Rechtsprechung
| VGH Bayern, 21.09.2007 - 3 B 05.1911 |
Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (7)
- VGH Bayern, 13.04.2012 - 3 BV 08.405
Übernahme in das Beamtenverhältnis auf Lebenszeit; gesundheitliche Eignung bei …
Vorkommnisse, die nach Ablauf der Probezeit liegen, können grundsätzlich nicht mehr die Grundlage für die Feststellung oder Verneinung der Bewährung bilden (vgl. BayVGH vom 21.9.2007, Az. 3 B 05.1911, Rn. 19, ).Rn. 42 Auch wenn davon ausgegangen würde, dass die wissenschaftlichen Erkenntnisse hinsichtlich einer Adipositas Grad I derzeit als noch im Fluß befindlich und aus jetziger Sicht noch nicht als allgemein gesichert anzusehen sind, so darf diese Prognoseunsicherheit, die sich nicht auf den Zustand der Klägerin, sondern auf Entwicklungen der medizinischen Erkenntnisse bezieht, nicht zu Lasten der Klägerin gehen (vgl. Beschluss des Senats vom 21.9.2007, Az.: 3 B 05.1911, Rn. 23 ).
- OVG Nordrhein-Westfalen, 16.05.2011 - 1 B 477/11
Herstellung der aufschiebenden Wirkung einer anhängigen Klage gegen eine …
Rn. 21 Vgl. hierzu den von der Antragsgegnerin in der Beschwerdeerwiderung zitierten Aufsatz von Hillebrecht, Die gesundheitliche Eignung für ein öffentliches Amt bei Übergewicht und Adipositas, in: ZBR 2011, 84 ff.; vgl. ferner bereits Bayerischer VGH, Beschluss vom 21. September 2007 - 3 B 05.1911 -, juris Rn. 23 f., wonach die Prognoseunsicherheit hinsichtlich des metabolischen Syndroms, die sich aus dem (schon damals) stattfindenden Wechsel der seiner Prognose dienenden Methode (Ersetzung des BMI etwa durch Waist-Hip-Ratio) in der medizinischen Wissenschaft ergebe, nicht zulasten des dortigen Klägers gehen dürfe; zur Bedeutung des Zugangsrechts nach Art. 33 Abs. 2 GG gerade auch für die Prognoseentscheidung über die gesundheitliche Eignung eines Bewerbers vgl. von Roetteken, a.a.O., BeamtStG § 23 Rn. 330 m.w.N. - VGH Baden-Württemberg, 31.05.2011 - 4 S 187/10
Übernahme in das Beamtenverhältnis; Adipositas; Überschreiten der Altersgrenze
Dies wird im Übrigen bestätigt durch neuere Untersuchungsergebnisse, nach denen der BMI ein ungeeigneter Indikator für die Prognoseentscheidung des Dienstherrn ist und die Datenbasis hinsichtlich des Taillen-Hüft-Quotienten noch nicht ausreichend valide ist (vgl. dazu OVG Nordrhein-Westfalen…, Beschluss vom 16.05.2011, a.a.O.; Hillebrecht, ZBR 2011, 84; ähnlich auch schon Bayerischer VGH, Beschluss vom 21.09.2007 - 3 B 05.1911 -, Juris).
- VGH Bayern, 15.01.2014 - 3 ZB 13.1074
Wiedereinsetzung nach Ablehnung der Prozesskostenhilfe; Antrag auf Zulassung der …
Das trifft nur dann nicht zu, wenn sie einen Rückschluss auf den im Zeitpunkt der letzten Behördenentscheidung vorliegenden Sachverhalt zulassen (vgl. BVerwG, U.v. 28.11.1980 - 2 C 24.78 - BVerwGE 61, 200/209; BayVGH, B.v. 21.9.2009 - 3 B 05.1911 - juris für das Beamtenverhältnis auf Probe; OVG Münster, B.v. 19.2.2009 - 6 A 356/06 - juris für das Beamtenverhältnis auf Widerruf). - VGH Bayern, 23.04.2013 - 3 ZB 11.403
Antrag auf Gewährung von Prozesskostenhilfe für einen Antrag auf Zulassung der …
Bei der Prüfung der Rechtmäßigkeit der verfügten Entlassung ist auf den Zeitpunkt der letzten Behördenentscheidung, hier also den Erlass des Widerspruchsbescheids vom 29. Dezember 2008, abzustellen (BVerwG U.v. 28.11.1980 -2 C 24.78 - BVerwGE 61, 200, 209; BayVGH B.v. 21.9.2007 -3 B 05.1911 - juris für das Beamtenverhältnis auf Probe; OVG NRW v. 19.2.2009 B.v. 19.2.2009 -6 A 356/06 - juris - für das Beamtenverhältnis auf Widerruf). - VG Bayreuth, 08.11.2021 - B 5 S 21.1054
Entlassung eines Polizeibeamten auf Widerruf wegen Zweifeln an seiner …
Das trifft nur dann nicht zu, wenn sie einen Rückschluss auf den im Zeitpunkt der letzten Behördenentscheidung vorliegenden Sachverhalt zulassen (vgl. BVerwG, U.v. 28.11.1980 - 2 C 24.78 - BVerwGE 61, 200/209; BayVGH, B.v. 21.9.2009 - 3 B 05.1911 - juris für das Beamtenverhältnis auf Probe; OVG NW, B.v. 19.2.2009 - 6 A 256/06 - juris für das Beamtenverhältnis auf Widerruf). - VG München, 15.11.2011 - M 5 K 11.877
Probebeamter; Entlassung; fehlende gesundheitliche Eignung; Thrombozythämie; …
Damit ist nach Auffassung des erkennenden Gerichts die Prognose des Beklagten, der Kläger sei für die spätere Ernennung in das Beamtenverhältnis auf Lebenszeit gesundheitlich nicht geeignet und habe sich damit bereits während der Probezeit in gesundheitlicher Hinsicht nicht als geeignet erwiesen, nicht zu beanstanden, weil das deutlich höhere Risiko, nach Berufung in das Beamtenverhältnis auf Lebenszeit einschlägig und nachhaltig zu erkranken, genügt (vgl. BayVGH v. 21.9.2007, 3 B 05.1911 m.w.N.).
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