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Rechtsprechung
   VG Schwerin, 22.02.2024 - 3 B 2192/23 SN   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2024,5673
VG Schwerin, 22.02.2024 - 3 B 2192/23 SN (https://dejure.org/2024,5673)
VG Schwerin, Entscheidung vom 22.02.2024 - 3 B 2192/23 SN (https://dejure.org/2024,5673)
VG Schwerin, Entscheidung vom 22. Februar 2024 - 3 B 2192/23 SN (https://dejure.org/2024,5673)
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Volltextveröffentlichung

  • Justiz Mecklenburg-Vorpommern

    § 20 Abs 8 IfSG, § 20 Abs 9 IfSG, § 20 Abs 12 IfSG, § 20 Abs 13 IfSG
    Zwangsgeldbewehrte Aufforderung von Eltern eines Schülers zur Vorlage eines Nachweises zu dessen Masernschutz

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (9)Zitiert selbst (27)

  • VG Minden, 06.11.2023 - 7 L 883/23
    Auszug aus VG Schwerin, 22.02.2024 - 3 B 2192/23
    Rn. 26 Die Befolgung dieser Nachweisvorlagepflicht durfte der Antragsgegner, wie nach dem gesetzgeberischen Willen (…vgl. bereits den Regierungsentwurf zum § 20 Abs. 12 IfSG einführenden Masernschutzgesetz, BT-Drs. 9/13452, S. 30, bekräftigend die Beschlussempfehlung zur oben zitierten Änderung von § 20 Abs. 12 Satz 7 IfSG, BT-Drs. 20/3328, S. 14, in Verbindung mit BT-Drs. 20/3312, S. 20) § 20 Abs. 12 Satz 7 IfSG voraussetzt, durch Verwaltungsakt einfordern, um notfalls durch dessen Vollstreckung die Befolgung der Pflicht durchzusetzen (s. etwa die Beschlüsse des VG Minden vom 6. November 2023 - 7 L 883/23 -, juris Rdnr. 21 ff. m. w. Nachw., des Bayerischen VG München vom 1. August 2023 - M 26a S 23.2699 -, juris Rdnr. 31, und des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs - BayVGH - vom 21. September 2023 - 20 CS 23.1432 -, juris Rdnr. 2).

    Auch - von der Antragstellerin hier nicht weiter geltend gemachte - Einwendungen gegen die Verfassungsmäßigkeit von § 20 Abs. 9 - 13 IfSG könnten die einstweilige Nichtanwendung dieser parlamentsgesetzlichen Regelungen im Eilverfahren nur rechtfertigen, wenn deren Verfassungswidrigkeit evident wäre, was aber nicht der Fall ist (vgl. hierzu und zum Folgenden die Beschlüsse des BayVGH vom 7. Juli 2021 - 25 CS 21.1651 -, juris Rdnr. 10 m. w. Nachw., des Oberverwaltungsgerichts Nordrhein-Westfalen vom 22. Juli 2022 - 13 B 1466/21 -, juris Rdnr. 71 ff., der Bayerischen VG Bayreuth vom 14. November 2022 - B 7 S 22.1038 -, juris Rdnr. 42, Ansbach vom 21. Februar 2023 - AN 18 S 22.02541 -, juris Rdnr. 19 ff., und München vom 20. Juli 2023 - M 26b S 23.564 -, juris Rdnr. 34 f., sowie der VG Berlin vom 11. September 2023 - 14 L 231.23 -, juris Rdnr. 29 ff., 15. September 2023 - 14 L 210.23 -, Beck'sche Rechtsprechungssammlung 2023, Nr. 26044 Rdnr. 26 ff., und 18. Dezember 2023 - 14 L 99.23 -, juris Rdnr. 38, sowie Minden vom 6. November 2023 - 7 L 883/23 -, juris Rdnr. 34 ff.).

    Die Kammer folgt der Darstellung des VG Minden (Beschluss vom 6. November 2023 - 7 L 883/23 -, juris Rdnr. 38 ff.) was die nach wie vor anzunehmende Aktualität der vom BVerfG zugrunde gelegten tatsächlichen Feststellungen v. a. zu den Folgen einer Masernerkrankung, zur Wirksamkeit der Impfung, zur Seltenheit von Impfreaktionen oder -komplikationen und zur vergleichbar geringen Immunitätsquote in der deutschen Bevölkerung betrifft, ferner auch der Abwägung der verfassungsrechtlich geschützten Rechtsgüter der betroffenen Kinder und der Allgemeinheit gegen die der von der Nachweispflicht betroffenen Eltern.

    Rn. 43 Im Übrigen bestehen auch allgemein keine im Eilverfahren durchgreifenden Bedenken gegen die Durchsetzung der Nachweispflicht gemäß § 20 Abs. 9, 12 und 13 IfSG gegenüber den Eltern von Schulkindern im Wege des Verwaltungszwangs, da jene grundsätzlich in verschiedener Weise erfüllt werden kann und von einer Impfpflicht zu unterscheiden ist (…vgl. den Beschluss des Bayerischen VG Bayreuth vom 14. November 2022 - B 7 S 22.1038 -, juris Rdnr. 47 f., und des VG Berlin vom 11. September 2023 - 14 L 231.23 -, juris Rdnr. 81; zust. das VG Minden im Beschluss vom 6. November 2023 - 7 L 883/23 -, juris Rdnr. 74 f.;… zur fehlenden Beugefunktion der Erhebung von Verwaltungskosten für eine gesundheitsbehördliche Nachweisanordnung im Zusammenhang mit einer Impfung s. den Beschluss des Bayerischen VG Regensburg vom 20. Dezember 2023 - RN 5 S 23.2196 -, juris Rdnr. 35 ff.).

  • VG Bayreuth, 14.11.2022 - B 7 S 22.1038

    Nachweis eines ausreichenden Masernschutzes bei Schülern, medizinische …

    Auszug aus VG Schwerin, 22.02.2024 - 3 B 2192/23
    Aus dem erstgenannten Grunde und weil die angegriffene Entscheidung auch keine abweichende Sachentscheidung, etwa ein - für F. gemäß § 20 Abs. 12 Satz 5 IfSG nicht in Betracht kommendes - Verbot, die Schule zu betreten, vorbereitet, steht schließlich auch § 44a VwGO der gerichtlichen, einer aufschiebenden Wirkung fähigen Anfechtung des Bescheids nicht entgegen (vgl. die Beschlüsse der Bayerischen Verwaltungsgerichte - VG - Bayreuth vom 14. November 2022 - B 7 S 22.1038 - und München vom 1. August 2023 - M 26a S 23.2699 -, jeweils juris Rdnr. 33).

    Auch - von der Antragstellerin hier nicht weiter geltend gemachte - Einwendungen gegen die Verfassungsmäßigkeit von § 20 Abs. 9 - 13 IfSG könnten die einstweilige Nichtanwendung dieser parlamentsgesetzlichen Regelungen im Eilverfahren nur rechtfertigen, wenn deren Verfassungswidrigkeit evident wäre, was aber nicht der Fall ist (vgl. hierzu und zum Folgenden die Beschlüsse des BayVGH vom 7. Juli 2021 - 25 CS 21.1651 -, juris Rdnr. 10 m. w. Nachw., des Oberverwaltungsgerichts Nordrhein-Westfalen vom 22. Juli 2022 - 13 B 1466/21 -, juris Rdnr. 71 ff., der Bayerischen VG Bayreuth vom 14. November 2022 - B 7 S 22.1038 -, juris Rdnr. 42, Ansbach vom 21. Februar 2023 - AN 18 S 22.02541 -, juris Rdnr. 19 ff., und München vom 20. Juli 2023 - M 26b S 23.564 -, juris Rdnr. 34 f., sowie der VG Berlin vom 11. September 2023 - 14 L 231.23 -, juris Rdnr. 29 ff., 15. September 2023 - 14 L 210.23 -, Beck'sche Rechtsprechungssammlung 2023, Nr. 26044 Rdnr. 26 ff., und 18. Dezember 2023 - 14 L 99.23 -, juris Rdnr. 38, sowie Minden vom 6. November 2023 - 7 L 883/23 -, juris Rdnr. 34 ff.).

    Rn. 43 Im Übrigen bestehen auch allgemein keine im Eilverfahren durchgreifenden Bedenken gegen die Durchsetzung der Nachweispflicht gemäß § 20 Abs. 9, 12 und 13 IfSG gegenüber den Eltern von Schulkindern im Wege des Verwaltungszwangs, da jene grundsätzlich in verschiedener Weise erfüllt werden kann und von einer Impfpflicht zu unterscheiden ist (vgl. den Beschluss des Bayerischen VG Bayreuth vom 14. November 2022 - B 7 S 22.1038 -, juris Rdnr. 47 f., und des VG Berlin vom 11. September 2023 - 14 L 231.23 -, juris Rdnr. 81;… zust. das VG Minden im Beschluss vom 6. November 2023 - 7 L 883/23 -, juris Rdnr. 74 f.;… zur fehlenden Beugefunktion der Erhebung von Verwaltungskosten für eine gesundheitsbehördliche Nachweisanordnung im Zusammenhang mit einer Impfung s. den Beschluss des Bayerischen VG Regensburg vom 20. Dezember 2023 - RN 5 S 23.2196 -, juris Rdnr. 35 ff.).

  • VG Regensburg, 20.12.2023 - RN 5 S 23.2196

    Erfolgloser Eilantrag, Sofortige Vollziehbarkeit einer unselbstständigen …

    Auszug aus VG Schwerin, 22.02.2024 - 3 B 2192/23
    Vorliegend ist zudem die für einen grundsätzlichen Vorrang des Vollzugsinteresses sprechende gesetzgeberische Wertung in § 20 Abs. 12 Satz 7 IfSG zu beachten, weshalb es regelmäßig besonderer Umstände bedarf, um eine hiervon abweichende Entscheidung zu rechtfertigen (vgl. den Beschluss des Bayerischen VG Regensburg vom 20. Dezember 2023 - RN 5 S 23.2196 -, juris Rdnr. 27 m. w. Nachw.).

    Die Erstellung eines solchen Zeugnisses setzt, was der Gesetzgeber bei dessen Einführung auch erwog, eine ausführliche und aussagekräftige Dokumentation der Grundlagen der nach sachverständiger Bewertung festgestellten Kontraindikation voraus (…s. die Begründung des Regierungsentwurfs zum Masernschutzgesetz mit Hinweisen auf die nach Nr. 75 des Gebührenverzeichnisses für ärztliche Leistungen überschaubaren Kosten für einen ausführlichen schriftlichen Krankheits- und Befundbericht einschließlich Angaben zur Anamnese, zu Befunden, zur epikritischen Bewertung und ggf. zur Therapie, BT-Drs. 9/13452, S. 19; das Bayerische VG Regensburg setzte im Beschluss vom 20. Dezember 2023 - RN 5 S 23.2196 -, juris Rdnr. 30, zudem offenbar auch eine körperliche Untersuchung des Betroffenen voraus), denn das IfSG unterscheidet den Nachweis durch ein ärztliches Zeugnis - auch an anderer Stelle, s. § 43 Abs. 1 Satz 2 - auch begrifflich von einer ggf. hierauf gestützten bloßen Bescheinigung (…BayVGH, a. a. O.).

    Rn. 43 Im Übrigen bestehen auch allgemein keine im Eilverfahren durchgreifenden Bedenken gegen die Durchsetzung der Nachweispflicht gemäß § 20 Abs. 9, 12 und 13 IfSG gegenüber den Eltern von Schulkindern im Wege des Verwaltungszwangs, da jene grundsätzlich in verschiedener Weise erfüllt werden kann und von einer Impfpflicht zu unterscheiden ist (…vgl. den Beschluss des Bayerischen VG Bayreuth vom 14. November 2022 - B 7 S 22.1038 -, juris Rdnr. 47 f., und des VG Berlin vom 11. September 2023 - 14 L 231.23 -, juris Rdnr. 81;… zust. das VG Minden im Beschluss vom 6. November 2023 - 7 L 883/23 -, juris Rdnr. 74 f.; zur fehlenden Beugefunktion der Erhebung von Verwaltungskosten für eine gesundheitsbehördliche Nachweisanordnung im Zusammenhang mit einer Impfung s. den Beschluss des Bayerischen VG Regensburg vom 20. Dezember 2023 - RN 5 S 23.2196 -, juris Rdnr. 35 ff.).

  • VGH Bayern, 07.07.2021 - 25 CS 21.1651

    Ärztliches Zeugnis zur Befreiung von der Masern-Impfung

    Auszug aus VG Schwerin, 22.02.2024 - 3 B 2192/23
    Rn. 28 Entgegen ihrer nunmehr vertretenen Auffassung war die Antragstellerin weder bei Erlass des angegriffenen Bescheids der Verpflichtung gemäß § 20 Abs. 12 Satz 1 in Verbindung mit Abs. 13 Satz 1 IfSG nachgekommen, noch ist sie es gegenwärtig, so dass die Aufforderung des Gesundheitsamts durchweg berechtigt war und ist und schon deshalb an deren Vollziehbarkeit festzuhalten ist; es bedarf daher keiner Entscheidung, inwieweit der Ansicht zu folgen ist, dass eine gerichtliche Prüfung insgesamt nur bezogen auf den Zeitpunkt des Erlasses der gesundheitsbehördlichen Aufforderung stattfinde (so offenbar auch für Fälle von deren sachlicher Erledigung durch ein zwischenzeitlich vorgelegtes Attest der BayVGH in Beschlüssen vom 7. Juli 2021 - 25 CS 21.1651 -, juris Rdnr. 11 f., …und vom 14. November 2023 - 20 CS 23.1937 -, juris Rdnr. 4).

    Rn. 35 Indessen muss ein ärztliches Kontraindikationszeugnis nach dem gesetzgeberischen Willen wenigstens solche Angaben zur Art der medizinischen Kontraindikation enthalten, dass das Gesundheitsamt in die Lage versetzt wird, das Zeugnis auf Plausibilität hin zu überprüfen (…so zutreffend auch die Antragstellerin mit Hinweis u. a. auf den Beschluss des Sächsischen Oberverwaltungsgerichts - SächsOVG - vom 5. Mai 2021 - 3 B 411/20 -, juris Rdnr. 21 ff., wonach der Aussagegehalt eines ärztlichen Attests durch Begleitumstände seiner Vorlage erschüttert werden kann, sowie auf die Beschlüsse des VG Meiningen vom 10. November 2020 - 2 E 1144/20 -, juris Rdnr. [16 und] 26, und des Bayerischen VG Regensburg vom 19. Juli 2023 - RN 5 S 23.1198 - [juris Rdnr. 31 ff.]; s. ferner etwa die Beschlüsse des BayVGH vom 7. Juli 2021 - 25 CS 21.1651 -, juris Rdnr. 14 ff., und des Thüringer Oberverwaltungsgerichts vom 20. Oktober 2021 - 3 EO 805/20 -, juris Rdnr. 17 ff., m. w. Nachw., zust. auch u. a. die beschließende Kammer im Beschluss vom 23. Oktober 2023 - 3 B 1706/23 SN -, n. v., S. 6 ff. d. Abdr.).

    Auch - von der Antragstellerin hier nicht weiter geltend gemachte - Einwendungen gegen die Verfassungsmäßigkeit von § 20 Abs. 9 - 13 IfSG könnten die einstweilige Nichtanwendung dieser parlamentsgesetzlichen Regelungen im Eilverfahren nur rechtfertigen, wenn deren Verfassungswidrigkeit evident wäre, was aber nicht der Fall ist (vgl. hierzu und zum Folgenden die Beschlüsse des BayVGH vom 7. Juli 2021 - 25 CS 21.1651 -, juris Rdnr. 10 m. w. Nachw., des Oberverwaltungsgerichts Nordrhein-Westfalen vom 22. Juli 2022 - 13 B 1466/21 -, juris Rdnr. 71 ff., der Bayerischen VG Bayreuth vom 14. November 2022 - B 7 S 22.1038 -, juris Rdnr. 42, Ansbach vom 21. Februar 2023 - AN 18 S 22.02541 -, juris Rdnr. 19 ff., und München vom 20. Juli 2023 - M 26b S 23.564 -, juris Rdnr. 34 f., sowie der VG Berlin vom 11. September 2023 - 14 L 231.23 -, juris Rdnr. 29 ff., 15. September 2023 - 14 L 210.23 -, Beck'sche Rechtsprechungssammlung 2023, Nr. 26044 Rdnr. 26 ff., und 18. Dezember 2023 - 14 L 99.23 -, juris Rdnr. 38, sowie Minden vom 6. November 2023 - 7 L 883/23 -, juris Rdnr. 34 ff.).

  • VG Berlin, 11.09.2023 - 14 L 231.23

    Durchsetzung der Masernimpfpflicht

    Auszug aus VG Schwerin, 22.02.2024 - 3 B 2192/23
    Auch - von der Antragstellerin hier nicht weiter geltend gemachte - Einwendungen gegen die Verfassungsmäßigkeit von § 20 Abs. 9 - 13 IfSG könnten die einstweilige Nichtanwendung dieser parlamentsgesetzlichen Regelungen im Eilverfahren nur rechtfertigen, wenn deren Verfassungswidrigkeit evident wäre, was aber nicht der Fall ist (vgl. hierzu und zum Folgenden die Beschlüsse des BayVGH vom 7. Juli 2021 - 25 CS 21.1651 -, juris Rdnr. 10 m. w. Nachw., des Oberverwaltungsgerichts Nordrhein-Westfalen vom 22. Juli 2022 - 13 B 1466/21 -, juris Rdnr. 71 ff., der Bayerischen VG Bayreuth vom 14. November 2022 - B 7 S 22.1038 -, juris Rdnr. 42, Ansbach vom 21. Februar 2023 - AN 18 S 22.02541 -, juris Rdnr. 19 ff., und München vom 20. Juli 2023 - M 26b S 23.564 -, juris Rdnr. 34 f., sowie der VG Berlin vom 11. September 2023 - 14 L 231.23 -, juris Rdnr. 29 ff., 15. September 2023 - 14 L 210.23 -, Beck'sche Rechtsprechungssammlung 2023, Nr. 26044 Rdnr. 26 ff., und 18. Dezember 2023 - 14 L 99.23 -, juris Rdnr. 38, sowie Minden vom 6. November 2023 - 7 L 883/23 -, juris Rdnr. 34 ff.).

    Rn. 43 Im Übrigen bestehen auch allgemein keine im Eilverfahren durchgreifenden Bedenken gegen die Durchsetzung der Nachweispflicht gemäß § 20 Abs. 9, 12 und 13 IfSG gegenüber den Eltern von Schulkindern im Wege des Verwaltungszwangs, da jene grundsätzlich in verschiedener Weise erfüllt werden kann und von einer Impfpflicht zu unterscheiden ist (vgl. den Beschluss des Bayerischen VG Bayreuth vom 14. November 2022 - B 7 S 22.1038 -, juris Rdnr. 47 f., und des VG Berlin vom 11. September 2023 - 14 L 231.23 -, juris Rdnr. 81;… zust. das VG Minden im Beschluss vom 6. November 2023 - 7 L 883/23 -, juris Rdnr. 74 f.;… zur fehlenden Beugefunktion der Erhebung von Verwaltungskosten für eine gesundheitsbehördliche Nachweisanordnung im Zusammenhang mit einer Impfung s. den Beschluss des Bayerischen VG Regensburg vom 20. Dezember 2023 - RN 5 S 23.2196 -, juris Rdnr. 35 ff.).

  • VG München, 01.08.2023 - M 26a S 23.2699

    Erfolgloser Eilantrag gegen die Anforderung eines Masernschutznachweises und die …

    Auszug aus VG Schwerin, 22.02.2024 - 3 B 2192/23
    Aus dem erstgenannten Grunde und weil die angegriffene Entscheidung auch keine abweichende Sachentscheidung, etwa ein - für F. gemäß § 20 Abs. 12 Satz 5 IfSG nicht in Betracht kommendes - Verbot, die Schule zu betreten, vorbereitet, steht schließlich auch § 44a VwGO der gerichtlichen, einer aufschiebenden Wirkung fähigen Anfechtung des Bescheids nicht entgegen (vgl. die Beschlüsse der Bayerischen Verwaltungsgerichte - VG - Bayreuth vom 14. November 2022 - B 7 S 22.1038 - und München vom 1. August 2023 - M 26a S 23.2699 -, jeweils juris Rdnr. 33).

    Rn. 26 Die Befolgung dieser Nachweisvorlagepflicht durfte der Antragsgegner, wie nach dem gesetzgeberischen Willen (…vgl. bereits den Regierungsentwurf zum § 20 Abs. 12 IfSG einführenden Masernschutzgesetz, BT-Drs. 9/13452, S. 30, bekräftigend die Beschlussempfehlung zur oben zitierten Änderung von § 20 Abs. 12 Satz 7 IfSG, BT-Drs. 20/3328, S. 14, in Verbindung mit BT-Drs. 20/3312, S. 20) § 20 Abs. 12 Satz 7 IfSG voraussetzt, durch Verwaltungsakt einfordern, um notfalls durch dessen Vollstreckung die Befolgung der Pflicht durchzusetzen (s. etwa die Beschlüsse des VG Minden vom 6. November 2023 - 7 L 883/23 -, juris Rdnr. 21 ff. m. w. Nachw., des Bayerischen VG München vom 1. August 2023 - M 26a S 23.2699 -, juris Rdnr. 31, und des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs - BayVGH - vom 21. September 2023 - 20 CS 23.1432 -, juris Rdnr. 2).

  • VG Schwerin, 10.04.2025 - 3 A 280/24

    Rechtmäßige Aufforderung zur Vorlage eines Masernschutz-Nachweises an die Eltern …

    Auszug aus VG Schwerin, 22.02.2024 - 3 B 2192/23
    Daraufhin haben die Antragstellerin und ihr Ehemann am 5. Februar 2024 hier Anfechtungsklage zum Az. 3 A 280/24 SN erhoben.

    Rn. 18 Wegen der weiteren Einzelheiten wird auf die gewechselten Schriftsätze nebst Anlagen, die gerichtlichen Hinweisschreiben vom 3. und 12. Januar 2024 sowie auf die vom Antragsgegner in elektronischer Form übermittelten Verwaltungsvorgänge (ausgedruckt eine Heftung) verwiesen, ferner auf die Gerichtsakten des Klageverfahrens 3 A 280/24 SN.

  • VGH Bayern, 15.01.2024 - 20 CS 23.1910

    Androhung eines weiteren Zwangsgelds bei Nichterfüllung der Nachweispflicht für …

    Auszug aus VG Schwerin, 22.02.2024 - 3 B 2192/23
    Zum anderen war auch die Problematik des Konterkarierens des gesetzgeberischen Willens, keinen Impfzwang auszuüben und die Schulpflicht gegenüber der Impfnachweispflicht zu bevorzugen (…s. dazu die Beschlüsse des BayVGH vom 21. September 2023 - 20 CS 23.1423 -, juris Rdnr. 5, und vom 15. Januar 2024 - 20 CS 23.1910, 20 CE 23.1935 -, juris Rdnr. 29, 35), bei Bescheidserlass nicht ersichtlich.
  • VGH Bayern, 22.01.2024 - 20 CS 23.2238

    Rechtswidrigkeit einer Zwangsgeldandrohung zur Vorlage eines Nachweises über …

    Auszug aus VG Schwerin, 22.02.2024 - 3 B 2192/23
    Danach ist im Streitfall zum einen nicht problematisch, dass die Frist zur Vorbereitung einer Erfüllung der Nachweispflicht durch eine bei Erlass des Ausgangsbescheids erst noch zu veranlassende zweiaktige Impfung mit zwei im Vier-Wochen-Abstand zu verabreichenden Dosen sehr bis zu knapp gewesen wäre (vgl. den Beschluss des BayVGH vom 22. Januar 2024 - 20 CS 23.2238 -, juris Rdnr. 12 ff.), zumal auf die Nachweispflicht bereits mit Schreiben vom 28. September 2023 hingewiesen worden war; im Übrigen wird der Antragsgegner auch nach einer Versäumung der gesetzten Nachweisfrist § 92 Abs. 1 Nr. 4 SOG M-V zu beachten haben, auch was die Vollstreckung eines möglicherweise künftig festgesetzten Zwangsgelds betrifft.
  • OVG Thüringen, 20.10.2021 - 3 EO 805/20

    Infektionsschutz: Nachweis der medizinischen Kontraindikation gegenüber …

    Auszug aus VG Schwerin, 22.02.2024 - 3 B 2192/23
    Rn. 35 Indessen muss ein ärztliches Kontraindikationszeugnis nach dem gesetzgeberischen Willen wenigstens solche Angaben zur Art der medizinischen Kontraindikation enthalten, dass das Gesundheitsamt in die Lage versetzt wird, das Zeugnis auf Plausibilität hin zu überprüfen (…so zutreffend auch die Antragstellerin mit Hinweis u. a. auf den Beschluss des Sächsischen Oberverwaltungsgerichts - SächsOVG - vom 5. Mai 2021 - 3 B 411/20 -, juris Rdnr. 21 ff., wonach der Aussagegehalt eines ärztlichen Attests durch Begleitumstände seiner Vorlage erschüttert werden kann, sowie auf die Beschlüsse des VG Meiningen vom 10. November 2020 - 2 E 1144/20 -, juris Rdnr. [16 und] 26, und des Bayerischen VG Regensburg vom 19. Juli 2023 - RN 5 S 23.1198 - [juris Rdnr. 31 ff.]; s. ferner etwa die Beschlüsse des BayVGH vom 7. Juli 2021 - 25 CS 21.1651 -, juris Rdnr. 14 ff., und des Thüringer Oberverwaltungsgerichts vom 20. Oktober 2021 - 3 EO 805/20 -, juris Rdnr. 17 ff., m. w. Nachw., zust. auch u. a. die beschließende Kammer im Beschluss vom 23. Oktober 2023 - 3 B 1706/23 SN -, n. v., S. 6 ff. d. Abdr.).
  • OVG Sachsen, 05.05.2021 - 3 B 411/20

    Masernschutz; Attest; Erschütterung Beweiswert; Betreuungsverbot

  • VGH Bayern, 21.09.2023 - 20 CS 23.1432

    Überwiegend erfolgloser Eilantrag gegen die Anforderung eines …

  • OVG Sachsen-Anhalt, 21.10.2021 - 3 M 134/21

    Vorläufiger Rechtsschutz gegen die Aufforderung zur Vorlage eines Nachweises über …

  • BVerfG - 1 BvR 438/21 (anhängig)

    Verwaltungsrecht (Gefahrenabwehrrecht; Verfassungsbeschwerde betrifft die Frage …

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 22.07.2022 - 13 B 1466/21

    Berechtigung zum Hinwirken auf eine Masernschutzimpfung eines Betroffenen gegen …

  • BVerwG, 27.10.1987 - 1 C 19.85

    Türkische Staatsangehörige - Aufenthaltsrecht - Assoziierungsvereinbarung - EWG - …

  • VG Meiningen, 10.11.2020 - 2 E 1144/20

    Gesundheitsrecht; hier: Antrag nach § 80 Abs. 5 VwGO

  • VGH Bayern, 14.11.2023 - 20 CS 23.1937

    Anforderung eines Nachweises zum Impfschutz gegen Masern

  • VG Berlin, 11.09.2023 - 14 L 210.23

    Gesundheitsamt darf Nachweis für Masernimpfung fordern und Zwangsgeld androhen

  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 16.12.2013 - 3 M 224/13

    Abfallbeseitigungsrecht: Straßenabbruchmaterial als Abfall zur Verwertung; …

  • VG München, 20.07.2023 - M 26b S 23.564

    Erfolgloser Eilantrag, Nachweis eines ausreichenden Masernschutzes bei Schülern, …

  • VG Oldenburg, 29.09.2023 - 7 B 2413/23

    Aufforderung; Aufforderung zur Vervollständigung des Impfschutzes; einstweiliger …

  • VG Regensburg, 19.07.2023 - RN 5 S 23.1198

    Zur Untauglichkeit eines formblattmäßigen Zeugnisses über eine medizinische …

  • BVerfG, 30.09.2022 - 1 BvR 336/21

    Erfolglose Verfassungsbeschwerden gegen die Pflicht zum Nachweis einer Impfung …

  • VG Ansbach, 21.02.2023 - AN 18 S 22.02541

    Nachweis eines ausreichenden Masernschutzes bei Schülern, keine (evidente) …

  • VG Berlin, 18.12.2023 - 14 L 99.23
  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 03.12.2007 - 3 O 106/07

    Kein Wegfall der aufschiebenden Wirkung bei verbundener Zwangsgeldandrohung nach …

  • VG Schwerin, 10.04.2025 - 3 A 280/24

    Rechtmäßige Aufforderung zur Vorlage eines Masernschutz-Nachweises an die Eltern …

    Rn. 11 Mit Schreiben vom 10. Januar 2024 berichtete der Kläger von der Absicht, D. am 15. Januar 2024 einem anderen Arzt vorzustellen, weswegen der Beklagte auf gerichtliches Anraten und vor dem Hintergrund der Anhängigkeit des Antrags der Klägerin auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung ihres Widerspruchs (Az. 3 B 2192/23 SN ) bereits seit dem 16. Dezember 2023 zuwartete.

    Nach Ablehnung des Eilantrags mit Beschluss vom 22. Februar 2024 - 3 B 2192/23 SN - (juris) nehmen sie auf das Beschwerdevorbringen im zuletzt mit anwaltlicher Vertretung durchgeführten Eilverfahren Bezug und bringen damit im Wesentlichen vor, dass es keine Verwerfungskompetenz der Gesundheitsämter in Bezug auf vorgelegte Kontraindikationsatteste gebe, sondern allenfalls die Möglichkeit, bei Zweifeln eine Untersuchungsanordnung zu erlassen, dass die behördliche Durchsetzung der Nachweispflicht mittels Zwangsgelds das gesetzgeberisch gewollte und verfassungsrechtlich gebotene Absehen von der Einführung einer Masern-Impfpflicht konterkariere und dass es angesichts der "Ausrottung" der Masern in Deutschland nicht zu verantworten sei, den aufgrund gesteigerter Vulnerabilität besonders gefährdeten D. den Risiken von Nebenwirkungen einer Impfung auszusetzen.

    Rn. 18 Wegen der weiteren Einzelheiten wird auf die Niederschrift über die mündliche Verhandlung, auf die gewechselten Schriftsätze nebst Anlagen, auf die elektronisch übermittelten Scans der Verwaltungsvorgänge des Beklagten (ausgedruckt zwei Heftungen) sowie auf die Gerichtsakten des Eilverfahrens 3 B 2192/23 SN = 1 M 120/24 OVG Bezug genommen.

    Rn. 25 Wie § 20 Abs. 12 Satz 7 IfSG und die Gesetzgebungsgeschichte hierzu erkennen lassen, ist das Gesundheitsamt ermächtigt, die gesetzliche Verpflichtung, wie vorliegend geschehen, im Einzelfall den Verpflichteten gegenüber zum Zwecke ihrer Durchsetzung durch Verwaltungsakt zu regeln (vgl. etwa den Beschluss der erkennenden Kammer vom 22. Februar 2024 - 3 B 2192/23 SN -, juris Rdnr. 26 m. w. Nachw.).

    Ein Kontraindikationsnachweis nach § 20 Abs. 9 Satz 1 Nr. 2 Var. 2 IfSG hätte nämlich nach allgemeiner zutreffender Auffassung in der Vorlage eines ärztlich abzufassenden Zeugnisses zu bestehen, welches nicht nur feststellt, dass die betroffene Person aufgrund einer medizinischen Kontraindikation nicht geimpft werden kann, sondern - als Zeugnis, das höhere inhaltliche Anforderungen erfüllen muss als eine bloße Bescheinigung - auch eine aussagekräftige Dokumentation der Grundlagen dieser nach sachverständiger Bewertung getroffenen Feststellung enthält, d. h. einen ausführlichen schriftlichen Krankheits- und Befundbericht (einschließlich Angaben zu Anamnese, zu Befunden und Diagnosen, zur individuellen epikritischen Bewertung und gegebenenfalls zur Therapie), welcher dem Gesundheitsamt erlaubt, die Feststellung jedenfalls als plausibel nachzuvollziehen (s. nur die Beschlüsse der erkennenden Kammer vom 22. Februar 2024 - 3 B 2192/23 SN -, juris Rdnr. 35, des OVG M-V vom 29. November 2024 - 1 M 120/24 OVG -, juris Rdnr. 33, …und vom 11. Dezember 2024 - 1 M 349/24 OVG -, juris Rdnr. 16, 18, des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg…, vom 1. März 2024 - OVG 1 S 94/23 -, juris Rdnr. 7, des BayVGH vom 7. Juli 2021 - 25 CS 21.1651 -, juris Rdnr. 14, und des OVG NW vom 4. Februar 2025 - 13 B 1448/23 -, juris Rdnr. 22, jeweils m. w. Nachw.).

    Denn wegen der ansonsten bestehenden Missbrauchsgefahr wird die gesetzliche Möglichkeit zur Anforderung eines Nachweises nicht allein durch die Vorlage irgendwelcher Bescheinigungen "verbraucht" und das Gesundheitsamt daher nicht schon hierdurch auf Folgemaßnahmen nach § 20 Abs. 12 Satz 2 IfSG beschränkt (s. etwa die Beschlüsse der erkennenden Kammer vom 22. Februar 2024 - 3 B 2192/23 SN -, juris Rdnr. 37, des OVG M-V vom 29. November 2024 - 1 M 120/24 OVG -, juris Rdnr. 43, und des OVG NW vom 20. Dezember 2024 - 13 B 179/24 -, juris Rdnr. 59, sowie den Gerichtsbescheid des Bayerischen VG Bayreuth vom 18. Dezember 2024 - B 7 K 24.77 -, juris Rdnr. 42, m. w. Nachw.).

    Rn. 39 Der Beklagte als die Behörde, die die Grundverfügung über die Anforderung eines Masernschutznachweises erließ, war gemäß § 82 des Sicherheits- und Ordnungsgesetzes - SOG M-V - auch für deren Vollzug, d. h. die Durchsetzung im Wege des Verwaltungszwangs zuständig, wie sie der Gesetzgeber mit der Ermächtigung für die Grundverfügung bezweckte (vgl. den Beschluss der erkennenden Kammer vom 22. Februar 2024 - 3 B 2192/23 SN -, juris Rdnr. 26 m. w. Nachw.).

    Denn der als Voraussetzung für die angedrohte Zwangsgeldfestsetzung bezeichnete "Fall, dass [die Kläger] der vorgenannten Ziffer nicht oder nicht fristgerecht nachk[ämen]," nahm die erforderliche kalendermäßig eindeutige Fristbestimmung (…s. den Beschluss des OVG M-V vom 18. Juni 1996 - 3 M 3/96 -, juris Rdnr. 15) durch eine zulässige Bezugnahme auf die bei der Grundverfügung ausgesprochene Fristsetzung (…vgl. den Beschluss des OVG M-V vom 14. Februar 2011 - 2 M 245/10 -, juris Rdnr. 8 ; s. allgemein zur Zuordnung von Fristsetzungen zur Zwangsmittelandrohung in Fällen des § 87 Abs. 3 SOG M-V auch dessen Beschluss vom 25. Februar 2021 - 3 LZ 819/19 OVG -, V. n. b., S. 5 d. Abdr.) mit den Erfordernissen nach § 37 Abs. 1 VwVfG M-V genügender Bestimmtheit vor (vgl. auch den Beschluss im Eilverfahren vom 22. Februar 2024 - 3 B 2192/23 SN -, juris Rdnr. 41, was die lediglich einmalige Erhebung des Zwangsgelds von der Klägerseite und die vollständige Abwendbarkeit der Zwangsgeldfestsetzung durch die Nachweisvorlage nur eines der gesamtschuldnerisch verpflichteten Kläger betrifft).

  • VG Schwerin, 10.04.2025 - 3 A 62/24

    Aufforderung zur Vorlage eines Masernschutz-Nachweises an die Mutter eines …

    Rn. 21 Wie § 20 Abs. 12 Satz 7 IfSG und die Gesetzgebungsgeschichte hierzu erkennen lassen, ist das Gesundheitsamt ermächtigt, die gesetzliche Verpflichtung, wie vorliegend geschehen, im Einzelfall den Verpflichteten gegenüber zum Zwecke ihrer Durchsetzung durch Verwaltungsakt zu regeln (vgl. etwa den Beschluss der erkennenden Kammer vom 22. Februar 2024 - 3 B 2192/23 SN -, juris Rdnr. 26 m. w. Nachw.).

    Ein Kontraindikationsnachweis nach § 20 Abs. 9 Satz 1 Nr. 2 Var. 2 IfSG hätte jedoch nach allgemeiner zutreffender Auffassung in der Vorlage eines ärztlich abzufassenden Zeugnisses zu bestehen, welches nicht nur feststellt, dass die betroffene Person aufgrund einer medizinischen Kontraindikation nicht geimpft werden kann, sondern - als Zeugnis, das höhere inhaltliche Anforderungen erfüllen muss als eine bloße Bescheinigung - auch eine aussagekräftige Dokumentation der Grundlagen dieser nach sachverständiger Bewertung getroffenen Feststellung enthält, d. h. einen ausführlichen schriftlichen Krankheits- und Befundbericht (einschließlich Angaben zu Anamnese, zu Befunden und Diagnosen, zur individuellen epikritischen Bewertung und gegebenenfalls zur Therapie), welcher dem Gesundheitsamt erlaubt, die Feststellung jedenfalls als plausibel nachzuvollziehen (s. nur die Beschlüsse der erkennenden Kammer vom 22. Februar 2024 - 3 B 2192/23 SN -, juris Rdnr. 35, des OVG M-V vom 29. November 2024 - 1 M 120/24 OVG -, juris Rdnr. 33, …und vom 11. Dezember 2024 - 1 M 349/24 OVG -, juris Rdnr. 16, 18, des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg…, vom 1. März 2024 - OVG 1 S 94/23 -, juris Rdnr. 7, des BayVGH vom 7. Juli 2021 - 25 CS 21.1651 -, juris Rdnr. 14, und des OVG NW vom 4. Februar 2025 - 13 B 1448/23 -, juris Rdnr. 22, jeweils m. w. Nachw.).

    Denn wegen der ansonsten bestehenden Missbrauchsgefahr wird die gesetzliche Möglichkeit zur Anforderung eines Nachweises nicht allein durch die Vorlage irgendwelcher Bescheinigungen "verbraucht" und das Gesundheitsamt daher nicht schon hierdurch auf Folgemaßnahmen nach § 20 Abs. 12 Satz 2 IfSG beschränkt (s. etwa die Beschlüsse der erkennenden Kammer vom 22. Februar 2024 - 3 B 2192/23 SN -, juris Rdnr. 37, des OVG M-V vom 29. November 2024 - 1 M 120/24 OVG -, juris Rdnr. 43, und des OVG NW vom 20. Dezember 2024 - 13 B 179/24 -, juris Rdnr. 59, sowie den Gerichtsbescheid des Bayerischen VG Bayreuth vom 18. Dezember 2024 - B 7 K 24.77 -, juris Rdnr. 42, m. w. Nachw.).

    Rn. 35 Der Beklagte als die Behörde, die die Grundverfügung über die Anforderung eines Masernschutznachweises erließ, war gemäß § 82 des Sicherheits- und Ordnungsgesetzes - SOG M-V - auch für deren Vollzug, d. h. die Durchsetzung im Wege des Verwaltungszwangs zuständig, wie sie der Gesetzgeber mit der Ermächtigung für die Grundverfügung bezweckte (vgl. den Beschluss der erkennenden Kammer vom 22. Februar 2024 - 3 B 2192/23 SN -, juris Rdnr. 26 m. w. Nachw.).

    Denn der als Voraussetzung für die angedrohte Zwangsgeldfestsetzung bezeichnete "Fall, dass [die Klägerin] der vorgenannten Ziffer nicht oder nicht fristgerecht nachkomme[n]," nahm die erforderliche kalendermäßig eindeutige Fristbestimmung (…s. den Beschluss des OVG M-V vom 18. Juni 1996 - 3 M 3/96 -, juris Rdnr. 15) durch eine zulässige Bezugnahme auf die bei der Grundverfügung ausgesprochene Fristsetzung (…vgl. den Beschluss des OVG M-V vom 14. Februar 2011 - 2 M 245/10 -, juris Rdnr. 8 ; s. allgemein zur Zuordnung von Fristsetzungen zur Zwangsmittelandrohung in Fällen des § 87 Abs. 3 SOG M-V auch dessen Beschluss vom 25. Februar 2021 - 3 LZ 819/19 OVG -, V. n. b., S. 5 d. Abdr.) mit den Erfordernissen nach § 37 Abs. 1 VwVfG M-V genügender Bestimmtheit vor (vgl. auch den Beschluss der Kammer vom 22. Februar 2024 - 3 B 2192/23 SN -, juris Rdnr. 41).

  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 29.11.2024 - 1 M 120/24

    Kontraindikation bei Masernimpfung

    Die Beschwerde der Beschwerdeführer gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts Schwerin vom 22. Februar 2024 - 3 B 2192/23 SN - wird zurückgewiesen.

    Rn. 6 Das Verwaltungsgericht hat den Antrag auf vorläufigen Rechtsschutz mit Beschluss vom 22. Februar 2024 - 3 B 2192/23 - betreffend die Antragstellerin zu 1. abgelehnt.

  • VG Bayreuth, 01.07.2024 - B 7 K 23.793

    Verfassungsmäßigkeit der Auf- und Nachweispflicht eines ausreichenden, …

    Liegt hingegen - wie vorliegend - noch kein formal ordnungsgemäßer Nachweis vor, so hat die Behörde nach der Systematik des § 20 Abs. 12 IfSG zunächst gemäß § 20 Abs. 12 Satz 1 IfSG die Vorlage eines die Mindestanforderungen erfüllenden Nachweises zu verlangen (VG Schwerin, B.v. 22.2.2024 - 3 B 2192/23 SN - juris Rn. 37).
  • VG Cottbus, 02.09.2024 - 8 L 477/24

    Ärztliches Attest, Betretungsverbot (hier: Schulhort), Kontraindikation (hier: …

    Das ärztliche Zeugnis muss vielmehr wenigstens solche Angaben zur Art der medizinischen Kontraindikation enthalten, dass das Gesundheitsamt in die Lage versetzt ist, das Zeugnis auf seine Plausibilität hin zu überprüfen (vgl. Bayerischer Verwaltungsgerichtshof…, Beschluss vom 7. Juli 2021 - 25 CS 21.1651 -, juris Rn. 14; Verwaltungsgericht Meiningen…, Beschluss vom 10. November 2020 - 2 E 1144/20 -, juris Rn. 26; Verwaltungsgericht Schwerin, Beschluss vom 22. Februar 2024 - 3 B 2192/23 SN -, juris Rn. 35, Verwaltungsgericht Würzburg…, Urteil vom 10. Juni 2024 - W 8 K 23.1440 -, juris Rn. 34).

    Da die vorgelegten Atteste schon mangels Überprüfbarkeit auf ihre Plausibilität bzw. mangels Vorliegens der Anforderungen an geeignete Nachweise im Sinne von § 20 Abs. 9 Satz 1 IfSG als nicht ausreichend anzusehen sind, lagen die Voraussetzungen des § 20 Abs. 12 Satz 2 IfSG vielmehr nicht vor (vgl. Verwaltungsgericht Schwerin, Beschluss vom 22. Februar 2024 - 3 B 2192/23 SN -, juris Rn. 37; Verwaltungsgericht Würzburg…, Urteil vom 10. Juni 2024 - W 8 K 23.1440 -, juris Rn. 38).

  • VG Hamburg, 05.06.2024 - 14 E 923/24

    Erfolgreicher Eilantrag gegen die behördliche Anforderung eines Nachweises i.S.d. …

    Auch die übrige verwaltungsgerichtliche Rechtsprechung lehnt, soweit ersichtlich, eine offensichtliche Verfassungswidrigkeit der genannten Normen - mit verschiedenen Argumenten - ab (…vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Beschl. v. 1.3.2024, OVG 1 S 94/23, juris Rn. 13 f.; VG Schwerin, Beschl. v. 22.2.2024, 3 B 2192/23 SN, juris Rn. 38;… VG Köln, Beschl. v. 14.2.2024, 7 L 1981/23, juris Rn. 14 ff.;… VG Minden, Beschl. v. 6.11.2023, 7 L 883/23, juris Rn. 34 ff.;… VG Berlin, Beschl. v. 11.9.2023, 14 L 231/23, juris Rn. 29 ff.;… VG Ansbach, Beschl. v. 21.2.2023, AN 18 S 22.2541, juris Rn. 15 ff.), was ebenfalls gegen eine evidente Verfassungswidrigkeit spricht.
  • VG München, 13.01.2025 - M 26a K 24.4703

    Anforderung eines Nachweises über vollständigen Schutz gegen Masern, Vorlage …

    Liegt hingegen - wie vorliegend (siehe unter 2.3.2.) - noch kein formal ordnungsgemäßer Nachweis vor, so hat die Behörde nach der Systematik des § 20 Abs. 12 IfSG zunächst gemäß § 20 Abs. 12 Satz 1 IfSG die Vorlage eines die Mindestanforderungen erfüllenden Nachweises zu verlangen (VG Schwerin, B.v. 22.2.2024 - 3 B 2192/23 SN - juris Rn. 37).
  • VG Bayreuth, 18.12.2024 - B 7 K 24.77

    Auf- und Nachweispflicht eines ausreichenden Masernschutzes bei Schulkindern, …

    Liegt hingegen - wie vorliegend - noch kein formal ordnungsgemäßer Nachweis vor, so hat die Behörde nach der Systematik des § 20 Abs. 12 IfSG zunächst gemäß § 20 Abs. 12 Satz 1 IfSG die Vorlage eines die Mindestanforderungen erfüllenden Nachweises zu verlangen (VG Schwerin, B.v. 22.2.2024 - 3 B 2192/23 SN - juris Rn. 37).
  • VG Bayreuth, 10.12.2024 - B 7 K 24.78

    Auf- und Nachweispflicht eines ausreichenden Masernschutzes auch gegenüber, …

    Liegt hingegen - wie vorliegend - noch kein formal ordnungsgemäßer Nachweis vor, so hat die Behörde nach der Systematik des § 20 Abs. 12 IfSG zunächst gemäß § 20 Abs. 12 Satz 1 IfSG die Vorlage eines die Mindestanforderungen erfüllenden Nachweises zu verlangen (VG Schwerin, B.v. 22.2.2024 - 3 B 2192/23 SN - juris Rn. 37).
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