Rechtsprechung
| OVG Sachsen, 30.07.2013 - 3 B 380/13 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Justiz Sachsen
SächsPolG § 3 Abs. 1; VwGO § 80 Abs. 5, § 123 Abs. 1
Einstweiliger Rechtsschutz eines Obdachlosen gegen Einweisung in eine Wohnung - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Leipzig, 03.07.2013 - 3 L 212/13
- OVG Sachsen, 30.07.2013 - 3 B 380/13
Wird zitiert von ... (4) Zitiert selbst (2)
- OVG Nordrhein-Westfalen, 04.03.1992 - 9 B 3839/91
Obdachlose; Unterbringung; Witterung; Übernachtung; Aufenthalt am Tage; Getrennte …
Auszug aus OVG Sachsen, 30.07.2013 - 3 B 380/13
Wird jemand unfreiwillig obdachlos, so steht ihm aus Art. 2 Abs. 2 GG zwar in der 12 Regel ein Anspruch gegenüber der zuständigen Polizeibehörde zu, in eine Wohnung eingewiesen zu werden (OVG NRW, Beschl. v. 4. März 1992, NVwZ 1993, 202;… NdsOVG a. a. O.). - OVG Niedersachsen, 27.03.1991 - 12 M 23/91
Zuweisung von Wohnraum an Obdachlosen; Nichtseßhafte; Obdachlose; Ordnung, …
Auszug aus OVG Sachsen, 30.07.2013 - 3 B 380/13
Im Unterschied zur frei gewählten Obdachlosigkeit liegt in der unfreiwilligen Obdachlosigkeit in aller Regel eine Störung der öffentlichen Sicherheit (NdsOVG, Beschl. vom 27. März 1991, NVwZ 1992, 502), denn es ist die Gesundheit oder gar das Leben desjenigen bedroht, der unfreiwillig obdachlos und als solcher Störer i. S. v. § 4 Abs. 1 SächsPolG ist.
- OVG Sachsen, 26.01.2016 - 3 B 358/15
Obdachlosigkeit; Unterbringung; örtliche Zuständigkeit; Ort des gewöhnlichen …
Unfreiwillige Obdachlosigkeit ist geeignet, die Gesundheit oder gar das Leben desjenigen zu gefährden, der keine Unterkunft hat, und stellt damit eine Störung der öffentlichen Sicherheit dar (SächsOVG, Beschl. v. 30. Juli 2013 - 3 B 380/13 -, juris Rn. 10;… Rachor, in: Lisken/Denninger, Handbuch des Polizeirechts, 5. Aufl. 2012, Kapitel E, Rn. 748 m. w. N.). - VG Düsseldorf, 15.04.2021 - 23 L 750/21
Obdachlosenrecht; Unterbringungsunfähigkeit
Rn. 9 Vgl. SächsOVG, Beschluss vom 30. Juli 2013 - 3 B 380/13 -, juris Rn. 10; OVG Bremen, Beschluss vom 1. Oktober 1993 - 1 B 120/93 -, juris Rn. 5; SaarlVG, Beschluss vom 30. September 2015 - 6 L 1040/15 -, juris Rn. 11.Rn. 11 Vgl. nur SächsOVG, Beschluss vom 30. Juli 2013 - 3 B 380/13 -, juris Rn. 12; OVG NRW, Beschluss vom 4. März 1992 - 9 B 3839/91 -, juris Rn. 6.
- OVG Nordrhein-Westfalen, 27.10.2020 - 9 E 704/20
Streit um eine Wohnungseinweisung zur Vermeidung einer Obdachlosigkeit wegen …
Rn. 11 Vgl. Sächs. OVG, Beschluss vom 30. Juli 2013 - 3 B 380/13 -, juris Rn. 10 (zu § 3 Abs. 1 SächsPolG).Rn. 13 Vgl. hierzu nochmals Sächs. OVG, Beschluss vom 30. Juli 2013, a. a. O..
- OVG Sachsen, 11.08.2022 - 6 B 198/22
Notunterbringung zur Abwendung unfreiwilliger Obdachlosigkeit; Verpflichtung zur …
Rn. 9 Dabei lässt der Senat dahingestellt, ob die Polizeibehörde nach § 12 Abs. 1 SächsPBG grundsätzlich nur verpflichtet ist, nach pflichtgemäßem Ermessen zur Behebung unmittelbarer Gefahren für Leib und Leben des unfreiwillig Obdachlosen eine den Mindestanforderungen an eine menschenwürdige Unterkunft genügende vorübergehende Unterbringung zu ermöglichen (…vgl. OVG Schl.-H., Beschl. v. 19. Oktober 2021 - 4 MB 51/21 -, juris Rn. 7;… BayVGH, Beschl. v. 7. Juli 2015 - 4 CE 15.1275 u. a. -, juris Rn. 2), oder ob die Notunterbringung in einer Unterkunft, die dem unfreiwillig Obdachlosen vorübergehend Schutz vor den Unbilden des Wetters bietet und Raum für die notwendigsten Lebensbedürfnisse lässt, in der Regel geboten, das behördliche Ermessen mithin auf eine Unterbringung reduziert ist, so dass der damit korrespondierende Anspruch des Obdachlosen aus Art. 2 Abs. 2 Satz 1 GG, Art. 16 Abs. 1 Satz 1 SächsVerf nur ausnahmsweise abgelehnt werden darf (vgl. SächsOVG, Beschl. v. 30. Juli 2013 - 3 B 380/13 -, juris Rn. 12).
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Rechtsprechung
| VG Greifswald, 02.07.2013 - 3 B 380/13 |
Verfahrensgang
- VG Greifswald, 02.07.2013 - 3 B 380/13
- OVG Mecklenburg-Vorpommern, 25.09.2013 - 1 M 160/13
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