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Rechtsprechung
   BVerwG, 03.07.1978 - 3 B 107.77   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1978,3611
BVerwG, 03.07.1978 - 3 B 107.77 (https://dejure.org/1978,3611)
BVerwG, Entscheidung vom 03.07.1978 - 3 B 107.77 (https://dejure.org/1978,3611)
BVerwG, Entscheidung vom 03. Juli 1978 - 3 B 107.77 (https://dejure.org/1978,3611)
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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (2)

  • BVerwG, 18.09.1969 - VIII B 200.67
    Auszug aus BVerwG, 03.07.1978 - 3 B 107.77
    Nachdem die Beteiligten den Rechtsstreit in der Hauptsache übereinstimmend für erledigt erklärt haben, ist das Verfahren in entsprechender Anwendung des § 92 Abs. 2 VwGO in Verbindung mit §§ 141, 125 Abs. 1 VwGO einzustellen und festzustellen, daß das Urteil des Verwaltungsgerichts unwirksam ist (BVerwGE 34, 40;Beschluß vom 3. Dezember 1975 - BVerwG 3 B 80.72 -).
  • BVerwG, 03.12.1975 - III B 80.72

    Kostenverteilung nach Erledigung des Rechtsstreits in der Hauptsache

    Auszug aus BVerwG, 03.07.1978 - 3 B 107.77
    Nachdem die Beteiligten den Rechtsstreit in der Hauptsache übereinstimmend für erledigt erklärt haben, ist das Verfahren in entsprechender Anwendung des § 92 Abs. 2 VwGO in Verbindung mit §§ 141, 125 Abs. 1 VwGO einzustellen und festzustellen, daß das Urteil des Verwaltungsgerichts unwirksam ist (BVerwGE 34, 40;Beschluß vom 3. Dezember 1975 - BVerwG 3 B 80.72 -).
  • BVerwG, 18.05.1979 - 3 B 68.77

    Schadensfeststellung wegen der Wegnahme von Betriebsvermögen - Erledigung des …

    Nachdem die Beteiligten den Rechtsstreit in der Hauptsache übereinstimmend für erledigt erklärt und damit das zuvor durch Beschluß des Senats vom 25. Juli 1973 zum Ruhen gebrachte Verfahren wiederaufgenommen haben, ist nicht nur das Beschwerdeverfahren, sondern das gesamte Verfahren in entsprechender Anwendung des § 92 Abs. 2 VwGO in Verbindung mit den §§ 141, 125 Abs. 1 VwGO einzustellen und festzustellen, daß das Urteil des Verwaltungsgerichts unwirksam ist (vgl. Beschluß vom 18. September 1979 - BVerwG 8 B 200.67 - [BVerwGE 34, 40/41] sowie Beschlüsse vom 3. Dezember 1975 - BVerwG 3 B 80.72 - und vom 3. Juli 1978 - BVerwG 3 B 107.77 -).
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