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Rechtsprechung
   BVerwG, 09.12.2016 - 3 B 34.16   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2016,48508
BVerwG, 09.12.2016 - 3 B 34.16 (https://dejure.org/2016,48508)
BVerwG, Entscheidung vom 09.12.2016 - 3 B 34.16 (https://dejure.org/2016,48508)
BVerwG, Entscheidung vom 09. Dezember 2016 - 3 B 34.16 (https://dejure.org/2016,48508)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
    Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen

  • lexetius.com

    TierSchG §§ 2, 16a Abs. 1 Satz 2 Nr. 3
    Tierschutzrecht; Haltungsverbot; Betreuungsverbot; wiederholter Verstoß; wiederholte Zuwiderhandlung; Zeitraum; zeitlicher Zusammenhang; Prognose; Ermessensentscheidung; Verhältnismäßigkeit; Verjährung; Verwertungsverbot; Halter; Betreuer; Obhut; Obhutspflicht; Obsorge; ...

  • openjur.de
  • Bundesverwaltungsgericht

    TierSchG §§ 2, 16a Abs. 1 Satz 2 Nr. 3
    Bestimmungsmacht; Betreuer; Betreuungsverbot; Ermessensentscheidung; Garantenstellung; Halter; Haltungsverbot; Obhut; Obhutspflicht; Obsorge; Prognose; Tierschutzrecht; Verantwortung; Verhältnismäßigkeit; Verjährung; Verwertungsverbot; Zeitraum; Zuverlässigkeit; ...

  • rechtsinformationen.bund.de

    Zuwiderhandlung gegen Tierschutzgrundsätze

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 2 TierSchG, § 16a Abs 1 S 2 Nr 3 TierSchG
    Zuwiderhandlung gegen Tierschutzgrundsätze

  • Wolters Kluwer

    Vorliegen einer wiederholten Zuwiederhandlung durch mehrere Verstöße gegen die Tierschutzgrundsätze des § 2 TierSchG

  • doev.de PDF

    Verbot des Haltens und Betreuens von Tieren

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    TierSchG § 2 ; TierSchG § 16a Abs. 1 S. 2 Nr. 1
    Vorliegen einer wiederholten Zuwiederhandlung durch mehrere Verstöße gegen die Tierschutzgrundsätze des § 2 TierSchG

  • datenbank.nwb.de

    Zuwiderhandlung gegen Tierschutzgrundsätze

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Landwirt darf keine Kühe mehr halten - Ein Verbot setzt "wiederholte Verstöße" gegen das Tierschutzgesetz voraus

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Vorliegen "wiederholter" Zuwiderhandlungen gegen Tierschutzbestimmungen nicht an zeitliche Grenzen gebunden

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2017, 289
  • DÖV 2017, 352
 
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Wird zitiert von ... (48)Zitiert selbst (9)

  • BVerwG, 09.06.2005 - 3 C 25.04

    Entziehung der Fahrerlaubnis; Drogenkonsum; Einnahme von Kokain; Fahreignung; …

    Auszug aus BVerwG, 09.12.2016 - 3 B 34.16
    Die in diesem Zusammenhang nach den Umständen des Einzelfalls gebotene Bewertung findet jedoch systematisch ihren Platz im Rahmen der Prognose; sie kann auch für die Ermessensentscheidung und deren Verhältnismäßigkeit von Bedeutung sein (vgl. zum Fahrerlaubnisrecht BVerwG, Urteil vom 9. Juni 2005 - 3 C 25.04 - Buchholz 442.10 § 2 StVG Nr. 12 S. 15).
  • BGH, 19.01.1988 - VI ZR 188/87

    Voraussetzungen der Haftung eines Pferdehalters

    Auszug aus BVerwG, 09.12.2016 - 3 B 34.16
    Zur Abgrenzung im Einzelfall ist eine Gesamtbetrachtung der konkreten Verhältnisse erforderlich, bei der die Reichweite, Dauerhaftigkeit und gegebenenfalls Aufteilung der Bestimmungsmacht und Verantwortung zu beurteilen ist (vgl. OVG Münster…, Urteil vom 8. November 2007 - 20 A 3885/06 - juris Rn. 22, 24;… Hirt/Maisack/Moritz, TierSchG, 3. Aufl. 2016, § 2 Rn. 4), wobei insbesondere auch die Nutzung des Tieres sowie die Kosten- und Risikotragung bedeutsam sein können (vgl. BGH, Urteil vom 19. Januar 1988 - VI ZR 188/87 - NJW-RR 1988, 655 ; OLG Schleswig, Urteil vom 8. Juli 2004 - 7 U 146/03 - MDR 2005, 148 m.w.N.).
  • BVerwG, 19.08.1997 - 7 B 261.97

    Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde - Darlegung der Grundsatzbedeutung - …

    Auszug aus BVerwG, 09.12.2016 - 3 B 34.16
    Sie ist gemäß § 133 Abs. 3 Satz 3 VwGO darzulegen und setzt die Formulierung einer bestimmten, jedoch fallübergreifenden Rechtsfrage des revisiblen Rechts voraus, deren noch ausstehende höchstrichterliche Klärung im Revisionsverfahren zu erwarten ist und zur Erhaltung der Einheitlichkeit der Rechtsprechung oder zu einer Weiterentwicklung des Rechts geboten erscheint (stRspr, vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 2. Oktober 1961 - 8 B 78.61 - BVerwGE 13, 90, vom 7. Juni 1996 - 1 B 127.95 - Buchholz 430.4 Versorgungsrecht Nr. 32 und vom 19. August 1997 - 7 B 261.97 - Buchholz 310 § 133 VwGO Nr. 26).
  • BVerwG, 02.10.1961 - VIII B 78.61

    Umfang der Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache - …

    Auszug aus BVerwG, 09.12.2016 - 3 B 34.16
    Sie ist gemäß § 133 Abs. 3 Satz 3 VwGO darzulegen und setzt die Formulierung einer bestimmten, jedoch fallübergreifenden Rechtsfrage des revisiblen Rechts voraus, deren noch ausstehende höchstrichterliche Klärung im Revisionsverfahren zu erwarten ist und zur Erhaltung der Einheitlichkeit der Rechtsprechung oder zu einer Weiterentwicklung des Rechts geboten erscheint (stRspr, vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 2. Oktober 1961 - 8 B 78.61 - BVerwGE 13, 90, vom 7. Juni 1996 - 1 B 127.95 - Buchholz 430.4 Versorgungsrecht Nr. 32 und vom 19. August 1997 - 7 B 261.97 - Buchholz 310 § 133 VwGO Nr. 26).
  • OLG Schleswig, 27.05.2004 - 7 U 146/03

    Begriff des Tierhalters

    Auszug aus BVerwG, 09.12.2016 - 3 B 34.16
    Zur Abgrenzung im Einzelfall ist eine Gesamtbetrachtung der konkreten Verhältnisse erforderlich, bei der die Reichweite, Dauerhaftigkeit und gegebenenfalls Aufteilung der Bestimmungsmacht und Verantwortung zu beurteilen ist (vgl. OVG Münster…, Urteil vom 8. November 2007 - 20 A 3885/06 - juris Rn. 22, 24;… Hirt/Maisack/Moritz, TierSchG, 3. Aufl. 2016, § 2 Rn. 4), wobei insbesondere auch die Nutzung des Tieres sowie die Kosten- und Risikotragung bedeutsam sein können (vgl. BGH, Urteil vom 19. Januar 1988 - VI ZR 188/87 - NJW-RR 1988, 655 ; OLG Schleswig, Urteil vom 8. Juli 2004 - 7 U 146/03 - MDR 2005, 148 m.w.N.).
  • BVerwG, 24.08.1999 - 4 B 72.99

    Prozeßvergleich; Widerrufsvorbehalt; Wiedereinsetzung in den vorigen Stand; …

    Auszug aus BVerwG, 09.12.2016 - 3 B 34.16
    Keiner Klärung in einem Revisionsverfahren bedarf eine Frage, die sich ohne Weiteres mit Hilfe der üblichen Regeln der Gesetzesauslegung zweifelsfrei beantworten lässt (stRspr, vgl. BVerwG, Beschluss vom 24. August 1999 - 4 B 72.99 - BVerwGE 109, 268 ).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 08.11.2007 - 20 A 3885/06

    Bewertung eines eingetragenen gemeinnützigen Tierschutzvereins als …

    Auszug aus BVerwG, 09.12.2016 - 3 B 34.16
    Zur Abgrenzung im Einzelfall ist eine Gesamtbetrachtung der konkreten Verhältnisse erforderlich, bei der die Reichweite, Dauerhaftigkeit und gegebenenfalls Aufteilung der Bestimmungsmacht und Verantwortung zu beurteilen ist (vgl. OVG Münster, Urteil vom 8. November 2007 - 20 A 3885/06 - juris Rn. 22, 24;… Hirt/Maisack/Moritz, TierSchG, 3. Aufl. 2016, § 2 Rn. 4), wobei insbesondere auch die Nutzung des Tieres sowie die Kosten- und Risikotragung bedeutsam sein können (vgl. BGH, Urteil vom 19. Januar 1988 - VI ZR 188/87 - NJW-RR 1988, 655 ; OLG Schleswig, Urteil vom 8. Juli 2004 - 7 U 146/03 - MDR 2005, 148 m.w.N.).
  • BVerwG, 20.08.2014 - 3 B 72.13

    Verfahrensmangel; anderweitige Rechtshängigkeit; Begründungspflicht

    Auszug aus BVerwG, 09.12.2016 - 3 B 34.16
    Die Begründungspflicht ist überdies immer dann verletzt, wenn die Entscheidungsgründe rational nicht nachvollziehbar, sachlich inhaltslos oder sonst unbrauchbar sind (stRspr; vgl. BVerwG, Beschluss vom 20. August 2014 - 3 B 72.13 - Buchholz 300 § 17 GVG Nr. 6 Rn. 6 m.w.N.).
  • BVerwG, 07.06.1996 - 1 B 127.95

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - Zulassungsgrund der …

    Auszug aus BVerwG, 09.12.2016 - 3 B 34.16
    Sie ist gemäß § 133 Abs. 3 Satz 3 VwGO darzulegen und setzt die Formulierung einer bestimmten, jedoch fallübergreifenden Rechtsfrage des revisiblen Rechts voraus, deren noch ausstehende höchstrichterliche Klärung im Revisionsverfahren zu erwarten ist und zur Erhaltung der Einheitlichkeit der Rechtsprechung oder zu einer Weiterentwicklung des Rechts geboten erscheint (stRspr, vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 2. Oktober 1961 - 8 B 78.61 - BVerwGE 13, 90, vom 7. Juni 1996 - 1 B 127.95 - Buchholz 430.4 Versorgungsrecht Nr. 32 und vom 19. August 1997 - 7 B 261.97 - Buchholz 310 § 133 VwGO Nr. 26).
  • VGH Baden-Württemberg, 16.12.2021 - 6 S 1557/19

    Aufrechterhaltung eines Tierhaltungs- und -betreuungsverbots gegenüber einem …

    Diese Eigenverantwortung des Betreuers sei auch nicht teilbar, vielmehr habe der Betreuer nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Beschluss vom 09.12.2016 - 3 B 34.16 -, RdL 2017, 81) auch im Rahmen beschränkter Teilaufgaben gegenüber den Tieren eine umfassende Obhutspflicht.

    Zur Abgrenzung im Einzelfall ist eine Gesamtbetrachtung der konkreten Verhältnisse erforderlich, bei der die Reichweite, Dauerhaftigkeit und gegebenenfalls Aufteilung der Bestimmungsmacht und Verantwortung zu beurteilen ist, wobei insbesondere auch die Nutzung des Tieres sowie die Kosten- und Risikotragung bedeutsam sein können (vgl. BVerwG, Beschluss vom 09.12.2016 - 3 B 34.16 -, RdL 2017, 81 m.w.N.;… Hirt/Maisack/Moritz, Tierschutzgesetz, 3. Aufl. 2016, § 2 Rn. 4).

    Er darf die Augen vor Missständen - etwa Erkrankungen, Verletzungen oder Gefahren in den Ställen - nicht verschließen und ist verpflichtet, in gebotener Weise Abhilfe zu veranlassen (vgl. BVerwG, Beschluss vom 09.12.2016 - 3 B 34.16 -, RdL 2017, 81 m.w.N.;… von Loeper, in: Kluge, TierSchG, § 2 Rn. 12).

    Liegen Zuwiderhandlungen gegen Bestimmungen des Tierschutzrechts vor, die es rechtfertigen, einem Tierhalter wegen seiner persönlichen Unzuverlässigkeit und der damit begründeten Gefahr weiterer erheblicher Zuwiderhandlungen das Halten von Tieren zu verbieten, so rechtfertigt sich hieraus in der Regel zugleich die Untersagung, jene Tiere künftig zu betreuen (vgl. BVerwG, Beschluss vom 09.12.2016 - 3 B 34.16 -, RdL 2017, 81 ).

  • VGH Bayern, 06.07.2020 - 23 CS 20.383

    Tierhaltungs- und Betreuungsverbot wegen tierschutzwidriger Unterbringung

    Zur Abgrenzung im Einzelfall ist eine Gesamtbetrachtung der konkreten Verhältnisse erforderlich, bei der die Reichweite, Dauerhaftigkeit und ggf. Aufteilung der Bestimmungsmacht und Verantwortung zu beurteilen ist (…vgl. OVG Münster, U.v. 8.11.2007 - 20 A 3885/06 - juris Rn. 22ff.;… Hirt/Maisack/Moritz, TierSchG, 3. Aufl. 2016, § 2 Rn. 4), wobei insbesondere auch die Nutzung des Tieres sowie die Kosten- und Risikotragung bedeutsam sein können (vgl. BVerwG, B.v. 9.12.2016 - 3 B 34.16 - juris Rn. 14 m.w.N.).

    Für das Tatbestandsmerkmal einer wiederholten Zuwiderhandlung reichen bereits zwei Verstöße aus (vgl. BVerwG, B.v. 9.12.2016 - 3 B 34.16 - juris Rn. 8;… BayVGH, B.v. 14.9.2017 - 9 CS 17.456 - juris Rn. 15).

  • OVG Niedersachsen, 28.11.2025 - 11 ME 340/25

    Antiparasitika; Sachkundenachweis; Pflege; Betreuer; Nutztiere; Schafe; Wildtier; …

    Das Verwaltungsgericht ist zunächst zutreffend im Rahmen des hier einschlägigen § 16 a Abs. 1 Satz 1, Satz 2 Nr. 1 und Nr. 3 TierSchG vom sog. "weiten Halterbegriff" ausgegangen (vgl. BVerwG, Beschl. v. 9.12.2016 - 3 B 34/16 - juris Rn. 7, 12, 14 f.;… BayVGH, Beschl. v. 9.7.2019 - 23 CS 19.1194 - juris Rn. 10;… Hirt, in: Hirt/Maisack/Moritz/Felde, TierSchG, 4. Aufl. 2023, § 16 a Rn. 3, 15a, m.w.N. und § 2 Rn. 4 ff.;… Metzger, in: Lorz/Metzger, TierSchG, 7. Aufl. 2019, § 2 Rn. 6 ff.).

    Eine entsprechende tierschutzrechtliche Anordnung kann folglich nicht nur gegenüber dem Halter des Tieres im engeren Sinn, sondern auch gegenüber dem Halter im weiteren Sinn und somit auch gegenüber dem Betreuer und/oder dem Betreuungspflichtigen ergehen (BVerwG, Beschl. v. 9.12.2016 - 3 B 34/16 - juris Rn. 11 ff., 14 f.;… BayVGH, Beschl. v. 9.7.2019 - 23 CS 19.1194 - juris Rn. 10;… Hirt, in: Hirt/Maisack/Moritz/Felde, TierSchG, 4. Aufl. 2023, § 16 a Rn. 3, 15a, m.w.N.).

    Abzustellen ist darauf, in wessen Haushalt oder Betrieb das Tier gehalten wird, wem die Bestimmungsmacht über das Tier zusteht und wer aus eigenem Interesse für die Kosten des Tieres aufkommt (…Senatsbeschl. v. 29.11.2019 - 11 LB 642/18 - juris Rn. 31; vgl. auch BVerwG, Beschl. v. 9.12.2016 - 3 B 34/16 - juris Rn. 14 f.).

    Ihn trifft im Rahmen seiner Tätigkeit vielmehr eine umfassende Obhutspflicht (BVerwG, Beschl. v. 9.12.2016 - 3 B 34/16 - juris Rn. 15; Senatsbeschl. v. 29.7.2024 - 11 ME 161/24 - V.n.b.).

    Der Begriff des Betreuers bildet zugleich einen Auffangtatbestand für alle diejenigen Fälle, in denen eine Person zwar nicht Halter ist (z.B. wegen der nur vorübergehenden Natur ihrer Herrschaftsbeziehung oder wegen Fremdnützigkeit und/oder Weisungsgebundenheit), in denen auch keine wirksame Betreuungspflicht vorliegt (z.B. wegen Nichtigkeit des zugrundeliegenden Vertrags), die Person aber dennoch eine solche tatsächliche Einwirkungsmöglichkeit auf das Tier bzw. die Tiere hat, dass sie zumindest einzelne Pflichten aus § 2 TierSchG treffen und sie durch ihr Verhalten gegen Tierschutzvorschriften verstoßen kann (vgl. BVerwG, Beschl. v. 9.12.2016 - 3 B 34/16 - juris Rn. 15;… OVG NW, Beschl. v. 14.3.2025 - 20 A 55/21 - juris Rn. 21, m.w.N.;… Hirt, in: Hirt/Maisack/Moritz/Felde, TierSchG, 4. Aufl. 2023, § 2 Rn. 7, m.w.N.).

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