Rechtsprechung
| BAG, 16.06.1978 - 3 AZR 783/76 |
Volltextveröffentlichungen (6)
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KO § 50; ; KO § 29; ; KO § 59; ; KO § 61; ; KO § 69; ; VerglO § 107; ; BGB § 134; ; BGB § 138; ; BGB § 242
- JLaw (App) | www.prinz.law
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Anfechtbare Gläubigerbenachteiligung durch bedingte Abtretung von Rechten aus Rückdeckungsversicherung an begünstigten Arbeitnehmer
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Rückdeckungsversicherung - Übertragung der Rechte - Finanzierung einer Versorgungszusage - Vergleichsantrag - Konkursantrag - Forderungsabtretung - Gläubigerbenachteiligung - Gesetzesumgehung
- rechtsportal.de (Leitsatz)
BGB § 242 ; KO § 30
Betriebliche Altersversorgung: Anfechtbarkeit der Übertragung von Rechten aus einer Rückdeckungsversicherung durch den Arbeitgeber auf den Arbeitnehmer
Verfahrensgang
- ArbG Ulm, 27.01.1976 - 1 Ca 582/75
- LAG Baden-Württemberg, 20.08.1976 - 2 Sa 60/76
- BAG, 16.06.1978 - 3 AZR 783/76
- BAG, 16.06.1978 - 5 AZR 783/76
Papierfundstellen
- VersR 1979, 194
- VersR 1979, 434
- BB 1978, 1363
- DB 1978, 1843
Wird zitiert von ... (5) Zitiert selbst (7)
- BAG, 16.03.1972 - 3 AZR 191/71
Ruhegehalt - Versorgungsanwartschaft - Konkurs
Auszug aus BAG, 16.06.1978 - 3 AZR 783/76
Vielmehr verwandelte sich die Anwartschaft bei der Eröffnung des Konkurses in einen Abfindungsanspruch, der nach § 69 KO zu schützen war (BAG 24, 204 [2113 = AP Nr. 9 zu § 61 KO [unter I 5 der Gründe]; Urteil vom 8. Dezember 1977 - 3 AZR 324/76 - [demnächst] AP Nr. 10 zu § 61 KO).Eine richterrechtliche Ergänzung der Konkursrechte zugunsten der Versorgungsanwärter ist nicht möglich (BAG 24, 204 [213] = AP Nr. 9 zu § 61 KO [unter II 2 der Gründe]; Urteil vom 8. Dezember 1977 - 3 AZR 324/76 - C demnächst] AP Nr. 10 zu § 61 KO [unter 2 der Gründe]).
- BAG, 08.12.1977 - 3 AZR 324/76
Anspruch auf Abfindung einer Versorgungsanwartschaft
Auszug aus BAG, 16.06.1978 - 3 AZR 783/76
Vielmehr verwandelte sich die Anwartschaft bei der Eröffnung des Konkurses in einen Abfindungsanspruch, der nach § 69 KO zu schützen war (BAG 24, 204 [2113 = AP Nr. 9 zu § 61 KO [unter I 5 der Gründe]; Urteil vom 8. Dezember 1977 - 3 AZR 324/76 - [demnächst] AP Nr. 10 zu § 61 KO).Eine richterrechtliche Ergänzung der Konkursrechte zugunsten der Versorgungsanwärter ist nicht möglich (BAG 24, 204 [213] = AP Nr. 9 zu § 61 KO [unter II 2 der Gründe]; Urteil vom 8. Dezember 1977 - 3 AZR 324/76 - C demnächst] AP Nr. 10 zu § 61 KO [unter 2 der Gründe]).
- BAG, 10.03.1972 - 3 AZR 278/71
Ruhegehalt - Billigkeitskontrolle - Fürsorgepflicht - Versorgungsversprechen - …
Auszug aus BAG, 16.06.1978 - 3 AZR 783/76
Nach der Rechtsprechung des Senats konnte die Versorgungsanwartschaft des Beklagten zu dieser Zeit nicht mehr erlöschen (grundlegend: BAG 24, 177 = AP Nr. 156 zu § 242 BGB Ruhegehalt und st.Rspr.).
- BGH, 16.12.1957 - VII ZR 49/57
Verlängerter Eigentumsvorbehalt
Auszug aus BAG, 16.06.1978 - 3 AZR 783/76
Eine solche Bedingung wird in Rechtsprechung und Lehre als Umgehung des konkursrechtlichen Grundsatzes der gleichmäßigen Gläubigerbefriedigung angesehen und wenn nicht sogar als sittenwidrig (RGZ 92, lo5 Clo93), so doch jedenfalls als gesetzwidrig gewertet (mit doppelter Begründung: Weber in Anm. zu AP Nr. 1 zu § 29 KO [unter 2 b];… Mentzel-Kuhn, KO, 8. Aufl., § 43 Anm. 8 Ca.E.];… ohne Begründung: Böhle-Stamschräder, KO, 12. Aufl., § 43 Anm. 11; auch BGHZ 26, 185 C1933). - BAG, 29.07.1967 - 3 AZR 55/66
Rückdeckung einer erteilten Versorgungszusage - Lebensversicherung mit eigener …
Auszug aus BAG, 16.06.1978 - 3 AZR 783/76
Ihr versorgungsrechtlicher Zweck reicht nicht aus, ein Aussonderungsrecht zugunsten des Beklagten zu begründen (BAG 20, 11 [15 f.] = AP Nr. 1 zu § 29 KO [ unter III der Gründe]; Weber in Anm. zu AP Nr. 1 zu § 29 KO [ unter 2 a mit zahlreichen Nachweisen];… jetzt auch Mentzel-Kuhn, KO, 8. Aufl., § 43 Anm. 8). - BAG, 26.05.1964 - 3 AZR 402/63
Einordnung von nach Konkurseröffnung fällig werdenden Gehaltsforderungen als …
Auszug aus BAG, 16.06.1978 - 3 AZR 783/76
Solche schuldrechtlichen Ansprüche können die rechtliche Stellung der Arbeitnehmer im Konkurs nicht verbessern, weil sie ebenfalls nur einfache Konkursforderungen darstellen (BAG 16, 45 = AP Nr. 1 zu § 59 KO). - BGH, 29.06.1957 - IV ZR 313/56
Rechtsmittel
Auszug aus BAG, 16.06.1978 - 3 AZR 783/76
Dennoch war der Kläger berechtigt, seinen Hilfsantrag auch in der Revisionsinstanz zu wiederholen (BGHZ 25, 79 [85]; LM Nr. 1 zu § 525 ZPO;… für die Berufungsinstanz mit etwas anderer Begründung im Ergebnis auch Stein-Jonas-Grunsky, ZPO, 20. Aufl., § 537 Anm. I 1 b bb;… a.A. aber Rosenberg-Schwab, Zivilprozeßrecht, 12. Aufl., § 140 III 3 "b, S. 792).
- BAG, 15.06.2010 - 3 AZR 334/06
Direktversicherung - Insolvenz
Rn. 34 Demgemäß hat der Senat bereits in seinem Urteil vom 16. Juni 1978 (- 3 AZR 783/76 - AP KO § 30 Nr. 4 = EzA KO § 30 Nr. 1), wenn auch nicht tragend, ausgesprochen, dass mit der Vereinbarung einer bis zur Stellung eines Konkursantrages aufschiebend bedingten Abtretung der Rechte aus einer (Rückdeckungs-)Versicherung (für eine unverfallbare Anwartschaft auf Betriebsrente) der konkursrechtliche Grundsatz der gleichmäßigen Gläubigerbefriedigung umgangen wird. - BAG, 22.05.2007 - 3 AZR 334/06
Eingeschränkt unwiderrufliches Bezugsrecht in der Insolvenz
Bereits in seinem Urteil vom 16. Juni 1978 (- 3 AZR 783/76 - AP KO § 30 Nr. 4 = EzA KO § 30 Nr. 1) hat der Senat zudem ausgesprochen, dass mit der Vereinbarung einer bis zur Stellung eines Konkursantrages aufschiebend bedingten Abtretung der Rechte aus einer (Rückdeckungs-)Versicherung (für eine unverfallbare Anwartschaft auf Betriebsrente) der konkursrechtliche Grundsatz der gleichmäßigen Gläubigerbefriedigung umgangen wird. - BAG, 15.06.2010 - 3 AZR 985/06
Betriebliche Altersversorgung - Direktversicherung - Bezugsrecht - Insolvenz
Rn. 38 Demgemäß hat der Senat bereits in seinem Urteil vom 16. Juni 1978 (- 3 AZR 783/76 - AP KO § 30 Nr. 4 = EzA KO § 30 Nr. 1), wenn auch nicht tragend, ausgesprochen, dass mit der Vereinbarung einer bis zur Stellung eines Konkursantrages aufschiebend bedingten Abtretung der Rechte aus einer (Rückdeckungs-)Versicherung (für eine unverfallbare Anwartschaft auf Betriebsrente) der konkursrechtliche Grundsatz der gleichmäßigen Gläubigerbefriedigung umgangen wird. - BAG, 15.06.2010 - 3 AZR 994/06
Betriebliche Altersversorgung - Direktversicherung - Bezugsrecht - Insolvenz
Rn. 34 Demgemäß hat der Senat bereits in seinem Urteil vom 16. Juni 1978 (- 3 AZR 783/76 - AP KO § 30 Nr. 4 = EzA KO § 30 Nr. 1), wenn auch nicht tragend, ausgesprochen, dass mit der Vereinbarung einer bis zur Stellung eines Konkursantrages aufschiebend bedingten Abtretung der Rechte aus einer (Rückdeckungs-)Versicherung (für eine unverfallbare Anwartschaft auf Betriebsrente) der konkursrechtliche Grundsatz der gleichmäßigen Gläubigerbefriedigung umgangen wird. - BAG, 15.12.1987 - 3 AZR 420/87
Anspruch gegen den Konkursverwalter auf Zahlung einer Betriebsrente aus der …
Zwar verwandele sich die Anwartschaft bei Eröffnung des Konkurses in einen Abfindungsanspruch, der nach § 69 KO zu schätzen sei (so auch BAGE 24, 204, 211 = AP Nr. 9 zu § 61 KO, zu I 5 der Gründe; Urteil vom 16. Juni 1978 - 3 AZR 783/76 - AP Nr. 4 zu § 30 KO, zu I 1 der Gründe); hier sei die Rechtslage jedoch deshalb grundlegend anders, weil erst die jahrelange Weiterführung des Arbeitsverhältnisses nach Konkurseröffnung zum Erwerb des Pensionsanspruchs geführt habe.
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