Rechtsprechung
| BVerwG, 07.09.2004 - 3 B 35.04 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
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- Bundesverwaltungsgericht
- Wolters Kluwer
Bestehen eines öffentlich-rechtlichen Erstattungsanspruch gegen eine Behörde hinsichtlich einer "Verzinsung" wegen tatsächlich gezogener Nutzungen ; Verpflichtung zur Zahlung von Prozesszinsen bei öffentlich-rechtlichen Leistungsklagen
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Osnabrück, 15.01.2003 - 3 A 90/02
- OVG Niedersachsen, 23.01.2004 - 11 LB 257/03
- BVerwG, 07.09.2004 - 3 B 35.04
Wird zitiert von ... (15) Zitiert selbst (15)
- BVerwG, 18.05.1973 - VII C 21.72
Voraussetzungen für die Zulassung einer Revision - Anforderungen an die Darlegung …
Auszug aus BVerwG, 07.09.2004 - 3 B 35.04
Zwar habe das Bundesverwaltungsgericht entschieden, dass bei einem öffentlich-rechtlichen Erstattungsanspruch gegen eine Behörde eine "Verzinsung" wegen tatsächlich gezogener Nutzungen grundsätzlich nicht in Betracht komme, weil der Staat öffentlich-rechtlich erlangte Einnahmen in der Regel nicht gewinnbringend anlege, sondern über die ihm zur Verfügung stehenden Mittel im Interesse der Allgemeinheit verfüge (Urteil vom 18. Mai 1973 - BVerwG 7 C 21.72 - Buchholz 451.80 Außenhandelsrecht - Allgemeines Nr. 19 = NJW 1973, 1854).Zum anderen ist in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts geklärt, dass bei einem öffentlich-rechtlichen Erstattungsanspruch gegen eine Behörde eine "Verzinsung" wegen tatsächlich gezogener Nutzungen grundsätzlich nicht in Betracht kommt, weil zwar § 818 Abs. 1 BGB auch in dieser Konstellation entsprechend anzuwenden ist, der Staat aber öffentlich-rechtlich erlangte Einnahmen in der Regel nicht gewinnbringend anlegt, sondern über die ihm zur Verfügung stehenden Mittel im Interesse der Allgemeinheit verfügt (Urteil vom 30. April 2003 - BVerwG 6 C 5.02 - Urteil vom 18. Mai 1973 - BVerwG 7 C 21.72 - Buchholz 451.80 Außenhandelsrecht - Allgemeines Nr. 19 = NJW 1973, 1854).
Indessen ist eine Überprüfung des, wie die Klägerin meint, "alten" Urteils vom 18. Mai 1973 (- BVerwG 7 C 21.72 - Buchholz 451.80 Außenhandelsrecht - Allgemeines Nr. 19 = NJW 1973, 1854) jedenfalls deswegen nicht mehr geboten, weil sich das Bundesverwaltungsgericht in einer "jüngeren" Entscheidung (Urteil vom 30. April 2003 - BVerwG 6 C 5.02 -) der bisherigen Rechtsprechung ausdrücklich angeschlossen hat.
- BVerwG, 27.10.1998 - 1 C 38.97
Anfechtungsklage; Prozeßzinsen; öffentlich-rechtlicher Erstattungsanspruch; …
Auszug aus BVerwG, 07.09.2004 - 3 B 35.04
Es besteht kein Anlass, von dieser Voraussetzung im Verwaltungsprozess abzusehen, denn § 113 Abs. 1 Satz 2 und Abs. 4 VwGO bieten ein geeignetes Instrument, die Anfechtungsklage mit einer Klage auf Leistung des Erstattungsbetrages zu verbinden (vgl. Urteil vom 27. Oktober 1998 - BVerwG 1 C 38.97 - BVerwGE 107, 304 ; Beschluss vom 4. Mai 1994 - BVerwG 1 B 26.94 - Buchholz 437.1 BetrAVG Nr. 9).Zwar trifft es zu, dass das Bundesverwaltungsgericht die Frage einer Überprüfung dieser Rechtsprechung in seinem Urteil vom 27. Oktober 1998 (- BVerwG 1 C 38.97 - BVerwGE 107, 304 ) offen gelassen hat, weil es darauf in dieser Entscheidung nicht ankam.
- BVerwG, 30.04.2003 - 6 C 5.02
Gebühren für Rufnummernzuteilung; Äquivalenzprinzip; Kostendeckungsprinzip; …
Auszug aus BVerwG, 07.09.2004 - 3 B 35.04
Zum anderen ist in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts geklärt, dass bei einem öffentlich-rechtlichen Erstattungsanspruch gegen eine Behörde eine "Verzinsung" wegen tatsächlich gezogener Nutzungen grundsätzlich nicht in Betracht kommt, weil zwar § 818 Abs. 1 BGB auch in dieser Konstellation entsprechend anzuwenden ist, der Staat aber öffentlich-rechtlich erlangte Einnahmen in der Regel nicht gewinnbringend anlegt, sondern über die ihm zur Verfügung stehenden Mittel im Interesse der Allgemeinheit verfügt (Urteil vom 30. April 2003 - BVerwG 6 C 5.02 - Urteil vom 18. Mai 1973 - BVerwG 7 C 21.72 - Buchholz 451.80 Außenhandelsrecht - Allgemeines Nr. 19 = NJW 1973, 1854).Indessen ist eine Überprüfung des, wie die Klägerin meint, "alten" Urteils vom 18. Mai 1973 (- BVerwG 7 C 21.72 - Buchholz 451.80 Außenhandelsrecht - Allgemeines Nr. 19 = NJW 1973, 1854) jedenfalls deswegen nicht mehr geboten, weil sich das Bundesverwaltungsgericht in einer "jüngeren" Entscheidung (Urteil vom 30. April 2003 - BVerwG 6 C 5.02 -) der bisherigen Rechtsprechung ausdrücklich angeschlossen hat.
- BVerwG, 24.09.1987 - 2 C 27.84
Beamtenrecht - Ruhestand - Anfechtung - Prozesszinsen
Auszug aus BVerwG, 07.09.2004 - 3 B 35.04
Ebenfalls ist geklärt, dass ein solcher Anspruch auch selbständig geltend gemacht werden kann (Urteil vom 24. September 1987 - BVerwG 2 C 27.84 - Buchholz 240 § 3 BBesG Nr. 5 = NVwZ 1988, 441).Denn die Verpflichtungsklage ist ein Unterfall der Leistungsklage (vgl. z.B. Urteil vom 24. September 1987, a.a.O.).
- BVerwG, 04.05.1994 - 1 B 26.94
Auszug aus BVerwG, 07.09.2004 - 3 B 35.04
Es besteht kein Anlass, von dieser Voraussetzung im Verwaltungsprozess abzusehen, denn § 113 Abs. 1 Satz 2 und Abs. 4 VwGO bieten ein geeignetes Instrument, die Anfechtungsklage mit einer Klage auf Leistung des Erstattungsbetrages zu verbinden (vgl. Urteil vom 27. Oktober 1998 - BVerwG 1 C 38.97 - BVerwGE 107, 304 ; Beschluss vom 4. Mai 1994 - BVerwG 1 B 26.94 - Buchholz 437.1 BetrAVG Nr. 9). - BVerwG, 28.06.1995 - 11 C 22.94
Anspruch auf Zahlung von Prozesszinsen - Anwendbarkeit des Gesetzes über die …
Auszug aus BVerwG, 07.09.2004 - 3 B 35.04
In der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist zum einen geklärt, dass eine Verpflichtung zur Zahlung von Prozesszinsen entsprechend § 291 BGB auch bei öffentlich-rechtlichen Leistungsklagen bestehen kann, wenn das einschlägige Fachrecht, wie hier, keine gegenteilige Regelung enthält (Urteil vom 28. Juni 1995 - BVerwG 11 C 22.94 - BVerwGE 99, 53 ) und dass dies auch dann gilt, wenn eine Behörde erfolgreich auf Erlass eines die Leistungspflicht unmittelbar auslösenden Verwaltungsaktes verklagt worden ist (BVerwGE 11, 314 ; 14, 1 ; 38, 49 ; 51, 287 ). - BVerwG, 28.05.1998 - 2 C 28.97
Prozeßzinsen für rückständige Versorgungsbezüge;; - , bei eindeutig bestimmter …
Auszug aus BVerwG, 07.09.2004 - 3 B 35.04
Die Verpflichtung muss in der Weise konkretisiert sein, dass der Umfang der zu erbringenden Geldleistung eindeutig bestimmt ist oder rechnerisch unzweifelhaft ermittelt werden kann (vgl. zuletzt Urteil vom 28. Mai 1998 - BVerwG 2 C 28.97 - DVBl 1998, 1082 = NJW 1998, 3368 ). - BVerwG, 21.04.1971 - V C 45.69
Kriegsschadenrente wegen Erwerbsunfähigkeit
Auszug aus BVerwG, 07.09.2004 - 3 B 35.04
In der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist zum einen geklärt, dass eine Verpflichtung zur Zahlung von Prozesszinsen entsprechend § 291 BGB auch bei öffentlich-rechtlichen Leistungsklagen bestehen kann, wenn das einschlägige Fachrecht, wie hier, keine gegenteilige Regelung enthält (Urteil vom 28. Juni 1995 - BVerwG 11 C 22.94 - BVerwGE 99, 53 ) und dass dies auch dann gilt, wenn eine Behörde erfolgreich auf Erlass eines die Leistungspflicht unmittelbar auslösenden Verwaltungsaktes verklagt worden ist (BVerwGE 11, 314 ; 14, 1 ; 38, 49 ; 51, 287 ). - BVerwG, 09.11.1976 - 3 C 56.75
Prozeßzinsen - Öffentlich-rechtliche Geldforderungen - Klageverfahren - …
Auszug aus BVerwG, 07.09.2004 - 3 B 35.04
In der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist zum einen geklärt, dass eine Verpflichtung zur Zahlung von Prozesszinsen entsprechend § 291 BGB auch bei öffentlich-rechtlichen Leistungsklagen bestehen kann, wenn das einschlägige Fachrecht, wie hier, keine gegenteilige Regelung enthält (Urteil vom 28. Juni 1995 - BVerwG 11 C 22.94 - BVerwGE 99, 53 ) und dass dies auch dann gilt, wenn eine Behörde erfolgreich auf Erlass eines die Leistungspflicht unmittelbar auslösenden Verwaltungsaktes verklagt worden ist (BVerwGE 11, 314 ; 14, 1 ; 38, 49 ; 51, 287 ). - BVerwG, 31.07.1987 - 5 B 49.87
Auszug aus BVerwG, 07.09.2004 - 3 B 35.04
Einer Rechtsfrage kommt nicht schon deshalb grundsätzliche Bedeutung zu, weil zu ihr noch keine ausdrückliche Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vorliegt; auch in einem solchen Fall fehlt es an der Klärungsbedürftigkeit, wenn sich die Rechtsfrage durch Auslegung der maßgeblichen Rechtsvorschriften anhand der anerkannten Auslegungskriterien ohne weiteres beantworten lässt oder durch die bisherige Rechtsprechung als geklärt angesehen werden kann (Beschluss vom 31. Juli 1987 - BVerwG 5 B 49.87 - Buchholz 436.0 § 69 BSHG Nr. 14). - BVerwG, 14.02.1962 - V C 11.61
- OLG Hamm, 19.10.2000 - 15 W 250/00
Erinnerungen gegen Kostenansatz für Kapitalerhöhung und Satzungsänderung - …
- BayObLG, 09.12.1998 - 3Z BR 273/98
Verzinsung zu erstattender Gebühren
- BVerwG, 28.09.1995 - 10 B 6.94
Rechtsmittel
- BVerwG, 20.12.1960 - II C 120.59
- VG Münster, 05.08.2026 - 5 K 2876/24 Rn. 81 Vgl. zu den Anspruchsvoraussetzungen BVerwG, Beschluss vom 7. September 2004 - 3 B 35.04 -, juris, Rn. 9; OVG NRW, Urteil vom 15. August 2008 - 6 A 4309/05 -, juris, Rn. 79.
- OVG Sachsen, 18.12.2020 - 6 A 1244/18
Subventionsrecht; ESF-Richtlinie Berufliche Bildung/2011; Weiterbildung; …
Da ein Antrag auf Prozesszinsen zwingend die Rechtshängigkeit des Hauptanspruchs in Form einer (auch hilfsweisen) Leistungsklage (…vgl. BVerwG, Urt. v. 4. Dezember 2001 - 4 C 2.00 -, juris Rn. 50 f.;… Beschl. v. 4. Mai 1994 - 1 B 26.94 -, juris Rn. 5), Verpflichtungsklage (…BVerwG, Beschl. v. 9. Februar 2005 - 6 B 80.04 -, juris Rn. 7; v. 7. September 2004 - 3 B 35.04 -, juris Rn. 9) oder Feststellungsklage (…BVerwG, Urt. v. 22. Februar 2001 - 5 C 34.00 - , juris Rn. 8) voraussetzt, würde die Klägerin bei umfassender Rücknahme ihrer Klage hinsichtlich des Rückzahlungsanspruchs ihrem ausdrücklich neben dem Anfechtungsantrag gestellten Zinsantrag die Grundlage entziehen. - OVG Thüringen, 26.02.2009 - 2 KO 253/05
Besoldung und Versorgung; Beamtenrecht: Festsetzung von Entgelt für die …
Dem Kläger steht überdies seit Rechtshängigkeit ein Zinsanspruch in entsprechender Anwendung der §§ 291, 288 Abs. 1 Satz 2 BGB zu (vgl. hierzu: BVerwG, Beschluss vom 7. September 2004 - 3 B 35.04 - Juris und Urteil vom 28. Juni 1995 - 11 C 22.94 - BVerwGE 99, 53).
- OVG Sachsen, 20.09.2011 - 4 A 512/09 Denn der Senat schließt sich der Rechtsprechung des BVerwG an, nach der geklärt ist, dass bei einem öffentlich-rechtlichen Erstattungsanspruch gegen eine Behörde eine ,,Verzinsung" wegen tatsächlich gezogener Nutzungen grundsätzlich nicht in Betracht kommt, weil zwar § 818 Abs. 1 BGB auch in dieser Konstellation entsprechend anzuwenden ist, der Staat aber öffentlich-rechtlich erlangte Einnahmen in der Regel nicht gewinnbringend anlegt, sondern über die ihm zur Verfügung stehenden Mittel im Interesse der Allgemeinheit verfügt (BVerwG, Beschl. v. 7. September 2004 - 3 B 35/04 - Urt. v. 18. Mai 1973, NJW 1973, 1854; st. Rspr.).
- VG Weimar, 09.09.2008 - 3 K 872/06
Benutzungsgebührenrecht; Keine Säumniszuschläge für ausbleibende Zahlungen auf …
Die Vorschrift des § 291 Satz 1 BGB wird nach soweit ersichtlich allgemeiner Meinung auch im Rahmen des öffentlich-rechtlichen Erstattungsanspruches angewendet (vgl. nur BVerwG…, Urteil vom 18.03.2004 - 3 C 23/03 - J URIS, Rdnr. 49 sowie [allgemein zu Prozesszinsen im öffentlichen Recht] BVerwG, Beschluss vom 07.09.2004 - 3 B 35/04 - J URIS , Rdnr. 9). - VG Aachen, 13.07.2018 - 7 K 2202/18 Beschluss vom 07.09.2004 - 3 B 35/04 - juris Rn. 10; VG Arnsberg, Urteil vom 18.03.2010 - 7 K 3612/08 -, juris Rn. 141 ff. m.w.N.
- OVG Sachsen, 29.11.2011 - 4 A 512/09
Tatbestandsberichtigung, Verweisung auf Akteninhalt
Denn der Senat schließt sich der Rechtsprechung des BVerwG an, nach der geklärt ist, dass bei einem öffentlich-rechtlichen Erstattungsanspruch gegen eine Behörde eine ,,Verzinsung" wegen tatsächlich gezogener Nutzungen grundsätzlich nicht in Betracht kommt, weil zwar § 818 Abs. 1 BGB auch in dieser Konstellation entsprechend anzuwenden ist, der Staat aber öffentlich-rechtlich erlangte Einnahmen in der Regel nicht gewinnbringend anlegt, sondern über die ihm zur Verfügung stehenden Mittel im Interesse der Allgemeinheit verfügt (BVerwG, Beschl. v. 7. September 2004 - 3 B 35/04 - Urt. v. 18. Mai 1973, NJW 1973, 1854; st. Rspr.). - VG Düsseldorf, 03.09.2007 - 24 K 731/07
Rechtmäßigkeit einer rückwirkenden Erhöhung des monatlichen Elternbeitrags nach § …
Rn. 23 vgl. BVerwG, Beschluss vom 7. September 2004 - 3 B 35.04 -. - VG Berlin, 28.02.2012 - 21 K 571.10
Fehlerhafte Abrechnung von Notfalleinsätzen der Berliner Feuerwehr bei der …
- VG Weimar, 02.07.2008 - 3 K 1774/06
Benutzungsgebührenrecht; Fehlerhaft gegründeter Zweckverband; Erstattungsanspruch …
Die Vorschrift des § 291 Satz 1 BGB wird nach soweit ersichtlich allgemeiner Meinung auch im Rahmen des öffentlich-rechtlichen Erstattungsanspruches angewendet (vgl. nur BVerwG…, Urteil vom 18.03.2004 - 3 C 23/03 - JURIS, Rdnr. 49 sowie [allgemein zu Prozesszinsen im öffentlichen Recht] BVerwG, Beschluss vom 07.09.2004 - 3 B 35/04 - J URIS, Rdnr. 9). - VG Arnsberg, 18.03.2010 - 7 K 3612/08
Maßstäbe für die Verteilung der Kosten für eine Abwasserentsorgung; …
- VG Freiburg, 22.01.2007 - 1 K 2893/04
Höhe der Wassergebühr bei geprüftem Zähler und Verbrauchsschwankungen.
- VG Köln, 23.04.2026 - 25 K 5521/23
- VG Berlin, 28.02.2012 - 21 K 572.10
Rückzahlung von Rettungsdienstgebühren für Einsätze der Berliner Feuerwehr zur …
- VG Aachen, 21.05.2015 - 1 K 1000/14
Bezügerückforderung; Überzahlung; Bezügemitteilung; Entreicherung; Vermutung; …
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