Rechtsprechung
| BVerwG, 13.09.2002 - 3 B 130.02 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - Bundesverwaltungsgericht
- Wolters Kluwer
Verletzung eines Anspruchs auf rechtliches Gehör bei Einbeziehung von Vorträgen in eine Entscheidung - Voraussetzungen für die Zulassung einer Revision
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Verfahrensgang
- VG Trier, 21.05.2002 - 2 K 182/01
- BVerwG, 13.09.2002 - 3 B 130.02
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (6)
- BVerfG, 01.02.1978 - 1 BvR 426/77
Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Nichtberücksichtigung …
Auszug aus BVerwG, 13.09.2002 - 3 B 130.02
Der bundesverfassungsrechtlich durch Art. 103 Abs. 1 GG geschützte Anspruch auf rechtliches Gehör verpflichtet die Gerichte, das Vorbringen der Beteiligten zur Kenntnis zu nehmen und in Erwägung zu ziehen, nicht aber sich mit jedem Vorbringen in den Entscheidungsgründen ausdrücklich zu befassen (BVerfGE 47, 182 m.w.N.; 70, 215 m.w.N.; BVerwG, NJW 1986, 1125). - BVerfG, 19.06.1985 - 1 BvR 933/84
Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Nichtberücksichtigung von …
Auszug aus BVerwG, 13.09.2002 - 3 B 130.02
Der bundesverfassungsrechtlich durch Art. 103 Abs. 1 GG geschützte Anspruch auf rechtliches Gehör verpflichtet die Gerichte, das Vorbringen der Beteiligten zur Kenntnis zu nehmen und in Erwägung zu ziehen, nicht aber sich mit jedem Vorbringen in den Entscheidungsgründen ausdrücklich zu befassen (BVerfGE 47, 182 m.w.N.; 70, 215 m.w.N.; BVerwG, NJW 1986, 1125). - BVerwG, 29.11.1985 - 9 C 49.85
Verwaltungsgerichtsverfahren - Rechtliches Gehör - Schriftsatz
Auszug aus BVerwG, 13.09.2002 - 3 B 130.02
Der bundesverfassungsrechtlich durch Art. 103 Abs. 1 GG geschützte Anspruch auf rechtliches Gehör verpflichtet die Gerichte, das Vorbringen der Beteiligten zur Kenntnis zu nehmen und in Erwägung zu ziehen, nicht aber sich mit jedem Vorbringen in den Entscheidungsgründen ausdrücklich zu befassen (BVerfGE 47, 182 m.w.N.; 70, 215 m.w.N.; BVerwG, NJW 1986, 1125).
- BVerwG, 09.06.1981 - 7 B 121.81
Entziehung der Fahrerlaubnis - Entscheidungsgründe
Auszug aus BVerwG, 13.09.2002 - 3 B 130.02
Es ist grundsätzlich davon auszugehen, dass ein Gericht das von ihm entgegengenommene Vorbringen sowohl zur Kenntnis genommen als auch in seine Erwägungen einbezogen hat, so dass nur bei Vorliegen deutlicher gegenteiliger Anhaltspunkte ein Verstoß gegen den Grundsatz des rechtlichen Gehörs angenommen werden kann (vgl. hierzu BVerwG, DÖV 1981, 765). - BVerwG, 23.06.1998 - 3 B 43.98
Zurückweisung der Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision auf Grund …
Auszug aus BVerwG, 13.09.2002 - 3 B 130.02
Eine Revisionszulassung kommt aber nur in Betracht, wenn gegen alle selbständigen Begründungselemente des angefochtenen Urteils Zulassungsgründe vorgebracht werden (stRspr; vgl. nur Beschluss vom 1. Februar 1990 - BVerwG 7 B 15.90 - Buchholz 310 § 153 VwGO Nr. 22 sowie Beschluss vom 23. Juni 1998 - BVerwG 3 B 43.98 -). - BVerwG, 24.01.1990 - 7 B 15.90
Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Rechtmäßigkeit einer …
Auszug aus BVerwG, 13.09.2002 - 3 B 130.02
Eine Revisionszulassung kommt aber nur in Betracht, wenn gegen alle selbständigen Begründungselemente des angefochtenen Urteils Zulassungsgründe vorgebracht werden (stRspr; vgl. nur Beschluss vom 1. Februar 1990 - BVerwG 7 B 15.90 - Buchholz 310 § 153 VwGO Nr. 22 sowie Beschluss vom 23. Juni 1998 - BVerwG 3 B 43.98 -).
- BVerwG, 24.10.2005 - 3 B 27.05
Anspruch auf Rehabilitierung nach dem Verwaltungsrechtlichen …
Die ordnungsgemäße Aufklärungsrüge setzt nämlich u.a. die Darlegung voraus, welche Tatsachen auf der Grundlage der materiellrechtlichen Auffassung des Tatsachengerichts ermittlungsbedürftig gewesen wären, auf Grund welcher Anhaltspunkte sich die unterbliebene Beweisaufnahme dem Gericht hätte aufdrängen müssen, welches Ergebnis diese Beweisaufnahme voraussichtlich erbracht hätte und dass die Nichterhebung der Beweise vor dem Tatsachengericht rechtzeitig gerügt worden ist (Beschlüsse vom 13. September 2002 - BVerwG 3 B 130.02 - und vom 28. Juni 2000 - BVerwG 3 B 144.99 -).
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