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Rechtsprechung
   OVG Sachsen, 17.09.2001 - 3 B 400/99   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,8518
OVG Sachsen, 17.09.2001 - 3 B 400/99 (https://dejure.org/2001,8518)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 17.09.2001 - 3 B 400/99 (https://dejure.org/2001,8518)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 17. September 2001 - 3 B 400/99 (https://dejure.org/2001,8518)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Justiz Sachsen

    GG Art 3 Abs. 1, Art 109 Abs. 3; SächsVerf Art 11 Abs. 3, HGrG § 1; SäHO § 1 Abs. 1, § 3, § 4, § 45 Abs. 1; SächsDSchG § 1 SächsDSchG § 2 Abs. 1

  • Baurechtssammlung (Wolters Kluwer)(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    GG Art. 3 Abs. 1, Art. 109 Abs. 3; SächsVerf Art. 11 Abs. 3; HGrG § 1; SäHO § 1 Abs. 1, §§ 3, 4, 45 Abs. 1; SächsDSchG § 1, § 2 Abs. 1.

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Entscheidungssammlung Denkmalrecht PDF, S. 354 (Leitsatz)

    Teil einer Urteilssammlung im PDF-Format

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Zulässigkeitsanforderungen an verwaltungsgerichtliche Klagen; Anforderungen an Rechtsschutzbedürfnis; Anspruch auf Gewährung einer Zuwendung für Sanierung von denkmalgeschützten Häusern; Verfahrensregeln in der Haushaltswirtschaft; Vergabe von Haushaltsmitteln nach ...

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJ 2002, 385
  • DÖV 2002, 577
 
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Wird zitiert von ... (8)Zitiert selbst (1)

  • BVerwG, 26.04.1979 - 3 C 111.79

    Subventionsrichtlinie langfristige Verpachtung - Art. 20 Abs. 3 GG, ausreichende …

    Auszug aus OVG Sachsen, 17.09.2001 - 3 B 400/99
    Dagegen kann die Verwaltungsvorschrift selbst nicht auf ihre Rechtmäßigkeit überprüft werden, da sie sich nur an die Verwaltung richtet und demgemäß einer richterlichen Auslegung grundsätzlich nicht zugänglich ist (BVerwG, Urt. v. 26.4.1979, BVerwGE 58, 45).
  • OVG Thüringen, 13.11.2001 - 2 KO 169/00

    Subventionen, Anpassungshilfen, Stilllegungsprämien; Subventionen; …

    Diese Überlegung trifft auch auf einen Subventionsanspruch nach Aufhebung der Subventionsnorm zu, wenn die Voraussetzungen einer Förderung vor der Aufhebung der Norm erfüllt waren und der Antrag rechtzeitig gestellt wurde (vgl. OVG Bautzen, Beschluss vom 17. September 2001 - 3 B 400/99 - Kopp/Schenke: Komm. zur VwGO, 12. Aufl., § 113 Rdnr. 221).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 05.09.2007 - 3 L 193/04

    Förderung von Investitionsaufwendungen für Altenpflegeeinrichtungen

    Dies gilt regelmäßig für einen Subventionsanspruch nach Wegfall der haushaltsrechtlichen Grundlagen in den Folgejahren, wenn die Voraussetzungen einer Förderung vor der Aufhebung der Norm erfüllt waren und der Antrag rechtzeitig gestellt wurde (…vgl. OVG Weimar, Urt. v. 16.10.2001 - 2 KO 169/00 - GewArch 2002, 232; OVG Bautzen, Beschl. v. 17.09.2001 - 3 B 400/99 -, LKV 2002, 417).
  • VG Hannover, 01.10.2008 - 11 A 7719/06

    Subventionsrecht; Anspruch; EAGFL; Erledigung; Fördermittel; Förderung; …

    Die Kammer sieht - außer dem notorischen Umstand knapper Haushaltsmittel - keinen Grund, aus dem das Land Niedersachsen nicht Haushaltsmittel, notfalls im Wege des Nachtragshaushalts, für eine Subvention wie die beantragte zur Verfügung stellen könnte (vgl. OVG Bautzen, Beschluss vom 17.09.2001 - 3 B 400/99 -, LKV 2002, 417, 418; VG Potsdam, Urteil vom 29.07.1999 - 3 K 649/96 - LKV 2002, 430, 431, mit dem zutreffenden Hinweis, die "Einrede der leeren Hand" könne auf dem Gebiet des Subventionsrecht schon aus Gründen des effektiven Rechtsschutzes nicht stets zu einem Anspruchsausschluss führen).
  • OVG Sachsen, 11.11.2025 - 6 A 31/24

    Subventionsrecht; ständige Verwaltungspraxis; "Verbundunternehmen"

    Denn bei Entscheidungen über die Vergabe einer Subvention sind mit dem Gleichheitssatz vereinbare Differenzierungen auch solche Erwägungen, die in Anbetracht des zu berücksichtigenden Umstandes von nur begrenzt zur Verfügung stehenden Haushaltsmitteln darauf abheben, dass nicht jede Maßnahme, sondern nur diejenige bezuschusst wird, die entsprechend der Zweckbestimmung der Subvention eine bestimmte Bedeutung hat (SächsOVG, Beschl. v. 17. September 2001 - 3 B 400/99 -, juris Rn. 17).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 24.03.2011 - 10 N 50.09

    Bewilligung von Sportfördermitteln für einen Verein, der nicht Mitglied im …

    Der Haushaltsplan wirkt demgegenüber nur innenrechtlich im Verhältnis zwischen Legislative und Exekutive, nicht jedoch gegenüber außenstehenden Dritten (vgl. Sächs.OVG, Beschluss vom 17. September 2001 - 3 B 400/99 -, DÖV 2002, 577, juris Rn. 5 f.).
  • OVG Sachsen, 14.01.2010 - 1 B 525/06

    Denkmalförderung; Bewilligungspraxis; Bewertungsbogen; Gleichbehandlung

    Diese Regelung beschränkt sich auf die Ermächtigung, durch den Haushaltsplan bereitgestellte Mittel zu gewähren, begründet aber keinen an Dritte gerichteten Anspruch auf Gewährung solcher Zuschüsse (SächsOVG, Beschl. v. 17.9.2001, SächsVBl. 2002, 5 = LKV 2002, 417 = DÖV 2002, 577, Rn. 10 bei juris).
  • OVG Sachsen, 19.04.2002 - 3 B 693/00

    Antrag auf Zulassung der Berufung; Klage auf Erstattung von Semesterbeiträgen; …

    Tritt damit erst durch die Umsetzung des angesprochenen Stadtratsbeschlusses eine Außenwirkung für Dritte ein, dann kann ein Umsetzungsakt nur daraufhin überprüft werden, ob dieser den Anspruch eines Dritten auf Gleichbehandlung nach Art. 3 Abs. 1 GG, Art. 18 Abs. 1 SächsVerf verletzt oder den Rahmen einer gegebenenfalls bestehenden gesetzlichen Zweckbindung missachtet (sh. dazu: SächsOVG, Beschl. v. 17.9.2001, SächsVBl. 2002, S. 5).
  • OVG Sachsen, 25.10.2001 - 3 B 127/99

    Verpflichtung zur Zahlung einer steuerfreien Aufwandsentschädigung an den …

    Da es sich bei einer Verwaltungsvorschrift nur um Innenrecht handelt, weil diese nur an die Verwaltung gerichtet ist, ist sie einer richterlichen Auslegung grundsätzlich nicht zugänglich und kann demgemäß auch nicht auf ihre Rechtmäßigkeit hin überprüft werden (SächsOVG, Beschl. v. 17.9.2001, 3 B 400/99).
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