Rechtsprechung
| OVG Sachsen, 15.08.2017 - 3 B 157/17 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Justiz Sachsen
Abs. 2, Abs. 4 WaffG, § 12 Abs. 1 WaffG
Sicherstellung; Waffe; Nachweis; Überlassung; Berechtigter - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Chemnitz, 23.05.2017 - 3 L 477/17
- OVG Sachsen, 15.08.2017 - 3 B 157/17
Wird zitiert von ... (8)
- VGH Baden-Württemberg, 16.07.2024 - 1 S 2586/22
Aufhebung eines im vereinsrechtlichen Verbotsverfahren ergangenen …
Im Ergebnis gilt Gleiches für die (sofortige) Sicherstellung von Erlaubnisurkunden, Waffen oder Munition nach § 46 WaffG ("Die zuständige Behörde kann sicherstellen […]"; zu § 46 Abs. 2 Satz 2 WaffG vgl. SächsOVG, Beschl. v. 15.08.2017 - 3 B 157/17 - juris Rn. 7 m. w. N.;… zu § 46 Abs. 4 Satz 1 WaffG vgl. Senat, Beschl. v. 10.10.2017 - 1 S 1470/17 - juris Rn. 35 ff.; BayVGH, Beschl. v. 28.10.2013 - 21 ZB 12.689 - juris; SaarlOVG, Beschl. v. 14.10.2015 - 1 B 155/15 - juris). - VG Karlsruhe, 14.02.2018 - 2 K 1422/18
Durchsuchungsanordnung nach Weitergabe von Waffen an Nichtberechtigte
Bei dieser Anordnung handelt es sich um eine waffenrechtliche Grundverfügung (bzw. Standardmaßnahme), mit der der jeweilige Vollstreckungsschuldner als Waffenbesitzer verpflichtet wird, die Wegnahme der Waffen zu dulden (vgl. hierzu OVG Sachsen, Beschl. v. 15.08.2017 - 3 B 157/17 -, juris).Diese Sicherstellung ist gemäß § 46 Abs. 4 Satz 3 WaffG (kraft Gesetzes) sofort vollziehbar (OVG Sachsen, Beschl. v. 15.08.2017, a.a.O.; VG Freiburg, Beschl. v. 28.07.2017 - 4 K 1554/14 -, juris).
- VG Düsseldorf, 18.09.2024 - 22 L 1895/24
Große Magazine, Aufbewahrung, Aufbewahrungsverstoß, verbotene Waffe, …
Rn. 31 Vgl. Sächs. OVG, Beschluss vom 15. August 2017 - 3 B 157/17 -, juris Rn. 6 zu § 46 Abs. 2 WaffG.
- OVG Rheinland-Pfalz, 06.02.2024 - 7 E 10253/23
Richterliche Durchsuchungsanordnung nach § 46 Abs. 4 Satz 2 WaffG; Rechtsweg
Dabei kann dahingestellt bleiben, ob die Durchsuchung nach § 46 Abs. 4 Satz 2 WaffG die Anordnung einer Sicherstellung in Form eines Verwaltungsakts voraussetzt, wofür der in § 46 Abs. 4 Satz 3 WaffG geregelte Ausschluss der aufschiebenden Wirkung von Widerspruch und Anfechtungsklage sprechen dürfte (so wohl auch SächsOVG, Beschluss vom 15. August 2017 - 3 B 157/17 -, juris Rn. 7; Pfengler, DÖV 2024, 101 [103]). - OVG Berlin-Brandenburg, 14.02.2018 - 11 L 34.17
Antrag auf Durchsuchung; Herausgabe von Waffenbesitzkarten; sofortige …
Rn. 8 Soweit der Antragsteller meint, den Antrag auf Anordnung von Durchsuchungsmaßnahmen vorliegend auf § 46 Abs. 4 WaffG stützen zu können, verkennt er, dass die dort geregelte sofortige Sicherstellung nur vorläufige bzw. vorübergehende Sicherungsmaßnahmen zulässt (…Gerlemann in: Steindorf, Waffenrecht, Kommentar, 10. Auflage, § 46 Rz. 7 i.V.m. § 37 Rz. 7; Sächs. OVG, Beschluss vom 15. August 2017 - 3 B 157/17 -, juris Rz. 6; Bayer. VGH…, Beschluss vom 23. Februar 2000 - 21 C 99.1406 -, juris Rz. 23; VG Augsburg…, Beschluss vom 18. August 2014 - Au 4 V 14.1198 -, juris Rz. 8). - VG München, 05.01.2018 - M 7 S 17.4507
Regelvermutung waffenrechtlicher Unzuverlässigkeit wegen strafgerichtlicher …
Rn. 15 Die Nr. 3 des Bescheids ist im Umkehrschluss zu § 46 Abs. 4 Satz 3 WaffG weder gesetzlich sofort vollziehbar, noch hat das Landratsamt eine sofortige Vollziehbarkeit angeordnet (vgl. dazu auch Sächs OVG, B.v. 15.8.2017 - 3 B 157/17 - juris Rn. 6f.). - OVG Sachsen, 03.11.2017 - 3 B 153/17
Waffen; Durchsuchung; Sicherstellung; Feststellung; Mitbesitz
Der Senat hat mit Beschluss vom 15. August 2017 (- 3 B 157/17 -, juris Rn. 11 ff.) mit näherer Begründung festgestellt, es sei nicht geklärt, wie die Antragstellerin ihren Ehemann von einem Zugriff auf dessen Waffen ausschließen könne. - VG Würzburg, 08.05.2019 - W 9 S 19.509
Erfolgreicher Eilantrag gegen die Nebenentscheidungen zum Widerruf von …
Dies folgt unabhängig von der Frage, ob die nach § 46 Abs. 2 Satz 2 WaffG eröffnete Möglichkeit, nach fruchtlosem Ablauf der Frist für die dauerhafte Unbrauchbarmachung von Waffen oder Munition oder für deren Überlassung an einen Berechtigten die Waffen oder die Munition sicherzustellen, auch zum Erlass eines entsprechenden Verwaltungsakts berechtigt (vgl. OVG Bautzen, B.v. 15.8.2017 - 3 B 157/17 - juris), daraus, dass der Antragsgegner diesbezüglich weder eine Anordnung der sofortigen Vollziehung nach § 80 Abs. 2 Satz 1 Nr. 4 VwGO getroffen hat noch diese auf Grundlage der Fälle nach § 80 Abs. 2 Satz 1 Nrn. 1 - 3 oder Satz 2 VwGO entfällt.
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