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Rechtsprechung
   BVerwG, 18.05.1977 - III B 27.76   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1977,3441
BVerwG, 18.05.1977 - III B 27.76 (https://dejure.org/1977,3441)
BVerwG, Entscheidung vom 18.05.1977 - III B 27.76 (https://dejure.org/1977,3441)
BVerwG, Entscheidung vom 18. Mai 1977 - III B 27.76 (https://dejure.org/1977,3441)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Verfahrenseinstellung und Kostenentscheidung nach übereinstimmender Erledigungserklärung - Klaglos-Stellen der Kläger

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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (2)

  • BVerwG, 18.09.1969 - VIII B 200.67
    Auszug aus BVerwG, 18.05.1977 - 3 B 27.76
    Nachdem die Beteiligten den Rechtsstreit in der Hauptsache übereinstimmend für erledigt erklärt haben, ist das Verfahren in entsprechender Anwendung des § 92 Abs. 2 VwGO in Verbindung mit §§ 141, 125 Abs. 1 VwGO einzustellen und festzustellen, daß das Urteil des Verwaltungsgerichts unwirksam ist (vgl. BVerwGE 34, 40; Beschluß vom 3. Dezember 1975 - BVerwG III B 80.72 -).
  • BVerwG, 03.12.1975 - III B 80.72

    Kostenverteilung nach Erledigung des Rechtsstreits in der Hauptsache

    Auszug aus BVerwG, 18.05.1977 - 3 B 27.76
    Nachdem die Beteiligten den Rechtsstreit in der Hauptsache übereinstimmend für erledigt erklärt haben, ist das Verfahren in entsprechender Anwendung des § 92 Abs. 2 VwGO in Verbindung mit §§ 141, 125 Abs. 1 VwGO einzustellen und festzustellen, daß das Urteil des Verwaltungsgerichts unwirksam ist (vgl. BVerwGE 34, 40; Beschluß vom 3. Dezember 1975 - BVerwG III B 80.72 -).
  • BVerwG, 06.10.1981 - 3 B 21.81

    Einstellung des Verfahrens wegen beidseitiger Erledigungserklärung

    Nachdem die Beteiligten den Rechtsstreit in der Hauptsache übereinstimmend für erledigt erklärt haben, ist das Verfahren in entsprechender Anwendung des § 92 Abs. 2 VwGO in Verbindung mit §§ 141, 125 Abs. 1 VwGO einzustellen und festzustellen, daß das Urteil des Verwaltungsgerichts unwirksam ist (vgl. BVerwGE 34, 40; Beschlüsse vom 3. Dezember 1975 - BVerwG 3 B 80.72 - und vom 18. Mai 1977 - BVerwG 3 B 27.76 -).
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