Rechtsprechung
| BVerwG, 17.08.2011 - 3 B 36.11 |
Volltextveröffentlichungen (12)
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- openjur.de
- Bundesverwaltungsgericht
- rechtsinformationen.bund.de
Verwirkung; Vermögenszuordnungsrecht; Rücknahme eines Verwaltungsakts; öffentliches Interesse
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 2 Abs 5 VZOG, § 3 Abs 1 VZOG, § 48 Abs 1 VwVfG, § 242 BGB
Verwirkung; Vermögenszuordnungsrecht; Rücknahme eines Verwaltungsakts; öffentliches Interesse - Wolters Kluwer
Voraussetzungen für eine Verwirkung des Rechts zur Geltendmachung von Eigentumspositionen im Vermögenszuordnungsverfahren; Anforderungen an eine Verwirkung von Eigentumsansprüchen unter dem Aspekt des Verbots widersprüchlichen Verhaltens (venire contra factum proprium)
- grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)
VZOG § 2 Abs. 5, 3 Abs. 1; VwVfG § 48 Abs. 1; BGB § 242
Verwirkung im Vermögenszuordnungsrecht; Rücknahme eines Verwaltungsakts nach Ablauf der Zweijahresfrist; öffentliches Interesse; Einschränkung der Ermessensdirektive - ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
VZOG § 2 Abs. 5 S. 1; VwGO § 132 Abs. 2 Nr. 1
Voraussetzungen für eine Verwirkung des Rechts zur Geltendmachung von Eigentumspositionen im Vermögenszuordnungsverfahren; Anforderungen an eine Verwirkung von Eigentumsansprüchen unter dem Aspekt des Verbots widersprüchlichen Verhaltens (venire contra factum proprium) - datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Berlin, 02.03.2011 - 29 K 64.09
- BVerwG, 17.08.2011 - 3 B 36.11
Wird zitiert von ... (29) Zitiert selbst (10)
- BVerwG, 07.02.1974 - III C 115.71
Auszug aus BVerwG, 17.08.2011 - 3 B 36.11
Sie bildet einen Anwendungsfall des venire contra factum proprium (Verbot widersprüchlichen Verhaltens) und besagt, dass ein Recht nicht mehr ausgeübt werden darf, wenn seit der Möglichkeit der Geltendmachung längere Zeit verstrichen ist und besondere Umstände hinzutreten, welche die verspätete Geltendmachung als treuwidrig erscheinen lassen (Beschluss vom 12. Januar 2004 - BVerwG 3 B 101.03 - NVwZ-RR 2004, 314 ff., unter Berufung auf Urteile vom 7. Februar 1974 - BVerwG 3 C 115.71 - BVerwGE 44, 339 , und vom 16. Mai 1991 - BVerwG 4 C 4.89 - Buchholz 404.19 Nachbarschutz Nr. 102 S. 66 ff.)."Der Verpflichtete kann unter dem Gesichtspunkt der Verwirkung nur dann auf ein weiteres Absehen des Berechtigten von einer Rechtsverfolgung vertrauen, wenn ihm bewusst war, dass der Gegenseite ein solches Recht zustand (vgl. Urteil vom 7. Februar 1974 - BVerwG 3 C 115.71 - BVerwGE 44, 339 ), zumindest aber zustehen könnte.
- BVerwG, 16.05.1991 - 4 C 4.89
Abwehrrecht des Nachbarn - Verwirkung des Abwehrrechts - Untätigkeit des Nachbarn
Auszug aus BVerwG, 17.08.2011 - 3 B 36.11
Sie bildet einen Anwendungsfall des venire contra factum proprium (Verbot widersprüchlichen Verhaltens) und besagt, dass ein Recht nicht mehr ausgeübt werden darf, wenn seit der Möglichkeit der Geltendmachung längere Zeit verstrichen ist und besondere Umstände hinzutreten, welche die verspätete Geltendmachung als treuwidrig erscheinen lassen (Beschluss vom 12. Januar 2004 - BVerwG 3 B 101.03 - NVwZ-RR 2004, 314 ff., unter Berufung auf Urteile vom 7. Februar 1974 - BVerwG 3 C 115.71 - BVerwGE 44, 339 , und vom 16. Mai 1991 - BVerwG 4 C 4.89 - Buchholz 404.19 Nachbarschutz Nr. 102 S. 66 ff.). - BVerwG, 19.08.1997 - 7 B 261.97
Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde - Darlegung der Grundsatzbedeutung - …
Auszug aus BVerwG, 17.08.2011 - 3 B 36.11
Dies wäre aber nach ständiger Rechtsprechung für eine ordnungsgemäße Begründung der Gehörsrüge erforderlich gewesen (Beschluss vom 19. August 1997 - BVerwG 7 B 261.97 - Buchholz 310 § 133 VwGO Nr. 26 m.w.N.).
- BVerwG, 27.04.2006 - 3 C 23.05
Rücknahme eines rechtswidrigen Vermögenszuordnungsbescheides; Rücknahme eines …
Auszug aus BVerwG, 17.08.2011 - 3 B 36.11
Der Senat hat in seinem vom Verwaltungsgericht herangezogenen Urteil vom 27. April 2006 (BVerwG 3 C 23.05 - BVerwGE 126, 7 Rn. 26) klargestellt, dass die Ermessensdirektive es nicht ausschließt, dass im Einzelfall öffentliche Belange von derart hohem Gewicht für die Korrektur einer fehlerhaften Zuordnung streiten, dass sie sich auch noch nach Ablauf der Zweijahresfrist durchsetzen. - BVerwG, 20.01.2005 - 3 C 31.03
Wasser; Fernwasser; Wasserversorgung; Fernwasserversorgung, Gemeinde; Kommune; …
Auszug aus BVerwG, 17.08.2011 - 3 B 36.11
Das hat auch der Senat in seiner bisherigen Rechtsprechung als selbstverständlich vorausgesetzt (vgl. Beschluss vom 31. August 1999 - BVerwG 3 B 57.99 - NVwZ-RR 2000, 259 f., sowie Urteil vom 20. Januar 2005 - BVerwG 3 C 31.03 - BVerwGE 122, 350, soweit hier maßgeblich - Abschnitt 1. g) der Entscheidungsgründe - allerdings nur abgedruckt in NVwZ 2005, 958 ). - BVerwG, 12.01.2004 - 3 B 101.03
Voraussetzungen der Verwirkung
Auszug aus BVerwG, 17.08.2011 - 3 B 36.11
Sie bildet einen Anwendungsfall des venire contra factum proprium (Verbot widersprüchlichen Verhaltens) und besagt, dass ein Recht nicht mehr ausgeübt werden darf, wenn seit der Möglichkeit der Geltendmachung längere Zeit verstrichen ist und besondere Umstände hinzutreten, welche die verspätete Geltendmachung als treuwidrig erscheinen lassen (Beschluss vom 12. Januar 2004 - BVerwG 3 B 101.03 - NVwZ-RR 2004, 314 ff., unter Berufung auf Urteile vom 7. Februar 1974 - BVerwG 3 C 115.71 - BVerwGE 44, 339 , und vom 16. Mai 1991 - BVerwG 4 C 4.89 - Buchholz 404.19 Nachbarschutz Nr. 102 S. 66 ff.). - BVerwG, 09.12.1998 - 3 C 1.98
Referenzmengenübergang nach Pachtbeendigung; Fünf-Hektar-Klausel; Verwirkung der …
Auszug aus BVerwG, 17.08.2011 - 3 B 36.11
Die Klägerin zu 2 sieht einen Widerspruch zu der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts darin, dass dieses in seinem Urteil vom 9. Dezember 1998 - BVerwG 3 C 1.98 - (BVerwGE 108, 93 ) ausgeführt habe:. - BVerwG, 27.07.2005 - 8 C 15.04
Verwirkung prozessualer Rechte im Vermögensrecht.
Auszug aus BVerwG, 17.08.2011 - 3 B 36.11
Das hat das Bundesverwaltungsgericht für das Vermögensrecht bereits ausdrücklich ausgesprochen und darauf hingewiesen, dass die für die Verwirkung maßgeblichen Kriterien dort ohne Einschränkung anwendbar sind (Urteil vom 27. Juli 2005 - BVerwG 8 C 15.04 - Buchholz 428 § 36 VermG Nr. 9, unter Berufung auf den Beschluss vom 13. Februar 1998 - BVerwG 7 B 34.98 - juris), demgemäß also auch unabhängig davon, dass diese Ansprüche auf die Übertragung oder Feststellung des Eigentums an Vermögensgegenständen gerichtet sind. - BVerwG, 31.08.1999 - 3 B 57.99
Verfahrensfehler, gerichtlicher; gerichtlicher Verfahrensmangel; Bezeichnung …
Auszug aus BVerwG, 17.08.2011 - 3 B 36.11
Das hat auch der Senat in seiner bisherigen Rechtsprechung als selbstverständlich vorausgesetzt (vgl. Beschluss vom 31. August 1999 - BVerwG 3 B 57.99 - NVwZ-RR 2000, 259 f., sowie Urteil vom 20. Januar 2005 - BVerwG 3 C 31.03 - BVerwGE 122, 350, soweit hier maßgeblich - Abschnitt 1. g) der Entscheidungsgründe - allerdings nur abgedruckt in NVwZ 2005, 958 ). - BVerwG, 13.02.1998 - 7 B 34.98
Auszug aus BVerwG, 17.08.2011 - 3 B 36.11
Das hat das Bundesverwaltungsgericht für das Vermögensrecht bereits ausdrücklich ausgesprochen und darauf hingewiesen, dass die für die Verwirkung maßgeblichen Kriterien dort ohne Einschränkung anwendbar sind (Urteil vom 27. Juli 2005 - BVerwG 8 C 15.04 - Buchholz 428 § 36 VermG Nr. 9, unter Berufung auf den Beschluss vom 13. Februar 1998 - BVerwG 7 B 34.98 - juris), demgemäß also auch unabhängig davon, dass diese Ansprüche auf die Übertragung oder Feststellung des Eigentums an Vermögensgegenständen gerichtet sind.
- BVerfG, 05.03.2013 - 1 BvR 2457/08
Festsetzung von Abgaben zum Vorteilsausgleich nur zeitlich begrenzt zulässig
Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. BVerwG, Beschluss vom 17. August 2011 - BVerwG 3 B 36.11 -, BeckRS 2011, 53777;… Beschluss vom 12. Januar 2004 - BVerwG 3 B 101.03 -, NVwZ-RR 2004, S. 314) und des Bundesfinanzhofs (vgl. BFH, Urteil vom 8. Oktober 1986 - II R 167/84 -, BFHE 147, 409 ) erfordert Verwirkung nicht nur, dass seit der Möglichkeit der Geltendmachung eines Rechts längere Zeit verstrichen ist. - VG Düsseldorf, 20.03.2014 - 15 K 2271/13
Plagiatsaffäre: Schavan bleibt ohne Doktor-Titel
vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 17. August 2011, 3 B 36.11, juris (…Rdnr. 5), und vom 12. Januar 2004, 3 B 101.03, juris (…Rdnr. 3) sowie Urteil vom 7. Februar 1974, 3 C 115.71, BVerwGE 44, 339 (343 f); vgl. ferner zu diesem Ansatz auch VG Köln, Urteil vom 6. Dezember 2012, 6 K 2684/12, juris (…Rdnr. 36). - VG Köln, 06.12.2012 - 6 K 2684/12
Klage gegen Entziehung des Doktorgrades erfolglos
Rn. 39 BVerwG, Beschlüsse vom 17.08.2011 - 3 B 36.11 -, juris (…Rn. 5); und vom 12.01.2004 - 3 B 101.03 -, NVwZ-RR 2004, 314 ff.; Urteile vom 7. Februar 1974 - 3 C 115.71 - BVerwGE 44, 339 (343 f.), und vom 16.05.1991 - 4 C 4.89 - Buchholz 404.19 Nachbarschutz Nr. 102 S. 66 ff.
- OLG Düsseldorf, 03.04.2019 - Kart 2/18
Beschwerde gegen einen Beschluss des Bundeskartellamtes
Sie bildet einen Anwendungsfall des Verbots widersprüchlichen Verhaltens und besagt, dass ein Recht nicht mehr ausgeübt werden darf, wenn seit der Möglichkeit der Geltendmachung längere Zeit verstrichen ist und besondere Umstände hinzutreten, welche die verspätete Geltendmachung als treuwidrig erscheinen lassen (BVerwG, Beschl. vom 17.8.2011, 3 B 36/11). - OVG Niedersachsen, 30.09.2020 - 9 LC 110/18
Ablösung; Abnahme; Aufrechnung; Ausschlussfrist; Bebauungsplan; Beitrag; …
Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. nur BVerwG, Beschlüsse vom 17.8.2011 - 3 B 36.11 - BeckRS 2011, 53777 = juris Rn. 5;… vom 12.1.2004 - 3 B 101.03 - NVwZ-RR 2004, S. 314 = juris Rn. 3) und des Bundesfinanzhofs (vgl. nur BFH…, Beschluss vom 20.4.2006 - VII B 332/05 - juris Rn. 12 m. w. N.) erfordert Verwirkung nicht nur, dass seit der Möglichkeit der Geltendmachung eines Rechts längere Zeit verstrichen ist. - OLG Düsseldorf, 28.08.2024 - Kart 4/22
Verstoß eines Wettbewerbsverbots gegen Art. 101 Abs. 1 AEUV , § 1 GWB ; Annahme …
Sie bildet einen Anwendungsfall des Verbots widersprüchlichen Verhaltens und besagt, dass ein Recht nicht mehr ausgeübt werden darf, wenn seit der Möglichkeit der Geltendmachung längere Zeit verstrichen ist und besondere Umstände hinzutreten, welche die verspätete Geltendmachung als treuwidrig erscheinen lassen (vgl. BVerwG, Beschluss vom 17.08.2011 - 3 B 36/11, juris Rn. 5). - OVG Nordrhein-Westfalen, 24.11.2015 - 1 B 884/15
Beamtenrechtliches Konkurrentenstreitverfahren auf Erlass einer einstweiligen …
- OVG Niedersachsen, 11.05.2023 - 9 LB 225/20
Anbaubestimmung; Aufpflasterung; Außenbereichsgrundstück; natürliche …
Es müssen vielmehr besondere Umstände hinzutreten, welche die verspätete Geltendmachung als treuwidrig erscheinen lassen (vgl. nur BVerwG, Beschluss vom 17.8.2011 - 3 B 36.11 - juris Rn. 5 m. w. N.). - VG Saarlouis, 05.06.2020 - 3 K 302/19
Sanierungsausgleichsbetrag: Zeitliche Grenze für die Erhebung einer Vorauszahlung
Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. BVerwG, Beschluss vom 17. August 2011 - BVerwG 3 B 36.11 -, BeckRS 2011, 53777;… Beschluss vom 12. Januar 2004 - BVerwG 3 B 101.03 -, NVwZ-RR 2004, S. 314) und des Bundesfinanzhofs (vgl. BFH, Urteil vom 8. Oktober 1986 - II R 167/84 -, BFHE 147, 409 ) erfordert Verwirkung nicht nur, dass seit der Möglichkeit der Geltendmachung eines Rechts längere Zeit verstrichen ist. - VG Hamburg, 23.12.2014 - 2 K 1285/11
Zweite juristische Staatsprüfung; Neubewertung von Aufsichtsarbeiten und …
Nach der höchstrichterlichen Rechtsprechung, der sich die Kammer anschließt, hat die Verwirkung als Ausfluss des Grundsatzes von Treu und Glauben für die gesamte Rechtsordnung Gültigkeit; sie bildet einen Anwendungsfall des Verbots widersprüchlichen Verhaltens und besagt, dass ein Recht nicht mehr ausgeübt werden darf, wenn seit der Möglichkeit der Geltendmachung längere Zeit verstrichen ist und besondere Umstände hinzutreten, welche die verspätete Geltendmachung als treuwidrig erscheinen lassen (BVerwG, Beschl. v. 17.8.2011, 3 B 36/11, ZOV 2011, 222, juris Rn. 5 m.w.N.). - VG Saarlouis, 27.01.2021 - 5 K 174/19
Widerruf eines Abschiebungsverbots bezüglich Afghanistan; alleinstehender, junger …
- BVerwG, 03.04.2012 - 5 B 59.11
Rechtsgrundsätzliche Klärung des Vestoßes einer Behörde gegen den Grundsatz von …
- BVerwG, 11.07.2018 - 8 B 45.17
Voraussetzungen der Verwirkung einer Rücknahme- oder Widerrufsbefugnis
- VG Berlin, 23.09.2021 - 29 K 8.21
Vermögenszuordnung für in West-Berlin belegene Vermögenswerte
- VG Hamburg, 05.11.2014 - 2 K 373/12
Ausbildungsförderung über die Förderungshöchstdauer hinaus - Zur …
- VG Cottbus, 14.06.2012 - 1 K 407/09
Rückübertragungsrecht
- VG Berlin, 14.05.2025 - 12 K 322.23
- VG Berlin, 12.03.2015 - 29 K 128.14
Widerruf einer Einverständniserklärung bezüglich einer Zuordnung
- VG Berlin, 29.03.2012 - 29 K 135.10
Vermögenszuordnung eines Grundstücks und Finanzvermögen
- VG Magdeburg, 20.09.2017 - 9 A 589/16
- VG Berlin, 14.05.2025 - 12 K 332.23
- VG Berlin, 05.04.2022 - 12 K 502.19
- VG Magdeburg, 01.02.2018 - 8 B 399/17
Vermögensrechtliche Rehabilitierung; Heranziehung zur Auskehr des Verkehrswertes …
- VG Saarlouis, 23.11.2018 - 3 L 636/18
Einstweiliger Rechtsschutz gegen Erschließungsbeitragsbescheid
- VG Berlin, 04.09.2018 - 33 K 13.18
Rechtswidrige Zuordnungsentscheidung betreffend das kommunale Verwaltungsvermögen …
- VG Berlin, 30.10.2014 - 29 K 132.14
Zuordnung eines Grundstücks nach der Wiedervereinigung
- VG Bayreuth, 14.10.2020 - B 3 K 19.305
Treuewidriges Verhalten bei beantragter Ausbildungsförderung über die …
- VG Ansbach, 29.08.2013 - AN 3 S 13.01273
Vorausleistung auf den Erschließungsbeitrag; keine analoge Anwendung des BVerfG; …
- VG Berlin, 29.03.2012 - 29 K 129.11
Unwirksamkeit einer 1993 getroffene Entscheidung über die Restitution eines …
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Rechtsprechung
| OVG Sachsen, 19.02.2011 - 3 B 36/11 |
Kurzfassungen/Presse
- sachsen.de (Pressemitteilung)
Auflagen der Versammlungsbehörde zum 19. Februar 2011 weitgehend bestätigt
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