Rechtsprechung
| BVerwG, 02.10.1985 - 3 B 12.84 |
Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Vorlage an den Europäischen Gerichtshof - Gemeinschaftsrechtliche Frage
Verfahrensgang
Papierfundstellen
- NJW 1986, 1448
- NVwZ 1986, 466 (Ls.)
Wird zitiert von ... (8)
- BVerwG, 22.10.1986 - 3 B 43.86
Vorlagepflicht an den EuGH als Revisionszulassungsgrund
Hierfür ist in Rechtsstreitigkeiten über die Auslegung einer gemeinschaftsrechtlichen Regelung ausreichend, wenn dargelegt ist, daß in einem zukünftigen Revisionsverfahren voraussichtlich gemäß Art. 177 Abs. 3 EWG-Vertrag eine Vorabentscheidung des Europäischen Gerichtshofes einzuholen sein wird, außer wenn hinreichende Gründe vorliegen, die die Einholung der Vorabentscheidung entbehrlich erscheinen lassen (vgl. Beschlüsse des Senats vom 2. Oktober 1985 - BVerwG 3 B 12.84 - in Buchholz 451.90 Nr. 58 sowie vom 22. Juli 1986 - BVerwG 3 B 104.85 - ferner Urteil des EuGh vom 6. Oktober 1982 - Rs. 283/81 - in NJW 1983, 1257). - BVerwG, 14.12.1992 - 5 B 72.92
Vorlagepflicht - Europa - Sozialhilfe - Pflegeperson - Diskriminierungsverbot
Es steht also in seinem pflichtgemäßen Ermessen, ob es eine Vorlage an den Europäischen Gerichtshof beschließt (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 2. Oktober 1985 - BVerwG 3 B 12.84 - und vom 20. März 1986 - BVerwG 3 B 3.86 -… Beschluß vom 15. Mai 1990 - BVerwG 1 B 64.90 - Buchholz 402.26 § 12 AufenthG/EWG Nr. 7, S. 4). - BVerwG, 20.03.1986 - 3 B 3.86
Oberverwaltungsgerichtsurteil - Revisionszulassung
Es stand also in seinem pflichtgemäßen Ermessen, ob es eine Vorlage an den Europäischen Gerichtshof beschließen wollte (vgl. Beschluß des Bundesverwaltungsgerichts vom 2. Oktober 1985 - BVerwG 3 B 12.84 - ).
- BVerwG, 22.07.1986 - 3 B 104.85
Gesetzlicher Richter - Vorlagepflicht beim EuGH - Rechtsmittel des …
Als ein Rechtsmittel in diesem Sinne ist jedenfalls hinsichtlich revisiblen Rechts auch die Nichtzulassungsbeschwerde gemäß § 132 Abs. 3 VwGO anzusehen (so Beschlüsse des Senats vom 7. Dezember 1983 - BVerwG 3 B 90.82 - und vom 2. Oktober 1985 - BVerwG 3 B 12.84 - in Buchholz 451/90 Nr. 43 und Nr. 58 sowie vom 20. März 1986 - BVerwG 3 B 3.86 -).Eine solche Grundsatzfrage wäre hier dann anzunehmen, wenn sich voraussichtlich in einem zukünftigen Revisionsverfahren die Notwendigkeit ergeben würde, darüber eine Vorabentscheidung des Europäischen Gerichtshofes einzuholen (vgl. den Beschluß des Senats vom 2. Oktober 1985 - BVerwG 3 B 12.84 - a.a.O.).
- OVG Sachsen-Anhalt, 09.12.2014 - 3 L 5/12
Bezeichnung von Lebensmitteln und tagesdurchschnittliche Höchstwerte von Fett im …
In diesen Fällen steht es im pflichtgemäßen Ermessen des Gerichts, ob es eine Vorlage an den Europäischen Gerichtshof beschließt (BVerwG, Beschl. v. 02.10.1985 - 3 B 12.84 -, Buchholz 451.90 EWG-Recht Nr. 58 = juris; Beschl. v. 20.03.1986 - 3 B 3.86 -, Buchholz 451.90 EWG-Recht Nr. 59 = juris;… Beschl. v. 15.05.1990 - 1 B 64.90 -, Buchholz 402.26 § 12 AufenthG/EWG Nr. 7, S. 4 = juris). - BVerwG, 18.08.2009 - 8 B 60.09
Gleichwertigkeit eines in Großbritannien erworbenen Abschlusses "Master of …
Als ein Rechtsmittel in diesem Sinne ist jedenfalls hinsichtlich revisiblen Rechts auch die Nichtzulassungsbeschwerde gemäß § 132 Abs. 2 VwGO anzusehen (Beschlüsse vom 7. Dezember 1983 - BVerwG 3 B 90.82 -, vom 2. Oktober 1985 - BVerwG 3 B 12.84 - Buchholz 451.90 EWG-Recht Nr. 43 und 58 und vom 20. März 1986 - BVerwG 3 B 3.86 - Buchholz 451.90 EWG-Recht Nr. 59). - OVG Niedersachsen, 17.11.1992 - 10 L 233/89
Eutersalbe; Konzentration; Wirkstoffe; Tierarzneimittel; Tierkosmetika; …
Nach Art. 177 Abs. 2 EWGV kann aber ein innerstaatliches Gericht, dessen Entscheidungen mit Rechtsmitteln des innerstaatlichen Rechts angefochten werden können, eine derartige Frage dem EuGH vorlegen, wenn es eine Entscheidung darüber zum Erlaß seines Urteils für erforderlich hält (BVerwG, Beschl. v. 2.10.1985 - 3 B 12/84 -, NJW 1986, 1448). - BVerwG, 06.05.1987 - 5 B 144.85
Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - An die Geltendmachung eines …
Denn gegen dessen Entscheidungen sind auch bei Nichtzulassung der Revision nach § 132 Abs. 3 VwGO die Nichtzulassungsbeschwerde sowie nach § 133 VwGO eine - wenn auch beschränkte - zulassungsfreie Revision gegeben (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 7. Dezember 1983 - BVerwG 3 B 90.82 - und 2. Oktober 1985 - BVerwG 3 B 12.84 - ).
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