Rechtsprechung
| OVG Sachsen, 14.09.2018 - 3 B 275/18 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Justiz Sachsen
SächsLadÖffG § 3, SächsLadÖffG § 9 Abs. 2, SächsLadÖffG § 5 Abs. 2, SächsGastG § 7 Abs. 2, VwVfG § 37, VwGO § 80 Abs. 3, GG Art. 3
Ladenöffnung; Stromtankstelle; Mischbetrieb; Bestimmtheit; Ermessen; Gleichbehandlung - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Leipzig, 14.06.2018 - 5 L 233/18
- VG Leipzig, 26.06.2018 - 5 L 233/18
- OVG Sachsen, 14.09.2018 - 3 B 275/18
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (10)
- OVG Nordrhein-Westfalen, 17.08.2018 - 8 B 548/18
Abgasmanipulationen: Halter von Dieselfahrzeugen zum Software-Update verpflichtet
Auszug aus OVG Sachsen, 14.09.2018 - 3 B 275/18
Ob sich die für die Anordnung des Sofortvollzugs gegebene Begründung als materiell-rechtlich haltbar erweist, ist allein im Rahmen der Interessenabwägung nach § 80 Abs. 5 VwGO zu prüfen (OVG NRW, Beschl. v. 17. August 2018 - 8 B 548/18 -, juris Rn. 10 f. m. w. N.). - BVerfG, 09.06.2004 - 1 BvR 636/02
Ladenschlussgesetz III
Auszug aus OVG Sachsen, 14.09.2018 - 3 B 275/18
Vielmehr dienen die die Tankstellen und Verkaufsstellen privilegierenden Regelungen der §§ 5 bis 6 SächsLadÖffG insbesondere den Interessen der Reisenden an einer entsprechenden Versorgung während ihrer Reise und stellen verfassungsrechtlich nicht zu beanstandende Regelungen dar (BVerfG, Urt. v. 9. Juni 2004 - 1 BvR 636/02 -, juris Rn. 131 m. w. N.;… OVG Rh.-Pfl., Urt. v. 19. März 2009 - 6 A 11325/08 -, juris Rn. 26 ff. m. w. N.). - BVerwG, 25.04.2001 - 6 C 6.00
Telekom muss Wettbewerbern "entbündelten Zugang" im Ortsnetz gewähren
Auszug aus OVG Sachsen, 14.09.2018 - 3 B 275/18
Zur Auslegung seines Regelungsgehalts ist nicht nur auf den Anordnungssatz abzustellen, sondern neben den bekannten oder ohne weiteres erkennbaren Umständen vor allem die dem Verwaltungsakt beigefügte Begründung heranzuziehen (BVerwG, Urt. v. 25. April 2001 - 6 C 6.00 -, juris Rn. 12 f. m. w. N.).
- VGH Baden-Württemberg, 08.02.1993 - 8 S 515/92
Inanspruchnahme und Auswahl von Störern; Vollziehung eines Verwaltungsaktes und …
- VGH Bayern, 01.08.2016 - 10 CS 16.893
Untersagung der Vermittlung von Sportwetten
Auszug aus OVG Sachsen, 14.09.2018 - 3 B 275/18
Abgesehen davon, dass - wie gesehen - vergleichbare Sachverhalte weder nachgewiesen noch festgestellt sind, ergibt sich schon aus allgemeinen Grundsätzen, dass eine Gleichbehandlung "im Unrecht", d. h. ein Anspruch auf Gleichbehandlung entgegen den gesetzlichen Vorschriften (BayVGH, Beschl. v. 1. August 2016 - 10 CS 16.893 -, juris Rn. 48) nicht besteht. - OVG Sachsen, 31.08.2017 - 3 C 9/17
Abstrakte Normenkontrolle; Antragsbefugnis; Öffnung von Verkaufsstellen; Sonn- …
Auszug aus OVG Sachsen, 14.09.2018 - 3 B 275/18
Rn. 35 Auch geht der Hinweis, dass die Gesellschafter der Antragstellerin keine Arbeitnehmer beschäftigten und damit die dem Arbeitnehmerschutz dienenden Vorschriften gar nicht berührt seien, fehl, da - wie der Senat unter Hinweis auf die höchstrichterliche Rechtsprechung mehrfach ausgeführt hat - die den Sonntagsschutz regelnden gesetzlichen Bestimmungen nicht ausschließlich dem Arbeitnehmerschutz dienen (SächsOVG, Urt. v. 31. August 2017 - 3 C 9/17 -, juris Rn. 24 ff. m. w. N.). - VGH Baden-Württemberg, 19.03.2015 - 6 S 844/14
Alkoholverkauf im einen Tankstellenshop angegliedertem Imbiss
Auszug aus OVG Sachsen, 14.09.2018 - 3 B 275/18
Rn. 26 Dass nunmehr ein Mischbetrieb vorliegt, ändert darüber hinaus nichts an der Tatsache, dass für die Bereiche des Gewerbebetriebs der Antragstellerin, die nicht dem Gaststättenbetrieb zuzuordnen sind, weiterhin die Regelungen des Sächsischen Ladenöffnungsgesetzes gelten und daher außerhalb der in § 3 SächsLadÖffG festgelegten Öffnungszeiten ein Warenverkauf unzulässig ist (VGH BW, Urt. v. 19. März 2015 - 6 S 844/14 -, juris Rn. 22 m. w. N.). - OVG Saarland, 27.11.2001 - 2 R 9/00
Beitreibung von Zwangsgeld wegen Nichtbefolgung einer Baueinstellungsverfügung; …
Auszug aus OVG Sachsen, 14.09.2018 - 3 B 275/18
Eine Erledigung ist dadurch nicht eingetreten (…VGH BW, Urt. v. 8. Februar 1993 - 8 S 515/92 -, juris Rn. 43; OVG Saarland, Urt. v. 27. November 2001 - 2 R 9/00 -, juris Rn. 29). - OVG Rheinland-Pfalz, 19.03.2009 - 6 A 11325/08
OVG Rheinland Pfalz: Alkoholverbot an Tankstellen außerhalb üblicher …
Auszug aus OVG Sachsen, 14.09.2018 - 3 B 275/18
Vielmehr dienen die die Tankstellen und Verkaufsstellen privilegierenden Regelungen der §§ 5 bis 6 SächsLadÖffG insbesondere den Interessen der Reisenden an einer entsprechenden Versorgung während ihrer Reise und stellen verfassungsrechtlich nicht zu beanstandende Regelungen dar (…BVerfG, Urt. v. 9. Juni 2004 - 1 BvR 636/02 -, juris Rn. 131 m. w. N.; OVG Rh.-Pfl., Urt. v. 19. März 2009 - 6 A 11325/08 -, juris Rn. 26 ff. m. w. N.). - OVG Sachsen, 07.12.2009 - 3 B 401/09
Untersagung von gewerblicher Vermittlungstätigkeit von Sportwetten; …
Auszug aus OVG Sachsen, 14.09.2018 - 3 B 275/18
Rn. 25 In Ermangelung eines Widerspruchsbescheids ist von der Sach- und Rechtslage zum Zeitpunkt der gerichtlichen Entscheidung auszugehen, da das behördliche Vorverfahren noch nicht beendet ist (SächsOVG, Beschl. 9. Dezember 2009 - 3 B 401/09 -, juris Rn. 5).
- VG Berlin, 23.08.2019 - 4 L 216.19 Denn abgesehen davon, dass der Antragsteller angesichts der von ihm im Erörterungstermin erläuterten kostenfreien Abgabe des Stroms an potentielle Kunden die E-Tankstelle wohl nicht gewerblich betreibt, und abgesehen von weiteren tatsächlichen und rechtlichen Bedenken hinsichtlich eines derartigen vermeintlichen Tankstellenbetriebs (vgl. dazu ausführlich VG Leipzig…, Beschluss vom 26. Juni 2018 - 5 L 233/18 -, juris Rn. 32 ff., bestätigt vom Sächsischen OVG, Beschluss vom 14. September 2018 - 3 B 275/18 -, juris Rn. 27 f.), überschreitet die Produktpalette des Antragstellers den von der Norm lediglich erlaubten Reisebedarf beispielsweise durch die dort angebotenen Grundnahrungsmittel, so dass sich der Antragsteller bereits deshalb nicht auf diese Ausnahme berufen kann.
Vielmehr unterliegen das in dem "Späti" betriebene Einzelhandelsgewerbe und das in ihm und im Schankvorgarten zugleich betriebene Schank- und Speisegewerbe dem jeweils für sie geltenden Regelungsregime (vgl. VGH Baden-Württemberg…, Urteil vom 19. März 2015 - 6 S 844/14 -, juris Rn. 22, im Anschluss an BVerwG, Urteil vom 9. Juni 1960 - I C 41/56 -, NJW 1960, 2209 f.; s. auch Sächsisches OVG, Beschluss vom 14. September 2018 - 3 B 275/18 -, juris Rn. 26; BGH…, Beschluss vom 10. März 1983 - 4 StR 73/82 -, juris Rn. 9; VGH Baden-Württemberg…, Beschluss vom 30. Mai 1995 - 9 S 619/95 -, juris Rn. 4;… siehe zum Mischbetrieb auch Marcks, in: Landmann/Rohmer, GewO, 80. EL Januar 2019, § 15 Rn. 17;… Michel/Kienzle/Pauly, GastG, 14. Aufl. 2003, § 1 Rn. 53;… Neumann, Ladenschlussrecht, 5. Aufl. 2008, S. 3 f.;… Stober, LSchlG, 4. Aufl. 2000, § 1 Rn. 62 ff.;… Zmarzlik/Roggendorff, LSchG, 2. Aufl. 1997, § 5 Rn. 5).
Bei gemischten Betrieben - wie hier - unterfallen diese Waren insoweit nicht den Ladenschlussgesetzen (…Michel/Kienzle/Pauly, GastG, 14. Aufl. 2003, § 7 Rn. 9; vgl. zur sächsischen Parallelnorm Sächsisches OVG, Beschluss vom 14. September 2018 - 3 B 275/18 -, juris Rn. 26).
- VG Berlin, 03.06.2021 - 4 L 162.21
Sonntagsöffnung von Verkaufsstellen; Zurverfügungstellung einer Ladesäule als …
Denn abgesehen von rechtlichen Bedenken gegen die Einordnung einer Ladestation für Elektrofahrzeuge als Tankstellenbetrieb (vgl. dazu ausführlich VG Leipzig…, Beschluss vom 26. Juni 2018 - 5 L 233/18 -, juris Rn. 32 ff., bestätigt vom Sächsischen OVG, Beschluss vom 14. September 2018 - 3 B 275/18 -, juris Rn. 27 f.) hat die Antragstellerin das gewerbsmäßige Anbieten von Elektrizität für Elektrofahrzeuge nicht glaubhaft gemacht. - VG Berlin, 13.11.2019 - 4 L 269.19
Vorläufiger Rechtsschutz gegen eine behördliche Anordnung, ein …
Denn abgesehen von rechtlichen Bedenken gegen die Einordnung einer Ladestation für Elektrofahrzeuge als Tankstellenbetrieb (vgl. dazu ausführlich VG Leipzig…, Beschluss vom 26. Juni 2018 - 5 L 233/18 -, juris Rn. 32 ff., bestätigt vom Sächsischen OVG, Beschluss vom 14. September 2018 - 3 B 275/18 -, juris Rn. 27 f.) hat der Antragsteller das gewerbsmäßige Anbieten von Elektrizität für Elektrofahrzeuge bislang nicht glaubhaft gemacht, sondern nur pauschal behauptet.
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