Rechtsprechung
| VG Magdeburg, 01.08.2019 - 3 B 223/19 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
- Rechtsprechungsdatenbank Sachsen-Anhalt
§ 80 Abs 5 VwGO, § 80 Abs 7 VwGO, § 34c GewO, § 34i GewO, § 35 GewO
Widerruf einer gewerblichen Erlaubnis und Gewerbeuntersagung bei rechtskräftiger Verurteilung wegen Steuerschulden; Antrag nach § 80 Abs. 7 VwGO - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (4)
- OVG Sachsen-Anhalt, 11.03.2019 - 1 M 23/19
Gewerberecht: Widerruf einer gewerberechtlichen Erlaubnis wegen …
Auszug aus VG Magdeburg, 01.08.2019 - 3 B 223/19
Darauf hat auch das Oberverwaltungsgericht des Landes Sachsen-Anhalt in der zurückweisenden Beschwerdeentscheidung vom 11.03.2019 ( 1 M 23/19 ) hingewiesen.Im Übrigen hat bereits das Oberverwaltungsgericht des Landes Sachsen-Anhalt in der Beschwerdeentscheidung vom 11.03.2019 ( 1 M 23/19 ) dazu ausgeführt, dass die fehlende Eintragung der Verurteilung vom 09.07.2015 der Berücksichtigung im Rahmen der gewerberechtlichen Unzuverlässigkeit nicht entgegensteht.
Die Ausführungen des Oberverwaltungsgerichts des Landes Sachsen-Anhalt im Beschluss vom 11.03.2019 ( 1 M 23/19 ) gelten nach wie vor:.
Hinsichtlich des Streitwertes folgt das Gericht der Festsetzung durch das Oberverwaltungsgericht des Landes Sachsen-Anhalt in dem Beschluss v. 11.03.2019 ( 1 M 23/19 ).
- VG Magdeburg, 22.01.2019 - 3 B 426/17
Widerruf einer gewerberechtlichen Erlaubnis für Makler und …
Auszug aus VG Magdeburg, 01.08.2019 - 3 B 223/19
Rn. 1 Der Antragsteller begehrt die Abänderung des Beschlusses der Kammer vom 22.01.2019 ( 3 B 426/17 MD) nach § 80 Abs. 7 VwGO. - VG Regensburg, 17.08.2018 - RN 5 S 18.430
Gewerbeuntersagung aufgrund Steuerrückständen - Rechtfertigung der Anordnung der …
Auszug aus VG Magdeburg, 01.08.2019 - 3 B 223/19
Dabei ist in der gewerberechtlichen Rechtsprechung anerkannt, dass positive Veränderungen in den gewerberechtlichen Zuverlässigkeitskriterien durch einen Antrag nach § 80 Abs. 7 VwGO hinsichtlich der Vollzugsanordnung Berücksichtigung finden können (vgl. nur: VG Regensburg, Beschluss v. 17.08.2018, RN 5 S 18.430, juris). - VG München, 12.02.2019 - M 5 S7 19.50046
Erfolgloser Antrag nach § 80 Abs. 7 VwGO
Auszug aus VG Magdeburg, 01.08.2019 - 3 B 223/19
Das Verfahren nach § 80 Abs. 7 VwGO stellt kein Rechtsmittelverfahren dar, sondern ein gegenüber dem ersten Verfahren zur Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes selbstständiges neues Verfahren, dessen Gegenstand nicht die Überprüfung dieser Entscheidung, sondern die Neuregelung der Vollziehung des Verwaltungsakts für die Zukunft in einem abweichenden Sinn ist (vgl. nur: VG München, Beschluss v. 12.02.2019, M 5 S7 19.50046; juris).
- VG Magdeburg, 16.04.2021 - 3 A 224/19
Widerruf von gewerberechtlichen Erlaubnissen und Untersagung der Ausübung von …
Die Abänderungsanträge des Klägers lehnte das erkennende Gericht mit Beschlüssen vom 01.08.2019 - 3 B 223/19 MD und vom 12.10.2020 - 3 B 162/20 MD ab.Rn. 42 Zur weiteren Begründung verweist das Gericht mit Ausnahme der Ausführungen zur fehlenden gewerberechtlichen Zuverlässigkeit des Klägers wegen den von ihm begangen Straftaten und zu Ziffer 8 des streitigen Bescheides auf die Gründe des angefochtenen Bescheides der Beklagten vom 20.11.2017 sowie des hierzu ergangenen Widerspruchsbescheids vom 28.08.2020 und der Beschlüsse des Gerichts vom 22.01.2019 - 3 B 426/17 MD, vom 01.08.2019 - 3 B 223/19 MD und vom 12.10.2020 - 3 B 162/20 sowie der Beschlüsse des Oberverwaltungsgerichts des Landes Sachsen-Anhalt vom 11.03.2019 - 1 M 23/19 und vom 01.12.2020 - 1 M 117/20 und stellt fest, dass es diesen Begründungen jeweils folgt (§ 117 Abs. 5 VwGO).
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