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Rechtsprechung
   OVG Brandenburg, 26.06.2003 - 3 B 318/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,12091
OVG Brandenburg, 26.06.2003 - 3 B 318/02 (https://dejure.org/2003,12091)
OVG Brandenburg, Entscheidung vom 26.06.2003 - 3 B 318/02 (https://dejure.org/2003,12091)
OVG Brandenburg, Entscheidung vom 26. Juni 2003 - 3 B 318/02 (https://dejure.org/2003,12091)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Judicialis

    VwGO § 146 Abs. 4 Satz 6; ; VwGO § 80 Abs. 5; ; BauGB § 35; ; BauGB § 35 Abs. 1 Nr. 1; ; BauGB § 35 Abs. 2; ; BauGB § 35 Abs. 3 Satz 1 Nr. 5

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Einstweiliger Rechtschutz gegen die Beseitigung einer Jagdhütte, eines Nebengebäudes sowie gegen die Befestigung von Waldboden; Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung eines Widerspruchs; Prüfung der für dasöffentliche Interesse an einer sofortigen Vollziehung ...

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Wird zitiert von ... (6)Zitiert selbst (12)

  • BVerwG, 03.11.1972 - IV C 9.70

    Begriff der Landwirtschaft und des "Dienens"

    Auszug aus OVG Brandenburg, 26.06.2003 - 3 B 318/02
    Das Merkmal des Dienens ist deshalb zu verneinen, wenn das Vorhaben zwar nach seinem Verwendungszweck gerechtfertigt sein mag, nach seiner Gestaltung, Beschaffenheit oder Ausstattung aber nicht durch diesen Verwendungszweck erschöpfend geprägt wird (vgl. BVerwG, Urteil vom 3. November 1972 - IV C 9.70 - BVerwGE 41, 139,141; Urteil vom 16. Mai 1991 - 4 C 2.89 - NVwZ-RR 1992, 400, 401).

    Für das Merkmal des "Dienens" in § 35 Abs. 1 Nr. 1 BauGB ist nämlich auch darauf abzustellen, ob ein vernünftiger Landwirt (oder Forstwirt) - auch und gerade unter Berücksichtigung des Gebotes größtmöglicher Schonung des Außenbereichs - das Bauvorhaben mit etwa gleichem Verwendungszweck und mit etwa gleicher Gestaltung und Ausstattung für einen entsprechenden Betrieb errichten würde (vgl. BVerwG, Urteil vom 3. November 1972, a.a.O.).

  • BVerwG, 16.05.1991 - 4 C 2.89

    Bauplanungsrecht: Begriff des "Dienens" für einen land- oder …

    Auszug aus OVG Brandenburg, 26.06.2003 - 3 B 318/02
    Da die Gewinnerzielung für die Betriebseigenschaft nur ein (gewichtiges) Indiz, nicht aber konstitutives Merkmal ist (vgl. BVerwG, Urteil vom 16. Mai 1991 - 4 C 2.89 - NVwZ-RR 1992, 400), dürfte das Vorliegen eines forstwirtschaftlichen Betriebes i.S.d. § 35 Abs. 1 Nr. 1 BauGB hier schon angesichts der - mit über 1.000 ha - ganz beträchtlichen Größe der Flächen sowie der in § 9 des Grundstückskaufvertrages mit der ... vom 30. Dezember 1997 niedergelegten Bewirtschaftungspflicht kaum zweifelhaft sein.

    Das Merkmal des Dienens ist deshalb zu verneinen, wenn das Vorhaben zwar nach seinem Verwendungszweck gerechtfertigt sein mag, nach seiner Gestaltung, Beschaffenheit oder Ausstattung aber nicht durch diesen Verwendungszweck erschöpfend geprägt wird (vgl. BVerwG, Urteil vom 3. November 1972 - IV C 9.70 - BVerwGE 41, 139,141; Urteil vom 16. Mai 1991 - 4 C 2.89 - NVwZ-RR 1992, 400, 401).

  • BVerwG, 11.04.2002 - 4 C 4.01

    Anschlussberufung; Zulassung; Zulassungsberufung; Anspruch, prozessualer; …

    Auszug aus OVG Brandenburg, 26.06.2003 - 3 B 318/02
    Die Duldung eines rechtswidrigen Zustands kann nur veranlasst sein, wenn ganz konkrete Anhaltspunkte dafür sprechen, ihn ausnahmsweise in Kauf zu nehmen (vgl. BVerwG, Beschluss vom 28. August 1980 - 4 B 67.80 -BRS 36 Nr. 93; Urteil vom 11. April 2002 - 4 C 4.01 - zitiert nach Juris).

    Die Duldung eines rechtswidrigen Zustands kann nur veranlasst sein, wenn ganz konkrete Anhaltspunkte dafür sprechen, ihn ausnahmsweise in Kauf zu nehmen (vgl. BVerwG…, Beschluss vom 28. August 1980, a.a.O.; Urteil vom 11. April 2002, a.a.O.).

  • BVerwG, 28.08.1980 - 4 B 67.80

    Privilegierung eines Torfabbaus; Umfang der Begründungspflicht bei …

    Auszug aus OVG Brandenburg, 26.06.2003 - 3 B 318/02
    Die Duldung eines rechtswidrigen Zustands kann nur veranlasst sein, wenn ganz konkrete Anhaltspunkte dafür sprechen, ihn ausnahmsweise in Kauf zu nehmen (vgl. BVerwG, Beschluss vom 28. August 1980 - 4 B 67.80 -BRS 36 Nr. 93; Urteil vom 11. April 2002 - 4 C 4.01 - zitiert nach Juris).

    Die Duldung eines rechtswidrigen Zustands kann nur veranlasst sein, wenn ganz konkrete Anhaltspunkte dafür sprechen, ihn ausnahmsweise in Kauf zu nehmen (vgl. BVerwG, Beschluss vom 28. August 1980, a.a.O.;… Urteil vom 11. April 2002, a.a.O.).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 28.08.1995 - 11 B 1957/95

    Sofortige Vollziehung einer bauaufsichtrechlichen Beseitigungsverfügung; …

    Auszug aus OVG Brandenburg, 26.06.2003 - 3 B 318/02
    Hierbei kommt zum einen dem Gesichtspunkt erhebliche Bedeutung zu, ob die bauliche Anlage ohne Substanzverlust und ohne unverhältnismäßigen Kostenaufwand entfernt werden kann (vgl. OVG Münster, Beschluss vom 28. August 1995 - 11 B 1957/95 - BRS 57 Nr. 252; VGH Kassel, Beschluss vom 29. Juni 1995 - 4 TG 703/95 - zitiert nach Juris; OVG Greifswald, Beschluss vom 2. November 1993 - 3 M 89/93 - NVwZ 1995, 608, 609).

    Ob neben diesen Gesichtspunkten ferner auch zu berücksichtigen ist, dass das Vorhaben der Antragstellerin nicht in einer exponierten, weithin sichtbaren Lage (vgl. hierzu OVG Münster, Beschluss vom 28. August 1995 - 11 B 1957/95 - BRS 57 Nr. 252), sondern an einem allseits von Wald umgebenen und nur für Waldbenutzer einsehbaren Standort errichtet worden ist, kann hier dahinstehen.

  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 02.11.1993 - 3 M 89/93

    Abbruch; Abbruchverfügung; Sofortige Vollziehung; Beseitigungsverfügung; Haus; …

    Auszug aus OVG Brandenburg, 26.06.2003 - 3 B 318/02
    Hierbei kommt zum einen dem Gesichtspunkt erhebliche Bedeutung zu, ob die bauliche Anlage ohne Substanzverlust und ohne unverhältnismäßigen Kostenaufwand entfernt werden kann (vgl. OVG Münster, Beschluss vom 28. August 1995 - 11 B 1957/95 - BRS 57 Nr. 252; VGH Kassel, Beschluss vom 29. Juni 1995 - 4 TG 703/95 - zitiert nach Juris; OVG Greifswald, Beschluss vom 2. November 1993 - 3 M 89/93 - NVwZ 1995, 608, 609).

    Ein besonderes öffentliches Interesse an einem mit der sofortigen Vollziehung einer Beseitigungsanordnung verbundenen Eingriff in die vorhandene bauliche Substanz liegt etwa vor, wenn die von dem Bauwerk ausgehende Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung ein sofortiges Einschreiten durch Beseitigung der baulichen Anlage erfordert (vgl. Beschluss des Senats vom 23. April 2003 - 3 B 40/03 -, VGH Kassel, Beschluss vom 22. März 2000 - 4 TG 4287/99 - BRS 63 Nr. 213; OVG Greifswald, Beschluss vom 2. November 1993, a.a.O.).

  • BVerwG, 04.03.1983 - 4 C 69.79

    Antrag auf Baugenehmigung für die Errichtung eines Forsthauses mit …

    Auszug aus OVG Brandenburg, 26.06.2003 - 3 B 318/02
    Neben der Größe sind dabei u.a. auch die Art des Waldes, das Alter des Forstbestandes sowie der Umfang des zu schlagenden Holzes und der nachfolgenden Aufforstung zu berücksichtigen (vgl. BVerwG, Urteil vom 4. März 1983 - 4 C 69.79 - BRS 40 Nr. 71).
  • VGH Hessen, 22.03.2000 - 4 TG 4287/99

    Sofortige Vollziehung einer Abbruchanordnung

    Auszug aus OVG Brandenburg, 26.06.2003 - 3 B 318/02
    Ein besonderes öffentliches Interesse an einem mit der sofortigen Vollziehung einer Beseitigungsanordnung verbundenen Eingriff in die vorhandene bauliche Substanz liegt etwa vor, wenn die von dem Bauwerk ausgehende Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung ein sofortiges Einschreiten durch Beseitigung der baulichen Anlage erfordert (vgl. Beschluss des Senats vom 23. April 2003 - 3 B 40/03 -, VGH Kassel, Beschluss vom 22. März 2000 - 4 TG 4287/99 - BRS 63 Nr. 213; OVG Greifswald…, Beschluss vom 2. November 1993, a.a.O.).
  • BVerwG, 28.11.2002 - 3 B 123.02

    Förderungsvoraussetzungen nach dem Extensivierungsprogramm - Bewilligung eines …

    Auszug aus OVG Brandenburg, 26.06.2003 - 3 B 318/02
    Ein weiterer Grund für den Sofortvollzug einer zu einem Eingriff in die Bausubstanz führenden Beseitigungsverfügung kann in einer durch das illegale Bauwerk hervorgerufenen Nachahmungsgefahr liegen, wobei allerdings - anders als bei der den Ordnungspflichtigen weniger belastenden Nutzungsuntersagung (vgl. hierzu etwa Beschluss des Senats vom 28. August 2002 - 3 B 123/02 -) - ein lediglich abstrakter Anreiz zur Nachahmung regelmäßig nicht ausreichen dürfte, sondern sich eine Ausweitung der illegalen Bautätigkeit im Umkreis des ungenehmigten Bauwerks bereits konkret abzeichnen muss.
  • VGH Hessen, 29.06.1995 - 4 TG 703/95

    Beseitigung eines genehmigungsfreien materiell-rechtlich nicht zulässigen …

    Auszug aus OVG Brandenburg, 26.06.2003 - 3 B 318/02
    Hierbei kommt zum einen dem Gesichtspunkt erhebliche Bedeutung zu, ob die bauliche Anlage ohne Substanzverlust und ohne unverhältnismäßigen Kostenaufwand entfernt werden kann (vgl. OVG Münster, Beschluss vom 28. August 1995 - 11 B 1957/95 - BRS 57 Nr. 252; VGH Kassel, Beschluss vom 29. Juni 1995 - 4 TG 703/95 - zitiert nach Juris; OVG Greifswald, Beschluss vom 2. November 1993 - 3 M 89/93 - NVwZ 1995, 608, 609).
  • BVerwG, 18.10.2000 - 3 B 172.00

    Geltendmachung eines Zinsanspruchs in einem Rückforderungsbescheid - Ankündigung …

  • VGH Bayern, 13.01.1997 - 1 CS 96.3580
  • OVG Berlin-Brandenburg, 17.07.2015 - 10 S 14.15

    Anordnung der sofortigen Vollziehung; Gebäude im Außenbereich; Landwirtschaft; …

    Auch die offensichtliche Rechtmäßigkeit einer Beseitigungsanordnung allein genügt in der Regel nicht, um deren sofortige Vollziehung zu rechtfertigen (OVG Bln-Bbg…, Beschluss vom 29. März 2012 - OVG 10 S 17.11 -, juris Rn. 10, vgl. OVG Bbg, Beschluss vom 26. Juni 2003 - OVG 3 B 318.02 -, LKV 2004, 232).
  • OVG Brandenburg, 14.06.2004 - 3 B 136/04

    Anforderungen für eine Vollziehungsanordnung; Einzäunen eines Grundstücks; …

    Eine solche Nachahmungsgefahr rechtfertigt regelmäßig den Sofortvollzug einer Beseitigungsverfügung (Beschluss des Senats vom 26. Juni 2003 - 3 B 318/02 - LKV 2004, 232).

    Ebenfalls ungeachtet eines möglichen Substanzverlustes oder erheblichen Kostenaufwandes kann das besondere öffentliche Interesse an der sofortigen Vollziehung dann überwiegen, wenn von der unerlaubten Straßennutzung eine Nachahmungsgefahr ausgeht (c), wobei diese nicht nur abstrakt vorliegen, sondern sich konkret abzeichnen muss (vgl. zur baurechtlichen Beseitigungsverfügung Beschluss des Senats vom 26. Juni 2003 - 3 B 318/02 - LKV 2004, 232).

  • VG Cottbus, 13.09.2017 - 3 L 136/17

    Bauplanungs-, Bauordnungs- und Städtebauförderungsrecht

    Auch die offensichtliche Rechtmäßigkeit einer Beseitigungsanordnung allein genügt in der Regel nicht, um deren sofortige Vollziehung zu rechtfertigen (OVG Berlin-Brandenburg…, Beschluss vom 29. März 2012 - OVG 10 S 17.11 -, juris Rn. 10, vgl. OVG Brandenburg, Beschluss vom 26. Juni 2003 - OVG 3 B 318.02 -, LKV 2004, 232).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 06.10.2006 - 2 S 27.06

    Vorläufiger Rechtsschutz; Begründung der sofortigen Vollziehung; …

    Dem Antragsteller ist allerdings einzuräumen, dass ein lediglich abstrakter Anreiz zur Nachahmung als Grund für den Sofortvollzug einer Beseitigungsverfügung - anders als bei der den Ordnungspflichtigen weniger belastenden Nutzungsuntersagung - regelmäßig nicht ausreicht, sondern dass sich eine Ausweitung der illegalen Bautätigkeit im Umkreis der ungenehmigten Anlage bereits konkret abzeichnen muss (vgl. OVG Frankfurt (Oder), Beschluss vom 26. Juni 2003, LKV 2004, 232, für den Fall einer baurechtlichen Beseitigungsverfügung).
  • VG Cottbus, 17.03.2009 - 7 L 104/08

    Illegalität der Weiternutzung im Wald gelegener ehem. DDR -Wochenendhäuser

    Mit dem Hinweis auf die Nachahmungswirkung hat der Antragsgegner in schlüssiger und substantiierter Weise einen weiteren Gesichtspunkt angeführt, der die sofortige Vollziehung einer Nutzungsuntersagung regelmäßig rechtfertigt (vgl. OVG für das Land Brandenburg, Beschluss vom 26. Juni 2003 - 3 B 318/02 - LKV 2004, 232 f.; Beschluss vom 28. August 2002 - 3 B 123/02 -).
  • VG Cottbus, 20.10.2017 - 3 L 475/17

    Bauplanungs-, Bauordnungs- und Städtebauförderungsrecht

    Auch die offensichtliche Rechtmäßigkeit einer Beseitigungsanordnung allein genügt in der Regel nicht, um deren sofortige Vollziehung zu rechtfertigen (OVG Berlin-Brandenburg…, Beschluss vom 17. Juli 2015 - OVG 10 S 14.15, juris Rn. 19; OVG Berlin-Brandenburg…, Beschluss vom 29. März 2012 - OVG 10 S 17.11 -, juris Rn. 10, vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 26. Juni 2003 - OVG 3 B 318.02 -, LKV 2004, 232).
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