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Rechtsprechung
   BVerwG, 04.06.2010 - 3 B 42.10   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,16790
BVerwG, 04.06.2010 - 3 B 42.10 (https://dejure.org/2010,16790)
BVerwG, Entscheidung vom 04.06.2010 - 3 B 42.10 (https://dejure.org/2010,16790)
BVerwG, Entscheidung vom 04. Juni 2010 - 3 B 42.10 (https://dejure.org/2010,16790)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
    Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • Bundesverwaltungsgericht
  • rechtsinformationen.bund.de

    Versäumung der Rechtsmittelfrist wegen Einlegung nach Ablehnung des Prozesskostenhilfeantrags; kein Verschulden

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 60 Abs 1 VwGO, § 166 VwGO, § 114 S 1 ZPO, § 132 Abs 2 Nr 1 VwGO, § 133 Abs 2 VwGO
    Versäumung der Rechtsmittelfrist wegen Einlegung nach Ablehnung des Prozesskostenhilfeantrags; kein Verschulden

  • Wolters Kluwer

    Verschulden bei Versäumen einer Rechtsmittelfrist im Falle der Beantragung von Prozesskostenhilfe innerhalb der Rechtsmittelfrist

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 114 S. 1; VwGO § 60 Abs. 2 S. 1
    Verschulden bei Versäumen einer Rechtsmittelfrist im Falle der Beantragung von Prozesskostenhilfe innerhalb der Rechtsmittelfrist

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (4)Zitiert selbst (5)

  • BVerwG, 17.04.2002 - 3 B 137.01

    Begründungsfrist, Gewährung von Prozesskostenhilfe für Nichtzulassungsbeschwerde …

    Auszug aus BVerwG, 04.06.2010 - 3 B 42.10
    Dafür stand ihr die volle Monatsfrist des § 60 Abs. 2 Satz 1 VwGO zur Verfügung (vgl. Beschlüsse vom 17. April 2002 - BVerwG 3 B 137.01 - NVwZ 2002, 992 = Buchholz 310 § 60 VwGO Nr. 244 und vom 18. März 1992 - BVerwG 5 B 29.92 - NJW 1992, 2307 = Buchholz 310 § 133 VwGO Nr. 3; BGH, Beschluss vom 27. Mai 1987 - IV b ZB 102/86 - NJW-RR 1987, 1150).
  • BVerwG, 18.03.1992 - 5 B 29.92

    Beschwerdebegründungsfrist - Wiedereinsetzung - Versäumung der …

    Auszug aus BVerwG, 04.06.2010 - 3 B 42.10
    Dafür stand ihr die volle Monatsfrist des § 60 Abs. 2 Satz 1 VwGO zur Verfügung (vgl. Beschlüsse vom 17. April 2002 - BVerwG 3 B 137.01 - NVwZ 2002, 992 = Buchholz 310 § 60 VwGO Nr. 244 und vom 18. März 1992 - BVerwG 5 B 29.92 - NJW 1992, 2307 = Buchholz 310 § 133 VwGO Nr. 3; BGH, Beschluss vom 27. Mai 1987 - IV b ZB 102/86 - NJW-RR 1987, 1150).
  • BVerwG, 23.05.1985 - 7 C 4.85

    Voraussetzungen für die Gewährung der Wiedereinsetzung in den vorigen Stand nach …

    Auszug aus BVerwG, 04.06.2010 - 3 B 42.10
    Ein Rechtsmittelführer, der, wie die Klägerin, innerhalb der Rechtsmittelfrist die Bewilligung von Prozesskostenhilfe ordnungsgemäß beantragt hat, ist bis zur Entscheidung über den Antrag - auch wenn er abgelehnt wird - ohne sein Verschulden an der Einlegung des Rechtsmittels verhindert, wenn er nach den gegebenen Umständen vernünftigerweise nicht mit der Ablehnung rechnen musste, weil er sich für bedürftig im Sinne des § 114 Satz 1 ZPO halten durfte und aus seiner Sicht alles Erforderliche getan hatte, damit ohne Verzögerung über seinen Antrag entschieden werden konnte (Beschluss vom 23. Mai 1985 - BVerwG 7 C 4.85 - Buchholz 310 § 60 VwGO Nr. 147;… Bier in Schoch/Schmidt-Aßmann/Pietzner, VwGO, 18. Auflage 2009, § 60 Rn. 35).
  • BVerwG, 22.04.2010 - 3 PKH 14.09

    Vermögen - Anforderungen an eine Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision …

    Auszug aus BVerwG, 04.06.2010 - 3 B 42.10
    Rn. 2 Den Antrag der Klägerin, ihr für die Durchführung eines Beschwerdeverfahrens gegen die Nichtzulassung der Revision in diesem Urteil Prozesskostenhilfe zu bewilligen, hat der Senat mit Beschluss vom 22. April 2010 abgelehnt (BVerwG 3 PKH 14.09 ).
  • BGH, 27.05.1987 - IVb ZB 102/86

    Zulässigkeit einer Berufung hinsichtlich Versäumung der Berufungsbegründungsfrist …

    Auszug aus BVerwG, 04.06.2010 - 3 B 42.10
    Dafür stand ihr die volle Monatsfrist des § 60 Abs. 2 Satz 1 VwGO zur Verfügung (vgl. Beschlüsse vom 17. April 2002 - BVerwG 3 B 137.01 - NVwZ 2002, 992 = Buchholz 310 § 60 VwGO Nr. 244 und vom 18. März 1992 - BVerwG 5 B 29.92 - NJW 1992, 2307 = Buchholz 310 § 133 VwGO Nr. 3; BGH, Beschluss vom 27. Mai 1987 - IV b ZB 102/86 - NJW-RR 1987, 1150).
  • BVerwG, 19.04.2012 - 8 B 5.12

    Anforderungen an die Verwerfung eines Antrags auf Wiedereinsetzung in den vorigen …

    Nur wenn der Antragsteller diesem formellen Erfordernis entsprochen hätte, hätte er alles getan, was von ihm zur Wahrung der Frist erwartet werden kann, so dass es gerechtfertigt wäre, die Fristversäumung als unverschuldet anzusehen (vgl. Beschlüsse vom 23. Mai 1985 - BVerwG 7 C 4.85 - Buchholz 310 § 60 VwGO Nr. 147 und vom 4. Juni 2010 - BVerwG 3 B 42.10 - m.w.N.; BGH, Beschluss vom 13. Januar 1993 - XII ZA 21/92 - NJW-RR 1993, 451 m.w.N.).
  • BVerwG, 04.07.2012 - 8 PKH 3.12

    Versäumung der Frist für die Einlegung einer Nichtzulassungsbeschwerde nach …

    Das setzt aber voraus, dass der Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe mit allen nach § 166 VwGO i.V.m. § 117 Abs. 2 ZPO erforderlichen Unterlagen innerhalb der Rechtsmittelfrist gestellt worden ist und dass der Antragsteller nach den gegebenen Umständen vernünftigerweise nicht mit der Ablehnung rechnen musste, weil er sich für bedürftig im Sinne des § 114 Satz 1 ZPO halten durfte und aus seiner Sicht alles Erforderliche getan hatte, damit ohne Verzögerung über seinen Antrag entschieden werden konnte (stRspr, vgl. u.a. Beschlüsse vom 23. Mai 1985 - BVerwG 7 C 4.85 - Buchholz 310 § 60 VwGO Nr. 147 und vom 4. Juni 2010 - BVerwG 3 B 42.10 - juris m.w.N.).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 12.08.2024 - 4 A 1539/24
    Rn. 6 Vgl. BVerwG, Beschluss vom 4.6.2010 - 3 B 42.10 -, juris, Rn. 3; siehe auch BVerfG, Beschluss vom 23.9.1992 - 2 BvR 871/92 -, juris, Rn. 17.
  • VG Köln, 22.04.2026 - 23 K 1294/25
    Rn. 33 St. Rspr., vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 23. Mai 1985 - 7 C 4.85 - , Buchholz 310 § 60 VwGO Nr. 147 und vom 4. Juni 2010 - 3 B 42.10 -, juris Rn. 3 m. w. N.
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