Rechtsprechung
| OVG Saarland, 26.05.2010 - 3 B 122/10 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (3)
- VG Köln, 25.01.2017 - 9 L 1009/16
Keine Aussetzung der Vorratsdatenspeicherung
Rn. 185 vgl. OVG Saarland, Beschluss vom 26. Mai 2010 - 3 B 122/10 -, juris, Rn. 54 mit zahlreichen Nachweisen aus der Rechtsprechung des EuGH. - LG Berlin, 19.01.2012 - 526 Qs 8/11
Vorlage an das Bundesverfassungsgericht: Verfassungsmäßigkeit des …
Rn. 67 Die Kammer hat bei ihrer Entscheidung berücksichtigt, dass sich die Regelungen zu den Vertriebs- und Werbebeschränkungen in § 4 Abs. 4 und § 5 GlüStV und zur Suchtprävention in § 11 GlüStV durchaus mindernd auf die Einnahmen aus dem staatlichen Wettmonopol auswirken können (darauf ebenfalls hinweisend: OVG Nordrhein-Westfalen…, Beschluss vom 18. Februar 2009, 4 B 298/08, Rn. 24 - juris - unter Verweis auf OVG Nordrhein-Westfalen…, Beschluss vom 22. Februar 2008, 13 B 1215/07, Rn. 50 - juris; OVG Hamburg…, Beschluss vom 25. März 2008, 4 Bs 5/08, Rn. 20 - juris; "Zurückdrängung fiskalischer Interessen": Bayerischer VGH…, Beschluss vom 02. Juni 2008, 10 CS 08.1102, Rn. 24 - juris; auf einen rückläufigen Umsatz im Bereich der Sportwetten im Jahr 2006 hinweisend: Bayerischer VGH…, Beschluss vom 08. Juli 2008, 10 CS 08.1364, Rn. 48 - juris; OVG Saarland, Beschluss vom 26. Mai 2010, 3 B 122/10, Rn. 45 - juris ; ebenfalls auf verminderte staatliche Gewinne abstellend: VG Stade…, Beschluss vom 06. Mai 2008, 6 B 364/08, Rn. 44 - juris; so auch Caspar, Gutachten über europa- und verfassungsrechtliche Aspekte zum Staatsvertrag zum Glücksspielwesen in Deutschland vom 11. Oktober 2007, Schleswig-Holsteiner Landtag, LT-Drs.Denn diese Ausführungen betreffen ausschließlich das gemeinschaftsrechtliche Kohärenzgebot und nicht die davon zu unterscheidende innerstaatliche Regelung des Art. 3 GG (vgl. OVG Saarland, Beschluss vom 26. Mai 2010, 3 B 122/10, Rn. 41 - juris).
- VG Saarlouis, 22.07.2014 - 1 L 896/14
Einstweiliger Rechtsschutz gegen Untersagung einer Spielhalle
Ob § 15 Abs. 2 GewO die zwangsgeldbewehrte Verpflichtung zur Mitteilung der Erfüllung der Betriebseinstellung und des Entfernens sämtlicher Geldspielgeräte trägt oder dies von der Eingriffsermächtigung des § 9 Abs. 1 GlüStV umfasst ist (vgl. OVG des Saarlandes, Beschluss vom 26.05.2010 - 3 B 122/10 - VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 22.04.2010 - 6 S 215/14 -, beide juris), kann dahinstehen, da der Bescheid auch § 9 Abs. 1 GlüStV anführt.
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