 1972 § 77 Nr. 93 zu II. 1. der Gründe; BAG v. 18.05.2010 - 3 AZR 373/08 - NZA 2010, 935 zu II. 3. c) der Gründe).
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