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Rechtsprechung
   OVG Sachsen, 06.09.2023 - 3 B 141/23   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2023,23260
OVG Sachsen, 06.09.2023 - 3 B 141/23 (https://dejure.org/2023,23260)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 06.09.2023 - 3 B 141/23 (https://dejure.org/2023,23260)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 06. September 2023 - 3 B 141/23 (https://dejure.org/2023,23260)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Justiz Sachsen

    AufenthG § 24 Abs. 1; Durchführungsbeschluss (EU) 2022/382 des Rates vom 4. März 2022 Art. 2; Richtlinie 2002/55/EG des Rates vom 20. Juli 2001 Art. 6 Abs. 2
    Ukraine; Libanon; Herkunftsland

  • Informationsverbund Asyl und Migration
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Ablehnung des Antrag eines libanesischen Staatsanghörigen auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis wegen Fehlens eines Aufenthaltsrechts; Nichtanwendbarkeit der Regelungen für Vertriebene aus dem ukrainischen Staatsgebiet auf nichtukrainische Staatsangehörige

  • rechtsportal.de

    Ablehnung des Antrag eines libanesischen Staatsanghörigen auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis wegen Fehlens eines Aufenthaltsrechts; Nichtanwendbarkeit der Regelungen für Vertriebene aus dem ukrainischen Staatsgebiet auf nichtukrainische Staatsangehörige

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (4)Zitiert selbst (9)

  • VG Darmstadt, 16.05.2023 - 6 L 2621/22

    Einreise- und Aufenthaltsverbot

    Auszug aus OVG Sachsen, 06.09.2023 - 3 B 141/23
    Vielmehr können die Mitgliedstaaten gem. Art. 7 Abs. 1 der Richtlinie 2001/55/EG diesen Beschluss auch auf andere Personen anwenden, wie etwa Staatenlose und Staatsangehörige anderer Drittländer als der Ukraine, die sich rechtmäßig in der Ukraine aufhielten und nicht sicher und dauerhaft in ihr Herkunftsland oder ihre Herkunftsregion zurückkehren können (vgl. VG Darmstadt, Beschl. v. 16. Mai 2023 - 6 L 2621/22.DA -, juris Rn. 36 unter Hinweis auf den Beschluss des Hessischen VGH vom 20. März 2023 - 6 B 245/23 -).

    Inwieweit die Weisung des Bundesinnenministeriums vom 5. September 2022 letztendlich eine ausreichende Rechtsgrundlage für die Erweiterung des begünstigten Personenkreises sein kann (siehe dazu etwa: VG Darmstadt, Beschluss v. 16. Mai 2023, a. a. O., Rn. 39), mag dahinstehen, da der Antragsteller jedenfalls vorliegend überhaupt nicht dargelegt hat, welche individuellen und konkreten Gründe einer sicheren und dauerhaften Rückkehr in sein Herkunftsland entgegenstehen könnten.

    Es handelt sich dabei um ein Verfahren sui generis (vgl. VG Darmstadt, Beschl. v. 16. Mai 2023, a. a. O. unter Zitierung der Mitteilung der Europäischen Kommission zu operativen Leitlinien für die Umsetzung des Durchführungsbeschlusses (EU) 2022/382 des Rates vom 4. März 2022, ABl.

    Anhaltspunkte dafür, was unter einer sicheren und dauerhaften Rückkehr in diesem Sinne zu verstehen ist, lässt sich dem Art. 6 Abs. 2 der RL 2001/55/EG entnehmen, auf den § 24 Abs. 1 AufenthG verweist (VG Darmstadt, Beschl. v. 16. Mai 2023, a. a. O., Rn. 44).

    Insoweit gilt das allgemeine "Günstigkeitsprinzip", wonach derjenige, der einen ihn begünstigenden Anspruch geltend macht, dessen Voraussetzungen nachzuweisen hat (vgl. VG Darmstadt, Beschluss vom 16. Mai 2023, a. a. O. Rn. 46, VG Augsburg, Beschl. v. 25. Juli 2022 - Au 6 K 22.1372 -, BeckRS 2022, 34246, Rn. 18, Beck-Online).

  • VG Dresden, 12.07.2021 - 3 L 202/21
    Auszug aus OVG Sachsen, 06.09.2023 - 3 B 141/23
    "Die Gewährung vorläufigen Rechtschutzes nach § 80 Abs. 5 VwGO setzt für den Fall der Ablehnung eines Antrags auf Verlängerung oder Neuerteilung eines Aufenthaltstitels voraus, dass durch die Antragstellung eine Fiktionswirkung nach § 81 Abs. 3 oder Abs. 4 AufenthG vermittelt wurde (vgl. dazu die ständige Rechtsprechung der Kammer, siehe etwa Beschlüsse vom 12. Juli 2021 - 3 L 202/21 -, juris Rn. 15 …sowie vom 3. August 2016 - 3 L 541/16 -, juris Rn. 6).

    Dazu trifft das Gericht eine eigene Ermessensentscheidung, die sich insbesondere an den Erfolgsaussichten des eingelegten Rechtsbehelfes und den Folgen des Sofortvollzuges für die Beteiligten ausrichtet (vgl. auch dazu die ständige Rechtsprechung der Kammer, etwa im Beschluss vom 12. Juli 2021, a. a. O., Rn. 16).

    Nach der im Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes gebotenen, aber auch allein möglichen summarischen Überprüfung der Sach- und Rechtslage (vgl. dazu ebenfalls die ständige Rechtsprechung der Kammer, etwa in den Beschlüssen vom 12. Juli 2021, a. a. O., Rn. 17 …sowie vom 12. August 2014 - 3 L 541/14 -, juris Rn. 13), stellt sich die angefochtene aufenthaltsrechtliche Entscheidung des Antragsgegners nach gegenwärtiger Erkenntnislage als rechtmäßig dar, so dass der eingelegte Widerspruch des Antragstellers keinen Erfolg haben dürfte.

  • VGH Baden-Württemberg, 17.12.2020 - A 11 S 2042/20

    Abschiebungsverbot für einen leistungsfähigen, erwachsenen afghanischen Mann …

    Auszug aus OVG Sachsen, 06.09.2023 - 3 B 141/23
    Mit dem Hinweis auf das Erbringen von Beweisen wird, worauf das Verwaltungsgericht zu Recht abgehoben hat, der Sache nach bestätigt, dass der Antragsteller die für ihn günstigen Tatsachen und Umstände, die in die Sphäre des Schutzsuchenden fallen, vortragen und im Fall ihres fehlenden Nachweises die materielle Beweislast für eine ihm günstige Behauptung tragen muss (vgl. nur VGH BW, Urt. v. 17. Dezember 2020 - A 11 S 2042/20 -, juris Rn. 115 m. w. N.).
  • VGH Bayern, 08.12.2021 - 15 ZB 21.31689

    Erfolgloser Antrag auf Zulassung der Berufung in einem Asylverfahren (Libanon, …

    Auszug aus OVG Sachsen, 06.09.2023 - 3 B 141/23
    Insbesondere können hierbei die Ausbildung sowie die familiären Beziehungen im Herkunftsland herangezogen werden (…SächsOVG, Beschl. v. 23. August 2023 - 5 A 163/23.A -, n. v. Rn. 6 ff.; BayVGH, Beschl. v. 8. Dezember 2021 - 15 ZB 21.31689 -, juris Rn. 8;… OVG Bremen, Beschl. v. 19. Juli 2022 - 1 LA 130/21 -, juris Rn. 13 ff., jeweils m. w. N.).
  • VG Hamburg, 09.09.2021 - 14 A 6163/21

    Anspruch auf Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft, auf die Zuerkennung …

    Auszug aus OVG Sachsen, 06.09.2023 - 3 B 141/23
    Vor diesem Hintergrund habe das Verwaltungsgericht Hamburg bereits am 9. September 2021 (- 14 A 6163/21 -) auch in Bezug auf einen jungen, arbeitsfähigen Mann das Vorliegen von Abschiebungshindernissen festgestellt.
  • OVG Bremen, 19.07.2022 - 1 LA 130/21

    Gehörsverletzung; grundsätzliche Bedeutung; Libanon; Zulassung der Berufung in …

    Auszug aus OVG Sachsen, 06.09.2023 - 3 B 141/23
    Insbesondere können hierbei die Ausbildung sowie die familiären Beziehungen im Herkunftsland herangezogen werden (…SächsOVG, Beschl. v. 23. August 2023 - 5 A 163/23.A -, n. v. Rn. 6 ff.;… BayVGH, Beschl. v. 8. Dezember 2021 - 15 ZB 21.31689 -, juris Rn. 8; OVG Bremen, Beschl. v. 19. Juli 2022 - 1 LA 130/21 -, juris Rn. 13 ff., jeweils m. w. N.).
  • VG Augsburg, 25.07.2022 - Au 6 K 22.1372

    Aufenthaltserlaubnis, Nigerianischer Staatsangehöriger, Nach eigenen Angaben, …

    Auszug aus OVG Sachsen, 06.09.2023 - 3 B 141/23
    Insoweit gilt das allgemeine "Günstigkeitsprinzip", wonach derjenige, der einen ihn begünstigenden Anspruch geltend macht, dessen Voraussetzungen nachzuweisen hat (vgl. VG Darmstadt, Beschluss vom 16. Mai 2023, a. a. O. Rn. 46, VG Augsburg, Beschl. v. 25. Juli 2022 - Au 6 K 22.1372 -, BeckRS 2022, 34246, Rn. 18, Beck-Online).
  • VG Dresden, 03.08.2016 - 3 L 541/16
    Auszug aus OVG Sachsen, 06.09.2023 - 3 B 141/23
    "Die Gewährung vorläufigen Rechtschutzes nach § 80 Abs. 5 VwGO setzt für den Fall der Ablehnung eines Antrags auf Verlängerung oder Neuerteilung eines Aufenthaltstitels voraus, dass durch die Antragstellung eine Fiktionswirkung nach § 81 Abs. 3 oder Abs. 4 AufenthG vermittelt wurde (…vgl. dazu die ständige Rechtsprechung der Kammer, siehe etwa Beschlüsse vom 12. Juli 2021 - 3 L 202/21 -, juris Rn. 15 sowie vom 3. August 2016 - 3 L 541/16 -, juris Rn. 6).
  • VG Dresden, 12.08.2014 - 3 L 541/14
    Auszug aus OVG Sachsen, 06.09.2023 - 3 B 141/23
    Nach der im Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes gebotenen, aber auch allein möglichen summarischen Überprüfung der Sach- und Rechtslage (…vgl. dazu ebenfalls die ständige Rechtsprechung der Kammer, etwa in den Beschlüssen vom 12. Juli 2021, a. a. O., Rn. 17 sowie vom 12. August 2014 - 3 L 541/14 -, juris Rn. 13), stellt sich die angefochtene aufenthaltsrechtliche Entscheidung des Antragsgegners nach gegenwärtiger Erkenntnislage als rechtmäßig dar, so dass der eingelegte Widerspruch des Antragstellers keinen Erfolg haben dürfte.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 11.07.2024 - 18 B 1063/23

    Beschwerde gegen die Versagung von Prozesskostenhilfe für das erstinstanzliche …

    Rn. 65 Vgl. insoweit (betreffend den Fall eines abgeschlossenen Zahnmedizinstudiums in der Ukraine und der Rückkehrmöglichkeit in den Libanon): Sächs. OVG, Beschluss vom 6. September 2023 - 3 B 141/23 -, juris, Rn. 16 f., m. w. N. zur Berücksichtigung individueller Umstände.
  • OVG Niedersachsen, 28.10.2025 - 13 ME 193/25

    Aufenthaltserlaubnis; Asylantrag; Ukraine; Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis …

    Nach dem Länderrundschreiben des BMI vom 5. September 2022, Nr. 4.4 (S. 8 f.) ist diese zielstaatsbezogene Voraussetzung - abweichend von den sonst geltenden allgemeinen aufenthaltsrechtlichen Zuständigkeits- und Verfahrensregelungen (vgl. hierzu zuletzt den Senatsbeschl. v. 14.11.2023 - 13 ME 177/23 -, juris m.w.N.) - in einem Verfahren "sui generis" von der Ausländerbehörde zu ergründen, wobei die Voraussetzungen des § 60 Abs. 5 und 7 AufenthG als Maßstab herangezogen werden können (vgl. auch OVG Sachsen, Beschl. v. 6.9.2023 - 3 B 141/23 -, juris Rn. 5;… OVG Sachsen-Anhalt, Beschl. v. 15.1.2024 - 2 M 60/23 -, juris Rn. 26;… OVG Nordrhein-Westfalen, Beschl. v. 11.7.2024 - 18 B 1063/23 -, juris Rn. 61 und VGH Hessen, Beschl. v. 22.7.2024 - 3 B 1261/23 -, juris Rn. 35 m.w.N.).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 15.01.2024 - 2 M 60/23

    Keine Aufenthaltserlaubnis für drittstaatsangehörige Geflüchtete aus der Ukraine …

    Anderen Drittstaatsangehörigen ist es durchaus zumutbar, primär den Schutz ihres eigenen Staates in Anspruch zu nehmen, in ihre eigenen Herkunftsländer zurückzukehren und ggf. dort eine Beendigung der kriegerischen Ereignisse in der Ukraine abzuwarten (Sächs OVG, Beschluss vom 6. September 2023 - 3 B 141/23 - juris Rn. 5).
  • OVG Sachsen, 13.12.2023 - 3 B 227/23

    Ukraine; Aufenthaltserlaubnis; usbekische Staatsangehörige; Eintragungspflicht …

    Der Senat weist deshalb nur informatorisch darauf hin, dass er die Rechtsauffassung des Verwaltungsgerichts teilt (vgl. Beschl. 6. September 2023 - 3 B 141/23 -, juris).
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