Rechtsprechung
| BVerwG, 25.09.1998 - 3 B 109.98 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Anforderungen an die ordnungsgemäße Bezeichnung eines Verfahrensmangels - Benennung eines inhaltlich bestimmten, die angefochtene Entscheidung tragenden abstrakten Rechtssatzes
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VGH Bayern, 16.02.1998 - 9 B 97.01489
- BVerwG, 25.09.1998 - 3 B 109.98
Wird zitiert von ... (4) Zitiert selbst (7)
- BVerwG, 19.12.1984 - Gr. Sen. 1.84
Rücknahme begünstigender Verwaltungsakte
Auszug aus BVerwG, 25.09.1998 - 3 B 109.98
Die Beschwerde versucht nachzuweisen, daß das Berufungsurteil mit dem Beschluß des Großen Senats des Bundesverwaltungsgerichts vom 19. Dezember 1984 - BVerwG Gr.Sen. 1 und 2.84 (BVerwGE 70, 356) nicht übereinstimme. - BVerwG, 17.01.1995 - 6 B 39.94
Kriterien einer ordnungsgemäßen Bewertung von Prüfungsleistungen durch die Prüfer …
Auszug aus BVerwG, 25.09.1998 - 3 B 109.98
Das Aufzeigen einer fehlerhaften oder unterbliebenen Anwendung von Rechtssätzen, die das Bundesverwaltungsgericht in seiner Rechtsprechung aufgestellt hat, genügt weder den Zulässigkeitsanforderungen einer Divergenz- noch denen einer Grundsatzrüge (vgl. BVerwG, Beschluß vom 17. Januar 1995 - BVerwG 6 B 39.94 - Buchholz 421.0 Prüfungswesen Nr. 342, S. 55). - BVerwG, 21.01.1994 - 11 B 116.93
Fahrverbot und Entzug der Fahrerlaubnis
Auszug aus BVerwG, 25.09.1998 - 3 B 109.98
Hierzu hätte es der Benennung eines inhaltlich bestimmten, die angefochtene Entscheidung tragenden abstrakten Rechtssatzes bedurft, mit dem die Vorinstanz einem in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts aufgestellten ebensolchen, die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts tragenden Rechtssatz in Anwendung derselben Rechtsvorschrift widersprochen hat (vgl. BVerwG, Beschluß vom 21. Juni 1995 - BVerwG 8 B 61.95 - Buchholz 310 § 133 (n.F.) VwGO Nr. 18); für behauptete Abweichungen von Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts oder des Gemeinsamen Senats der obersten Gerichtshöfe des Bundes gilt Entsprechendes (vgl. BVerwG, Beschluß vom 21. Januar 1994 - BVerwG 11 B 116.93 - Buchholz 442.16 § 15 b StVZO Nr. 22).
- BVerwG, 21.06.1995 - 8 B 61.95
Anforderungen an die Darlegung einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der …
Auszug aus BVerwG, 25.09.1998 - 3 B 109.98
Hierzu hätte es der Benennung eines inhaltlich bestimmten, die angefochtene Entscheidung tragenden abstrakten Rechtssatzes bedurft, mit dem die Vorinstanz einem in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts aufgestellten ebensolchen, die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts tragenden Rechtssatz in Anwendung derselben Rechtsvorschrift widersprochen hat (vgl. BVerwG, Beschluß vom 21. Juni 1995 - BVerwG 8 B 61.95 - Buchholz 310 § 133 (n.F.) VwGO Nr. 18); für behauptete Abweichungen von Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts oder des Gemeinsamen Senats der obersten Gerichtshöfe des Bundes gilt Entsprechendes (vgl. BVerwG, Beschluß vom 21. Januar 1994 - BVerwG 11 B 116.93 - Buchholz 442.16 § 15 b StVZO Nr. 22). - BVerwG, 10.11.1992 - 3 B 52.92
Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der …
Auszug aus BVerwG, 25.09.1998 - 3 B 109.98
Ein Verfahrensmangel ist nur dann ordnungsgemäß "bezeichnet" (§ 133 Abs. 3 Satz 3 VwGO), wenn er sowohl in den ihn (vermeintlich) begründenden Tatsachen als auch in seiner rechtlichen Würdigung substantiiert dargetan wird (vgl. BVerwG, Beschluß vom 10. November 1992 - BVerwG 3 B 52.92 - Buchholz 303 § 314 ZPO Nr. 5;… Weyreuther, Revisionszulassung und Nichtzulassungsbeschwerde in der Rechtsprechung der obersten Bundesgerichte, 1971, Rn. 222 m.w.N.). - BVerwG, 18.03.1982 - 9 CB 1076.81
Verwaltungsgerichtsverfahren - Urteil - Unterzeichnung - Urlaub
Auszug aus BVerwG, 25.09.1998 - 3 B 109.98
Das setzt voraus, daß die zur Begründung vorgetragenen Tatsachen, ihre Richtigkeit unterstellt, die Mängel ergeben (Beschluß vom 18. März 1982 - BVerwG 9 CB 1076.81 - Buchholz 310 § 133 Nr. 35). - BVerwG, 20.05.1988 - 7 B 79.88
Begünstigender Verwaltungsakt - Widerruf - Frist - Bescheid - Aufhebung
Auszug aus BVerwG, 25.09.1998 - 3 B 109.98
Im übrigen ist es in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts anerkannt, daß eine Behörde die Rücknahme oder den Widerruf eines Verwaltungsaktes - auch in Kenntnis aller tatsächlichen und rechtlichen Umstände - abhängig machen darf vom Ausgang eines laufenden Gerichtsverfahrens, unter Umständen sogar vom Vorliegen der schriftlichen Entscheidungsgründe (vgl. Beschluß vom 20. Mai 1988 - BVerwG 7 B 79.88 - Buchholz 316 § 48 Nr. 56).
- VG Freiburg, 12.03.2009 - 4 K 1027/08
Rücknahme einer bestandskräftigen wasserrechtlichen Genehmigung
Eine Behörde darf grundsätzlich die Rücknahme oder den Widerruf eines Verwaltungsakts - auch in Kenntnis aller tatsächlichen und rechtlichen Umstände - abhängig machen vom Ausgang eines laufenden Gerichtsverfahrens, unter Umständen auch vom Vorliegen der schriftlichen Entscheidungsgründe (vgl. BVerwG, Beschluss vom 25.09.1998 - 3 B 109/98 -, juris; Beschluss vom 20.05.1988, NVwZ 1988, 822 - zum Lauf der Jahresfrist für den erneuten Widerruf eines begünstigenden Verwaltungsakts, wenn ein von der Behörde zuvor innerhalb der Frist erlassener Widerrufsbescheid vom Verwaltungsgericht mit der Begründung rechtskräftig aufgehoben worden ist, die Behörde habe das hier obliegende Ermessen nicht ausgeübt). - VGH Baden-Württemberg, 17.02.2000 - 8 S 1817/99
Bebauungszusammenhang; Rücknahme eines Bauvorbescheides - Rücknahmefrist
Rn. 16 Wie eine neuere Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom 25.9.1998 (3 B 109.98) besage, dürfe eine Behörde die Rücknahme oder den Widerruf eines Verwaltungsaktes - auch in Kenntnis aller tatsächlichen und rechtlichen Umstände - vom Ausgang eines laufenden Gerichtsverfahrens abhängig machen. - VG Potsdam, 22.03.2004 - 15 K 496/01 Eine Behörde darf die Rücknahme eines Verwaltungsaktes - auch in Kenntnis aller tatsächlichen und rechtlichen Umstände - abhängig machen vom Ausgang eines laufenden Gerichtsverfahrens (vgl. BVerwG, Beschluss vom 25. September 1998 - 3 B 109.98 -, zitiert nach juris).
- VG Potsdam, 09.10.2013 - 4 K 336/12 Keine erdrückende Wirkung wurde deshalb angenommen bei einem dreigeschossigen Baukörper in einem durch eingeschossige Bauweise geprägten Gebiet mit dörflichen Charakter (OVG für das Land Brandenburg, Beschluss vom 17. September 1998 - 3 B 109/98 -) sowie bei einem Baukörper von 78 x 11 m Grundfläche und 11, 5 m Höhe neben einer eingeschossigen Villa (Beschluss vom 13. September 1996 - 3 B 111/96 -, LKV 1998, 72).
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