Rechtsprechung
| OVG Sachsen, 06.02.2015 - 3 B 105/15 |
Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (13)
- OVG Sachsen, 19.04.2018 - 3 B 126/18
Alkoholverbot; Versammlungsauflage; gemischte Veranstaltung
Unter Berücksichtigung der grundlegenden Bedeutung der Versammlungsfreiheit im demokratischen Gemeinwesen setzt ihre Beschränkung die Herstellung einer praktischen Konkordanz zwischen den betroffenen grundrechtlich geschützten Rechtsgütern voraus (SächsOVG, Beschl. v. 6. Februar 2015 - 3 B 105/15 -, juris m. w. N.). - VG Leipzig, 06.11.2020 - 1 L 782/20
Eilanträge gegen versammlungsrechtliche Beschränkungen bleiben ohne Erfolg - …
Sie ist auf konkrete und nachvollziehbare tatsächliche Anhaltspunkte zu stützen; bloße Verdachtsmomente oder Vermutungen reichen hierzu nicht aus (vgl. BVerfG, Beschl. v. 20.12.2012 - 1 BvR 2794/10 - SächsOVG, Beschl. v. 6.2.2015 - 3 B 105/15 -, juris Rn. 6).Auch dann, wenn massive Verkehrsstörungen drohen, ist die Behörde grundsätzlich gehalten, für einen möglichst schonenden Ausgleich der widerstreitenden Interessen zu sorgen, und - insbesondere durch Vorgaben zeitlicher und räumlicher Art - auf eine weitgehende Ermöglichung des mit der Veranstaltung verfolgten Zwecks unter möglichst geringer Beeinträchtigung der Verkehrsinteressen hinzuwirken (vgl. SächsOVG, Beschl. v. 6.2.2015 - 3 B 105/15 -, juris Rn. 9).
- OVG Sachsen, 25.01.2018 - 3 A 246/17
Versammlung; Trennungsprinzip; Betretensverbot; Einschätzungsspielraum
Unter Berücksichtigung der grundlegenden Bedeutung der Versammlungsfreiheit im demokratischen Gemeinwesen setzt ihre Beschränkung die Herstellung einer praktischen Konkordanz zwischen den betroffenen grundrechtlich geschützten Rechtsgütern voraus (SächsOVG, Beschl. v. 6. Februar 2015 - 3 B 105/15 -, juris Rn. 6 m. w. N.).
- OVG Sachsen, 31.05.2018 - 3 A 199/17
Fortsetzungsfeststellungsklage; Versammlungsrecht; Auflage; Transparente; …
Unter Berücksichtigung der grundlegenden Bedeutung der Versammlungsfreiheit im demokratischen Gemeinwesen setzt ihre Beschränkung die Herstellung einer praktischen Konkordanz zwischen den betroffenen grundrechtlich geschützten Rechtsgütern voraus (SächsOVG, Beschl. v. 6. Februar 2015 - 3 B 105/15 -, juris Rn. 6 m. w. N.). - OVG Sachsen, 07.03.2016 - 3 B 76/16
Polizeilicher Notstand; Verkürzung; Aufzugsverbot; praktische Konkordanz; …
Unter Berücksichtigung der grundlegenden Bedeutung der Versammlungsfreiheit im demokratischen Gemeinwesen setzt ihre Beschränkung die Herstellung einer praktischen Konkordanz zwischen den betroffenen grundrechtlich geschützten Rechtsgütern voraus (SächsOVG, Beschl. v. 6. Februar 2015 - 3 B 105/15 -, juris m. w. N.).Die Darlegungs- und die Beweislast für das Vorliegen von Gründen für eine solche Auflage liegt grundsätzlich bei der Behörde (…vgl. BVerfG, Beschl. v. 20. Dezember 2012 - 1 BvR 2794/10 -, juris Rn. 17 m. w. N.; SächsOVG, Beschl. v. 6. Februar 2015 - 3 B 105/15 -, juris Rn. 6).
- OVG Sachsen, 04.08.2023 - 3 B 133/23
Versammlung; Gottesdienst; Religionsfreiheit; Lautstärke; Bestimmheit
Im Übrigen entspricht es der Rechtsprechung des Senats, dass dem Grundrecht der Versammlungsfreiheit nach Art. 8 GG gleichwertige Rechte Dritter gegenüberstehen, wenn sich diese auf die von Art. 4 Abs. 2 GG geschützte Religionsausübungsfreiheit berufen können, was hier - wie ausgeführt - der Fall ist (SächsOVG, Beschl. v. 6. Februar 2015 - 3 B 105/15 -, juris Rn. 7, …und Beschl. v. 7. März 2016 - 3 B 76/16 -, juris Rn. 7). - OVG Sachsen, 20.02.2015 - 3 B 115/15
Versammlungsrechtliche Auflagen, Recht auf ungestörte Religionsausübung einer …
Insoweit wurde die Beschwerde des Antragstellers vom erkennenden Senat gegen die seinerzeit beauflagte Streckenführung mit Beschluss vom 6. Februar 2015 - 3 B 105/15 - zurückgewiesen.Unter Berücksichtigung der grundlegenden Bedeutung der Versammlungsfreiheit im demokratischen Gemeinwesen setzt ihre Beschränkung die Herstellung einer praktischen Konkordanz zwischen den betroffenen grundrechtlich geschützten Rechtsgütern voraus (SächsOVG, Beschl. v. 6. Februar 2015 - 3 B 105/15 -, juris m. w. N.).
- OVG Sachsen, 17.08.2023 - 3 B 151/23
Gewichtung und Verhältnis der Ausübung des Versammlungsrechts eines islamischen …
Im Übrigen entspricht es der Rechtsprechung des Senats, dass dem Grundrecht der Versammlungsfreiheit nach Art. 8 GG gleichwertige Rechte Dritter gegenüberstehen, wenn sich diese auf die von Art. 4 Abs. 2 GG geschützte Religionsausübungsfreiheit berufen können, was hier - wie ausgeführt - der Fall ist (SächsOVG, Beschl. v. 6. Februar 2015 - 3 B 105/15 -, juris Rn. 7, …und Beschl. v. 7. März 2016 - 3 B 76/16 -, juris Rn. 7). - OVG Sachsen, 10.08.2023 - 3 B 143/23
Versammlung; Religionsausübung; Auflage
Im Übrigen entspricht es der Rechtsprechung des Senats, dass dem Grundrecht der Versammlungsfreiheit nach Art. 8 GG gleichwertige Rechte Dritter gegenüberstehen, wenn sich diese auf die von Art. 4 Abs. 2 GG geschützte Religionsausübungsfreiheit berufen können, was hier - wie ausgeführt - der Fall ist (SächsOVG, Beschl. v. 6. Februar 2015 - 3 B 105/15 -, juris Rn. 7, …und Beschl. v. 7. März 2016 - 3 B 76/16 -, juris Rn. 7). - OVG Sachsen, 17.03.2017 - 3 B 82/17
Versammlungsfreiheit; Selbstbestimmungsrecht des Veranstalters; …
Unter Berücksichtigung der grundlegenden Bedeutung der Versammlungsfreiheit im demokratischen Gemeinwesen setzt ihre Beschränkung die Herstellung einer praktischen Konkordanz zwischen den betroffenen grundrechtlich geschützten Rechtsgütern voraus (SächsOVG, Beschl. v. 6. Februar 2015 - 3 B 105/15 -, juris m. w. N.). - OVG Sachsen, 21.06.2019 - 3 B 177/19
Infrastrukturelle Einrichtung; Versammlung; Kundgebungsort
- OVG Sachsen, 02.11.2018 - 3 B 399/18
Versammlung unter freiem Himmel; Alkoholverbot
- VG Chemnitz, 12.05.2022 - 2 L 199/22
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