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   OVG Sachsen, 21.04.2016 - 3 B 103/16   

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https://dejure.org/2016,8833
OVG Sachsen, 21.04.2016 - 3 B 103/16 (https://dejure.org/2016,8833)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 21.04.2016 - 3 B 103/16 (https://dejure.org/2016,8833)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 21. April 2016 - 3 B 103/16 (https://dejure.org/2016,8833)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Justiz Sachsen

    Art. 5 und 8 GG § 15 Abs. 1 SächsVersG
    "Kühnengruß"; Schmähkritik; Versammlungsrecht; Gefahr für öffentliche Sicherheit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • VG Leipzig, 21.04.2016 - 1 L 300/16
    Auszug aus OVG Sachsen, 21.04.2016 - 3 B 103/16
    beglaubigte Abschrift Az.: 3 B 103/16 1 L 300/16.

    Auf die Beschwerde des Antragstellers wird der Beschluss des Verwaltungsgerichts Leipzig vom 21. April 2016 - 1 L 300/16 - geändert.

  • OVG Sachsen, 07.03.2016 - 3 B 76/16

    Polizeilicher Notstand; Verkürzung; Aufzugsverbot; praktische Konkordanz;

    Auszug aus OVG Sachsen, 21.04.2016 - 3 B 103/16
    Unter Berücksichtigung der grundlegenden Bedeutung der Versammlungsfreiheit im demokratischen Gemeinwesen setzt ihre Beschränkung die Herstellung einer praktischen Konkordanz zwischen den betroffenen grundrechtlich geschützten Rechtsgütern voraus (SächsOVG, Beschl. v. 7. März 2016 - 3 B 76/16 -, juris Rn. 5 m. w. N.).
  • BVerfG, 24.03.2001 - 1 BvQ 13/01

    Zur teilweisen Aufhebung eines Versammlungsverbots im deutsch-niederländischen

    Auszug aus OVG Sachsen, 21.04.2016 - 3 B 103/16
    Eine Äußerung, die nach Art. 5 Abs. 2 GG nicht unterbunden werden darf, kann auch nicht Anlass für eine versammlungsbeschränkende Maßnahme nach Art. 8 Abs. 2 GG sein (BVerfG, Beschl. v. 24. März 2001 -1 BvQ 13/01 -, juris Rn. 23).
  • BVerfG, 06.05.2005 - 1 BvR 961/05

    NPD-Demonstration am 8. Mai in Berlin nur unter Auflagen - Begründung der

    Auszug aus OVG Sachsen, 21.04.2016 - 3 B 103/16
    Wird den gegenläufigen Interessen Dritter oder der Allgemeinheit bei der Planung der angemeldeten Versammlung nicht hinreichend Rechnung getragen, kann die praktische Konkordanz zwischen den Rechtsgütern durch versammlungsbehördliche Auflagen hergestellt werden (BVerfG, Beschl. v. 6. Mai 2005 - 1 BvR 961/05 - juris Rn. 24; Dietel/Gintzel/Kniesel, Demonstrations- und Versammlungsfreiheit, 16. Aufl. 2011, § 15 Rn. 156 m. w. N.).
  • OVG Sachsen, 20.11.2020 - 3 B 399/20

    Aufzug; Versammlung; Fahrradkorso; Ortsbezug

    Das von Art. 8 GG geschützte Selbstbestimmungsrecht des Veranstalters erfasst auch die Entscheidung über Ort, Zeitpunkt und Ablauf der geplanten Versammlung (SächsOVG, Beschl. v. 21. April 2016 - 3 B 103/16 -, juris).
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