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Weitere Entscheidung unten: VG Osnabrück, 08.05.2007

Rechtsprechung
   BVerwG, 20.08.2007 - 3 B 18.07, 3 PKH 3.07   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,7574
BVerwG, 20.08.2007 - 3 B 18.07, 3 PKH 3.07 (https://dejure.org/2007,7574)
BVerwG, Entscheidung vom 20.08.2007 - 3 B 18.07, 3 PKH 3.07 (https://dejure.org/2007,7574)
BVerwG, Entscheidung vom 20. August 2007 - 3 B 18.07, 3 PKH 3.07 (https://dejure.org/2007,7574)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
    Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen

  • lexetius.com

    LAG § 230 Abs. 1 und 2; FG § 9
    Lastenausgleichsrecht; Vertriebener; Vertreibungsschaden; Aufenthaltsstichtag; Ausschlussfrist; Ausnahmetatbestände.

  • Bundesverwaltungsgericht

    LAG § 230 Abs. 1 und 2
    Aufenthaltsstichtag; Aufenthaltsstichtag; Ausnahmetatbestand; Ausnahmetatbestände; Ausschlussfrist; Ausschlussfrist; Gesetzeszweck; Lastenausgleichsanspruch; Lastenausgleichsrecht; Nachsichtgewährung; Spätaussiedler; Stichtagsregelung; Verfassungsmäßigkeit; ...

  • Wolters Kluwer

    Ausschluss eines Spätaussiedlers mit ständigem Aufenthalt im Bundesgebiet nach dem 1. Januar 1993 von lastenausgleichsrechtlichen Leistungen; Geltendmachung eines Anspruchs auf Vertreibungsschaden an landwirtschaftlichem Vermögen; In § 230 Abs. 2 S. 1 ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    LAG § 230 Abs. 1, 2; FG § 9
    Lastenausgleichsrecht; Vertriebener; Vertreibungsschaden; Aufenthaltsstichtag; Ausschlussfrist; Ausnahmetatbestände

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DVBl 2007, 1449 (Ls.)
  • DÖV 2008, 38
 
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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (6)

  • BVerwG, 07.04.1960 - III B 152.59

    Versäumung der Sechsmonatsfrist des § 230 Abs. 2 S. 1 Nr. 1 …

    Auszug aus BVerwG, 20.08.2007 - 3 B 18.07
    Dies steht auch im Einklang mit der Rechtsnatur der übrigen Fristbestimmungen in § 230 Abs. 1 und 2 LAG, die von der Rechtsprechung ebenfalls als einer Nachsichtgewährung nicht zugängliche Ausschlussfristen angesehen werden (Urteil vom 10. Juli 1957 - BVerwG 4 C 47.57 - Buchholz 427.3 § 230 LAG Nr. 8; Beschluss vom 7. April 1960 - BVerwG 3 B 152.59 /3 C 221.59 - Buchholz a.a.O. Nr. 31).

    Rn. 6 Soweit der Kläger sich in diesem Zusammenhang darauf beruft, dass § 230 Abs. 2 Satz 2 LAG ausdrücklich Ausnahmetatbestände vorsehe, in denen die Stichtagsregelung nicht anzuwenden sei, verkennt er zum einen, dass sich diese Ausnahmen ausschließlich auf das zusätzliche Fristerfordernis des § 230 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 LAG beziehen, und zum anderen, dass es sich dabei um gesetzlich ausdrücklich angeordnete Berechnungsmodalitäten handelt, die an dem Ausschlusscharakter auch dieses zusätzlichen Fristerfordernisses nichts ändern (Beschluss vom 7. April 1960 a.a.O.).

    Rn. 8 2. Aus dem unter 1. Dargelegten ergibt sich zugleich, dass die vom Kläger gerügte Abweichung des verwaltungsgerichtlichen Urteils von der Entscheidung des Senats vom 7. April 1960 (a.a.O.) nicht besteht.

  • BVerwG, 28.03.1996 - 7 C 28.95

    Offene Vermögensfragen: Rechtsnatur der Anmeldefrist des § 30a VermG, …

    Auszug aus BVerwG, 20.08.2007 - 3 B 18.07
    Dem Gesetzgeber ist es durch Art. 3 Abs. 1 GG nicht verwehrt, zur Regelung bestimmter Lebenssachverhalte Stichtage einzuführen, auch wenn dies unvermeidlich gewisse Härten mit sich bringt (vgl. BVerfGE 49, 260 m.w.N.; BVerwG, Urteile vom 12. November 1993 - BVerwG 7 C 7.93 - BVerwGE 94, 279 und vom 28. März 1996 - BVerwG 7 C 28.95 - Buchholz 428 § 30a VermG Nr. 2).
  • BVerfG, 05.07.1989 - 1 BvL 11/87

    Verfassungsmäßigkeit des § 4 Abs. 2 VAHRG

    Auszug aus BVerwG, 20.08.2007 - 3 B 18.07
    Er muss allerdings im Rahmen seines Gestaltungsspielraums die für die zeitliche Anknüpfung in Betracht kommenden Tatsachen hinreichend würdigen und prüfen, ob sich die gewählte Lösung im Hinblick auf den gegebenen Sachverhalt und das System der Gesamtregelung rechtfertigen lässt und nicht willkürlich erscheint (BVerfGE 80, 297 m.w.N.).
  • BVerwG, 12.11.1993 - 7 C 7.93

    Vermögensfragen - Stichtagsregelung - Änderungsgesetz

    Auszug aus BVerwG, 20.08.2007 - 3 B 18.07
    Dem Gesetzgeber ist es durch Art. 3 Abs. 1 GG nicht verwehrt, zur Regelung bestimmter Lebenssachverhalte Stichtage einzuführen, auch wenn dies unvermeidlich gewisse Härten mit sich bringt (vgl. BVerfGE 49, 260 m.w.N.; BVerwG, Urteile vom 12. November 1993 - BVerwG 7 C 7.93 - BVerwGE 94, 279 und vom 28. März 1996 - BVerwG 7 C 28.95 - Buchholz 428 § 30a VermG Nr. 2).
  • BVerfG, 10.10.1978 - 2 BvL 10/77

    Ortszuschlag bei Geschiedenen

    Auszug aus BVerwG, 20.08.2007 - 3 B 18.07
    Dem Gesetzgeber ist es durch Art. 3 Abs. 1 GG nicht verwehrt, zur Regelung bestimmter Lebenssachverhalte Stichtage einzuführen, auch wenn dies unvermeidlich gewisse Härten mit sich bringt (vgl. BVerfGE 49, 260 m.w.N.; BVerwG, Urteile vom 12. November 1993 - BVerwG 7 C 7.93 - BVerwGE 94, 279 und vom 28. März 1996 - BVerwG 7 C 28.95 - Buchholz 428 § 30a VermG Nr. 2).
  • BVerwG, 10.07.1957 - IV C 47.57

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 20.08.2007 - 3 B 18.07
    Dies steht auch im Einklang mit der Rechtsnatur der übrigen Fristbestimmungen in § 230 Abs. 1 und 2 LAG, die von der Rechtsprechung ebenfalls als einer Nachsichtgewährung nicht zugängliche Ausschlussfristen angesehen werden (Urteil vom 10. Juli 1957 - BVerwG 4 C 47.57 - Buchholz 427.3 § 230 LAG Nr. 8;… Beschluss vom 7. April 1960 - BVerwG 3 B 152.59 /3 C 221.59 - Buchholz a.a.O. Nr. 31).
  • VG Karlsruhe, 11.09.2014 - 2 K 1376/14

    Besondere Eingangsbesoldung; Absenkung der Besoldung

    Dem Gesetzgeber ist es durch Art. 3 Abs. 1 GG nicht verwehrt, zur Regelung bestimmter Lebenssachverhalte Stichtage einzuführen (BVerfG, Beschluss vom 10.10.1978 - 2 BvL 10/77, BVerfGE 49, 260 m.w.N.; BVerwG, Beschluss vom 20.08.2007- 3 B 18.07 u.a. -, DÖV 2008, 38 m.w.N.).
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Rechtsprechung
   VG Osnabrück, 08.05.2007 - 3 B 18/07   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,43638
VG Osnabrück, 08.05.2007 - 3 B 18/07 (https://dejure.org/2007,43638)
VG Osnabrück, Entscheidung vom 08.05.2007 - 3 B 18/07 (https://dejure.org/2007,43638)
VG Osnabrück, Entscheidung vom 08. Mai 2007 - 3 B 18/07 (https://dejure.org/2007,43638)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de

    Entpflichtung eines Professors seitens des Prüfungsamts mit der Folge des Ausschlusses von der Mitwirkung bei der Abnahme von Staatsprüfungen

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    Art 5 Abs 3 GG; § 24 Abs 1 S 2 HSchulG ND; § 3 Lehr1PrV ND
    Ausschluss; Beamter; Entpflichtung; Hochschullehrer; Professor; Prüfer; Prüfung; Prüfungsamt; Prüfungsteilnahme; Staatsprüfung

  • juris (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (0)Zitiert selbst (2)

  • VGH Baden-Württemberg, 29.10.2004 - 9 S 2089/04

    Fehlerhafte Bestellung von Mitgliedern eines Prüfungsausschusses; keine …

    Auszug aus VG Osnabrück, 08.05.2007 - 3 B 18/07
    Neben den der Universität als Wissenschaftsbetrieb zugewiesenen Aufgabenbereichen, die wie insbesondere Wissenschaft und Lehre dem Schutzbereich des vorgenannten Grundrechts zugewiesen sind, erfüllt die Universität darüber hinaus Aufgaben auf dem Gebiet der Berufsbildung, der Weiterbildung wie auch Aufgaben auf dem Dienstleistungsgebiet, die grundrechtlich dem Bereich der Berufs- und Ausbildungsfreiheit gemäß Art. 12 Abs. 1 GG zugeordnet sind (…Maunz u.a., Grundgesetz, Art. 5 Rn. 136; VGH BW, B.v. 29.10.2004, 9 S 2089/04, juris).
  • BVerwG, 05.02.1965 - VII C 151.63

    Rechtsmittel

    Auszug aus VG Osnabrück, 08.05.2007 - 3 B 18/07
    Es ist nicht nur Aufgabe des Staates, mittels Prüfungsvorschriften die Berufszugangsregelungen i.S.d. Art. 12 Abs. 1 GG festzulegen, die an eine Qualifikation für bestimmte Berufe gestellt werden (vgl. BVerwG, U. v. 5.2.1965, VII C 151.63, E 20, 235 ff), sondern auch über das Prüfungsverfahren einschließlich des Verfahrens der Besetzung der Prüfungsorgane sowie insoweit bestehender Entscheidungskompetenzen und Mitwirkungsbefugnisse zu entscheiden.
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