Neue Kooperation: dejure.org × Doctrine bringen KI-Power für Aktenanalyse, Recherche und Texterstellung. Doctrine entdecken
×
Weitere Entscheidung unten: OVG Berlin, 11.05.1983

Rechtsprechung
   BVerwG, 02.07.1982 - 3 B 30.82   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1982,1890
BVerwG, 02.07.1982 - 3 B 30.82 (https://dejure.org/1982,1890)
BVerwG, Entscheidung vom 02.07.1982 - 3 B 30.82 (https://dejure.org/1982,1890)
BVerwG, Entscheidung vom 02. Juli 1982 - 3 B 30.82 (https://dejure.org/1982,1890)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1982,1890) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Revisionszulassung - Grundsätzliche Bedeutung - Verweisung an Verwaltungsgericht - Zuständigkeit der Zivilgerichte

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (13)Zitiert selbst (5)

  • BVerwG, 02.10.1961 - VIII B 78.61

    Umfang der Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache - …

    Auszug aus BVerwG, 02.07.1982 - 3 B 30.82
    Eine Rechtssache hat grundsätzliche Bedeutung, wenn zu erwarten ist, daß die Entscheidung dazu dienen kann, die Rechtseinheit in ihrem Bestand zu erhalten oder die weitere Entwicklung des Rechts zu fördern (vgl. BVerwGE 13, 90 [91];… Weyreuther, Revisionszulassung und Nichtzulassungsbeschwerde in der Rechtsprechung der obersten Bundesgerichte, veröffentlicht in der Schriftenreihe der NJW, Heft 14, Rdnr. 84 mit weiteren Hinweisen, auch auf die Rechtsprechung anderer oberster Bundesgerichte).
  • BVerwG, 21.12.1977 - 7 B 109.77

    Zulassung der Revision - Auslaufendes Recht - Ausgelaufenes Recht - …

    Auszug aus BVerwG, 02.07.1982 - 3 B 30.82
    Abgesehen davon, daß es sich bei dem Satzungsrecht nicht um Bundesrecht handelt (§ 137 Abs. 1 Nr. 1 VwGO), steht der Zulassung der Revision auch unter den vom Kläger geltend gemachten verfassungsrechtlichen Gesichtspunkten jedenfalls entgegen, daß nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts der Anwendung von auslaufendem oder ausgelaufenem Recht keine grundsätzliche Bedeutung zukommt (vgl. Beschlüsse vom 21. Dezember 1977 - BVerwG 7 B 109.77 - [Buchholz 310 § 132 Nr. 160], vom 3. Juni 1980 - BVerwG 3 B 23.80 - …und vom 25. Februar 1982 - BVerwG 3 B 97.81 - siehe auch Weyreuther a.a.O. Rdnr. 85).
  • BVerwG, 11.12.1980 - 3 C 130.79

    Entscheidungen einer Züchtervereinigung - Unzulässigkeit des …

    Auszug aus BVerwG, 02.07.1982 - 3 B 30.82
    Das später ergangene Urteil des erkennenden Senats vom 11. Dezember 1980 - 3 C 130.79 - (BVerwGE 61, 222 = DVBl. 81, 637), nach welchem für die Klage eines Pferdezüchters auf Verpflichtung der Züchtervereinigung, einen Hengst in das Zuchtbuch einzutragen, der Rechtsweg zu den Gerichten der allgemeinen Verwaltungsgerichtsbarkeit nicht eröffnet ist, weil die Züchtervereinigungen insoweit nicht mit öffentlich-rechtlichen Verwaltungskompetenzen beliehen sind, konnte vom verweisenden Landgericht Itzehoe noch nicht berücksichtigt werden.
  • BVerwG, 25.02.1982 - 3 B 97.81

    Grundsätzliche Bedeutung der Anwendung von auslaufendem oder ausgelaufenem Recht …

    Auszug aus BVerwG, 02.07.1982 - 3 B 30.82
    Abgesehen davon, daß es sich bei dem Satzungsrecht nicht um Bundesrecht handelt (§ 137 Abs. 1 Nr. 1 VwGO), steht der Zulassung der Revision auch unter den vom Kläger geltend gemachten verfassungsrechtlichen Gesichtspunkten jedenfalls entgegen, daß nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts der Anwendung von auslaufendem oder ausgelaufenem Recht keine grundsätzliche Bedeutung zukommt (vgl. Beschlüsse vom 21. Dezember 1977 - BVerwG 7 B 109.77 - [Buchholz 310 § 132 Nr. 160], vom 3. Juni 1980 - BVerwG 3 B 23.80 - und vom 25. Februar 1982 - BVerwG 3 B 97.81 - siehe auch Weyreuther a.a.O. Rdnr. 85).
  • BVerwG, 03.06.1980 - 3 B 23.80

    Bedeutung der Anwendung von auslaufendem oder ausgelaufenem Recht im …

    Auszug aus BVerwG, 02.07.1982 - 3 B 30.82
    Abgesehen davon, daß es sich bei dem Satzungsrecht nicht um Bundesrecht handelt (§ 137 Abs. 1 Nr. 1 VwGO), steht der Zulassung der Revision auch unter den vom Kläger geltend gemachten verfassungsrechtlichen Gesichtspunkten jedenfalls entgegen, daß nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts der Anwendung von auslaufendem oder ausgelaufenem Recht keine grundsätzliche Bedeutung zukommt (vgl. Beschlüsse vom 21. Dezember 1977 - BVerwG 7 B 109.77 - [Buchholz 310 § 132 Nr. 160], vom 3. Juni 1980 - BVerwG 3 B 23.80 - …und vom 25. Februar 1982 - BVerwG 3 B 97.81 - siehe auch Weyreuther a.a.O. Rdnr. 85).
  • BVerwG, 06.03.2019 - 6 B 135.18

    Ausschluss der Öffentlichkeit; Beigeladener; Beschlussfassung; Beschwer; …

    Deshalb scheidet die Revisionszulassung aus, wenn der Rechtsstreit nur infolge einer objektiv fehlerhaften, aber gemäß § 17a Abs. 1 und 5 GVG bindenden Verweisung an ein Verwaltungsgericht gelangt (BVerwG, Beschlüsse vom 2. Juli 1982 - 3 B 30.82 - Buchholz 310 § 132 VwGO Nr. 213 und vom 21. Juni 1996 - 2 B 82.96 - Buchholz 310 § 132 Abs. 2 Ziff. 1 VwGO Nr. 11) oder die Rechtswegzuweisung vom Gesetzgeber während des Prozesses geändert worden ist (BVerwG…, Beschluss vom 21. Juni 2010 - 5 B 48.09 - juris Rn. 6).
  • BVerwG, 22.11.2019 - 10 B 13.19

    Informationszugang zu energiewirtschaftsrechtlichen Regulierungsentscheidungen

    Der Einwand, dass eine weitere Befassung der Verwaltungsgerichte mit der aufgeworfenen Streitfrage nicht zu erwarten sei, trägt angesichts des aus Art. 19 Abs. 4 GG folgenden Gebots effektiven Rechtsschutzes die Verneinung der Grundsatzbedeutung nicht, wenn die Verwaltungsgerichte wegen einer sachlich unzutreffenden, aber bindenden Rechtswegverweisung zur Entscheidung berufen sind (vgl. BVerfG, Kammerbeschluss vom 20. Mai 2008 - 1 BvR 1770/05 - BVerfGK 13, 569 ; entgegen BVerwG, Beschlüsse vom 2. Juli 1982 - 3 B 30.82 - Buchholz 310 § 132 VwGO Nr. 213 und vom 21. Juni 1996 - 2 B 82.96 - Buchholz 310 § 132 Abs. 2 Ziff. 1 VwGO Nr. 11; BSG, Beschluss vom 12. Mai 2005 - B 3 P 13/04 B - NZS 2006, 273 sowie BVerwG…, Beschluss vom 5. Januar 2006 - 10 B 26.05 - juris Rn. 5).
  • BVerwG, 21.06.1996 - 2 B 82.96

    Verwaltungsprozeßrecht: Revisionszulassung wegen grundsätzlicher Bedeutung zur …

    Eine Zulassung der Revision wegen grundsätzlicher Bedeutung der Rechtssache kommt nicht in Betracht, wenn der Rechtsstreit zwar vom Zivilgericht mit bindender Wirkung an das Verwaltungsgericht verwiesen worden ist, mit einer weiteren Befassung der Verwaltungsgerichte mit den Streitfragen aber wegen Zuständigkeit der Zivilgerichte nicht zu rechnen ist (im Anschluß an Beschluß vom 2. Juli 1982 - BVerwG 3 B 30.82 - [Buchholz 310 § 132 Nr. 213]).

    Die grundsätzliche Klärung solcher Rechtsfragen ist vielmehr dem für bürgerlich-rechtliche Streitigkeiten zuständigen obersten Bundesgericht vorzubehalten (vgl. Beschluß vom 2. Juli 1982 - BVerwG 3 B 30.82 - [Buchholz 310 § 132 Nr. 213]).

  • BVerwG, 21.06.2010 - 5 B 48.09

    Auslegung und Anwendung ausgelaufenen Rechts; grundsätzliche Bedeutung im Sinne …

    Die grundsätzliche Klärung des Bedeutungsgehalts des § 75 Abs. 3 SGB XII sowie des § 17 Abs. 1 Satz 2 SGB XII ist vielmehr dem für sozialhilferechtliche Streitigkeiten nunmehr zuständigen obersten Bundesgericht vorzubehalten (vgl. Beschlüsse vom 21. Juni 1996 - BVerwG 2 B 82.96 - Buchholz 310 § 132 Abs. 2 Ziff. 1 VwGO Nr. 11 und vom 2. Juli 1982 - BVerwG 3 B 30.82 - Buchholz 310 § 132 VwGO Nr. 213; s.a. Beschluss vom 2. Juni 2008 - BVerwG 5 B 188.07 - juris).
  • BVerwG, 24.04.2012 - 8 B 25.12

    Zur Bestimmung der Vertragsnatur; hier: hälftige Verteilung einer …

    Rn. 4 Eine Zulassung der Revision wegen grundsätzlicher Bedeutung der Rechtssache scheidet von vornherein aus, wenn der Rechtsstreit zwar vom Zivilgericht mit bindender Wirkung an das Verwaltungsgericht verwiesen worden ist, eine weitere Befassung der Verwaltungsgerichte mit der oder den aufgeworfenen Streitfragen aber wegen der Zuständigkeit der Zivilgerichte nicht zu erwarten ist (Beschlüsse vom 2. Juli 1982 - BVerwG 3 B 30.82 - Buchholz 310 § 132 VwGO Nr. 213; vom 21. Juni 1996 - BVerwG 2 B 82.96 - Buchholz 310 § 132 Abs. 2 Ziff. 1 VwGO Nr. 11 und vom 5. Januar 2006 - 10 B 26.05 - juris).
  • BVerwG, 27.05.2003 - 3 B 41.03

    Geltendmachung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache im …

    Daran fehlt es, wenn der Verwaltungsrechtsweg für Streitigkeiten der in Frage stehenden Art prinzipiell nicht eröffnet ist (vgl. Beschluss vom 2. Juli 1982 - BVerwG 3 B 30.82 - Buchholz 310 § 132 VwGO Nr. 213), denn die Aufgabe der Wahrung der Rechtseinheit und der Fortentwicklung des Rechts kommt dem Bundesverwaltungsgericht nur in den der Verwaltungsgerichtsbarkeit zugewiesenen Gebieten zu (…vgl. auch Kopp/Schenke, VwGO, 13. Aufl., § 132 Rn. 9).
  • BVerwG, 05.01.2006 - 10 B 26.05

    Zulassung einer Revision wegen Divergenz bei anderen als den in § 132 Abs. 2 Nr. …

    Rn. 5 Eine Zulassung der Revision wegen grundsätzlicher Bedeutung der Rechtssache scheidet von vornherein aus, wenn der Rechtsstreit zwar vom Zivilgericht mit bindender Wirkung an das Verwaltungsgericht verwiesen worden ist, eine weitere Befassung der Verwaltungsgerichte mit der aufgeworfenen Streitfrage aber wegen Zuständigkeit der Zivilgerichte nicht zu erwarten ist (BVerwG, Beschluss vom 2. Juli 1982 - BVerwG 3 B 30.82 - Buchholz 310 § 132 VwGO Nr. 213; Beschluss vom 21. Juni 1996 - BVerwG 2 B 82.96 - Buchholz 310 § 132 Abs. 2 Ziff. 1 VwGO Nr. 11).
  • BVerwG, 25.07.1996 - 3 B 108.96

    Recht der Landwirtschaft: Begriff der "erbähnlichen Übergabe" in Art. 3 a VO …

    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts kommt aber Fragen zum auslaufenden oder ausgelaufenen Recht keine grundsätzliche Bedeutung zu (vgl. die Beschlüsse vom 27. April 1979 - BVerwG 7 B 106.79 - Buchholz 310 § 132 Nr. 174; vom 2. Juli 1982 - BVerwG 3 B 30.82 - und vom 11. Januar 1996 - BVerwG 3 B 85.95 -).
  • BVerwG, 27.05.2003 - 3 B 40.03

    Geltendmachung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache im …

    Daran fehlt es, wenn der Verwaltungsrechtsweg für Streitigkeiten der in Frage stehenden Art prinzipiell nicht eröffnet ist (vgl. Beschluss vom 2. Juli 1982 - BVerwG 3 B 30.82 - Buchholz 310 § 132 VwGO Nr. 213), denn die Aufgabe der Wahrung der Rechtseinheit und der Fortentwicklung des Rechts kommt dem Bundesverwaltungsgericht nur in den der Verwaltungsgerichtsbarkeit zugewiesenen Gebieten zu (…vgl. auch Kopp/Schenke, VwGO, 13. Aufl., § 132 Rn. 9).
  • BVerwG, 18.07.1985 - 3 B 36.84

    Nichtvermarktung von Milch - Nichtvermarktung von Milcherzeugnissen - …

    Grundsätzliche Bedeutung im Sinne des § 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO hat eine Rechtssache nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts nur, wenn zu erwarten ist, daß die Revisionsentscheidung dazu dienen kann, die Rechtseinheit in ihrem Bestand zu erhalten oder die weitere Entwicklung des Rechts zu fördern (Beschluß vom 2. Juli 1982 - BVerwG 3 B 30.82 - Weyreuther, Revisionszulassung und Nichtzulassungsbeschwerde in der Rechtsprechung der obersten Bundesgerichte, 1971, Schriftenreihe der NJW Heft 14 RdNr. 84 mit weiteren Nachweisen); die aufgeworfene Rechtsfrage muß klärungsbedürftig und in dem erstrebten Revisionsverfahren auch klärungsfähig sein.
  • BVerwG, 11.01.1996 - 3 B 85.95

    Zulassungsgründe der Revision - Grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache bei …

  • BVerwG, 31.07.1986 - 3 B 32.85
  • BVerwG, 12.02.1986 - 3 B 27.85

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - Grundsätzliche Bedeutsamkeit …

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
dejure.org Übersicht BVerwG

Rechtsprechung
   OVG Berlin, 11.05.1983 - 3 B 30.82   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1983,19308
OVG Berlin, 11.05.1983 - 3 B 30.82 (https://dejure.org/1983,19308)
OVG Berlin, Entscheidung vom 11.05.1983 - 3 B 30.82 (https://dejure.org/1983,19308)
OVG Berlin, Entscheidung vom 11. Mai 1983 - 3 B 30.82 (https://dejure.org/1983,19308)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1983,19308) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)

  • OVG Berlin-Brandenburg, 17.10.2016 - 12 S 68.16

    Beschwerde; Intraorganstreit; Bezirksverordnetenversammlung; Fraktion; …

    Antragsgegner im Verfahren um den Fortbestand des Fraktionsstatus ist nicht das Land Berlin, sondern die Bezirksverordnetenversammlung des Bezirks von Berlin, vertreten durch ihren Vorsteher (sog. Intragorganstreit, Anschluss an OVG Berlin, Urteil vom 11. Mai 1983 - OVG 3 B 30.82 - OVGE 17, 12).

    Rn. 2 Das Verfahren hat einen sog. Intraorganstreit zum Gegenstand, in dem die Bezirksverordnetenversammlung des Bezirks Treptow-Köpenick von Berlin, vertreten durch ihren Vorsteher, als Pflichtsubjekt selbst nach § 61 Nr. 2 VwGO beteiligungsfähig und damit Antragsgegner des Verfahrens ist, soweit der Verfahrensgegenstand in der Hauptsache nicht im Sinne des § 78 VwGO die Anfechtung eines Verwaltungsakts oder dessen Erlass betrifft (OVG Berlin…, Beschluss vom 22. Februar 1996 - OVG 8 S 37.96 - juris Rn. 4, Urteil vom 11. Mai 1983 - OVG 3 B 30.82 - OVGE 17, 12 , auch bereits VG Berlin, Beschluss vom 9. Januar 2006 - 2 A 153.05 - juris).

  • VG Berlin, 27.06.1995 - 5 A 392.95

    Rückgängigmachung der Änderung des Geschäftsbereiches einer Bezirksstadträtin; …

    Kontextvorschau leider nicht verfügbar
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
dejure.org Übersicht OVG Berlin
dejure.org nutzen ohne Ablenkung
Werbung abschalten. Jetzt buchen! Keine automatische Verlängerung.
Info zum PUR-Angebot
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht