Rechtsprechung
| BVerwG, 22.12.2005 - 3 B 6.05 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (4)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - Bundesverwaltungsgericht
- Wolters Kluwer
Grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Verfahrensgang
- VG Chemnitz, 22.07.2004 - 9 K 530/01
- BVerwG, 22.12.2005 - 3 B 6.05
- BVerwG, 20.09.2006 - 3 C 36.05
- BVerwG, 14.12.2006 - 3 C 36.05
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (1)
- BVerwG, 17.03.2005 - 3 C 20.04
Dem nationalsozialistischen System erheblichen Vorschub leisten; …
Auszug aus BVerwG, 22.12.2005 - 3 B 6.05
Das Revisionsverfahren kann im Anschluss an das Urteil des Senats vom 17. März 2005 - BVerwG 3 C 20.04 - (Buchholz 428.4 § 1 AusglLeistG Nr. 5) Gelegenheit zur Klärung der Fragen bieten, unter welchen Voraussetzungen die Wahrnehmung von Parteiämtern und -funktionen auf unterer oder mittlerer Ebene als erhebliches Vorschubleisten im Sinne des § 1 Abs. 4 AusglLeistG anzusehen ist und unter welchen Voraussetzungen die Tätigkeit als Ärztlicher Beisitzer im Erbgesundheitsgericht gegen die Grundsätze der Menschlichkeit oder Rechtsstaatlichkeit im Sinne des § 1 Abs. 4 AusglLeistG verstößt oder als erhebliches Vorschubleisten im Sinne des § 1 Abs. 4 AusglLeistG zu werten ist.
- BVerwG, 22.03.2007 - 3 KSt 1.06
Entfallen des Rechtsschutzbedürfnisses für eine Erinnerung gegen den Kostenansatz …
Mit Beschluss vom 22. Dezember 2005 - BVerwG 3 B 6.05 - hat der Senat der Nichtzulassungsbeschwerde der damaligen Kläger zu 1 bis 4 stattgegeben, die Revision zugelassen und den Streitwert für das Revisionsverfahren - BVerwG 3 C 36.05 - gemäß § 47 Abs. 1 Satz 1 i.V.m. § 52 Abs. 1 und 4, § 63 Abs. 1 Satz 1 sowie § 72 Nr. 1 GKG vorläufig auf 500 000 EUR festgesetzt.
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