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| BVerwG, 18.05.1977 - III B 27.76 |
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Verfahrenseinstellung und Kostenentscheidung nach übereinstimmender Erledigungserklärung - Klaglos-Stellen der Kläger
Verfahrensgang
- VG Stuttgart, 28.11.1975 - VRS V 135/73
- BVerwG, 18.05.1977 - III B 27.76
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (2)
- BVerwG, 18.09.1969 - VIII B 200.67
Auszug aus BVerwG, 18.05.1977 - 3 B 27.76
Nachdem die Beteiligten den Rechtsstreit in der Hauptsache übereinstimmend für erledigt erklärt haben, ist das Verfahren in entsprechender Anwendung des § 92 Abs. 2 VwGO in Verbindung mit §§ 141, 125 Abs. 1 VwGO einzustellen und festzustellen, daß das Urteil des Verwaltungsgerichts unwirksam ist (vgl. BVerwGE 34, 40; Beschluß vom 3. Dezember 1975 - BVerwG III B 80.72 -). - BVerwG, 03.12.1975 - III B 80.72
Kostenverteilung nach Erledigung des Rechtsstreits in der Hauptsache
Auszug aus BVerwG, 18.05.1977 - 3 B 27.76
Nachdem die Beteiligten den Rechtsstreit in der Hauptsache übereinstimmend für erledigt erklärt haben, ist das Verfahren in entsprechender Anwendung des § 92 Abs. 2 VwGO in Verbindung mit §§ 141, 125 Abs. 1 VwGO einzustellen und festzustellen, daß das Urteil des Verwaltungsgerichts unwirksam ist (vgl. BVerwGE 34, 40; Beschluß vom 3. Dezember 1975 - BVerwG III B 80.72 -).
- BVerwG, 06.10.1981 - 3 B 21.81
Einstellung des Verfahrens wegen beidseitiger Erledigungserklärung
Nachdem die Beteiligten den Rechtsstreit in der Hauptsache übereinstimmend für erledigt erklärt haben, ist das Verfahren in entsprechender Anwendung des § 92 Abs. 2 VwGO in Verbindung mit §§ 141, 125 Abs. 1 VwGO einzustellen und festzustellen, daß das Urteil des Verwaltungsgerichts unwirksam ist (vgl. BVerwGE 34, 40; Beschlüsse vom 3. Dezember 1975 - BVerwG 3 B 80.72 - und vom 18. Mai 1977 - BVerwG 3 B 27.76 -).
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