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Rechtsprechung
   BVerwG, 14.09.1994 - 3 B 39.94   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1994,13099
BVerwG, 14.09.1994 - 3 B 39.94 (https://dejure.org/1994,13099)
BVerwG, Entscheidung vom 14.09.1994 - 3 B 39.94 (https://dejure.org/1994,13099)
BVerwG, Entscheidung vom 14. September 1994 - 3 B 39.94 (https://dejure.org/1994,13099)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Vorlage der Einwilligung des Betriebsverpächters durch den Betriebspächter beim zuständigen Bundesamt für die Beantragung der Milchaufgabevergütung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Zitiert selbst (5)

  • EuGH, 13.07.1989 - 5/88

    Wachauf / Bundesamt für Ernährung und Forstwirtschaft

    Auszug aus BVerwG, 14.09.1994 - 3 B 39.94
    Dabei hat der Senat - unter Bezugnahme auf sein Urteil vom 15. November 1990 - BVerwG 3 C 42.88 - Buchholz 451.512 Nr. 27 - auch die von der Beschwerde herangezogene Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs vom 13. Juli 1989 - Rs. 5/88 - Slg. 1989, 2609, gewürdigt.

    In diesem Urteil hat der Europäische Gerichtshof seine in dem Urteil vom 13. Juli 1989 (a.a.O.) enthaltene Aussage näher interpretiert, die Verordnung (EWG) Nr. 1371/84 lasse den nationalen Behörden einen Ermessensspielraum, der weit genug sei, um ihnen die Anwendung dieser Regelung in der Weise zu ermöglichen, daß der Pächter nach Ablauf des Pachtverhältnisses nicht entschädigungslos um die Früchte seiner Arbeit der von ihm in dem Pachtbetrieb vorgenommenen Investition gebracht werde.

    Da insoweit durch die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs selbst eine Klärung erfolgt ist, erübrigt es sich, näher auf die gegenteiligen Argumente einzugehen, die die Beschwerde aus der früheren Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs vom 13. Juli 1989 (a.a.O.) herleiten möchte.

  • BVerwG, 24.03.1994 - 3 C 5.93

    Übergang von Referenzmengen anlässlich der Rückgabe eines gepachteten Hofes vom …

    Auszug aus BVerwG, 14.09.1994 - 3 B 39.94
    Der Senat sieht deswegen auch keinen Grund, seine bisherige Rechtsprechung zu dem angesprochenen Fragenkreis zu korrigieren (vgl. auch Urteil vom 24. März 1994 - BVerwG 3 C 5.93 -).
  • EuGH, 24.03.1994 - C-2/92

    The Queen / Ministry of Agriculture, Fisheries und Food, ex parte Dennis Clifford …

    Auszug aus BVerwG, 14.09.1994 - 3 B 39.94
    Dies ergibt sich insbesondere aus dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs vom 24. März 1994 - Rs. C - 2/92 -.
  • BVerwG, 15.11.1990 - 3 C 42.88

    Referenzmengenübergang auf den Verpächter bei Rückgabe des Pachtbetriebes

    Auszug aus BVerwG, 14.09.1994 - 3 B 39.94
    Dabei hat der Senat - unter Bezugnahme auf sein Urteil vom 15. November 1990 - BVerwG 3 C 42.88 - Buchholz 451.512 Nr. 27 - auch die von der Beschwerde herangezogene Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs vom 13. Juli 1989 - Rs. 5/88 - Slg. 1989, 2609, gewürdigt.
  • BVerwG, 10.05.1993 - 3 B 132.92

    Anforderungen an die Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache - …

    Auszug aus BVerwG, 14.09.1994 - 3 B 39.94
    In Anwendung der parallelen Vorschrift des § 3 Abs. 2 MAW hat der beschließende Senat bereits entschieden, daß das Erfordernis der Einwilligung des Verpächters auch dann mit höherrangigem Recht vereinbar ist, wenn nicht der Verpächter, sondern der Pächter die Milchwirtschaft auf dem gepachteten Betrieb aufgebaut hat (vgl. Beschluß vom 10. Mai 1993 - BVerwG 3 B 132.92 - Buchholz 451.90 Nr. 118).
  • BVerwG, 23.05.1996 - 3 C 13.94

    Recht der Landwirtschaft: Referenzmengenübergang bei Übertragung von …

    Der erkennende Senat hat diese Regelung in § 3 Abs. 2 MAVV mit höherrangigem Recht, insbesondere mit Verfassungsrecht, für vereinbar erklärt (vgl. BVerwG, Beschluß vom 10. Mai 1993 - BVerwG 3 B 132.92 - Buchholz 451.90 Nr. 118; BVerwG, Beschluß vom 14. September 1994 - BVerwG 3 B 39.94 - Buchholz 451.90 Nr. 132; vgl. auch EuGH, Urteil vom 24. März 1994 - Rs C-2/92 - Slg. 1994, I - 955, 976 bis 987).
  • VGH Hessen, 06.03.1996 - 8 UE 3223/94

    Rücknahme eines Milchaufgabevergütungsbescheides; zum Betriebsbegriff

    Das Erfordernis der Einwilligung des Verpächters ist mit höherrangigem Recht und mit den vom Europäischen Gerichtshof in seiner Rechtsprechung aufgestellten allgemeinen Grundsätzen zum Gemeinschaftsrecht (s. EuGH, U. v. 13.06.1989 - Rs 5/88 -, Slg. 1989, 2609; v. 24.03.1994 - Rs C-2/92 - Slg. 1994, 955) vereinbar (BVerwG, B. v. 10.05.1993 - 3 B 132.92 -, Buchholz Nr. 118 zu EWG-Recht, B. v. 14.09.1994 - 3 B 39.94 -, Buchholz Nr. 132 zu Europäisches Wirtschaftsrecht; Hess. VGH, U. v. 01.06.1992 - 8 UE 1421/88 -, Agrarrecht 1994, 369; U. v. 09.03.1994 - 8 UE 715/90 -, Recht der Landwirtschaft 1995, 94; U. v. 09.03.1994 - 8 UE 784/93 -).

    Das Bundesverwaltungsgericht hat sich insoweit auch mit der von dem Kläger-Bevollmächtigten in einem ähnlich gelagerten Verfahren vorgetragenen Kritik an seinen Entscheidungen und den Entscheidungen des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs auseinandergesetzt (s. B. v. 14.09.1994 - 3 B 39.94 -, a.a.O.).

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