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Rechtsprechung
   VGH Bayern, 16.12.2020 - 3 B 20.1553   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2020,48666
VGH Bayern, 16.12.2020 - 3 B 20.1553 (https://dejure.org/2020,48666)
VGH Bayern, Entscheidung vom 16.12.2020 - 3 B 20.1553 (https://dejure.org/2020,48666)
VGH Bayern, Entscheidung vom 16. Dezember 2020 - 3 B 20.1553 (https://dejure.org/2020,48666)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (9)Zitiert selbst (26)

  • VG Würzburg, 28.01.2020 - W 1 K 19.792

    Erfüllungsübernahme eines Schmerzensgeldanspruchs

    Auszug aus VGH Bayern, 16.12.2020 - 3 B 20.1553
    Rn. 17 1.2.1 Bei dem durch das Versäumnisurteil des zuständigen Landgerichts zugesprochenen Schmerzensgeldanspruch des Klägers handelt es sich um einen rechtskräftig festgestellten Anspruch im Sinne des Art. 97 Abs. 1 Satz 1 BayBG (so auch UA S. 10 unter Buchst c; VG München, U.v. 7.10.2020 - M 5 K 20.2785 - juris;… VG Ansbach, U.v. 30.9.2020 - AN 1 K 19.02198 - juris Rn. 50 ff.; VG Würzburg, U.v. 28.1.2020 - W 1 K 19.792 - juris Rn. 18 ff.; VG Regensburg, U.v. 20.10.2020 - RO 12 K 20.689 - UA S. 7; U.v. 2.6.2020 - RN 12 K 19.2449 - UA S. 9 ff.;… VG Augsburg, U.v. 10.9.2020 - Au 2 K 20.3 - UA Rn. 21;… Conrad in Weiß/Niedermaier/Summer/Zängl, Beamtenrecht in Bayern, Stand: August 2020, Art. 97 BayBG Rn. 11;… Buchard in BeckOK Beamtenrecht Bayern, Stand: Dez. 2019, Art. 97 BayBG Rn. 21/21.5: hält es für vertretbar in diesem Fall entweder die Angemessenheit als ungeschriebenes Tatbestandsmerkmal zu prüfen oder aber die Plausibilitätskontrolle auf der Rechtsfolgenseite im Rahmen des Ermessens durchzuführen).

    Die Erfüllung der tatbestandlichen Voraussetzungen des Art. 97 BayBG vom Prozessverhalten des Beklagten des Schmerzensgeldprozesses abhängig zu machen, wäre willkürlich und unbillig (…vgl. VG Ansbach, U.v. 30.9.2020 - AN 1 K 19.02198 - juris Rn. 51; VG Würzburg, U.v. 28.1.2020 - W 1 K 19.792 - juris Rn. 19;… Buchard a.a.O. Rn. 21.3).

    Dies lässt sich weder der Gesetzesbegründung entnehmen noch spricht die systematische Stellung der Vorschrift hierfür (…vgl. zutreffend VG Ansbach, U.v. 29.1.2020 - AN 1 K 18.02510 - juris Rn. 92; VG Würzburg, U.v. 28.1.2020 - W 1 K 19.792 - juris Rn. 20).

  • VG Ansbach, 29.01.2020 - AN 1 K 18.02510

    Erfüllungsübernahme des Schmerzensgeldanspruchs eines Polizeivollzugsbeamten bei …

    Auszug aus VGH Bayern, 16.12.2020 - 3 B 20.1553
    Dies lässt sich weder der Gesetzesbegründung entnehmen noch spricht die systematische Stellung der Vorschrift hierfür (vgl. zutreffend VG Ansbach, U.v. 29.1.2020 - AN 1 K 18.02510 - juris Rn. 92;… VG Würzburg, U.v. 28.1.2020 - W 1 K 19.792 - juris Rn. 20).

    Die im Vermögensverzeichnis dokumentierte Vermögenslosigkeit des Schädigers, der auch über kein Einkommen verfügt, machte einen weiteren Vollstreckungsversuch entbehrlich (vgl. VG Ansbach, U.v. 29.1.2020 - AN 1 K 18.02510 - juris Rn. 99;… U.v. 25.7.2019 - AN 1 K 18.01545 - juris Rn. 94;… Buchard a.a.O. Rn. 40.1;… Conrad a.a.O. Rn. 8).

  • VG Ansbach, 30.09.2020 - AN 1 K 19.02198

    Erfüllungsübernahme bei Schmerzensgeldanspruch eines Polizisten

    Auszug aus VGH Bayern, 16.12.2020 - 3 B 20.1553
    Rn. 17 1.2.1 Bei dem durch das Versäumnisurteil des zuständigen Landgerichts zugesprochenen Schmerzensgeldanspruch des Klägers handelt es sich um einen rechtskräftig festgestellten Anspruch im Sinne des Art. 97 Abs. 1 Satz 1 BayBG (so auch UA S. 10 unter Buchst c; VG München, U.v. 7.10.2020 - M 5 K 20.2785 - juris; VG Ansbach, U.v. 30.9.2020 - AN 1 K 19.02198 - juris Rn. 50 ff.;… VG Würzburg, U.v. 28.1.2020 - W 1 K 19.792 - juris Rn. 18 ff.; VG Regensburg, U.v. 20.10.2020 - RO 12 K 20.689 - UA S. 7; U.v. 2.6.2020 - RN 12 K 19.2449 - UA S. 9 ff.;… VG Augsburg, U.v. 10.9.2020 - Au 2 K 20.3 - UA Rn. 21;… Conrad in Weiß/Niedermaier/Summer/Zängl, Beamtenrecht in Bayern, Stand: August 2020, Art. 97 BayBG Rn. 11;… Buchard in BeckOK Beamtenrecht Bayern, Stand: Dez. 2019, Art. 97 BayBG Rn. 21/21.5: hält es für vertretbar in diesem Fall entweder die Angemessenheit als ungeschriebenes Tatbestandsmerkmal zu prüfen oder aber die Plausibilitätskontrolle auf der Rechtsfolgenseite im Rahmen des Ermessens durchzuführen).

    Die Erfüllung der tatbestandlichen Voraussetzungen des Art. 97 BayBG vom Prozessverhalten des Beklagten des Schmerzensgeldprozesses abhängig zu machen, wäre willkürlich und unbillig (vgl. VG Ansbach, U.v. 30.9.2020 - AN 1 K 19.02198 - juris Rn. 51;… VG Würzburg, U.v. 28.1.2020 - W 1 K 19.792 - juris Rn. 19;… Buchard a.a.O. Rn. 21.3).

  • BGH, 19.04.2005 - VI ZR 175/04

    Überprüfung der Beweiswürdigung durch das Revisionsgericht

    Auszug aus VGH Bayern, 16.12.2020 - 3 B 20.1553
    Dementsprechend ist die volle Haftung auch dann zu bejahen, wenn der Schaden auf einem Zusammenwirken körperlicher Vorschäden und den Unfallverletzungen beruht, ohne dass die Vorschäden "richtunggebend" verstärkt werden (BGH, U.v. 19.4.2005 - VI ZR 175/04 - juris Rn. 11).
  • BGH, 20.01.2015 - VI ZR 27/14

    Klage auf weiteres Schmerzensgeld nach einem rechtskräftigen Urteil über einen …

    Auszug aus VGH Bayern, 16.12.2020 - 3 B 20.1553
    Dieser gebietet es, die Höhe des dem Geschädigten zustehenden Anspruchs aufgrund einer ganzheitlichen Betrachtung der den Schadensfall prägenden Umstände unter Einbeziehung der absehbaren künftigen Entwicklung des Schadensbildes zu bemessen (BGH, U.v. 20.1.2015 - VI ZR 27/14 - juris Rn. 8).
  • BSG, 20.03.2018 - B 1 A 1/17 R

    Krankenversicherung - Angemessenheit der Vergütung eines Kassenvorstands - …

    Auszug aus VGH Bayern, 16.12.2020 - 3 B 20.1553
    Maßstab ist dabei insbesondere, ob bei der Annahme eines unbestimmten Rechtsbegriffs auf der Tatbestandseite noch Raum für ein Verwaltungsermessen verbleibt (BSG, U.v. 20.3.2018 - B 1 A 1/17 R - juris Rn. 20 m.w.N.).
  • BVerwG, 22.04.1994 - 8 C 29.92

    Mietrecht - Kündigung - Beiladung - Zweckentfremdung - Klagebefugnis - …

    Auszug aus VGH Bayern, 16.12.2020 - 3 B 20.1553
    Eine darüberhinausgehende Feststellungs- oder Bindungswirkung bedarf einer gesetzlichen Grundlage (…BVerwG, B.v. 28.1.2008 - 8 B 86.07 - juris Rn. 3;… U.v. 10.10.2006 - 8 C 23.05 - juris Rn. 22; U.v. 22.4.1994 - 8 C 29.92 - juris Rn. 34;… U.v. 28.11.1986 - 8 C 122.84 u.a. - juris Rn. 30).
  • BVerwG, 14.12.2004 - 2 C 66.03

    Anerkennung; Dienstunfall; Schriftform; Sportunfall; Sportveranstaltung; …

    Auszug aus VGH Bayern, 16.12.2020 - 3 B 20.1553
    Zwar bindet die bestandskräftige Feststellung eines Dienstunfalls Behörden und Gerichte (vgl. BVerwG, U.v. 14.12.2004 - 2 C 66.03 - juris Rn. 20;… BGH, U.v. 14.1.1993 - III ZR 33/88 - juris Rn. 14 f.;… U.v. 27.11.2003 - III ZR 54/03 - juris Rn. 4 im Hinblick auf § 46 Abs. 2 BeamtVG).
  • BGH, 27.11.2003 - III ZR 54/03

    Beamtentrecht - Unfall in der Mittagspause: Dienstunfall?

    Auszug aus VGH Bayern, 16.12.2020 - 3 B 20.1553
    Zwar bindet die bestandskräftige Feststellung eines Dienstunfalls Behörden und Gerichte (…vgl. BVerwG, U.v. 14.12.2004 - 2 C 66.03 - juris Rn. 20;… BGH, U.v. 14.1.1993 - III ZR 33/88 - juris Rn. 14 f.; U.v. 27.11.2003 - III ZR 54/03 - juris Rn. 4 im Hinblick auf § 46 Abs. 2 BeamtVG).
  • BGH, 14.01.1993 - III ZR 33/88

    Bindung der Gerichte an Entscheidung der Verwaltungsbehörde über Dienstunfall

    Auszug aus VGH Bayern, 16.12.2020 - 3 B 20.1553
    Zwar bindet die bestandskräftige Feststellung eines Dienstunfalls Behörden und Gerichte (…vgl. BVerwG, U.v. 14.12.2004 - 2 C 66.03 - juris Rn. 20; BGH, U.v. 14.1.1993 - III ZR 33/88 - juris Rn. 14 f.;… U.v. 27.11.2003 - III ZR 54/03 - juris Rn. 4 im Hinblick auf § 46 Abs. 2 BeamtVG).
  • BVerwG, 10.10.2006 - 8 C 23.05

    Eigentumsverzicht; unlautere Machenschaften; Nutzungsvertrag; Pachtvertrag; …

  • BVerwG, 28.11.1986 - 8 C 122.84

    Altbauwohnraum in Berlin - Mietpreisbindung - Steuerbegünstigte Wohnung - …

  • BVerwG, 26.11.2015 - 5 C 14.14

    Umzug; Umzugskostenvergütung; Umzugskostenerstattung; Beförderungsauslagen; …

  • BVerwG, 10.10.1962 - VI C 180.60

    Anspruch eines Beamten auf Gewährung eines Unfallausgleichs gemäß § 129a …

  • VG Ansbach, 25.07.2019 - AN 1 K 18.01545

    Erfüllungsübernahme des Schmerzensgeldanspruchs durch den Dienstherrn

  • BVerwG, 28.01.2008 - 8 B 86.07

    Bindung des Verwaltungsgericht an eine kammergerichtliche Feststellung - Verlust …

  • BVerwG, 22.07.1963 - VI C 104.61
  • VGH Bayern, 14.01.2011 - 3 ZB 08.604

    Dienstunfall; Erstattung notwendiger Pflegekosten; Verrichtungen des täglichen …

  • BVerwG, 28.06.2012 - 2 C 13.11

    Zuvielzahlung von Versorgungsbezügen; Versorgungsfestsetzungsbescheid; …

  • BVerwG, 27.03.2014 - 2 C 2.13

    Analogie; anteilige Zuschlagsgewährung; Aufnahme in die Wohnung; Doppelwohnsitz; …

  • BVerwG, 26.01.2016 - 2 B 17.15

    Anforderungen an eine analoge Gesetzesanwendung

  • BGH, 19.06.1974 - VIII ZB 14/74

    Versäumnisurteil - Kontradiktorisches Urteil - Inhaltsbestimmung - …

  • VG Augsburg, 05.12.2019 - Au 2 K 18.1445

    Kein Anspruch auf Erfüllungsübernahme bei durch Vollstreckungsbescheid …

  • VGH Bayern, 17.04.2018 - 3 ZB 17.18

    Antrag auf Zulassung einer Berufung -Erfüllungsübernahme

  • VG München, 07.10.2020 - M 5 K 20.2785

    Angemessenheit der Höhe des Schmerzensgeldes

  • VG Augsburg, 10.09.2020 - Au 2 K 20.3

    Erfüllungsübernahme von durch Versäumnisurteil titulierten …

  • VGH Bayern, 26.02.2021 - 3 BV 20.1258

    Erfüllungsübernahme bei einem Anerkenntnisurteil

    Auf die prozessuale Natur der formell rechtskräftigen Feststellung kommt es nicht an (BayVGH, U.v. 16.12.2020 - 3 B 20.1553 - juris Rn. 20).

    Denn auch Art. 97 Abs. 3 Satz 1 BayBG knüpft den Beginn der zweijährigen Ausschlussfrist (lediglich) an die Rechtskraft des "Urteils" (BayVGH, U.v. 16.12.2020 a.a.O. Rn. 21).

    Im Rahmen der Fürsorgepflicht sollte daher die infolge der Uneinbringlichkeit der Schmerzensgeldforderung verursachte unbillige Härte ausgeglichen werden (BayVGH, U.v. 16.12.2020 a.a.O. Rn. 22).

    Denn der Sonderstellung als Ausnahmevorschrift wird im Rahmen des Tatbestandsmerkmals "unbillige Härte", insbesondere unter dem Kriterium einer erfolglosen Vollstreckung, ausreichend Rechnung getragen (BayVGH, U.v. 16.12.2020 a.a.O. Rn. 23).

    Die Regelungssystematik zeigt, dass dem Gesetzgeber durchaus bewusst war, dass titulierte Ansprüche auch ohne vollumfassende richterliche Überprüfung (z.B. durch Vergleich) entstehen können; anzunehmen, er habe dabei Versäumnisurteile, Anerkenntnisurteile oder Vollstreckungsbescheide schlichtweg übersehen, entbehrt jeglicher Grundlage und wird auch der bewusst weitgefassten Formulierung "rechtskräftig festgestellten Anspruch" nicht gerecht (BayVGH, U.v. 16.12.2020 a.a.O. Rn. 24).

    Da dies nicht geschehen ist, sprechen bereits gesetzessystematische Gründe hiergegen (BayVGH, U.v. 16.12.2020 a.a.O. Rn. 25).

    Folglich ist eine Trennung nicht möglich (BayVGH, B.v. 16.12.2020 a.a.O. Rn. 26).

    Die Folge wäre, dass der Schmerzensgeldanspruch - unter Ausblendung seiner besonderen Stellung - den Leistungen der Dienstunfallfürsorge nahezu angepasst würde, was dem gesetzgeberischen Willen nicht entspricht (BayVGH. U.v. 16.12.2020 a.a.O. Rn. 27).

    Dass der Schmerzensgeldanspruch unabhängig von den Unfallfürsorgeleistungen übernommen werden sollte, wird ferner daraus deutlich, dass der bayerische Gesetzgeber davon ausgeht, dass die in Art. 45 ff. BayBeamtVG normierte Unfallfürsorge den bayerischen Beamten einen umfassenden Ausgleich der durch einen Dienstunfall eingetretenen materiellen und immateriellen Schäden bietet, und er "trotz alledem" (LT-Drs. 17/2871 S. 48) erkannt hat, dass es nach tätlichen Angriffen durch Dritte zu besonderen Härten kommen kann, die mit den vorhandenen Leistungstatbeständen nicht angemessen abgedeckt werden (vgl. BayVGH, U.v. 16.12.2020 a.a.O. Rn. 28).

    Für den Anwendungsbereich des Art. 97 BayBG hätte hingegen die Bindungswirkung der Feststellung der Dienstunfallfolge einer gesetzlichen Grundlage bedurft, die der bayerische Gesetzgeber indes nicht geschaffen hat (BayVGH, U.v. 16.12.2020 a.a.O. Rn. 29).

    Dafür geben weder der Gesetzwortlaut noch die Gesetzesbegründung Anhalt (BayVGH, U.v. 16.12.2020 a.a.O. Rn. 30).

    Die im Vermögensverzeichnis dokumentierte Vermögenslosigkeit des Schädigers, der auch über kein Einkommen verfügt, machte einen weiteren Vollstreckungsversuch entbehrlich (BayVGH, U.v. 16.12.2020 a.a.O. Rn. 31).

    Liegen die Tatbestandsvoraussetzungen des Art. 97 Abs. 2 Satz 1 BayBG vor, ist dem Dienstherrn mithin (lediglich) bei der Frage bis zu welcher Höhe er den festgestellten Schmerzensgeldanspruch übernimmt, Ermessen eingeräumt, das verwaltungsgerichtlich nur eingeschränkt überprüft werden kann (vgl. § 114 VwGO; BayVGH, U.v. 16.12.2020 a.a.O. Rn. 36).

  • VGH Bayern, 16.12.2020 - 3 B 20.1556

    Erfüllungsübernahme bei einem Versäumnisurteil

    Rn. 25 1.2.1 Bei dem durch das Versäumnisurteil des zuständigen Landgerichts zugesprochenen Schmerzensgeldanspruch des Klägers handelt es sich um einen rechtskräftig festgestellten Anspruch im Sinne des Art. 97 Abs. 1 Satz 1 BayBG (BayVGH, U.v. 16.12.2020 - 3 B 20.1553 - beck-online Rn. 16;… Buchard in BeckOK Beamtenrecht Bayern, Stand: Dez. 2019, Art. 97 BayBG Rn. 21/21.5 hält es hingegen für vertretbar in diesem Fall entweder die Angemessenheit als ungeschriebenes Tatbestandsmerkmal zu prüfen oder aber die Plausibilitätskontrolle auf der Rechtsfolgenseite im Rahmen des Ermessens durchzuführen).

    Auf die prozessuale Natur der formell rechtskräftigen Feststellung kommt es hingegen nicht an (BayVGH, U.v. 16.12.2020 a.a.O. Rn. 20).

    Denn auch Art. 97 Abs. 3 Satz 1 BayBG knüpft den Beginn der zweijährigen Ausschlussfrist (lediglich) an die Rechtskraft des "Urteils" (BayVGH, U.v. 16.12.2020 a.a.O. Rn. 21).

    Im Rahmen der Fürsorgepflicht sollte daher die infolge der Uneinbringlichkeit der Schmerzensgeldforderung verursachte unbillige Härte ausgeglichen werden (BayVGH, U.v. 16.12.2020 a.a.O. Rn. 22).

    Die Erfüllung der tatbestandlichen Voraussetzungen des Art. 97 BayBG vom Prozessverhalten des Beklagten des Schmerzensgeldprozesses abhängig zu machen, wäre willkürlich und unbillig (BayVGH, U.v. 16.12.2020 a.a.O. Rn. 23).

    Nur insoweit muss es dem Beklagten möglich sein, die Angemessenheit des Schmerzensgeldes, das im Wege eines Vergleiches vereinbart worden ist, zu überprüfen (BayVGH, U.v. 16.12.2020 a.a.O. Rn. 24).

    Da dies nicht geschehen ist, sprechen bereits gesetzessystematische Gründe hiergegen (BayVGH, U.v. 16.12.2020 a.a.O. Rn. 25).

    Folglich ist eine Trennung nicht möglich (BayVGH, B.v. 16.12.2020 a.a.O. Rn. 26).

    Die Folge wäre, dass der Schmerzensgeldanspruch - unter Ausblendung seiner besonderen Stellung - den Leistungen der Dienstunfallfürsorge nahezu angepasst würde, was dem gesetzgeberischen Willen nicht entspricht (BayVGH. U.v. 16.12.2020 a.a.O. Rn. 27).

    Dass der Schmerzensgeldanspruch unabhängig von den Unfallfürsorgeleistungen übernommen werden sollte, wird ferner daraus deutlich, dass der bayerische Gesetzgeber davon ausgeht, dass die in Art. 45 ff. BayBeamtVG normierte Unfallfürsorge den bayerischen Beamten einen umfassenden Ausgleich der durch einen Dienstunfall eingetretenen materiellen und immateriellen Schäden bietet, und er "trotz alledem" (LT-Drs. 17/2871 S. 48) erkannt hat, dass es nach tätlichen Angriffen durch Dritte zu besonderen Härten kommen kann, die mit den vorhandenen Leistungstatbeständen nicht angemessen abgedeckt werden (vgl. BayVGH, U.v. 16.12.2020 a.a.O. Rn. 28).

    Die im Vermögensverzeichnis dokumentierte Vermögenslosigkeit des Schädigers, der auch über kein Einkommen verfügt, machte einen weiteren Vollstreckungsversuch entbehrlich (BayVGH, U.v. 16.12.2020 a.a.O. Rn. 31).

    Liegen die Tatbestandsvoraussetzungen des Art. 97 Abs. 2 Satz 1 BayBG vor, ist dem Dienstherrn mithin (lediglich) bei der Frage bis zu welcher Höhe er den festgestellten Schmerzensgeldanspruch übernimmt, Ermessen eingeräumt, das verwaltungsgerichtlich nur eingeschränkt überprüft werden kann (vgl. § 114 VwGO; BayVGH, U.v. 16.12.2020 a.a.O. Rn. 36).

  • VGH Bayern, 01.06.2021 - 3 B 20.1555

    Erfüllungsübernahme bei einem Vollstreckungsbescheid als Titel

    Ein rechtskräftig festgestellter Anspruch auf Schmerzensgeld im Sinn des Art. 97 Abs. 1 Satz 1 BayBG kann sich auch aus einem Vollstreckungsbescheid (§ 699 ZPO) ergeben (Fortführung der Rechtsprechung des Senats, BayVGH, U.v. 16.12.2020 - 3 B 20.1553 - und U.v. 26.2.2021 - 3 BV 20.1258 - jeweils juris).

    Die Rechtsauffassung, dass es sich bei dem durch Vollstreckungsbescheid titulierten Schmerzensgeldanspruch um einen rechtskräftig festgestellten Anspruch im Sinne des Art. 97 Abs. 1 Satz 1 BayBG handelt, hat der Senat bereits in seiner bisherigen Rechtsprechung zu dieser Norm angedeutet, ohne bislang darüber entscheiden zu müssen (BayVGH, Urteile vom 16.12.2020 - 3 B 20.1553 - juris Rn. 16, 24 und - 3 B 20.1556 - juris Rn. 30 sowie U.v. 19.4.2021 - 3 BV 20.2837 - juris, alle drei jeweils zu Versäumnisurteil;… BayVGH, B.v. 26.2.2021 - 3 BV 20.1258 - juris Rn. 24 zu Anerkenntnisurteil;… nicht entscheidungserheblich in BayVGH, B.v. 18.12.2020 - 3 ZB 20.190 - juris Rn. 3).

    Denn Art. 97 Abs. 3 Satz 1 BayBG knüpft den Beginn der zweijährigen Ausschlussfrist (lediglich) an die Rechtskraft des "Urteils" (vgl. wieder: § 700 Abs. 1 i.V.m. § 322 Abs. 1 ZPO; BayVGH, U.v. 16.12.2020 - 3 B 20.1553 - juris Rn. 21).

    Im Rahmen der Fürsorgepflicht sollte daher die infolge der Uneinbringlichkeit der Schmerzensgeldforderung verursachte unbillige Härte ausgeglichen werden (BayVGH, U.v. 16.12.2020 - 3 B 20.1553 - juris Rn. 22, Versäumnisurteil).

    Es wäre willkürlich und unbillig, die Erfüllung der tatbestandlichen Voraussetzungen des Art. 97 BayBG vom Prozessverhalten des im Schmerzensgeldprozess beklagten Schädigers abhängig zu machen, (BayVGH, U.v. 16.12.2020 - 3 B 20.1553 - juris Rn. 23, Versäumnisurteil).

    Wegen der weiteren Einzelheiten kann wiederum auf die ausführliche Begründung im Urteil des Senats vom 16. Dezember 2020 (3 B 20.1553 - juris Rn. 24, Versäumnisurteil) Bezug genommen werden.

    Damit ist ein weiterer Vollstreckungsversuch entbehrlich (BayVGH, U.v. 16.12.2020 - 3 B 20.1553 - juris Rn. 31 m.w.N.).

    Liegen die Tatbestandsvoraussetzungen des Art. 97 Abs. 2 Satz 1 BayBG vor, ist dem Dienstherrn mithin (lediglich) bei der Frage, bis zu welcher Höhe er den festgestellten Schmerzensgeldanspruch übernimmt, Ermessen eingeräumt, das verwaltungsgerichtlich nur eingeschränkt überprüft werden kann (vgl. § 114 VwGO; BayVGH, U.v. 16.12.2020 - 3 B 20.1553 - juris Rn. 36).

  • VG Ansbach, 28.04.2025 - AN 1 K 23.1941

    Erfüllungsübernahme eines Schmerzensgeldanspruchs durch den Dienstherrn bei …

    Rn. 25 a) Der Kläger hat mit dem Versäumnisurteil des Amtsgerichts … vom 13. Dezember 2022 (* …*) einen rechtskräftig festgestellten Anspruch auf Schmerzensgeld gegen einen Dritten, hier … Auch ein Versäumnisurteil nach § 331 ZPO kann einen rechtskräftig festgestellten Anspruch im Sinne des Art. 97 Abs. 1 Satz 1 BayBG begründen (BayVGH, U.v. 16.12.2020 - 3 B 20.1553 - juris Rn. 17;… VG Ansbach, U.v. 30.9.2020 - AN 1 K 19.02198 - juris Rn. 51;… VG Würzburg, U.v. 28.1.2020 - W 1 K 19.792 - juris Rn. 18).

    Durch ein derartiges Urteil erhält der Kläger zivilrechtlich ein ebenso mit den Vollstreckungswerkzeugen der Zivilprozessordnung durchsetzbaren Anspruch wie bei einem streitigen Urteil; denn ein Versäumnisurteil ist ein Endurteil im Sinne des § 704 ZPO (BayVGH, U.v. 16.12.2020 - 3 B 20.1553 - juris Rn. 19;… vgl. auch BGH, B.v. 19.6.1974 - VIII ZB 14/74 - juris Rn. 4).

    Dabei kommt auch eine Angemessenheitsprüfung, wie sie Art. 97 Abs. 1 Satz 2 BayBG für Vergleiche nach § 794 Abs. 1 Nr. 1 ZPO vorsieht, nicht in Betracht (BayVGH, U.v. 16.12.2020 - 3 B 20.1553 - juris Rn. 24).

    Rn. 40 3. Auf der Rechtsfolgenseite räumt Art. 97 Abs. 1 Satz 1 BayBG dem Dienstherrn nach seinem Wortlaut einen Ermessenspielraum ein, ob (sog. Entschließungsermessen) und bis zu welcher Höhe (Auswahlermessen) er einen rechtskräftig festgestellten Anspruch auf Schmerzensgeld gegen einen Dritten übernimmt (…BayVGH, U.v. 19.4.2021 - 3 BV 20.2837 - juris Rn. 22; BayVGH, U.v. 16.12.2020 - 3 B 20.1553 - juris Rn. 35).

    Allerdings wird die Ausübung des Entschließungsermessens durch den Halbsatz "soweit dies zur Vermeidung einer unbilligen Härte notwendig ist" dahingehend vorgegeben, dass bei Vorliegen einer unbilligen Härte der Dienstherr zur Erfüllungsübernahme verpflichtet ist (…BayVGH, U.v. 19.4.2021 - 3 BV 20.2837 - juris Rn. 22; BayVGH, U.v. 16.12.2020 - 3 B 20.1553 - juris Rn. 35).

    Die Feststellung, dass die tatbestandlichen Voraussetzungen der Norm gegeben oder nicht gegeben sind, bedeutet in diesen Fällen zugleich, dass der Behörde für die Ausübung ihres Entschließungsermessens ("ob") kein Spielraum verbleibt (…BayVGH, U.v. 19.4.2021 - 3 BV 20.2837 - juris Rn. 23; BayVGH, U.v. 16.12.2020 - 3 B 20.1553 - juris Rn. 36).

    Liegen, wie hier, die Tatbestandsvoraussetzungen des Art. 97 Abs. 2 Satz 1 BayBG vor, ist dem Dienstherrn mithin (lediglich) bei der Frage bis zu welcher Höhe er den festgestellten Schmerzensgeldanspruch übernimmt, Ermessen eingeräumt, das verwaltungsgerichtlich nur eingeschränkt überprüft werden kann (vgl. § 114 VwGO;… BayVGH, U.v. 19.4.2021 - 3 BV 20.2837 - juris Rn. 23; BayVGH, U.v. 16.12.2020 - 3 B 20.1553 - juris Rn. 36).

    Lediglich wenn auf Grund desselben Sachverhalts eine einmalige Unfallentschädigung (Art. 62 BayBeamtVG) oder ein Unfallausgleich (Art. 52 BayBeamtVG) gezahlt wurde, kann der Dienstherr auf der Grundlage von Art. 97 Abs. 2 Satz 2 BayBG die Erfüllungsübernahme im Rahmen seines Erschließungsermessens verweigern (…BayVGH, U.v. 19.4.2021 - 3 BV 20.2837 - juris Rn. 23; BayVGH, U.v. 16.12.2020 - 3 B 20.1553 - juris Rn. 36).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 21.07.2022 - 6 A 2092/20

    Schmerzensgeld; Erfüllungsübernahme; Einstandspflicht; Dienstherr; …

    Rn. 105 vgl. dies aufgrund der expliziten Nennung bei vollstreckbaren Vergleichen im Fall des Endurteils verneinend: Bay. VGH, Urteil vom 16.12.2020 - 3 B 20.1553 -, juris Rn. 24; Schütz/Maiwald, Beamtenrecht des Bundes und der Länder, Kommentar, 32. UPD Oktober 2021, § 82a LBG NRW Rn. 24,.
  • VGH Bayern, 19.04.2021 - 3 BV 20.2837

    Erfüllungsübernahme des Dienstherren bei Schmerzensgeldansprüchen

    Zur Vermeidung von Wiederholungen wird diesbezüglich auf die Urteile des Senats vom 16. Dezember 2020 (3 B 20.1553 - juris Rn. 16 ff. und 3 B 20.1556 - juris 24 ff.) verwiesen.

    Liegen die Tatbestandsvoraussetzungen des Art. 97 Abs. 2 Satz 1 BayBG vor, ist dem Dienstherrn mithin (lediglich) bei der Frage bis zu welcher Höhe er den festgestellten Schmerzensgeldanspruch übernimmt, Ermessen eingeräumt, das verwaltungsgerichtlich nur eingeschränkt überprüft werden kann (vgl. § 114 VwGO; BayVGH, U.v. 16.12.2020 - 3 B 20.1553 - juris Rn. 36).

  • VG Würzburg, 28.03.2023 - W 1 K 22.1854

    Erfüllungsübernahme eines Schmerzensgeldanspruchs, Begriff des rechtskräftig …

    Auch der Bayerische Verwaltungsgerichtshof weise darauf hin, dass die Gesetzesbegründung zu Art. 97 BayBG von "dem titulierten Schmerzensgeldanspruch", "Schmerzensgeldtitel" oder "Titel" spreche (siehe U.v. 16.12.2020 - 3 B 20.1553 - juris Rn. 21).
  • VG Würzburg, 18.02.2022 - W 1 K 21.627

    Erfüllungsübernahme eines Schmerzensgeldanspruchs

    So hat auch der Bayerische Verwaltungsgerichtshof in seiner Rechtsprechung zur Erfüllungsübernahme betont, dass Art. 97 Abs. 1 Satz 1 BayBG keine ungeschriebenen Tatbestandsmerkmale enthält und insbesondere bei Versäumnisurteilen und Anerkenntnisurteilen auf Tatbestandsseite keine Angemessenheits- oder Plausibilitätsprüfung durchzuführen ist (BayVGH, U.v. 16.12.2020 - 3 B 20.1553 - juris, Rn. 16, 24;… BayVGH, U.v. 16.12.2020 - 3 B 20.1556 - juris, Rn. 25;… BayVGH, B.v. 26.2.2021 - 3 BV 20.1258 - juris, Rn. 24).
  • VG Würzburg, 10.03.2026 - W 1 K 25.1451

    Erfüllungsübernahme nach Beamtenrecht, Angemessenheit eines durch gerichtlichen …

    Ihm steht damit ein auf die Höhe der Erfüllungsübernahme begrenztes Ermessen zu (BayVGH, U.v. 16.12.2020 - 3 B 20.1553 - juris Rn. 36;… U.v. 19.4.2021 - 3 BV 20.2837 - juris Rn. 23).
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