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Weitere Entscheidung unten: BVerwG, 12.09.1997

Rechtsprechung
   BVerwG, 28.10.1997 - 3 B 188.97   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1997,4538
BVerwG, 28.10.1997 - 3 B 188.97 (https://dejure.org/1997,4538)
BVerwG, Entscheidung vom 28.10.1997 - 3 B 188.97 (https://dejure.org/1997,4538)
BVerwG, Entscheidung vom 28. Oktober 1997 - 3 B 188.97 (https://dejure.org/1997,4538)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Möglichkeit der Verwerfung einer Nichtzulassungsbeschwerde als unzulässig - Beseitigung von unanfechtbaren Entscheidungen auf Antrag im Wege der Selbstkontrolle

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verwaltungsprozeßrecht - Beseitigung unanfechtbarer das rechtliche Gehör verletzender Entscheidungen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (6)Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 19.01.1990 - 4 C 28.89

    Indizienbeweis - Verstoß gegen die Denkgesetze - Beweiswürdigung - …

    Auszug aus BVerwG, 28.10.1997 - 3 B 188.97
    Allerdings kommt eine Verletzung des Grundsatzes der freien Beweiswürdigung (§ 108 Abs. 1 Satz 1 VwGO) als Verfahrensfehler in Betracht, wenn die tatsächliche Würdigung von Indizien auf einem Verstoß gegen Denkgesetze oder gegen allgemeine Erfahrungssätze beruht (vgl. BVerwG, Urteil vom 19. Januar 1990 - BVerwG 4 C 28.89 - BVerwGE 84, 271, Buchholz 310 § 108 Nr. 225).
  • BVerfG, 08.07.1986 - 2 BvR 152/83

    Rechtswegerschöpfung freiwillige Gerichtsbarkeit

    Auszug aus BVerwG, 28.10.1997 - 3 B 188.97
    Das Bundesverwaltungsgericht hat jedoch in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (vgl. Beschluß vom 8. Juli 1986 - 2 BvR 152/83 - BVerfGE 73, 322 [BVerfG 08.07.1986 - 2 BvR 152/83]) den Grundsatz aufgestellt, daß auch unanfechtbare Entscheidungen auf Antrag im Wege der Selbstkontrolle zu beseitigen sind, wenn sie unter eindeutiger Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör zustande gekommen sind (…vgl. Beschlüsse vom 20. Januar 1984 - BVerwG 9 B 689.81 - NVwZ 1984, S. 450 …und vom 22. November 1993 - BVerwG 11 C 24.93 - NJW 1994, S. 674).
  • BVerwG, 22.11.1993 - 11 C 24.93

    Voraussetzungen für eine Verletzung des Grundsatzes des rechtlichen Gehörs - …

    Auszug aus BVerwG, 28.10.1997 - 3 B 188.97
    Das Bundesverwaltungsgericht hat jedoch in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (vgl. Beschluß vom 8. Juli 1986 - 2 BvR 152/83 - BVerfGE 73, 322 [BVerfG 08.07.1986 - 2 BvR 152/83]) den Grundsatz aufgestellt, daß auch unanfechtbare Entscheidungen auf Antrag im Wege der Selbstkontrolle zu beseitigen sind, wenn sie unter eindeutiger Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör zustande gekommen sind (…vgl. Beschlüsse vom 20. Januar 1984 - BVerwG 9 B 689.81 - NVwZ 1984, S. 450 und vom 22. November 1993 - BVerwG 11 C 24.93 - NJW 1994, S. 674).
  • BVerwG, 20.01.1984 - 9 B 689.81

    Folgen eines Verstoßes des Gerichts gegen den Anspruch auf rechtliches Gehör - …

    Auszug aus BVerwG, 28.10.1997 - 3 B 188.97
    Das Bundesverwaltungsgericht hat jedoch in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (vgl. Beschluß vom 8. Juli 1986 - 2 BvR 152/83 - BVerfGE 73, 322 [BVerfG 08.07.1986 - 2 BvR 152/83]) den Grundsatz aufgestellt, daß auch unanfechtbare Entscheidungen auf Antrag im Wege der Selbstkontrolle zu beseitigen sind, wenn sie unter eindeutiger Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör zustande gekommen sind (vgl. Beschlüsse vom 20. Januar 1984 - BVerwG 9 B 689.81 - NVwZ 1984, S. 450 …und vom 22. November 1993 - BVerwG 11 C 24.93 - NJW 1994, S. 674).
  • BVerwG, 16.05.2002 - 6 B 28.02

    Außerordentliche Beschwerde; Zivilprozessreform.

    Dem erwähnten Rechtsgedanken, dass eine erforderliche "Selbstkorrektur", soweit sie nicht innerhalb des allgemeinen Rechtsmittelzugs geleistet werden kann, dem Gericht obliegt, dem der Rechtsverstoß zur Last fällt (iudex a quo), kann auch im Rahmen der Verwaltungsgerichtsordnung durch die Zulassung von Gegenvorstellungen Rechnung getragen werden (vgl. Beschluss vom 28. Oktober 1997 - BVerwG 3 B 188.97 - Buchholz 310 § 133 VwGO Nr. 27).
  • BVerwG, 20.11.2000 - 5 B 65.00

    Prozessrecht - Gegenvorstellung; Frist; Frist für Erhebung einer …

    Ob hiervon in Anlehnung an die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (vgl. Beschluss vom 8. Juli 1986 - 2 BvR 152/83 - BVerfGE 73, 322 >326 ff.<) Ausnahmen zuzulassen und auch rechtskräftige Entscheidungen auf Antrag im Wege der Selbstkontrolle zu beseitigen sind, wenn sie unter eindeutiger Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 20. Januar 1984 - BVerwG 9 B 689.81 - >NVwZ 1984, 450<, vom 22. November 1993 - BVerwG 11 C 24.93 - >NJW 1994, 674<, vom 25. August 1997 - BVerwG 4 B 85.97 - >in Buchholz 310 § 60 VwGO Nr. 214 insoweit nicht abgedruckt< und vom 28. Oktober 1997 - BVerwG 3 B 188.97 - >SGb 1999, 358 LS<) oder unter Verstoß gegen das Gebot des gesetzlichen Richters (…vgl. BFH, Beschlüsse vom 21. April 1997 - V R 22, 23/93 - >BFH/NV 1998, 32<, vom 22. März 1999 - V S 3/99 - >BFH/NV 1999, 1235< …und vom 27. Juli 1999 - VII B 300/98 - >BFH/NV 2000, 67 f.<) zustande gekommen sind oder sie jeglicher gesetzlicher Grundlage entbehren (vgl. neben den vorzitierten Beschlüssen des Bundesfinanzhofs BGH, Beschluss vom 20. Juni 1995 - XI ZB 9/95 - >BGHZ 130, 97, 99<), bedarf hier keiner Entscheidung.
  • BVerwG, 16.05.2002 - 6 B 29.02

    Außerordentliche Beschwerde; Zivilprozessreform.

    Dem erwähnten Rechtsgedanken, dass eine erforderliche "Selbstkorrektur", soweit sie nicht innerhalb des allgemeinen Rechtsmittelzugs geleistet werden kann, dem Gericht obliegt, dem der Rechtsverstoß zur Last fällt (iudex a quo), kann auch im Rahmen der Verwaltungsgerichtsordnung durch die Zulassung von Gegenvorstellungen Rechnung getragen werden (vgl. Beschluss vom 28. Oktober 1997 - BVerwG 3 B 188.97 - Buchholz 310 § 133 VwGO Nr. 27).
  • BVerwG, 10.05.2001 - 7 KSt 5.01

    Erinnerung gegen einen Kostenansatz - Zulässigkeit einer Änderung eines …

    Ob in Fällen offensichtlich rechtswidriger, namentlich verfahrensfehlerhaft ergangener Entscheidungen ausnahmsweise trotz Unanfechtbarkeit eine Korrektur veranlasst ist (vgl. Beschluss vom 28. Oktober 1997 - BVerwG 3 B 188.97 - Buchholz 310 § 133 VwGO Nr. 27; BVerfGE 73, 322 ), kann offen bleiben; denn ein Fall dieser Art ist hier nicht gegeben.
  • BVerwG, 23.02.2000 - 5 B 102.99

    Grundsätzlicher Ausschluss von Gegenvorstellungen gegen Beschlüsse - …

    Ob hiervon in Anlehnung an die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (vgl. Beschluß vom 8. Juli 1986 - 2 BvR 152/83 - BVerfGE 73, 322 ) Ausnahmen zuzulassen und auch unanfechtbare Entscheidungen auf Antrag im Wege der Selbstkontrolle zu beseitigen sind, wenn sie unter eindeutiger Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör zustande gekommen sind (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 20. Januar 1984 - BVerwG 9 B 689.81 - NVwZ 1984, 450, vom 22. November 1993 - BVerwG 11 C 24.93 - NJW 1994, 674, vom 25. August 1997 - BVerwG 4 B 85.97 - und vom 28. Oktober 1997 - BVerwG 3 B 188.97 - SGb 1999, 358 ), bedarf hier keiner Entscheidung.
  • VG Hamburg, 22.01.2013 - 3 L 347/11

    Rückforderung gezahlter Lastenausgleichszahlungen

    Angesichts dieser Indizien (vgl. hierzu BVerwG, Beschl. v. 28. Oktober 1997, 3 B 188/97, Juris; Beschl. v. 29. September 1972, 3 C 56, 72, Juris;… VG München, Urt. v. 21. Februar 2006, M 4 K 05.841, Juris) hat die Beklagte den erforderlichen Nachweis erbracht haben, dass die Lastenausgleichszahlungen auch erbracht worden sind.
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   BVerwG, 12.09.1997 - 3 B 188.97   

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https://dejure.org/1997,34652
BVerwG, 12.09.1997 - 3 B 188.97 (https://dejure.org/1997,34652)
BVerwG, Entscheidung vom 12.09.1997 - 3 B 188.97 (https://dejure.org/1997,34652)
BVerwG, Entscheidung vom 12. September 1997 - 3 B 188.97 (https://dejure.org/1997,34652)
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