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Weitere Entscheidung unten: BAG, 10.12.2002

Rechtsprechung
   BAG, 10.12.2002 - 3 AZR 92/02   

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https://dejure.org/2002,1178
BAG, 10.12.2002 - 3 AZR 92/02 (https://dejure.org/2002,1178)
BAG, Entscheidung vom 10.12.2002 - 3 AZR 92/02 (https://dejure.org/2002,1178)
BAG, Entscheidung vom 10. Dezember 2002 - 3 AZR 92/02 (https://dejure.org/2002,1178)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
    Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen

  • lexetius.com

    Betriebliche Altersversorgung: Gesamtzusage und ablösende Betriebsvereinbarung; Rechtskontrolle der Ablösungsregelung

  • Judicialis

    BGB § 151; ; BetrVG § 77

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Anspruch aus Übernahme der Pauschalsteuer auf die Arbeitgeberbeiträge zum Beamtenversicherungsverein des Deutschen Bankgewerbes und Bankiergewerbes (BVV) nach dem Beitritt zur Versorgungskasse für das Bankgewerbe (BVV-VK); Voraussetzungen an die Wirksamkeit einer ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 151; BetrVG § 77
    Betriebliche Altersversorgung; Arbeitsvertragsrecht - Betriebliche Altersversorgung: Gesamtzusage und ablösende Betriebsvereinbarung; Rechtskontrolle der Ablösungsregelung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • datenbank.nwb.de (Leitsatz)

    Betriebsverfassung; Gesamtzusage und ablösende Betriebsvereinbarung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 104, 220
  • NZA 2004, 271
  • BB 2003, 1903
  • DB 2004, 1566
 
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Wird zitiert von ... (31)Zitiert selbst (9)

  • BAG, 16.09.1986 - GS 1/82

    Ablösende Betriebsvereinbarung - Kriterien für die Zulässigkeit des Eingriffs in …

    Auszug aus BAG, 10.12.2002 - 3 AZR 92/02
    Einer ausdrücklichen Annahmeerklärung des in der Gesamtzusage enthaltenen Angebots bedarf es nicht (§ 151 BGB, vgl. BAG GS 16. September 1986 - GS 1/82 - BAGE 53, 42; 5. Dezember 1995 - 3 AZR 941/94 - AP BetrAVG § 1 Ablösung Nr. 20 = EzA BetrAVG § 1 Ablösung Nr. 11).

    Ein derartiger Änderungsvorbehalt kann sich, ohne ausdrücklich formuliert zu sein, auch aus den Gesamtumständen ergeben, zB aus der Entwicklung des Versorgungswerks und der Beteiligung des Betriebsrats in der Vergangenheit an Änderungen (BAG GS 16. September 1986 - GS 1/82 - BAGE 53, 42, 57, zu C II 1 c der Gründe).

    Die Revision verkennt weiter grundsätzlich, daß die Gesamtzusage zwar letztendlich Inhalt des Einzelarbeitsvertrages wird, jedoch durch ihren kollektiven Bezug die Prüfung nahelegt, ob sich der Arbeitgeber in der von ihm formulierten Einheitsregelung oder Gesamtzusage das Recht vorbehalten wollte, die vertragliche Zusage durch später nachfolgende Betriebsvereinbarungen abändern zu können (BAG GS 16. September 1986 - GS 1/82 - BAGE 53, 42, 57, zu C II 1 c der Gründe).

  • BAG, 03.12.1991 - GS 2/90

    Mitbestimmung - Anrechung übertariflicher Zulage.

    Auszug aus BAG, 10.12.2002 - 3 AZR 92/02
    Auch bei freiwilligen Leistungen, deren Einführung der Betriebsrat nicht mit Hilfe seines Initiativrechtes durchsetzen kann (BAG GS 3. Dezember 1991 - GS 2/90 - BAGE 69, 134) kann die Gesamtzusage den Vorbehalt einer Änderung durch Betriebsvereinbarung enthalten.
  • BAG, 17.04.1985 - 3 AZR 72/83

    Versorgungsregelung - Unterstützungskasse - Zusatzversorgung - Annahme des …

    Auszug aus BAG, 10.12.2002 - 3 AZR 92/02
    Da hier nicht in die Entwicklung von Anwartschaften eingegriffen wird, sondern die Veränderungen ausschließlich die finanziellen Belastungen im bestehenden Arbeitsverhältnis betreffen, ist das vom Senat für Eingriffe in Betriebsrenten-Anwartschaften entwickelte dreiteilige Prüfungsschema nicht anzuwenden (vgl. dazu die ständige Rechtsprechung des Senats, zB 17. April 1985 - 3 AZR 72/83 - BAGE 49, 57; 17. November 1992 - 3 AZR 76/92 - BAGE 71, 372).
  • BAG, 17.11.1992 - 3 AZR 76/92

    Kürzung der erdienten Dynamik, triftiger Grund

    Auszug aus BAG, 10.12.2002 - 3 AZR 92/02
    Da hier nicht in die Entwicklung von Anwartschaften eingegriffen wird, sondern die Veränderungen ausschließlich die finanziellen Belastungen im bestehenden Arbeitsverhältnis betreffen, ist das vom Senat für Eingriffe in Betriebsrenten-Anwartschaften entwickelte dreiteilige Prüfungsschema nicht anzuwenden (vgl. dazu die ständige Rechtsprechung des Senats, zB 17. April 1985 - 3 AZR 72/83 - BAGE 49, 57; 17. November 1992 - 3 AZR 76/92 - BAGE 71, 372).
  • BAG, 03.11.1987 - 8 AZR 316/81

    Betriebsvereinbarung

    Auszug aus BAG, 10.12.2002 - 3 AZR 92/02
    Wird bei der Bekanntgabe einer vertraglichen Einheitsregelung darauf hingewiesen, daß diese auf mit dem Konzernbetriebsrat "abgestimmten" Richtlinien beruht, so legt dies für die Erklärungsempfänger die Folgerung nahe, daß die vom Arbeitgeber zu erbringenden Leistungen durch Mitwirkung des Konzernbetriebsrats wieder umgestaltet werden können (BAG 3. November 1987 - 8 AZR 316/81 - BAGE 56, 289, zu II 3 b der Gründe).
  • BAG, 16.07.1996 - 3 AZR 398/95

    Eingriff in eine zugesagte Rentendynamik durch ablösende Betriebsvereinbarung

    Auszug aus BAG, 10.12.2002 - 3 AZR 92/02
    Die Änderungsgründe sind gegenüber den Bestandsschutzinteressen abzuwägen (BAG 16. Juli 1996 - 3 AZR 398/95 - BAGE 83, 293, 297).
  • BAG, 10.12.2002 - 3 AZR 671/01

    Betriebliche Altersversorgung: Gesamtzusage, betriebliche Übung und ablösende …

    Auszug aus BAG, 10.12.2002 - 3 AZR 92/02
    Hinweise des Senats: Weitgehend parallel zu 10. Dezember 2002 - 3 AZR 671/01 -.
  • BAG, 05.12.1995 - 3 AZR 941/94

    Gesamtzusage einer Versorgung und nachfolgender Tarifvertrag

    Auszug aus BAG, 10.12.2002 - 3 AZR 92/02
    Einer ausdrücklichen Annahmeerklärung des in der Gesamtzusage enthaltenen Angebots bedarf es nicht (§ 151 BGB, vgl. BAG GS 16. September 1986 - GS 1/82 - BAGE 53, 42; 5. Dezember 1995 - 3 AZR 941/94 - AP BetrAVG § 1 Ablösung Nr. 20 = EzA BetrAVG § 1 Ablösung Nr. 11).
  • LAG Hessen, 26.09.2001 - 8 Sa 1804/00

    Pflicht zur Übernahme der Pauschalsteuer auf geleistete Beiträge zu einer …

    Auszug aus BAG, 10.12.2002 - 3 AZR 92/02
    Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Hessischen Landesarbeitsgerichts vom 26. September 2001 - 8 Sa 1804/00 - wird zurückgewiesen.
  • BAG, 15.02.2005 - 9 AZR 116/04

    Gleichbehandlung - Maßregelungsverbot - Abfindung

    Es kommt vielmehr auf die Verlautbarung gegenüber "den" Arbeitnehmern, damit gegenüber der Belegschaft als Ganzes an (BAG 10. Dezember 2002 - 3 AZR 92/02 -BAGE 104, 220), die den einzelnen Arbeitnehmer typischerweise in die Lage versetzt, vom Angebot Kenntnis zu nehmen.
  • LAG Rheinland-Pfalz, 24.07.2012 - 3 Sa 82/12

    Jubiläumszuwendung - Gesamtzusage - Vorbehalt einer Änderung durch …

    Auf die konkrete Kenntnis des Einzelnen kommt es nicht an (…BAG 17. November 2009 - 9 AZR 765/08 - Rn. 19, NZA-RR 2010, 293;… 21. Januar 2003 - 9 AZR 546/01 - Rn. 26, EzA BGB 2002 § 611 Gratifikation, Prämie Nr. 5; 10. Dezember 2002 - 3 AZR 92/02 - Rn. 38, NZA 2004, 271).

    Dies legt bei dem Erklärungsempfänger die Folgerung nahe, dass die vom Arbeitgeber zu erbringenden Leistungen in Abstimmung mit dem Betriebsrat umgestaltet werden können (…BAG 15. Februar 2011 - 3 AZR 45/09 - Rn. 45, [juris]; 10. Dezember 2002 - 3 AZR 92/02 - Rn. 40, NZA 2004, 271;… 03. November 1987 - 8 AZR 316/81 - Rn. 33 ff., NZA 1988, 509).

    Wird eine freiwillige Leistung im Wege der Gesamtzusage versprochen und dabei darauf hingewiesen, die Leistungsgewährung sei im Einvernehmen mit dem Betriebsrat beschlossen worden, so liegt darin in aller Regel der Vorbehalt einer künftigen Abänderung durch Betriebsvereinbarung (BAG 10. Dezember 2002 - 3 AZR 92/02 - NZA 2004, 271).

    Aufgrund der allgemeinen Bekanntmachung der zwischen den Betriebspartnern getroffenen Vereinbarung vom 25. Oktober 1989 im Betrieb wurde für die Arbeitnehmer erkennbar, dass auch zukünftige Umgestaltungen mit dem Betriebsrat möglich und die von der Beklagten zu erbringenden Jubiläumszuwendungen auch in der Zukunft Abänderungen durch Betriebsvereinbarung zugänglich sein sollten (vgl. BAG 10. Dezember 2002 - 3 AZR 92/02 - Rn. 41, NZA 2004, 271).

    Rn. 35 Auch bei freiwilligen Leistungen, deren Einführung der Betriebsrat nicht mit Hilfe seines Initiativrechtes durchsetzen kann, kann die Gesamtzusage den Vorbehalt einer Änderung durch Betriebsvereinbarung enthalten (BAG 10. Dezember 2002 - 3 AZR 92/02 - Rn. 41, NZA 2004, 271).

    Dieser kollektive Bezug legt die Prüfung nahe, ob sich der Arbeitgeber das Recht vorbehalten wollte, die vertragliche Regelung durch später nachfolgende Betriebsvereinbarungen abändern zu können (BAG 10. Dezember 2002 - 3 AZR 92/02 - Rn. 41, NZA 2004, 271;… 03. November 1987 - 8 AZR 316/81 - Rn. 34, NZA 1988, 509).

  • BAG, 04.06.2008 - 4 AZR 421/07

    Ballungsraumzulage - Gesamtzusage - Betriebsübergang

    Dabei handelt es sich um eine nicht notwendig an einzelne Arbeitnehmer, sondern an die Belegschaft als Ganzes gerichtete Willenserklärung des Arbeitgebers, die durch die Arbeitnehmer gemäß § 151 BGB durch die bloße Entgegennahme der Leistung und ohne ausdrückliche Erklärung angenommen wird (BAG 28. Juni 2006 - 10 AZR 385/05 - BAGE 118, 360, 367 f.; 10. Dezember 2002 - 3 AZR 92/02 - BAGE 104, 220, 224 f.).
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   BAG, 10.12.2002 - 3 AZR 671/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,3016
BAG, 10.12.2002 - 3 AZR 671/01 (https://dejure.org/2002,3016)
BAG, Entscheidung vom 10.12.2002 - 3 AZR 671/01 (https://dejure.org/2002,3016)
BAG, Entscheidung vom 10. Dezember 2002 - 3 AZR 671/01 (https://dejure.org/2002,3016)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • lexetius.com

    Betriebliche Altersversorgung: Gesamtzusage, betriebliche Übung und ablösende Betriebsvereinbarung; Rechtskontrolle der Ablösungsregelung

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Rechte aus betrieblicher Übung und Zulässigkeit einer ablösenden Betriebsvereinbarung; Rechtskontrolle einer Ablösungsregelung; Verpflichtung zur Übernahme der Pauschalsteuer auf geleistete Beiträge zu einer Pensionskasse ; Begriff der Gesamtzusage; Rechtsfolgen der ...

  • rechtsportal.de

    BGB § 151; BetrVG § 77
    Betriebliche Altersversorgung; Arbeitsvertragsrecht - Betriebliche Altersversorgung: Gesamtzusage, betriebliche Übung und ablösende Betriebsvereinbarung; Rechtskontrolle der Ablösungsregelung

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 2003, 1360 (Ls.)
  • DB 2004, 1568
 
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Wird zitiert von ... (35)Zitiert selbst (11)

  • BAG, 16.09.1986 - GS 1/82

    Ablösende Betriebsvereinbarung - Kriterien für die Zulässigkeit des Eingriffs in …

    Auszug aus BAG, 10.12.2002 - 3 AZR 671/01
    Einer ausdrücklichen Annahmeerklärung des in der Gesamtzusage enthaltenen Angebots bedarf es nicht (§ 151 BGB, vgl. BAG GS 16. September 1986 - GS 1/82 - BAGE 53, 42; 5. Dezember 1995 - 3 AZR 941/94 - AP BetrAVG § 1 Ablösung Nr. 20 = EzA BetrAVG § 1 Ablösung Nr. 11).

    Ein derartiger Änderungsvorbehalt kann sich, ohne ausdrücklich formuliert zu sein, auch aus den Gesamtumständen ergeben, zB aus der Entwicklung des Versorgungswerks und der Beteiligung des Betriebsrats in der Vergangenheit an Änderungen (BAG GS 16. September 1986 - GS 1/82 - BAGE 53, 42, 57, zu C II 1 c der Gründe).

  • BAG, 17.04.1985 - 3 AZR 72/83

    Versorgungsregelung - Unterstützungskasse - Zusatzversorgung - Annahme des …

    Auszug aus BAG, 10.12.2002 - 3 AZR 671/01
    Da hier nicht in die Entwicklung von Anwartschaften eingegriffen wird, sondern die Veränderungen ausschließlich die finanziellen Belastungen im bestehenden Arbeitsverhältnis betreffen, ist das vom Senat für Eingriffe in Betriebsrenten-Anwartschaften entwickelte dreiteilige Prüfungsschema nicht anzuwenden (vgl. dazu die ständige Rechtsprechung des Senats, zB 17. April 1985 - 3 AZR 72/83 - BAGE 49, 57; 17. November 1992 - 3 AZR 76/92 - BAGE 71, 372).
  • BAG, 17.11.1992 - 3 AZR 76/92

    Kürzung der erdienten Dynamik, triftiger Grund

    Auszug aus BAG, 10.12.2002 - 3 AZR 671/01
    Da hier nicht in die Entwicklung von Anwartschaften eingegriffen wird, sondern die Veränderungen ausschließlich die finanziellen Belastungen im bestehenden Arbeitsverhältnis betreffen, ist das vom Senat für Eingriffe in Betriebsrenten-Anwartschaften entwickelte dreiteilige Prüfungsschema nicht anzuwenden (vgl. dazu die ständige Rechtsprechung des Senats, zB 17. April 1985 - 3 AZR 72/83 - BAGE 49, 57; 17. November 1992 - 3 AZR 76/92 - BAGE 71, 372).
  • BAG, 03.11.1987 - 8 AZR 316/81

    Betriebsvereinbarung

    Auszug aus BAG, 10.12.2002 - 3 AZR 671/01
    Wird bei der Bekanntgabe einer vertraglichen Einheitsregelung darauf hingewiesen, daß diese auf mit dem Konzernbetriebsrat "abgestimmten" Richtlinien beruht, so legt dies für die Erklärungsempfänger die Folgerung nahe, daß die vom Arbeitgeber zu erbringenden Leistungen durch Mitwirkung des Konzernbetriebsrats wieder umgestaltet werden können (BAG 3. November 1987 - 8 AZR 316/81 - BAGE 56, 289, zu II 3 b der Gründe).
  • BAG, 16.07.1996 - 3 AZR 398/95

    Eingriff in eine zugesagte Rentendynamik durch ablösende Betriebsvereinbarung

    Auszug aus BAG, 10.12.2002 - 3 AZR 671/01
    Die Änderungsgründe sind gegenüber den Bestandsschutzinteressen abzuwägen (BAG 16. Juli 1996 - 3 AZR 398/95 - BAGE 83, 293, 297).
  • BAG, 27.06.1985 - 6 AZR 392/81

    Jubilar-Zusatzurlaub nach Betriebsvereinbarung

    Auszug aus BAG, 10.12.2002 - 3 AZR 671/01
    Erfolgt die Leistungsgewährung auf Grund anderer kollektivrechtlicher oder individualrechtlicher Anspruchsgrundlagen, hier also auf Grund einer Gesamtzusage, so ist für die Annahme einer daneben bestehenden betrieblichen Übung regelmäßig kein Raum (BAG 27. Juni 1985 - 6 AZR 392/81 - BAGE 49, 151, zu 4 b der Gründe; 9. Februar 1989 - 8 AZR 310/87 - BAGE 61, 87, 93).
  • BAG, 09.02.1989 - 8 AZR 310/87

    Betriebsvereinbarung: Geltungsdauer - Zahlung eines übertariflichen Urlaubsgeldes

    Auszug aus BAG, 10.12.2002 - 3 AZR 671/01
    Erfolgt die Leistungsgewährung auf Grund anderer kollektivrechtlicher oder individualrechtlicher Anspruchsgrundlagen, hier also auf Grund einer Gesamtzusage, so ist für die Annahme einer daneben bestehenden betrieblichen Übung regelmäßig kein Raum (BAG 27. Juni 1985 - 6 AZR 392/81 - BAGE 49, 151, zu 4 b der Gründe; 9. Februar 1989 - 8 AZR 310/87 - BAGE 61, 87, 93).
  • BAG, 05.08.1987 - 5 AZR 22/86

    Arbeitsentgelt: Pauschalversteuerung, Übernahme durch den Arbeitgeber

    Auszug aus BAG, 10.12.2002 - 3 AZR 671/01
    Wählt der Arbeitgeber, wie es vorliegend die Beklagte getan hatte, für seinen Beitragsanteil den Weg der Pauschalversteuerung gem. § 40 b EStG, so wird er zwar dadurch gegenüber dem Fiskus Steuerschuldner, muß aber im Innenverhältnis zu den Mitarbeitern diese Steuerschuld nur auf Grund entsprechender Vereinbarungen tragen (BAG 22. Juni 1978 - 3 AZR 156/77 - AP EStG § 40 a Nr. 1; 5. August 1987 - 5 AZR 22/86 - BAGE 56, 14).
  • BAG, 05.12.1995 - 3 AZR 941/94

    Gesamtzusage einer Versorgung und nachfolgender Tarifvertrag

    Auszug aus BAG, 10.12.2002 - 3 AZR 671/01
    Einer ausdrücklichen Annahmeerklärung des in der Gesamtzusage enthaltenen Angebots bedarf es nicht (§ 151 BGB, vgl. BAG GS 16. September 1986 - GS 1/82 - BAGE 53, 42; 5. Dezember 1995 - 3 AZR 941/94 - AP BetrAVG § 1 Ablösung Nr. 20 = EzA BetrAVG § 1 Ablösung Nr. 11).
  • LAG Hessen, 27.06.2001 - 8 Sa 677/00

    Pauschalsteuer auf Pensionskassenbeiträge; Sozialversicherungspflicht für …

    Auszug aus BAG, 10.12.2002 - 3 AZR 671/01
    Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Hessischen Landesarbeitsgerichts vom 27. Juni 2001 - 8 Sa 677/00 - wird zurückgewiesen.
  • BAG, 22.06.1978 - 3 AZR 156/77

    Lohnsteuer - Pauschallohnsteuerverfahren - Pauschalbesteuerung des Tariflohnes - …

  • BAG, 15.02.2005 - 9 AZR 116/04

    Gleichbehandlung - Maßregelungsverbot - Abfindung

    Die Arbeitnehmer erwerben einen einzelvertraglichen Anspruch auf die versprochenen Leistungen, wenn sie die vom Arbeitgeber genannten Anspruchsvoraussetzungen erfüllen (BAG 10. Dezember 2002 - 3 AZR 671/01 - AP BGB § 611 Gratifikation Nr. 252).
  • BAG, 15.02.2011 - 3 AZR 35/09

    Auslegung einer Versorgungszusage - Ablösung einer Gesamtzusage - Kündigung einer …

    Dies legt bei dem Erklärungsempfänger die Folgerung nahe, dass die vom Arbeitgeber zu erbringenden Leistungen in Abstimmung mit dem Betriebsrat umgestaltet werden können (BAG 10. Dezember 2002 - 3 AZR 671/01 - zu II 1 der Gründe, AP BGB § 611 Gratifikation Nr. 252).
  • BAG, 24.01.2024 - 10 AZR 33/23

    Urlaubsgeld - Gesamtzusage - Schriftformgebot bei Nebenabrede - ablösende …

    Damit war für die Arbeitnehmer als Erklärungsempfänger eindeutig erkennbar, dass die von der Arbeitgeberin zu erbringenden Leistungen in Abstimmung mit dem Betriebsrat aus- und umgestaltet werden können (…vgl. zu einem ähnlichen Hinweis BAG 15. Februar 2011 - 3 AZR 35/09 - Rn. 47; 10. Dezember 2002 - 3 AZR 671/01 - zu II 1 der Gründe).
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