Rechtsprechung
| BVerwG, 25.01.2000 - 3 B 1.00 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer
Voraussetzungen für eine Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - Anforderungen an die grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache - Substantiierte Darlegung eines Grundes für die Revisionszulassung
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- OVG Sachsen-Anhalt, 19.05.1999 - A 2 S 5/97
- BVerwG, 25.01.2000 - 3 B 1.00
Wird zitiert von ... (25) Zitiert selbst (4)
- BVerwG, 20.01.1984 - 4 C 37.80
Grundwassergefährdende Lagerbehälter - Konkursverwalter - Gemeinschuldner - …
Auszug aus BVerwG, 25.01.2000 - 3 B 1.00
Zwar lassen sich im vorgenannten Zusammenhang berechtigterweise Fragen stellen (vgl. lediglich K. Schmidt, Bodensanierung, Ordnungspflicht und Ersatzvornahme im Konkurs einer Handelsgesellschaft, BB 1991, 1273 ff. m.w.N.; ders., Altlasten, Ordnungspflicht und Beseitigungskosten im Konkurs, NJW 1993, 2833 ff. m.w.N.); im Streitfall steht jedoch lediglich die Problematik in Rede, ob eine Ordnungsverfügung, die auf einer ordnungsrechtlichen Verpflichtung einer Gemeinschuldnerin als Handlungshafterin beruht, nach der Eröffnung des Konkurs- bzw. Gesamtvollstreckungsverfahrens an den Verwalter gerichtet werden darf.Hierzu hat das Bundesverwaltungsgericht bereits im Urteil vom 20. Januar 1984 - BVerwG 4 C 37.80 - (Buchholz 402.41 Nr. 35 S. 8 f.) ausgeführt, daß nach § 6 KO der Gemeinschuldner mit der Eröffnung des Konkursverfahrens die Befugnis verliert, sein zur Konkursmasse gehöriges Vermögen zu verwalten und darüber zu verfügen, und ab diesem Zeitpunkt das Verwaltungs- und Verfügungsrecht einschließlich der Erfüllung öffentlich-rechtlicher Pflichten durch den Konkursverwalter ausgeübt wird.
- BVerwG, 28.04.1972 - IV C 42.69
Wochenendhaus - Erbengemeinschaft - § 65 LBO, eine evtl. neben einer …
Auszug aus BVerwG, 25.01.2000 - 3 B 1.00
Das Bundesverwaltungsgericht hat bereits entschieden, daß eine womöglich fehlende Duldungsverfügung nicht die Rechtmäßigkeit einer Ordnungsverfügung sondern allein deren Durchsetzbarkeit berühren kann (Urteil vom 28. April 1972 - BVerwG IV C 42.69 - BVerwGE 40, 101, 103; stRspr). - BVerwG, 10.02.1999 - 11 C 9.97
Revisionsbegründungsfrist; fehlerhafte Rechtsmittelbelehrung; Lagerung …
Auszug aus BVerwG, 25.01.2000 - 3 B 1.00
Diesen Standpunkt hat das Bundesverwaltungsgericht im Urteil vom 10. Februar 1999 - BVerwG 11 C 9.97 - (BVerwGE 108, 269) bekräftigt und entschieden, daß unter bestimmten weiteren Voraussetzungen ein Gesamtvollstreckungsverwalter richtiger Adressat einer Ordnungsverfügung sein und insoweit die von ihm verwaltete Masse für die Beseitigung einer Gefahrenlage in Anspruch genommen werden kann. - BVerwG, 29.11.1991 - 7 C 6.91
Abfall - Sicherheitsleistung - Altanlagen
Auszug aus BVerwG, 25.01.2000 - 3 B 1.00
Damit waren der VEB und die GmbH Inhaber oder Betreiber (vgl. zur synonymen Verwendung der Begriffe "Inhaber" und "Betreiber" das Urteil vom 29. November 1991 - BVerwG 7 C 6.91 - BVerwGE 89, 215 ff.) und nicht lediglich Nutzer.
- BVerwG, 31.08.2006 - 7 C 3.06
Abfallrechtliche Nachsorgeanordnung; Betriebsdeponie; Deponieinhaber; …
Aus dieser für die Ablagerungsphase typischen Situation erklärt sich, dass die Begriffe Inhaber und Betreiber einer Deponie regelmäßig synonym verwendet werden (vgl. Urteil vom 29. November 1991 - BVerwG 7 C 6.91 - BVerwGE 89, 215 = Buchholz 451.22 AbfG Nr. 46; Beschluss vom 25. Januar 2000 - BVerwG 3 B 1.00 - Buchholz 451.221 § 36 KrW-/AbfG Nr. 2; VGH Kassel, NVwZ 1987, 815 ; VGH Mannheim, DöV 1988, 609 ; VGH München, NVwZ 2001, 576;… Paetow, in: Kunig/Paetow/Versteyl, KrW-/AbfG, 2. Aufl. 2003, § 36 Rn. 8 m.w.N.).Die Verknüpfung der Begriffe Inhaber und Betreiber dient zugleich der Klarstellung, dass der Grundstückseigentümer, der nicht selbst Betreiber einer Deponie ist, den abfallrechtlichen Anforderungen an den Deponieinhaber nicht unterliegt (vgl. Urteil vom 19. Januar 1989 - BVerwG 7 C 82.87 - Buchholz 451.22 AbfG Nr. 31 S. 39 ; Beschluss vom 25. Januar 2000 a.a.O.).
- OVG Sachsen-Anhalt, 22.07.2013 - 2 M 82/13
Beseitigung eines einsturzgefährdeten Gebäudes - Berechtigung eines Dritten als …
Miteigentum oder die sonstige Nebenberechtigung eines Dritten berührt nicht die Rechtmäßigkeit der nicht auch an ihn gerichteten Beseitigungs- oder Ordnungsverfügung, sondern bildet nur ein Vollzugshindernis, das nachträglich durch eine gegen den Dritten gerichtete Verfügung ausgeräumt werden kann, wenn dieser mit der angeordneten Maßnahme nicht einverstanden ist (vgl. BVerwG, Beschl. v. 24.07.1998 - 4 B 69.98 -, NVwZ-RR 1999, 147 [148], Rd 7 in Juris, m.w.N.; Beschl. v. 25.01.2000 - 3 B 1.00 -, Buchholz 451.221 § 36 KrW/AbfG Nr. 2, Rd 9 in Juris).Rn. 17 Es entspricht der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. Beschl. v. 24.07.1998 - 4 B 69.98 -, NVwZ-RR 1999, 147 [148], RdNr. 3 in Juris; Beschl. v. 25.01.2000 - 3 B 1.00 -, Buchholz 451.221 § 36 KrW/AbfG Nr. 2, RdNr. 9 in Juris;… Urt. v. 28.04.1972 - IV C 42.69 -, BVerwGE 40, 101 [103), RdNr. 31 in Juris), dass Miteigentum oder die sonstige Nebenberechtigung eines Dritten nicht die Rechtmäßigkeit der nicht auch an ihn gerichteten Beseitigungs- oder Ordnungsverfügung berührt, sondern nur ein Vollzugshindernis bildet, das nachträglich durch eine gegen den Dritten gerichtete Verfügung ausgeräumt werden kann, wenn dieser mit der angeordneten Maßnahme nicht einverstanden ist.
- BVerwG, 07.11.2018 - 7 C 18.18
Abfall; Aktenwidrigkeit; Altlast; Auslegungsgrundsätze; Dauerverwaltungsakt; …
Er ist Inhaber der Verfügungsgewalt über die Abfallentsorgungsanlage, nimmt die Betriebsführung wahr und trägt damit die Verantwortung dafür, dass das Wohl der Allgemeinheit nicht gefährdet wird (vgl. BVerwG, Urteil vom 31. August 2006 - 7 C 3.06 - BVerwGE 126, 326; Beschlüsse vom 25. Januar 2000 - 3 B 1.00 - Buchholz 451.221 § 36 KrW-/AbfG Nr. 2 …und vom 22. Juli 2010 - 7 B 12.10 - NVwZ-RR 2010, 759 Rn. 14).
- OVG Saarland, 11.06.2026 - 2 A 33/25
Immissionsschutz - Insolvenzverwalter als letzter Betreiber einer Anlage - …
Da die Nachsorgepflichten an seine Betriebsführung anknüpften, stellten sie sich aus ordnungsrechtlicher Sicht als Verhaltenshaftung des Betreibers dar.[vgl. BVerwG, Urteil vom 31.8.2006 - 7 C 3/06 -, juris, Rn. 12 f. mit Anmerkung Neumann, jurisPR-BVerwG 25/2006 Anm. 5; siehe auch das zugrundeliegende Urteil des OVG Sachsen vom 18.10.2005 - 4 B 271/02 -, juris, Rn. 32, und bereits BVerwG, Beschluss vom 25.1.2000 - 3 B 1/00 -, Rn. 6][vgl. BVerwG, Urteil vom 31.8.2006 - 7 C 3/06 -, juris, Rn. 12 f. mit Anmerkung Neumann, jurisPR-BVerwG 25/2006 Anm. 5; siehe auch das zugrundeliegende Urteil des OVG Sachsen vom 18.10.2005 - 4 B 271/02 -, juris, Rn. 32, und bereits BVerwG, Beschluss vom 25.1.2000 - 3 B 1/00 -, Rn. 6] In einer Entscheidung aus dem Jahr 2023 hat das Bundesverwaltungsgericht die Fortgeltung dieser Rechtsprechung für die nahezu identische Vorschrift des § 40 Abs. 2 KrWG bestätigt.[vgl. BVerwG, Beschluss vom 23.6.2023 - 10 B 5/23 -, juris, Rn. 9, und Deppe-Hietel, jurisPR-UmwR 12/2025 Anm. 3][vgl. BVerwG, Beschluss vom 23.6.2023 - 10 B 5/23 -, juris, Rn. 9, und Deppe-Hietel, jurisPR-UmwR 12/2025 Anm. 3].Denn deren Fehlen stellt lediglich ein Vollstreckungshindernis dar, das die Rechtmäßigkeit des - hier allein in Rede stehenden - Grundverwaltungsakts unberührt lässt und noch beseitigt werden könnte, sollte der Eigentümer mit den angeordneten Maßnahmen nicht einverstanden sein.[vgl. BVerwG, Beschluss vom 25.1.2000 - 3 B 1/00 -, juris, Rn. 9; zum möglichen Erlass einer Duldungsverfügung siehe etwa Jarass, BImSchG, 15. Aufl. 2024, § 17 Rn. 11, 32][vgl. BVerwG, Beschluss vom 25.1.2000 - 3 B 1/00 -, juris, Rn. 9; zum möglichen Erlass einer Duldungsverfügung siehe etwa Jarass, BImSchG, 15. Aufl. 2024, § 17 Rn. 11, 32].
- OVG Sachsen-Anhalt, 25.07.2019 - 2 L 44/17
Kosten des Abbruchs eines Gebäudes im Wege der unmittelbaren Ausführung - …
Die Verwaltungsvollstreckung gegen einen Zustandsstörer setzt zwar nicht in jedem Fall voraus, dass Duldungsverfügungen gegen andere Miteigentümer des betroffenen Grundstücks ergangen sein müssen; dies ist aber jedenfalls dann erforderlich, wenn diese mit den angeordneten Maßnahmen nicht einverstanden sind (vgl. BVerwG, Beschl. v. 25.01.2000 - BVerwG 3 B 1.00 -, juris, RdNr. 9). - VG Magdeburg, 27.06.2024 - 4 A 25/23
Gefahrenabwehrrechtliche und kostenrechtliche Verantwortlichkeit für den Abbruch …
Die gesamthänderische Bindung von Miterben steht dabei der Inanspruchnahme (nur) einzelner Miterben nicht entgegen (vgl. OVG des Landes Sachsen-Anhalt…, Beschluss vom 10. Juni 2004 - 2 M 278/04 -, juris, Rn. 9; Niedersächsisches OVG…, Urteil vom 26. Februar 2014 - 1 LB 100/09 -, juris, Rn. 53), während es (erst) zur Vollstreckung zumindest Duldungsverfügungen gegenüber nicht einverstandenen Miterben bedarf (vgl. BVerwG, Beschluss vom 25. Januar 2000 - 3 B 1.00 -, juris, Rn. 9;… Urteil vom 28. April 1972 - IV C 42.69 -, juris, Rn. 32; OVG des Landes Sachsen-Anhalt…, Beschluss vom 25. Juli 2019 - 2 L 44/17 -, juris, Rn. 43;… Beschluss vom 14. April 2009 - 2 O 26/09 -, juris, Rn. 12).Rn. 93 Zwar kann das Miteigentum an einem Grundstück ein Hindernis für den Vollzug einer bauaufsichtlichen Verfügung sein und setzt Duldungsverfügungen gegenüber anderen Miteigentümern voraus, wenn die anderen Miteigentümer mit den angeordneten Maßnahmen nicht einverstanden sind (vgl. BVerwG, Beschluss vom 25. Januar 2000 - 3 B 1.00 -, juris, Rn. 9;… Urteil vom 28. April 1972 - IV C 42.69 -, juris, Rn. 32; OVG des Landes Sachsen-Anhalt…, Beschluss vom 25. Juli 2019 - 2 L 44/17 -, juris, Rn. 43;… Beschluss vom 14. April 2009 - 2 O 26/09 -, juris, Rn. 12).
- VG Cottbus, 27.06.2018 - 3 K 2208/16
Bauplanungs-, Bauordnungs- und Städtebauförderungsrecht
Dieser Umstand stellt allenfalls ein Vollstreckungshindernis dar und ist demnach bei der Überprüfung der Zwangsgeldandrohung in Ziffer 5. des Bescheides zu berücksichtigen (vgl. BVerwG…, Urteil vom 28. April 1972 - BVerwG IV C 42.69 -, BVerwGE 40, 101, juris Rn. 31; BVerwG…, Beschluss vom 24. Juli 1998 - BVerwG 4 B 69.98 -, juris Rn. 3; BVerwG, Beschluss vom 25. Januar 2000 - BVerwG 3 B 1.00 -, juris Rn. 9; OVG Berlin-Brandenburg…, Beschluss vom 20. Juni 2012 - OVG 10 S 3.12 -, juris Rn. 17; Kammerentscheidung vom 10. November 2014 - VG 3 L 212/14 -). - OVG Sachsen, 22.03.2023 - 6 A 272/20
Forstaufsichtliche Anordnung; Aufschüttung auf Waldboden; Beseitigungsanordnung; …
Denn eine fehlende Duldungsanordnung berührt die Rechtmäßigkeit der forstwirtschaftlichen Anordnung nicht, da § 40 Abs. 4 SächsWaldG an die rechtliche und tatsächliche Verantwortlichkeit des Waldbesitzers und nicht an den Eigentümer anknüpft (vgl. zur Verantwortlichkeit eines Deponiebetreibers: BVerwG, Beschl. v. 25. Januar 2000 - 3 B 1.00 -, juris Rn. 6;… zu einer baurechtlichen Beseitigungsanordnung: BVerwG, Beschl. v. 24. Juli 1998 - 4 B 69/98 -, juris Rn. 3). - VGH Bayern, 14.10.2022 - 12 B 21.2051
Inanspruchnahme des Insolvenzverwalters im Rahmen der abfallrechtlichen …
Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (z.B. U.v. 31.08.2006 - 7 C 3/06 -, juris; U.v. 29.11.1991 - 7 C 6/91 - BVerwGE 89, 215; B.v. 25.01.2000 - 3 B 1/00 - juris) sind die Begriffe "Inhaber" und "Betreiber" der Deponie, die auch in anderen Bestimmungen des Gesetzes gebraucht werden, synonym zu verwenden. - VGH Bayern, 26.07.2021 - 12 ZB 18.2385
Abfallrechtliche Deponienachsorge, Inanspruchnahme des Insolvenzverwalters
Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. z.B. Urteil vom 31.8.2006 - 7 C 3/06 -, juris; Urteil vom 29.11.1991 - 7 C 6/91 - BVerwGE 89, 215; Beschluss vom 25.1.2000 - 3 B 1/00 - Buchholz 451.221 § 36 KrW-/AbfG Nr. 2) sind die Begriffe "Inhaber" und "Betreiber" der Deponie, die auch in anderen Bestimmungen des Gesetzes gebraucht werden, synonym zu verwenden. - OVG Sachsen-Anhalt, 14.04.2009 - 2 O 26/09
Prozesskostenhilfevordruck, Kosten der Ersatzvornahme
- BVerwG, 07.12.2000 - 3 B 148.00
Inhaber, einer stillgelegten Deponie; Betreiber, einer stillgelegten Deponie; …
- OVG Berlin-Brandenburg, 22.01.2010 - 11 S 17.09
Erfordernis einer Duldungsverfügung gegen Miteigentümer; zweifache Androhung …
- VG Frankfurt/Main, 29.01.2004 - 9 E 4228/03
Inanspruchnahme des Insolvenzverwalters bezüglich Veröffentlichungs- und …
- OVG Schleswig-Holstein, 13.01.2021 - 4 MB 44/20
Anordnung zum Fällen eines Baumes (Bestimmtheit der Ordnungsverfügung; …
- VG Cottbus, 04.06.2018 - 3 K 2376/16
Bauplanungs-, Bauordnungs- und Städtebauförderungsrecht
- OVG Sachsen-Anhalt, 21.02.2006 - 2 L 251/04
Rekultivierung einer stillgelegten Deponie
- VG Dresden, 19.06.2003 - 13 K 862/02
Umweltrecht - Altlastenhaftung der Insolvenzmasse
- VG Halle, 23.02.2010 - 2 A 23/09
Kosten der Ersatzvornahme bei Abbruchverfügung; Miteigentum
- OVG Nordrhein-Westfalen, 31.08.2001 - 20 B 1115/01
- OVG Sachsen-Anhalt, 19.06.2000 - 2 M 175/00
Konkurs- / Insolvenzverwalter als Adressat einer immissionsschutzrechtlichen …
- VGH Bayern, 30.03.2007 - 23 ZB 07.80
Insolvenzverwalter als Deponiebetreiber
- VG Köln, 18.01.2022 - 8 K 1925/21
- VG Halle, 23.02.2010 - 2 A 20/09
Kosten der Ersatzvornahme bei Abbruchverfügung; Miteigentümer
- VG Minden, 02.02.2012 - 9 K 1099/11
Übergang einer Verpflichtung zur Beseitigung von Baumängeln auf den …
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