Rechtsprechung
| VGH Hessen, 13.01.2012 - 3 B 2325/11 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- Justiz Hessen
§ 18 AufenthG, § 38a AufenthG, § 39 AufenthG, §§ 17 BeschV, Art 14 EGRL 109/2003
Beteiligung der Bundesagentur für Arbeit bei Verfahren nach § 38a AufenthG hinsichtlich Beschäftigungen, die keine qualifizierte Berufsausbildung voraussetzen - Informationsverbund Asyl und Migration (Volltext/Auszüge)
AufenthG § 18, AufenthG § 38a, AufenthG § 39, BeschV § 17,RL 2003/109/EG Art. 14, RL 2003/109/EG Art .15, AufenthG § 38a Abs. 3, AufenthG § 39 Abs. 2
Drittstaatsangehörige, langfristig Aufenthaltsberechtigte. Beschäftigung, Berufsausbildung, Aufenthaltserlaubnis, Einzelfallprüfung, Daueraufenthalt, Daueraufenthaltsrichtlinie - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Notwendigkeit der Durchführung einer Einzelfallprüfung nach Ermessen gem. § 39 Abs. 2 AufenthG durch die Bundesagentur für Arbeit in Verfahren nach § 38a Abs. 3 AufenthG; Beteiligung der Bundesagentur für Arbeit bei Verfahren nach § 38a AufenthG hinsichtlich Beschäftigungen ohne ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Notwendigkeit der Durchführung einer Einzelfallprüfung nach Ermessen gem. § 39 Abs. 2 AufenthG durch die Bundesagentur für Arbeit in Verfahren nach § 38a Abs. 3 AufenthG; Beteiligung der Bundesagentur für Arbeit bei Verfahren nach § 38a AufenthG hinsichtlich Beschäftigungen ohne ...
Verfahrensgang
- VG Frankfurt/Main, 22.11.2011 - 2 L 2891/11
- VGH Hessen, 13.01.2012 - 3 B 2325/11
Papierfundstellen
- NVwZ-RR 2012, 572
- DÖV 2012, 407
Wird zitiert von ... (5) Zitiert selbst (2)
- VG Frankfurt/Main, 22.11.2011 - 2 L 2891/11
Ausländerrechts
Auszug aus VGH Hessen, 13.01.2012 - 3 B 2325/11
Auf die Beschwerde des Antragstellers wird der Beschluss des Verwaltungsgerichts Frankfurt am Main vom 22. November 2011 - 2 L 2891/11.F - abgeändert und die aufschiebende Wirkung der Klage - 2 K 2175/11.F(V) - gegen den Bescheid der Antragsgegnerin vom 7. Juli 2011 angeordnet.Rn. 6 Mit Beschluss vom 22. November 2011 - 2 L 2891/11.F - hat das Verwaltungsgericht Frankfurt am Main unter Verweis auf die Rechtsprechung des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs vom 8. Dezember 2009 - 3 B 2830/09 - den Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung abgelehnt.
Rn. 8 unter Abänderung der erstinstanzlichen Entscheidung vom 22. November 2011 - 2 L 2891/11.F - die aufschiebende Wirkung der Klage vom 10. August 2011 (2 K 2175/11.F) herzustellen und der Beklagten und Antrags- und Beschwerdegegnerin aufzugeben, bis zu einer Entscheidung von aufenthaltsbeendenden Maßnahmen gegenüber dem Kläger, Antragsteller und Beschwerdeführer abzusehen.
Rn. 11 Die zulässige Beschwerde des Antragstellers gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts Frankfurt am Main vom 22. November 2011 - 2 L 2891/11.F - hat mit den dargelegten Gründen (§ 146 Abs. 4 Satz 6 VwGO), die von dem Beschwerdegericht ausschließlich zu prüfen sind, Erfolg.
- VGH Hessen, 08.12.2009 - 3 B 2830/09
Beachtung der abstrakt generalisierenden Regelungen der Beschäftigungsverordnung …
Auszug aus VGH Hessen, 13.01.2012 - 3 B 2325/11
Der Senat stellt nach nochmaliger Befassung mit der Sach- und Rechtslage die in seiner Entscheidung vom 8. Dezember 2009 - 3 B 2830/09 - geäußerte Rechtsauffassung hinsichtlich des Beteiligungserfordernisses der Bundesagentur für Arbeit in Verfahren nach § 38a Abs. 3 AufenthG zur erneuten Überprüfung.Rn. 6 Mit Beschluss vom 22. November 2011 - 2 L 2891/11.F - hat das Verwaltungsgericht Frankfurt am Main unter Verweis auf die Rechtsprechung des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs vom 8. Dezember 2009 - 3 B 2830/09 - den Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung abgelehnt.
Rn. 14 Unabhängig davon, dass sich der angefochtene Bescheid bereits deshalb als fehlerhaft darstellt, weil er bei der Versagung der Aufenthaltserlaubnis auf § 18 Abs. 3 AufenthG verweist, stellt der Senat nach nochmaliger Befassung mit der Sach- und Rechtslage seine in der Entscheidung vom 8. Dezember 2009 - 3 B 2830/09 - geäußerte Rechtsauffassung, durch die Verweisung in § 18 Abs. 2 AufenthG, den § 38a Abs. 3 AufenthG ausschließlich in Bezug nimmt, auf § 39 AufenthG werde unabhängig von der Anwendbarkeit des § 18 Abs. 3 AufenthG der Weg geöffnet zu den im Übrigen für die Bundesagentur für Arbeit einschlägigen Regelungen der BeschV, zur erneuten Überprüfung.
- VG Aachen, 23.04.2014 - 8 K 1515/12
Daueraufenthaltsberechtigung; Daueraufenthaltsrichtlinie; Visum; Visumsverfahren; …
Rn. 60 vgl. Hess. VGH, Beschluss vom 8. Dezember 2009 - 3 B 2830/09 - , NVwZ-RR 2010, 288; bereits in Frage gestellt im Beschluss vom 13. Januar 2012 - 3 B 2325/11 -, zitiert nach juris; VGH Baden - Württemberg, Beschluss vom 18. März 2008 - 11 S 378/07-, AuAS 2008, 122.Rn. 63 vgl. Hess. VGH, Beschluss vom 8. Dezember 2009 - 3 B 2830/09 - , NVwZ-RR 2010, 288; bereits in Frage gestellt im Beschluss vom 13. Januar 2012 - 3 B 2325/11 -, zitiert nach juris; VGH Baden - Württemberg, Beschluss vom 18. März 2008 - 11 S 378/07-, AuAS 2008, 122.
zu den Fällen des Art. 14 Abs. 2 a DARL, offen VGH Kassel, Beschluss vom 13. Januar 2012 - 3 B 2325/11-, AuAS 2012, 86.
- VG Darmstadt, 05.04.2012 - 6 K 1633/10
Keine) Beschäftigungserlaubnis für Koch/Kochhelfer
Beschränkungen des Aufenthalts zu Zwecken der unselbstständigen Beschäftigung, die an der Zugehörigkeit zu einer bestimmten Berufsgruppe anknüpfen, stehen mit Art. 14 der RL 2003/109/EG indes nicht im Einklang, weil danach eine individuelle, also einzelfallbezogene und ergebnisoffene Arbeitsmarktprüfung gefordert ist (…vgl. Dienelt in: Renner, Ausländerrecht, 9. Aufl., 2011, § 38a RdNr. 37; siehe auch Hess. Verwaltungsgerichtshof, Beschluss vom 13.01.2012 - 3 B 2325/11). - VGH Bayern, 14.01.2013 - 10 ZB 12.2634
Drittstaatsangehöriger mit italienischem "soggiornante di lungo periodo - CE"
In Kraft getreten ist die Richtlinie 2003/109/EG jedoch mit der Befugnis für die nationalen Behörden, eine Arbeitsmarktprüfung durchzuführen (Art. 14 Abs. 3 und Art. 21 Abs. 2 Satz 2 und 3 RL 2003/109/EG; vgl. hierzu ausführlich HessVGH, B.v. 13.1.2012 - 3 B 2325/11 - juris Rn. 15). - VG Düsseldorf, 18.12.2013 - 8 L 1881/13
Abschiebungsandrohung bei einem langfristig Aufenthaltsberechtigten in einem …
Der Verweis des Antragstellers auf die Entscheidung des Hessischen VGH vom 13. Januar 2012 - 3 B 2325/11 - verfängt nicht, da - wie aufgezeigt - vorliegend gerade eine individuelle Arbeitsmarktprüfung gemäß § 39 Abs. 2 AufenthG durch die Bundesanstalt für Arbeit erfolgt ist. - VG Aachen, 09.12.2020 - 4 K 906/19
Aufenthaltserlaubnis; Dauernaufenthaltsrichtlinie; Zustimmung; Vorrangprüfung; …
Er verweist hierzu auf die Entscheidung des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs vom 13. Januar 2012 Az - 3 B 2325/11 - und das Urteil des Verwaltungsgerichts Aachen vom 23. April Dezember 2014 Az. - 8 K 1515/12 -.
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