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Weitere Entscheidung unten: VG Göttingen, 30.07.2008

Rechtsprechung
   BVerwG, 11.03.2009 - 3 B 137.08   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,34331
BVerwG, 11.03.2009 - 3 B 137.08 (https://dejure.org/2009,34331)
BVerwG, Entscheidung vom 11.03.2009 - 3 B 137.08 (https://dejure.org/2009,34331)
BVerwG, Entscheidung vom 11. März 2009 - 3 B 137.08 (https://dejure.org/2009,34331)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
    Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen

  • lexetius.com
  • Bundesverwaltungsgericht
  • Wolters Kluwer

    Soll Vorschriften - Grenze - Grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache - weitere Beschwerde - Grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)

  • VG München, 14.08.2009 - M 21 E 09.3589

    Verletzung des Anspruchs auf amtsangemessene Beschäftigung eines Beamten der ... …

    Damit stellt sich die strittige Verfügung vom ... 2009 als dienstliche Weisung dar, der keine Verwaltungsaktqualität zukommt, so dass die Voraussetzungen des § 123 Abs. 5 VwGO nicht vorliegen und Rechtsschutz nicht nach § 80 Abs. 5 VwGO gewährt werden kann (VG München vom 30.05.2008 - M 21 E 08.2514 - juris; VG Göttingen vom 30.07.2008 - 3 B 137.08 - juris).
  • VG München, 23.01.2009 - M 21 E 08.5194

    Rechtmäßigkeit einer dienstlichen Weisung; allgemeine Dienstleistungspflicht; …

    Insbesondere handelt es sich um den hier statthaften Rechtsbehelf, da sich die Maßnahme, gegen die er sich richtet, als eine innerbetriebliche dienstliche Weisung im Sinne von § 55 Satz 2 BBG darstellt, der keine Verwaltungsaktqualität zukommt, so dass die Voraussetzungen des § 123 Abs. 5 VwGO nicht vorliegen und Rechtsschutz nicht nach § 80 Abs. 5 VwGO gewährt werden kann (VG München vom 30.05.2008 - M 21 E 08.2514 - juris; VG Göttingen vom 30.07.2008 - 3 B 137.08 - juris).
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Rechtsprechung
   VG Göttingen, 30.07.2008 - 3 B 137/08   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,32125
VG Göttingen, 30.07.2008 - 3 B 137/08 (https://dejure.org/2008,32125)
VG Göttingen, Entscheidung vom 30.07.2008 - 3 B 137/08 (https://dejure.org/2008,32125)
VG Göttingen, Entscheidung vom 30. Juli 2008 - 3 B 137/08 (https://dejure.org/2008,32125)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de

    Vorläufiger Rechtsschutz bei Verpflichtung eines der Personalserviceagentur Vivento angehörigen Bundesbeamten zur Teilnahme an einer Qualifizierungsmaßnahme (sog. Vorbereitungs- und Orientierungsphase) bei der Vivento Customers Services GmbH

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    55 2 ; BBG; 123a BRRG; 4 IV 2 ; PostPersRG; 123 ; VwGO; 80 V ; VwGO
    Amt, abstrakt-funktionell; Amt, konkret-funktionell; Bundesbeamter; Qualifizierungsmaßnahme; Telekom; VCS; Vivento; Vivento Customers Services GmbH; Vorbereitungs- und Orientierungsphase; Weisung; Zuweisung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Amt, abstrakt-funktionell; Amt, konkret-funktionell; Bundesbeamter; Qualifizierungsmaßnahme; Telekom; VCS; Vivento; Vivento Customers Services GmbH; Vorbereitungs- und Orientierungsphase; Weisung; Zuweisung

 
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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (10)

  • VG München, 30.05.2008 - M 21 E 08.2514

    Teilnahme an einer Qualifizierungsmaßnahme, mit der eine Zuweisung zu einem …

    Auszug aus VG Göttingen, 30.07.2008 - 3 B 137/08
    Es handelt sich vielmehr um eine innerbetriebliche Maßnahme der Antragsgegnerin, gegen die im Hauptsacheverfahren Rechtsschutz im Wege der allgemeinen Leistungsklage auf Rücknahme oder auf Nichtvollzug der Weisung erlangt werden könnte (vgl. VG Oldenburg, Beschluss vom 17. Juni 2008 - 6 B 1525/08 -, BA S. 2; Bayerisches Verwaltungsgericht Ansbach, Beschluss vom 05. Juni 2008 - AN 11 E 08.00874 -, BA S. 7; Schleswig-Holsteinisches OVG, Beschluss vom 01. Juli 2008 - 12 B 21/08 - VG Köln, Beschluss vom 29. Mai 2008 - 15 L 777/08 -, BA S. 2; Bayerisches VG München, Beschluss vom 30. Mai 2008 - M 21 E 08.2514 -, BA S. 7 f.).

    Damit stünde zu befürchten, dass der mit der Maßnahme verfolgte Zweck, die Voraussetzungen für eine alsbaldige Zuweisung des Antragstellers zur VCS zu schaffen, vereitelt würde (vgl. Bayerisches Verwaltungsgericht München, Beschluss vom 30. Mai 2008, a.a.O., BA S. 8).

  • BVerwG, 25.09.2003 - 2 C 49.02

    Fernbleiben eines Rechtsreferendars vom Dienst; formale Dienstpflicht eines …

    Auszug aus VG Göttingen, 30.07.2008 - 3 B 137/08
    Vielmehr erstreckt er sich auf sämtliche Leistungen, die der Beamte nach den für ihn geltenden Vorschriften (und Weisungen) im Rahmen des Dienstverhältnisses zu erbringen hat (vgl. Urteil vom 25. September 2003 - BVerwG 2 C 49.02 - Buchholz 240 § 9 BBesG Nr. 26).
  • BVerwG, 07.09.2004 - 1 D 20.03

    Umstrukturierung der Deutschen Bundesbahn in die Deutsche Bahn AG; unterwertige …

    Auszug aus VG Göttingen, 30.07.2008 - 3 B 137/08
    Das Bundesverwaltungsgericht hat hierzu in Bezug auf die den privatisierten Nachfolgeunternehmen der Deutschen Bundesbahn zugewiesenen Beamten, denen weder ein Amt im abstrakt-funktionellen Sinne noch ein Dienstposten zugeordnet ist, ausgeführt (BVerwG, Urteil vom 07. September 2004 - 1 D 20.03 -, juris, RdNr. 37):.
  • BVerwG, 10.06.1998 - 1 D 39.96

    Dienstvergehen eines (Bahn-) Beamten in Gestalt eines wiederholten Fernbleibens …

    Auszug aus VG Göttingen, 30.07.2008 - 3 B 137/08
    Zum Dienst kann auch eine etwa unterwertige Beschäftigung gehören, wenn der Beamte gegen deren Zuweisung (und die ihr zugrunde liegende Versetzung) nicht mit Rechtsmitteln vorgeht (vgl. Urteile vom 10. Juni 1998 - BVerwG 1 D 39.96 - S. 33 f. UA und vom 26. Februar 2004 - BVerwG 1 D 3.03 - S. 7 f. UA; ferner Beschluss vom 22. Juni 1995 - BVerwG 1 DB 33.94 - unzutreffend BDH 7, 88, wo unerlaubtes Fernbleiben wegen einer unzumutbaren und daher "unzulässigen" Beschäftigung verneint wird, also nicht strikt zwischen Rechtmäßigkeits- und Rechtswirksamkeitsfragen unterschieden wird).
  • OVG Niedersachsen, 02.02.2007 - 13 ME 362/06

    Anspruch eines abgeschobenen armenischen Staatsangehörigen auf Rückkehr und …

    Auszug aus VG Göttingen, 30.07.2008 - 3 B 137/08
    Diese Durchbrechung ist jedoch nur dann zulässig, wenn ein sehr hoher Grad an Wahrscheinlichkeit für einen Erfolg in der Hauptsache spricht (OVG Lüneburg, Beschluss vom 02. Februar 2007 - 13 ME 362/06 -, juris, RdNr. 9).
  • BVerwG, 30.03.2000 - 1 DB 24.99

    Dauernde Dienstunfähigkeit eines Beamten - Schuldhaft unerlaubtes Fernbleiben vom …

    Auszug aus VG Göttingen, 30.07.2008 - 3 B 137/08
    Dienst kann etwa auch in einer Heimbereitschaft mit Anwesenheitspflicht bestehen (Beschluss vom 30. März 2000 - BVerwG 1 DB 24.99 -), ebenso in der Teilnahme an Fortbildungsveranstaltungen, wenn sie dem Beamten im Diensterfüllungsinteresse in Konkretisierung der allgemeinen Dienstleistungspflicht konkret auferlegt worden ist.
  • BVerwG, 26.02.2004 - 1 D 3.03

    Anforderungen an die gerichtliche Verwertung von schrifltichen …

    Auszug aus VG Göttingen, 30.07.2008 - 3 B 137/08
    Zum Dienst kann auch eine etwa unterwertige Beschäftigung gehören, wenn der Beamte gegen deren Zuweisung (und die ihr zugrunde liegende Versetzung) nicht mit Rechtsmitteln vorgeht (vgl. Urteile vom 10. Juni 1998 - BVerwG 1 D 39.96 - S. 33 f. UA und vom 26. Februar 2004 - BVerwG 1 D 3.03 - S. 7 f. UA; ferner Beschluss vom 22. Juni 1995 - BVerwG 1 DB 33.94 - unzutreffend BDH 7, 88, wo unerlaubtes Fernbleiben wegen einer unzumutbaren und daher "unzulässigen" Beschäftigung verneint wird, also nicht strikt zwischen Rechtmäßigkeits- und Rechtswirksamkeitsfragen unterschieden wird).
  • VG Lüneburg, 25.06.2008 - 1 B 36/08

    Vorl. Rechtsschutz und Zuweisung an ein Callcenter - VCS-GmbH - der Dt. Telekom …

    Auszug aus VG Göttingen, 30.07.2008 - 3 B 137/08
    Die Zuweisung einer Tätigkeit bei der VCS erkennt die Kammer hierin nicht (anders: VG Lüneburg, statt aller: Beschluss vom 25. Juni 2008 - 1 B 36/08 -).
  • VG Dessau, 10.07.2003 - 3 B 68/03
    Auszug aus VG Göttingen, 30.07.2008 - 3 B 137/08
    Nach Wesen und Zweck dieses Verfahrens darf die vorläufige Regelung grundsätzlich nicht die Entscheidung in der Hauptsache vorwegnehmen (so die weitaus überwiegende Auffassung in der Rechtsprechung, vgl. OVG Lüneburg, Beschluss vom 24. Juli 2002 - 5 ME 98/02 - VG Göttingen, Beschlüsse vom 03. Mai 2002 - 3 B 3167/01 - und vom 10. April 2003 - 3 B 68/03 -).
  • VG Ansbach, 05.06.2008 - AN 11 E 08.00874

    Weisung zur Teilnahme an einer Vorbereitungs- und Orientierungsphase für eine …

    Auszug aus VG Göttingen, 30.07.2008 - 3 B 137/08
    Es handelt sich vielmehr um eine innerbetriebliche Maßnahme der Antragsgegnerin, gegen die im Hauptsacheverfahren Rechtsschutz im Wege der allgemeinen Leistungsklage auf Rücknahme oder auf Nichtvollzug der Weisung erlangt werden könnte (vgl. VG Oldenburg, Beschluss vom 17. Juni 2008 - 6 B 1525/08 -, BA S. 2; Bayerisches Verwaltungsgericht Ansbach, Beschluss vom 05. Juni 2008 - AN 11 E 08.00874 -, BA S. 7; Schleswig-Holsteinisches OVG, Beschluss vom 01. Juli 2008 - 12 B 21/08 - VG Köln, Beschluss vom 29. Mai 2008 - 15 L 777/08 -, BA S. 2; Bayerisches VG München, Beschluss vom 30. Mai 2008 - M 21 E 08.2514 -, BA S. 7 f.).
  • VG Regensburg, 12.10.2012 - RO 1 E 12.1529

    Bundesbeamtenrecht; Weisung zur Teilnahme an einer Qualifizierungsmaßnahme …

    Dieser Maßnahme fehlt es an der für einen Verwaltungsakt erforderlichen unmittelbaren Außenwirkung, denn sie ist an den Beamten in dieser seiner Eigenschaft gerichtet und ergeht daher im Rahmen des Beamtenverhältnisses (vgl. OVG Berlin-Brandenburg v. 15.10.2008, Az. OVG 6 S 23.08 ; VG Göttingen v. 30.7.2008, Az. 3 B 137/08 ).

    Dies entspricht auch der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts in seiner Entscheidung vom 7.9.2004 (Az. 1 D 20/03) und der sonstigen verwaltungsgerichtlichen Rechtsprechung (vgl. OVG Berlin-Brandenburg v. 15.10.2008, Az. OVG 6 S 23.08 ; BayVGH v. 4.8.2008, Az. 15 CE 08.1588; VG Göttingen v. 30.7.2008, Az. 3 B 137/08 ; VG Minden v. 27.6.2008, Az. 10 L 280/08 ; VG Ansbach v. 5.6.2008, Az. AN 11 E 08.00865 ).

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