Rechtsprechung
| OVG Saarland, 16.11.2007 - 3 B 447/07 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
Verbot eines Fackelzuges wegen bestehender Parallelen zum Nationalsozialismus
- Judicialis
VwGO § 155 Abs. 1 Satz 3; ; GKG § 47; ; GKG § 52 Abs. 2; ; GKG § 53 Abs. 3 Nr. 2; ; GKG § 63 Abs. 2
- ra.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)
Fackelzug zum Volkstrauertag darf nicht untersagt werden - Fackelumzüge können aus verschiedenen Anlässen stattfinden
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Verletzung der öffentlichen Ordnung durch Art und Weise der Kundgebung einer Meinung; Folgen eines einschüchternden Verhaltens der Versammlungsteilnehmer; Auswirkungen einer Identifikation mit Riten und Symbolen der nationalsozialistischen Gewaltherrschaft; Frage der ...
Verfahrensgang
- VG Saarlouis, 15.11.2007 - 1 L 1963/07
- OVG Saarland, 16.11.2007 - 3 B 447/07
Wird zitiert von ... (5) Zitiert selbst (1)
- BVerfG, 05.09.2003 - 1 BvQ 32/03
Zulässigkeit eines Versammlungsverbots
Auszug aus OVG Saarland, 16.11.2007 - 3 B 447/07
Dem Antragsgegner ist freilich im Ansatz darin beizupflichten, dass die öffentliche Ordnung auch durch die Art und Weise der Kundgebung einer Meinung verletzt werden kann, etwa durch aggressives, die Grundlagen des verträglichen Zusammenlebens der Bürger beeinträchtigendes, insbesondere andere Bürger einschüchterndes Auftreten der Versammlungsteilnehmer, und es den insoweit beachtlichen sozialen und ethischen Anschauungen über die Grundvoraussetzungen eines geordneten menschlichen Zusammenlebens zuwiderläuft, wenn ein Aufzug sich durch sein Gesamtgepräge mit den Riten und Symbolen der nationalsozialistischen Gewaltherrschaft identifiziert und durch Wachrufen der Schrecken des vergangenen totalitären und unmenschlichen Regimes andere Bürger einschüchtert oder provoziert vgl. BVerfG, Beschluss vom 5.9.2003 - 1 BvQ 32/03 - zitiert nach Juris, Rdnr. 24.
- OVG Nordrhein-Westfalen, 07.01.2020 - 15 A 4693/18
Versammlung; Fackeln; öffentliche Ordnung
Rn. 24 Vgl. zu alledem Hess. VGH, Beschlüsse vom 29. Januar 2016 - 2 B 417/16 -, juris Rn. 4, und vom 9. November 2012 - 8 B 2103/12 -, juris Rn. 16; Nds. OVG, Beschluss vom 3. August 2012 - 11 ME 219/12 - VGH Bad.-Württ., Beschlüsse vom 22. Februar 2012 - 1 S 358/12 -, und vom 23. Februar 2005- 1 S 421/05 - Bay. VGH, Urteil vom 25. Mai 2010- 10 BV 09.1480 -, juris Rn. 19 f.; Sächs. OVG, Urteil vom 4. Juni 2009 - 3 B 59/06 -, juris Rn. 32, Beschluss vom 13. Februar 2003 - 3 Bs 28/03 - OVG Saarl., Beschluss vom 16. November 2007 - 3 B 447/07 -, juris Rn. 5; VG Aachen, Urteil vom 14. Januar 2009 - 6 K 374/08 -, juris Rn. 138. - OVG Sachsen, 04.06.2009 - 3 B 59/06
Fortsetzungsfeststellungsklage; Ordner; Fackeln; Uniformverbot; Zelt; …
Ihre Verwendung als solche vermag damit noch nicht die Annahme der unmittelbaren Gefahr der Verletzung der öffentlichen Ordnung zu begründen (vgl. Beschl. des Senats v. 13.2.2003 - 3 BS 28/03 - OVG Saarland, Beschl. v. 16.11.2007 - 3 B 447/07 - Rn. 5, zitiert nach juris). - VG Aachen, 14.01.2009 - 6 K 374/08
Mehrere Auflagen zu einer Demonstration der NPD am 8. Februar 2008 waren …
Rn. 138 Vgl. hierzu OVG des Saarlandes, Beschluss vom 16. November 2007 - Az. 3 B 447/07 -, juris. - VG Regensburg, 05.05.2009 - RN 9 S 09.785
Beschränkungen einer Versammlung
Wie bereits dargelegt, läuft es den sozialen und ethischen Anschauungen über die Grundvoraussetzungen eines geordneten menschlichen Zusammenlebens zuwider, wenn sich ein Aufzug durch sein Gesamtgefüge mit den Riten und Symbolen der nationalsozialistischen Gewaltherrschaft identifiziert und durch Wachrufen der Schrecken des totalitären und unmenschlichen Regimes andere Bürger einschüchtert und provoziert (vgl. OVG des Saarlandes, Beschluss vom 16.11.2007, Az 3 B 447/07, mit zahlreichen weiteren Nachweisen). - VG Gelsenkirchen, 28.04.2014 - 14 L 663/14
Versammlung Verbot Fackeln Wahlkampf Partei Verein Ordnung
Rn. 33 Vgl. OVG des Saarlandes, Beschluss vom 16. November 2007 - 3 B 447/07 -, juris (zur Verwendung von Fackeln am Volkstrauertag); vgl. auch Sächsisches Oberverwaltungsgericht, Urteil vom 4. Juni 2009 - 3 B 59/06 -, Juris, Rdnr. 31 f; vgl. auch Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg, Beschluss vom 22. Februar 2012- 1 S 358/12 -.
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