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Rechtsprechung
   VG Magdeburg, 05.07.2018 - 3 B 329/17   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2018,44270
VG Magdeburg, 05.07.2018 - 3 B 329/17 (https://dejure.org/2018,44270)
VG Magdeburg, Entscheidung vom 05.07.2018 - 3 B 329/17 (https://dejure.org/2018,44270)
VG Magdeburg, Entscheidung vom 05. Juli 2018 - 3 B 329/17 (https://dejure.org/2018,44270)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Widerruf einer Bewachungserlaubnis wegen einer Verurteilung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (4)Zitiert selbst (18)

  • VG Neustadt, 05.07.2007 - 4 L 704/07

    Wegen Körperverletzung verurteilt: Erlaubnis für Bewachungsgewerbe darf …

    Auszug aus VG Magdeburg, 05.07.2018 - 3 B 329/17
    Und diese Tatsache allein genügt - wie ausgeführt - für die getroffenen Prognose (a. A. VG Neustadt, Beschluss vom 05.07.2007 - 4 L 704/07.NW -, juris).

    Jedoch ist bei dem hier einschlägigen § 49 Abs. 2 Nr. 3 VwVfG grundsätzlich von einem in Richtung auf einen Widerruf intendierten Ermessen auszugehen (VG Neustadt, Beschluss vom 05.07.2007, a. a. O;… Ziekow, VwVfG, § 49 Rn. 9).

  • VGH Bayern, 20.02.2014 - 22 BV 13.1909

    Widerruf einer Bewachungsgewerbeerlaubnis - Hells Angels

    Auszug aus VG Magdeburg, 05.07.2018 - 3 B 329/17
    Die auf dieses spezifische Gewerbe bezogenen Anforderungen an die Zuverlässigkeit sind daher besonders streng (vgl. zum Ganzen: BayVGH, Urteil vom 20.02.2014 - 22 BV 13.1909 -, juris).

    Seine weitere gewerbliche Berufsausübung angesichts dieser von ihm gezeigten außergewerblichen Verhaltensweisen zu unterbinden, liegt daher im wohlverstandenen öffentlichen Interesse, das ohne den Widerruf der Bewachungserlaubnis des Antragstellers sonst ernstlich gefährdet wäre (BayVGH, Urteil vom 20.02.2014 - 22 BV 13.1909 -, juris).

  • BVerwG, 16.02.1998 - 1 B 26.98

    Begriff der grundsätzlichen Bedeutung im Zusammenhang mit einer …

    Auszug aus VG Magdeburg, 05.07.2018 - 3 B 329/17
    Rn. 18 Nach dem allgemeinen gewerberechtlichen Begriff der Unzuverlässigkeit ist nach ständiger Rechtsprechung gewerberechtlich unzuverlässig, wer nach dem Gesamtbild seines Verhaltens nicht die Gewähr dafür bietet, sein Gewerbe in Zukunft ordnungsgemäß zu betreiben (vgl. zuletzt BVerwG, Beschluss vom 16.02.1998 - 1 B 26/98 -, juris).

    Auf ein Verschulden des Gewerbetreibenden oder seine innere Einstellung kommt es nicht an (BVerwG, Beschluss vom 16.02.1998, a. a. O.).

  • VGH Bayern, 21.08.2012 - 22 C 12.1256

    Erweiterte Gewerbeuntersagung; wirtschaftliche Leistungsunfähigkeit

    Auszug aus VG Magdeburg, 05.07.2018 - 3 B 329/17
    Rn. 19 Grundsätzlich ist für die Beurteilung der Zuverlässigkeit eines Gewerbetreibenden zwar auf sein Verhalten bei der Ausübung seines Gewerbes abzustellen, sodass vornehmlich Pflichtverletzungen gegenüber Beschäftigten, Gläubigern und Kunden die Annahme der Unzuverlässigkeit tragen können (zu Straftaten vgl. BayVGH, Beschluss vom 15.02.2012 - 22 C 11.2563 - Beschluss vom 21.08.2012 - 22 C 12.1256 -, beide: juris).

    So können z. B. Eigentums- oder Vermögensdelikte eines Gewerbetreibenden darauf schließen lassen, dass er dazu neigt, sich fremdes Eigentum oder Vermögen in strafbarer Weise zu verschaffen und die betroffenen Rechtsgüter nicht zu respektieren (vgl. BayVGH, Beschluss vom 21.08.2012, a. a. O.).

  • BVerwG, 16.06.1997 - 3 C 22.96

    Recht der Subventionen - Widerruf von Ermessensentscheidungen wegen …

    Auszug aus VG Magdeburg, 05.07.2018 - 3 B 329/17
    Versteht sich das Ergebnis von selbst, so bedarf es insoweit nach § 39 Abs. 1 Satz 3 VwVfG auch keiner das Selbstverständliche darstellenden Begründung (vgl. BVerwG, Urteil vom 16. Juni 1997 - 3 C 22/96 -, NJW 1998, 2233).
  • BVerwG, 24.01.1992 - 7 C 38.90

    Verwaltungsakt - Bekanntgabe gegenüber Ehegatten - Anschluß- und Benutzungszwang …

    Auszug aus VG Magdeburg, 05.07.2018 - 3 B 329/17
    Es ist vielmehr erforderlich, dass der Widerruf zur Abwehr einer Gefährdung des öffentlichen Interesses, also zur Beseitigung oder Verhinderung eines sonst drohenden Schadens für wichtige Gemeinschaftsgüter geboten ist (vgl. BVerwG, Urteil vom 24. Januar 1992 - 7 C 38/90 -, juris).
  • BVerwG, 23.11.1990 - 1 B 155.90

    Gewerberecht: Beurteilungszeitpunkt bei Gewerbeuntersagung wegen …

    Auszug aus VG Magdeburg, 05.07.2018 - 3 B 329/17
    Denn in der Hauptsache wäre die Sach- und Rechtslage im Zeitpunkt der letzten behördlichen Entscheidung, hier zum Zeitpunkt des Erlasses des Widerspruchsbescheids, maßgeblich (BVerwG, Beschluss vom 23.11.1990 - 1 B 155.90 -, GewArch 1991, 110).
  • VG Schleswig, 27.03.2017 - 12 B 9/17

    Einstweiliger Rechtsschutz gegen Untersagung einer Beschäftigung

    Auszug aus VG Magdeburg, 05.07.2018 - 3 B 329/17
    Dies allein ist - anders als in der vom Antragsteller zitierten Entscheidung des Schleswig-Holsteinischen VG (Beschluss vom 27.03.2017 - 12 B 9/17-, juris), in welchem es schon nicht um strafrechtliche Verurteilungen, sondern um Einstellungen von strafrechtlichen Ermittlungsverfahren ging - nach den oben aufgezeigten Maßstäben ausreichend, um dem Antragsteller die auf Tatsachen beruhende vertretbare Prognose zu stellen, dass er sich künftig im Rahmen der Ausübung seines Gewerbes nicht rechtstreu verhalten wird.
  • BVerfG, 07.12.1983 - 2 BvR 282/80

    Strafbefehl

    Auszug aus VG Magdeburg, 05.07.2018 - 3 B 329/17
    Überdies steht der Strafbefehl nach § 410 Abs. 3 StPO einem Urteil gleich und entfaltet dieselbe formelle wie materielle Rechtskraft (so schon BVerfG, Beschluss vom 07.12.1983 - 2 BvR 282/80 -, NStZ 1984, 325).
  • BVerwG, 17.08.1993 - 1 B 112.93

    Widerruf - Maklererlaubnis - Verwaltungsakt - Unzuverläßigkeit

    Auszug aus VG Magdeburg, 05.07.2018 - 3 B 329/17
    Vorliegend kann bereits aus dem Fehlen erforderlicher Eignungsvoraussetzungen die Gefährdung des öffentlichen Interesses gefolgert werden (vgl. dazu BVerwG, Beschluss vom 17.08.1993 - 1 B 112/93 -, BeckRS 1993, 31238283; BayVGH, Beschluss vom 25.9.2012 - 22 ZB 12.731 -, juris).
  • BVerwG, 27.06.1961 - I C 34.60

    Untersagung einer Gewerbeausübung (Reisevermittlung) wegen Überschuldung - …

  • BVerwG, 16.10.1979 - 1 C 20.75

    Voraussetzungen zur Ausweisung eines Ausländers - Anforderungen an die Ausübung …

  • BVerwG, 06.09.1991 - 1 B 97.91

    Gewerberecht: Widerruf der Erlaubnis zum Betrieb einer Spielhalle

  • OVG Berlin-Brandenburg, 22.04.2010 - 11 B 9.09

    Verwaltungsgebühren; Stilllegungs- und Beseitigungsanordnung; nicht sofort …

  • OVG Niedersachsen, 09.01.2003 - 8 LA 149/02

    Aus Liebhaberei betriebenes Damwildgehege; Darstellung im Flächennutzungsplan als …

  • OVG Sachsen-Anhalt, 15.05.2017 - 1 L 45/17

    Gewerbeuntersagung gemäß § 35 GewO

  • VGH Bayern, 25.09.2012 - 22 ZB 12.731

    Rechtskräftige Verurteilung wegen Untreue in 61 sachlich zusammenhängenden Fällen …

  • VGH Bayern, 15.02.2012 - 22 C 11.2563

    Verwertbarkeit früherer und noch nicht getilgter Eintragungen im …

  • VG Magdeburg, 22.01.2019 - 3 B 426/17

    Widerruf einer gewerberechtlichen Erlaubnis für Makler und …

    Jedoch ist bei der hier einschlägigen Tatbestandsalternative des § 49 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 VwVfG grundsätzlich von einem in Richtung auf einen Widerruf intendierten Ermessen auszugehen (st. Rspr. der Kammer, vgl. VG Magdeburg, Beschluss vom 5. Juli 2018 - 3 B 329/17 -, juris;… Ziekow, VwVfG, § 49 Rn. 9).

    Andernfalls wäre die sich aus den beiden Sätzen des Absatzes 2 ergebende Differenzierung nicht nachvollziehbar und § 59 Abs. 2 Satz 1 SOG LSA bliebe anwendungslos (st. Rechtsprechung der Kammer, vgl. Beschluss vom 5. Juli 2018 - 3 B 329/17 -, juris; so auch zu dem gleichlautenden § 23 Abs. 2 VwVG Brandenburg: OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 22. April 2010 - 11 B 9/09 -, NVwZ-RR 2010, 748;… Hornmann, Hessisches SOG, § 53 Rn. 3).

  • VG Magdeburg, 16.04.2021 - 3 A 224/19

    Widerruf von gewerberechtlichen Erlaubnissen und Untersagung der Ausübung von …

    Jedoch ist bei der hier einschlägigen Tatbestandsalternative des § 49 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 VwVfG grundsätzlich von einem in Richtung auf einen Widerruf intendierten Ermessen auszugehen (st. Rspr. der Kammer, vgl. VG Magdeburg, Beschluss vom 5. Juli 2018 - 3 B 329/17 -, juris).
  • VG Gelsenkirchen, 22.04.2020 - 19 K 4937/18

    Widerruf; Aufstellerlaubnis, Aufstellen; Spielgeräte; Gewinnmöglichkeit; …

    Rn. 41 Vgl. VG Magdeburg, Beschluss vom 5. Juli 2018 - 3 B 329/17 -, juris.
  • VG Gelsenkirchen, 26.07.2021 - 19 L 464/21

    Widerruf; Aufsteller; Erlaubnis; Spielgeräte; Unzuverlässigkeit; Steuern; …

    Rn. 14 Vgl. VG Magdeburg, Beschluss vom 5. Juli 2018 - 3 B 329/17 -, juris.
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