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Rechtsprechung
   BVerwG, 12.06.2024 - 3 B 3.23   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2024,15277
BVerwG, 12.06.2024 - 3 B 3.23 (https://dejure.org/2024,15277)
BVerwG, Entscheidung vom 12.06.2024 - 3 B 3.23 (https://dejure.org/2024,15277)
BVerwG, Entscheidung vom 12. Juni 2024 - 3 B 3.23 (https://dejure.org/2024,15277)
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Volltextveröffentlichungen (7)

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Wird zitiert von ... (2)Zitiert selbst (11)

  • BVerfG, 23.11.1988 - 2 BvR 1619/83

    Rastede - Übertragung der Abfallbeseitigung von kreisangehörigen Gemeinden auf …

    Auszug aus BVerwG, 12.06.2024 - 3 B 3.23
    Die Beklagten verweisen selbst auf den Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 23. November 1988 (2 BvR 1619/83 u. a. - BVerfGE 79, 127 - Rastede), durch den geklärt ist, dass Art. 28 Abs. 2 Satz 1 GG auch außerhalb des Kernbereichs der Garantie ein verfassungsrechtliches Aufgabenverteilungsprinzip hinsichtlich der Angelegenheiten der örtlichen Gemeinschaft zugunsten der Gemeinden enthält, das der zuständigkeitsverteilende Gesetzgeber zu berücksichtigen hat (…a. a. O. S. 152 ff.).
  • BVerfG, 30.04.2003 - 1 PBvU 1/02

    Rechtsschutz gegen den Richter I

    Auszug aus BVerwG, 12.06.2024 - 3 B 3.23
    Der in Art. 103 Abs. 1 GG und § 108 Abs. 2 VwGO gewährleistete Anspruch auf rechtliches Gehör verbürgt als "prozessuales Urrecht" den Beteiligten eines Gerichtsverfahrens, vor Erlass einer Entscheidung, die ihre Rechte betrifft, zu Wort kommen und mit ihren Ausführungen und Anträgen Einfluss auf das Verfahren nehmen zu können (vgl. BVerfG, Plenumsbeschluss vom 30. April 2003 - 1 PBvU 1/02 - BVerfGE 107, 395 ).
  • BVerfG, 19.11.2014 - 2 BvL 2/13

    Schulnetzplanung Sachsen

    Auszug aus BVerwG, 12.06.2024 - 3 B 3.23
    Der Gesetzgeber darf den Gemeinden danach eine Aufgabe mit relevantem örtlichen Charakter nur aus Gründen des Gemeininteresses, vor allem also etwa dann entziehen, wenn anders die ordnungsgemäße Aufgabenerfüllung nicht sicherzustellen wäre, und wenn die den Aufgabenentzug tragenden Gründe gegenüber dem verfassungsrechtlichen Aufgabenverteilungsprinzip des Art. 28 Abs. 2 Satz 1 GG überwiegen (…a. a. O. S. 153; bestätigt durch BVerfG, Beschlüsse vom 19. November 2002 - 2 BvR 329/97 - BVerfGE 107, 1 und vom 19. November 2014 - 2 BvL 2/13 - BVerfGE 138, 1 Rn. 50 ff.).
  • OLG Düsseldorf, 15.03.2017 - Kart 10/15

    Rundholz-Vermarktung: Land Baden-Württemberg verstößt gegen europäisches …

    Auszug aus BVerwG, 12.06.2024 - 3 B 3.23
    Die Beklagten haben in diesem Zusammenhang zudem auf den Beschluss des Oberlandesgerichts Düsseldorf vom 15. März 2017 - VI-Kart 10/15 (V) - zur Holzvermarktung durch das Land Baden-Württemberg hingewiesen, auch insoweit jedoch ohne darzulegen, welche entscheidungserhebliche Frage des revisiblen Rechts sich aus dieser Entscheidung ergeben sollte.
  • BVerfG, 19.11.2002 - 2 BvR 329/97

    Verwaltungsgemeinschaften

    Auszug aus BVerwG, 12.06.2024 - 3 B 3.23
    Der Gesetzgeber darf den Gemeinden danach eine Aufgabe mit relevantem örtlichen Charakter nur aus Gründen des Gemeininteresses, vor allem also etwa dann entziehen, wenn anders die ordnungsgemäße Aufgabenerfüllung nicht sicherzustellen wäre, und wenn die den Aufgabenentzug tragenden Gründe gegenüber dem verfassungsrechtlichen Aufgabenverteilungsprinzip des Art. 28 Abs. 2 Satz 1 GG überwiegen (…a. a. O. S. 153; bestätigt durch BVerfG, Beschlüsse vom 19. November 2002 - 2 BvR 329/97 - BVerfGE 107, 1 …und vom 19. November 2014 - 2 BvL 2/13 - BVerfGE 138, 1 Rn. 50 ff.).
  • BVerfG, 12.04.1983 - 2 BvR 678/81

    National Iranian Oil Company

    Auszug aus BVerwG, 12.06.2024 - 3 B 3.23
    Auch Art. 103 Abs. 1 GG verpflichtet das Gericht nicht, der von den Beklagten vertretenen Rechtsauffassung zu folgen (vgl. BVerfG, Beschluss vom 12. April 1983 - 2 BvR 678/81 u. a. - BVerfGE 64, 1 ).
  • BVerwG, 21.09.2023 - 3 B 44.22

    Vergabe von Leistungen der Notfallrettung im öffentlichen Rettungsdienst; hier: …

    Auszug aus BVerwG, 12.06.2024 - 3 B 3.23
    Die Rüge der Beklagten, es liege ein Verstoß gegen die rechtsstaatliche Ordnung - und damit gegen Bundesrecht - vor, vermag die Zulassung der Revision nach § 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO nur zu begründen, wenn die Auslegung und Anwendung des - gegenüber dem Landesrecht als korrigierendem Maßstab angeführten - Bundesrechts ihrerseits ungeklärte Fragen von grundsätzlicher Bedeutung aufwerfen (stRspr, vgl. BVerwG, Beschluss vom 21. September 2023 - 3 B 44.22 - juris Rn. 50).
  • BVerwG, 11.07.2017 - 7 C 36.15

    Gewerbliche Sammlung von Alttextilien und -schuhen

    Auszug aus BVerwG, 12.06.2024 - 3 B 3.23
    Die in dieser Situation gebotene neutrale und nicht einseitig interessengeleitete Aufgabenwahrnehmung ist bei einer Behörde mit Doppelzuständigkeiten in einer rechtsstaatlichen Anforderungen genügenden Weise dann gesichert, wenn behördenintern für eine organisatorische und personelle Trennung der Aufgabenbereiche gesorgt ist (BVerwG, Urteil vom 11. Juli 2017 - 7 C 36.15 - juris Rn. 18 m. w. N.).
  • BVerwG, 16.01.2024 - 3 C 15.23

    Verwerfung der Anhörungsrüge

    Auszug aus BVerwG, 12.06.2024 - 3 B 3.23
    Diese Ausführungen hat das Gericht zur Kenntnis zu nehmen und bei seiner Entscheidung in Erwägung zu ziehen (vgl. BVerwG, Beschluss vom 16. Januar 2024 - 3 C 15.23 - juris Rn. 2).
  • BVerwG, 23.08.2007 - 9 BN 1.07

    Kollision der konkreten gesetzlichen Ausgestaltung einer Gebühr für eine …

    Auszug aus BVerwG, 12.06.2024 - 3 B 3.23
    Die Entscheidungserheblichkeit fehlt u. a. dann, wenn eine Frage von einem Sachverhalt ausgeht, der in dem angefochtenen Urteil nicht festgestellt worden ist (stRspr, vgl. BVerwG, Beschluss vom 23. August 2007 - 9 BN 1.07 - juris Rn. 7 m. w. N.).
  • BVerwG, 23.02.2023 - 3 B 4.22

    Genehmigung zur Durchführung von Krankentransporten nach dem Rettungsdienstgesetz …

  • BVerwG, 10.06.2025 - 3 BN 6.24
    Dass es ihrer Auffassung nicht gefolgt ist, kann eine Gehörsverletzung nicht begründen (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 12. Juni 2024 - 3 B 3.23 - juris Rn. 28 …und vom 17. März 2025 - 3 BN 7.24 - juris Rn. 8).
  • BVerwG, 17.03.2025 - 3 BN 7.24
    Dass es ihrer Auffassung nicht gefolgt ist, den "RKI-Protokollen" keine Entscheidungserheblichkeit beigemessen und die begehrte Sachaufklärung nicht vorgenommen hat, kann eine Gehörsverletzung nicht begründen (…vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 23. Dezember 2015 - 2 B 40.14 - Buchholz 449 § 3 SG Nr. 82 Rn. 37 und vom 12. Juni 2024 - 3 B 3.23 - juris Rn. 28).
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