Rechtsprechung
| OVG Berlin-Brandenburg, 14.05.2025 - 3 B 73.23 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Entscheidungsdatenbank Berlin
§ 11 AufenthG, § 4 Abs 1 AsylVfG 1992, § 21 Abs 2 EUV 2011/95, § 24 Abs 1 EUV 2011/95, § 24 Abs 2 EUV 2011/95
Ausweisung; Vereinigung, die den Terrorismus unterstützt; HAMAS; PFLP; Samidoun; individuelle Unterstützung; Sympathiewerbung; Vorfeldunterstützung; Social Media; Demonstrationsteilnahme; Abstandnehmen; Verbrauch von Ausweisungsgründen; subsidiärer Schutz; zwingende ... - Entscheidungsdatenbank Brandenburg
11; 25 Abs. 2 Satz 1; 25 Abs. 2 Satz 2; 53 Abs. 1; 53 Abs. 3a; 54 Abs. 1 Nr. 2; 58; 59 AufenthG, 4 Abs. 1 AsylG, 21 Abs. 2; 24 Abs. 1; 24 Abs. 2 EU-Anerkennungs-RL
Ausweisung, Vereinigung, die den Terrorismus unterstützt, HAMAS, PFLP, Samidoun, individuelle Unterstützung, Sympathiewerbung, Vorfeldunterstützung, Social Media, Demonstrationsteilnahme, Abstandnehmen, Verbrauch von Ausweisungsgründen, subsidiärer Schutz, zwingende ...
Verfahrensgang
- VG Berlin, 23.08.2023 - 24 K 7.23
- OVG Berlin-Brandenburg, 14.05.2025 - 3 B 73.23
- BVerwG, 19.01.2026 - 1 B 24.25
- BVerwG, 25.02.2026 - 1 B 7.26
Wird zitiert von ... (6) Zitiert selbst (17)
- BVerwG, 22.02.2017 - 1 C 3.16
Flüchtling darf wegen Unterstützung der PKK ausgewiesen werden
Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 14.05.2025 - 3 B 73.23
Dabei ist trotz einer gewissen definitorischen Unschärfe des Terrorismusbegriffs anerkannt, dass als terroristisch jedenfalls der Einsatz gemeingefährlicher Waffen und Angriffe auf das Leben Unbeteiligter zur Durchsetzung politischer Ziele anzusehen sind (vgl. BVerwG, Urteile vom 22. Februar 2017 - 1 C 3.16 - juris Rn. 30 …und vom 27. Juli 2017 - 1 C 28.16 - juris Rn. 20).Maßgeblich ist, inwieweit das festgestellte Verhalten des Einzelnen zu den latenten Gefahren der Vorfeldunterstützung des Terrorismus nicht nur ganz unwesentlich oder geringfügig beiträgt und deshalb selbst potenziell als gefährlich erscheint (vgl. BVerwG, Urteile vom 22. Februar 2017 - 1 C 3.16 - juris Rn. 34 f. …und vom 27. Juli 2017 - 1 C 28.16 - juris Rn. 28).
Auf eine darüber hinausgehende innere Einstellung kommt es nicht an (vgl. BVerwG, Urteile vom 22. Februar 2017 - 1 C 3.16 - juris Rn. 31 und 33 …sowie vom 27. Juli 2017 - 1 C 28.16 - juris Rn. 29).
Daran fehlt es, wenn der Betroffene aus der Erteilung eines Aufenthaltstitels billigerweise nicht schließen kann, dass die Ausländerbehörde alle als potentielle Versagungsgründe in Betracht kommenden Umstände tatsächlich ermittelt und sodann als für die Erteilung des begehrten Titels unbeachtlich eingestuft hat (vgl. BVerwG, Urteil vom 22. Februar 2017 - 1 C 3.16 - juris Rn. 39;… Beschluss vom 21. Juli 2021 - 1 B 29.21 - juris Rn. 8).
Danach kann einem Flüchtling oder einem subsidiär Schutzberechtigten nicht nur die Erteilung eines Aufenthaltstitels verweigert werden, sondern der erteilte Aufenthaltstitel darf - was durch eine Ausweisung bewirkt wird - auch nachträglich widerrufen werden, wenn zwingende Gründe der öffentlichen Sicherheit oder Ordnung im Sinne dieser Bestimmung vorliegen (vgl. BVerwG, Urteil vom 22. Februar 2017 - 1 C 3.16 - juris Rn. 50; EuGH…, Urteil vom 24. Juni 2015 - C-373/13 - juris Rn. 55, noch zur Richtlinie 2004/83/EG).
Das bedeutet, dass bestimmte Umstände, die nicht den Schweregrad aufweisen, um eine Zurückweisung im Sinne von Art. 21 Abs. 2 der Richtlinie verfügen zu können, den Mitgliedstaat gleichwohl dazu berechtigen können, auf der Grundlage von Art. 24 Abs. 1 der Richtlinie dem betroffenen Flüchtling seinen Aufenthaltstitel zu entziehen (vgl. BVerwG, Urteil vom 22. Februar 2017 - 1 C 3.16 - juris Rn. 50; EuGH…, Urteil vom 24. Juni 2015 - C-373/13 - juris Rn. 75).
Zugleich hat er betont, dass es den Mitgliedstaaten freisteht, nach ihren nationalen Bedürfnissen, die je nach Mitgliedstaat und Zeitpunkt unterschiedlich sein können, zu bestimmen, was die öffentliche Ordnung und Sicherheit erfordern (vgl. BVerwG, Urteil vom 22. Februar 2017 - 1 C 3.16 - juris Rn. 51; EuGH…, Urteil vom 24. Juni 2015 - C-373/13 - juris Rn. 77 ff.).
Vielmehr ist in einem zweiten Schritt einzelfallbezogen die Rolle zu prüfen, die der Betreffende im Rahmen seiner Unterstützung dieser Organisation gespielt hat (vgl. BVerwG, Urteil vom 22. Februar 2017 - 1 C 3.16 - juris Rn. 52; EuGH…, Urteil vom 24. Juni 2015 - C-373/13 - juris Rn. 80 ff.).
- VG Berlin, 06.06.2024 - 23 K 561.22
Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 14.05.2025 - 3 B 73.23
Auf die hiergegen erhobene Klage des Klägers hat das Verwaltungsgericht diesen Bescheid mit rechtskräftig gewordenem Urteil vom 6. Juni 2024 - VG 23 K 561/22 A - aufgehoben.Rn. 19 Wegen der weiteren Einzelheiten wird auf die Streitakte, die beigezogene Ausländerakte des Klägers sowie die beigezogene Streitakte des Verwaltungsgerichts Berlin im Verfahren VG 23 K 561/22 A verwiesen, die Gegenstand der mündlichen Verhandlung und Beratung waren.
Die Führung der HAMAS bekennt sich ausdrücklich zum gewaltsamen Vorgehen gegenüber Israel und zu Selbstmordattentaten (vgl. BVerwG…, Urteil vom 21. August 2023 - 6 A 3.21 - juris Rn. 181;… Urteil vom 3. Dezember 2004 - 6 A 10.02 - juris Rn. 20 ff.; BMI Verfassungsschutzbericht 2021 S. 176, 181, 198 f., 218 f.; Verbotsverfügung des BMI vom 2. November 2023 betreffend HAMAS, S. 11 ff. = Anlage zu Bl. 285 der beigezogenen Streitakte VG 23 K 561/22 A).
Nach den auch vom Verwaltungsgericht zugrunde gelegten Erkenntnissen des Verfassungsschutzes des Bundes (…vgl. BMI, Verfassungsschutzbericht 2022, S. 262, 274 f.; vgl. ferner Verbotsverfügung des BMI betreffend Samidoun vom 2. November 2023, S. 34 ff. = Anlage zu Bl. 285 der beigezogenen Streitakte VG 23 K 561/22 A; Mitteilung des Verfassungsschutzes vom 12. Januar 2022, Bl. 87 ff. der Verwaltungsvorgänge) zählt die marxistisch-leninistisch geprägte PFLP zum Spektrum der terroristischen palästinensischen Organisationen und ist ideologisch von einem starken Nationalismus geprägt.
Die PFLP vollzieht weiterhin terroristische Attentate in Form von Selbstmordanschlägen, Raketenangriffen, Verschleppungen und Angriffen auf israelische Sicherheitskräfte (vgl. Verbotsverfügung des BMI betreffend Samidoun vom 2. November 2023, S. 35 = Anlage zu Bl. 285 der beigezogenen Streitakte VG 23 K 561/22 A).
Samidoun führte bis zu den mit Verbotsverfügung des Bundesministeriums des Innern und für Heimat vom 2. November 2023 (Anlage zu Bl. 285 der beigezogenen Streitakte VG 23 K 561/22 A) ausgesprochenen vereinsrechtlichen Verboten (Betätigungsverbot im Bundesgebiet, Verbot und Auflösung der deutschen Teilorganisation) in vielen deutschen Städten Demonstrationen und Plakataktionen durch und trat im Internet auf (vgl. weiterhin https://samidoun.net/).
Der Kläger hält dort ein Transparent mit einer arabischen Aufschrift (nach seinen Angaben auf Deutsch: "Von Berlin bis Sheikh Jarrah, wir sind für euch da", vgl. Protokoll vom 6. Juni 2024 in der beigezogenen Streitakte VG 23 K 561/22 A, Bl. 342 R).
Rn. 51 Die Angaben des Klägers im asylrechtlichen Klageverfahren (VG 23 K 561/22 A) bieten hierfür ebenfalls keine hinreichende Grundlage.
- EuGH, 24.06.2015 - C-373/13
T. - Vorlage zur Vorabentscheidung - Raum der Freiheit, der Sicherheit und des …
Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 14.05.2025 - 3 B 73.23
Nach der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs ist die Aufnahme einer Organisation in die vom Rat der Europäischen Union angenommene Liste terroristischer Organisationen im Anhang zum Gemeinsamen Standpunkt 2001/931/GASP des Rates vom 27. Dezember 2001 (sog. "EU-Terrorliste", zuletzt aktualisiert durch Beschluss 2025/207/GASP des Rates vom 30. Januar 2025, ABl. L 2025/204) ein deutlicher Anhaltspunkt dafür, dass die Organisation terroristischer Art ist oder im Verdacht steht, eine solche zu sein (vgl. EuGH, Urteil vom 24. Juni 2015 - C-373/13 - juris Rn. 83).Danach kann einem Flüchtling oder einem subsidiär Schutzberechtigten nicht nur die Erteilung eines Aufenthaltstitels verweigert werden, sondern der erteilte Aufenthaltstitel darf - was durch eine Ausweisung bewirkt wird - auch nachträglich widerrufen werden, wenn zwingende Gründe der öffentlichen Sicherheit oder Ordnung im Sinne dieser Bestimmung vorliegen (vgl. BVerwG…, Urteil vom 22. Februar 2017 - 1 C 3.16 - juris Rn. 50; EuGH, Urteil vom 24. Juni 2015 - C-373/13 - juris Rn. 55, noch zur Richtlinie 2004/83/EG).
Das bedeutet, dass bestimmte Umstände, die nicht den Schweregrad aufweisen, um eine Zurückweisung im Sinne von Art. 21 Abs. 2 der Richtlinie verfügen zu können, den Mitgliedstaat gleichwohl dazu berechtigen können, auf der Grundlage von Art. 24 Abs. 1 der Richtlinie dem betroffenen Flüchtling seinen Aufenthaltstitel zu entziehen (vgl. BVerwG…, Urteil vom 22. Februar 2017 - 1 C 3.16 - juris Rn. 50; EuGH, Urteil vom 24. Juni 2015 - C-373/13 - juris Rn. 75).
Zugleich hat er betont, dass es den Mitgliedstaaten freisteht, nach ihren nationalen Bedürfnissen, die je nach Mitgliedstaat und Zeitpunkt unterschiedlich sein können, zu bestimmen, was die öffentliche Ordnung und Sicherheit erfordern (vgl. BVerwG…, Urteil vom 22. Februar 2017 - 1 C 3.16 - juris Rn. 51; EuGH, Urteil vom 24. Juni 2015 - C-373/13 - juris Rn. 77 ff.).
Vielmehr ist in einem zweiten Schritt einzelfallbezogen die Rolle zu prüfen, die der Betreffende im Rahmen seiner Unterstützung dieser Organisation gespielt hat (vgl. BVerwG…, Urteil vom 22. Februar 2017 - 1 C 3.16 - juris Rn. 52; EuGH, Urteil vom 24. Juni 2015 - C-373/13 - juris Rn. 80 ff.).
- BVerwG, 27.07.2017 - 1 C 28.16
Abschiebung; Abwägung; Asylberechtigter; Ausweisung; Ausweisungsinteresse; …
Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 14.05.2025 - 3 B 73.23
Die Schwelle der Strafbarkeit muss nicht überschritten sein, da die Vorschrift der präventiven Gefahrenabwehr dient und auch die Vorfeldunterstützung durch sogenannte Sympathiewerbung erfasst (vgl. BVerwG, Urteil vom 27. Juli 2017 - 1 C 28.16 - juris Rn. 19).Dabei ist trotz einer gewissen definitorischen Unschärfe des Terrorismusbegriffs anerkannt, dass als terroristisch jedenfalls der Einsatz gemeingefährlicher Waffen und Angriffe auf das Leben Unbeteiligter zur Durchsetzung politischer Ziele anzusehen sind (…vgl. BVerwG, Urteile vom 22. Februar 2017 - 1 C 3.16 - juris Rn. 30 und vom 27. Juli 2017 - 1 C 28.16 - juris Rn. 20).
Maßgeblich ist, inwieweit das festgestellte Verhalten des Einzelnen zu den latenten Gefahren der Vorfeldunterstützung des Terrorismus nicht nur ganz unwesentlich oder geringfügig beiträgt und deshalb selbst potenziell als gefährlich erscheint (…vgl. BVerwG, Urteile vom 22. Februar 2017 - 1 C 3.16 - juris Rn. 34 f. und vom 27. Juli 2017 - 1 C 28.16 - juris Rn. 28).
Auf eine darüber hinausgehende innere Einstellung kommt es nicht an (…vgl. BVerwG, Urteile vom 22. Februar 2017 - 1 C 3.16 - juris Rn. 31 und 33 sowie vom 27. Juli 2017 - 1 C 28.16 - juris Rn. 29).
Einzelnen in die Abwägung einzustellenden Ausweisungs- und Bleibeinteressen wird von vornherein ein spezifisches, bei der Abwägung zu berücksichtigendes Gewicht beigemessen (vgl. BVerwG, Urteile vom 27. Juli 2017 - 1 C 28.16 - juris Rn. 17, …und vom 25. Juli 2017 - 1 C 12.16 - juris Rn. 15).
- VG Berlin, 11.03.2022 - 10 K 266.19
Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 14.05.2025 - 3 B 73.23
Zu den terroristischen Aktivitäten der PFLP in der Vergangenheit zählen unter anderem die Entführung des Flugzeugs "Landshut" im Jahr 1977 sowie in jüngerer Zeit ein Angriff von zwei PFLP-Aktivisten auf eine Jerusalemer Synagoge im Jahr 2014, bei dem vier Rabbiner und ein Polizist ermordet wurden (vgl. VG Berlin, Urteil vom 11. März 2022 - VG 10 K 266.19 - juris Rn. 41 f. m.w.N.).So hat er in einem am 2. September 2020 auch auf Deutsch auf der Internetseite von Samidoun erschienenen Aufsatz das Recht zum bewaffneten palästinensischen Widerstand betont und gefordert, dass palästinensische Widerstandsgruppen von der "Terrorliste" entfernt werden (…vgl. Verbotsverfügung des BMI zu Samidoun vom 2. November 2023, S. 27; VG Berlin, Urteil vom 11. März 2022 - VG 10 K 266.19 - juris Rn. 49 f.).
Rn. 37 Ebenso hat der Mitgründer von Samidoun, P ..., mehrfach auf Veranstaltungen und über Veröffentlichungen im Internet die Ziele der PFLP propagiert und sich diese zu eigen gemacht, wobei er die Notwendigkeit des bewaffneten Kampfes verteidigt und die Terrorliste der EU als ein Mittel der politischen Erpressung verurteilt hat (vgl. VG Berlin, Urteil vom 11. März 2022 - VG 10 K 266.19 - juris Rn. 44 ff.;… Verbotsverfügung des BMI zu Samidoun vom 2. November 2023, S. 36 f.).
- EuGH, 03.06.2021 - C-546/19
Westerwaldkreis - Vorlage zur Vorabentscheidung - Raum der Freiheit, der …
Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 14.05.2025 - 3 B 73.23
Rn. 70 5. Zweifel an der Rechtmäßigkeit der Ausweisung ergeben sich entgegen dem Vorbringen des Klägers nicht aus der Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs vom 3. Juni 2021 - C-546/19 - (juris).Die Entscheidung betrifft die Frage, ob die Richtlinie 2008/115/EG (Rückführungsrichtlinie) der Aufrechterhaltung eines Einreise- und Aufenthaltsverbots entgegensteht, wenn die gegen einen aufgrund einer strafrechtlichen Verurteilung aus Gründen der öffentlichen Sicherheit oder Ordnung ausgewiesenen Ausländer erlassene Rückkehrentscheidung aufgehoben wurde (vgl. EuGH, Urteil vom 3. Juni 2021 - C-546/19 - juris Rn. 49 und 61).
- VG Düsseldorf, 25.09.2024 - 18 K 3322/24
Untersagung der Parole From the river to the sea - Palestine will be free bei …
Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 14.05.2025 - 3 B 73.23
Rn. 33 Zentrale Forderung von Samidoun ist die Freilassung von Palästinenserinnen und Palästinensern, die häufig Verbindungen zur PFLP haben, wie etwa des in Israel inhaftierten PFLP-Generalsekretärs Ahmad Sa'adat und des PFLP-Kämpfers Georges Ibrahim, der seit 1984 in Frankreich in Haft ist (…vgl. Verbotsverfügung des BMI zu Samidoun vom 2. November 2023, S. 8, 11 f.; Verfassungsschutzbericht Berlin 2022 S. 65; Mitteilung des Verfassungsschutzes Berlin vom 12. Januar 2022, Bl. 87 des Verwaltungsvorgangs; VG Düsseldorf, Urteil vom 25. September 2024 - 18 K 3322/24 - juris Rn. 114 ff.).In dieser Charta, auf die sich - worauf der Beklagte in der Berufungsbegründung (S. 3) hingewiesen hat - auch das ebenfalls u.a. von G ... gegründete Netzwerk "Masarbadil" mit dem im Internet veröffentlichten "Dokument der Grundlagen des Kampfes" (https://masarbadil.org/en/princip-les-of-struggle/) bezieht, wird der bewaffnete Kampf als der einzige Weg zur Befreiung Palästinas und der Rückkehr des palästinensischen Volkes bezeichnet, wobei Guerilla-Aktionen den Kern des Befreiungskrieges bildeten (vgl. Art. 9 und 10 der Charta, https://masarbadil.org/en/palestinian-national-charter/; vgl. VG Düsseldorf, Urteil vom 25. September 2024 - 18 K 3322/24 - juris Rn. 133).
- BVerwG, 21.08.2023 - 6 A 3.21
Vereinsrechtliches Verbot von Ansaar International e. V. bestätigt
Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 14.05.2025 - 3 B 73.23
Die Führung der HAMAS bekennt sich ausdrücklich zum gewaltsamen Vorgehen gegenüber Israel und zu Selbstmordattentaten (vgl. BVerwG, Urteil vom 21. August 2023 - 6 A 3.21 - juris Rn. 181;… Urteil vom 3. Dezember 2004 - 6 A 10.02 - juris Rn. 20 ff.; BMI Verfassungsschutzbericht 2021 S. 176, 181, 198 f., 218 f.; Verbotsverfügung des BMI vom 2. November 2023 betreffend HAMAS, S. 11 ff. = Anlage zu Bl. 285 der beigezogenen Streitakte VG 23 K 561/22 A).Die Klage der HAMAS gegen die Rechtsakte des Rates, mit denen die HAMAS auf der Liste belassen wurde, hat der Gerichtshof der Europäischen Union mit Urteil vom 23. November 2021 - C-833/19 P - (bei juris) abgewiesen und damit die fortbestehende Einordnung als Terrororganisation bestätigt (vgl. BVerwG, Urteil vom 21. August 2023 - 6 A 3.21 - juris Rn. 181).
- BVerwG, 15.03.2005 - 1 C 26.03
Aufenthaltserlaubnis, Niederlassungserlaubnis, Ausweisungsgründe, Verbrauch von …
Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 14.05.2025 - 3 B 73.23
Rn. 53 In der Rechtsprechung ist anerkannt, dass Ausweisungsgründe in Anwendung des Grundsatzes des Vertrauensschutzes einem Ausländer nur dann und so lange entgegengehalten werden dürfen, als sie noch aktuell und nicht verbraucht sind und die Ausländerbehörde auf ihre Geltendmachung nicht ausdrücklich oder konkludent verzichtet hat (vgl. BVerwG, Urteil vom 15. März 2005 - 1 C 26.03 - juris Rn. 21). - BVerwG, 25.04.2018 - 1 B 11.18
Beweiswürdigung hinsichtlich der Unterstützungsbegriffe im Ausweisungsrecht; …
Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 14.05.2025 - 3 B 73.23
Das Erfordernis der Veränderung der inneren Einstellung bedingt es, dass der Ausländer in jedem Fall einräumen muss oder zumindest nicht bestreiten darf, in der Vergangenheit durch sein Handeln die freiheitliche demokratische Grundordnung oder die Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland gefährdet zu haben (vgl. BVerwG, Beschluss vom 25. April 2018 - 1 B 11.18 - juris Rn. 12). - BVerwG, 25.07.2017 - 1 C 12.16
Ausweisung eines Flüchtlings wegen Unterstützung der PKK
- BVerwG, 21.07.2021 - 1 B 29.21
Verbrauch von Ausweisungsgründen
- BVerwG, 03.12.2004 - 6 A 10.02
Vereinsverbot; Beeinträchtigung des Gedankens der Völkerverständigung; mittelbare …
- BVerwG, 25.05.2023 - 1 C 6.22
Keine Ausweisung eines noch nie in das Bundesgebiet eingereisten visumpflichtigen …
- EuGH, 23.11.2021 - C-833/19
Der Gerichtshof bestätigt die Rechtsakte des Rates, mit denen die Hamas auf der …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 15.11.2024 - 5 B 558/24
Oberverwaltungsgericht des Landes Nordrhein-Westfalen: Eilantrag gegen das Verbot …
- BGH, 04.09.2024 - AK 71/24
Fortdauer der Untersuchungshaft über sechs Monate (dringender Tatverdacht; …
- VG Berlin, 29.01.2026 - 23 K 121.24 Die Führung der HAMAS bekennt sich ausdrücklich zum gewaltsamen Vorgehen gegenüber Israel und zu Selbstmordattentaten (vgl. BVerwG…, Urteil vom 21. August 2023 - 6 A 3.21 -, juris Rn. 181;… Urteil vom 3. Dezember 2004 - 6 A 10.02 -, juris Rn. 20 ff.; OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 14. Mai 2025 - OVG 3 B 73/23 -, juris Rn. 28 m.w.N.).
Die Europäische Union hat die HAMAS als eine an terroristischen Handlungen beteiligte Vereinigung qualifiziert (OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 14. Mai 2025 - OVG 3 B 73/23 -, juris Rn. 29).
Klage der HAMAS gegen die Rechtsakte des Rates, mit denen die HAMAS auf der Liste belassen wurde, hat der Gerichtshof der Europäischen Union mit Urteil vom 23. November 2021 - C-833/19 P - (juris) abgewiesen und damit die fortbestehende Einordnung als Terrororganisation bestätigt (vgl. BVerwG…, Urteil vom 21. August 2023 - 6 A 3.21 - juris Rn. 181; OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 14. Mai 2025 - OVG 3 B 73/23 -, juris Rn. 29).
Zu den terroristischen Aktivitäten der PFLP in der Vergangenheit zählen unter anderem die Entführung des Flugzeugs "Landshut " im Jahr 1977 sowie in jüngerer Zeit ein Angriff von zwei PFLP-Aktivisten auf eine Jerusalemer Synagoge im Jahr 2014, bei dem vier Rabbiner und ein Polizist ermordet wurden (vgl. Die PFLP vollzieht weiterhin terroristische Attentate in Form von Selbstmordanschlägen, Raketenangriffen, Verschleppungen und Angriffen auf israelische Sicherheitskräfte. Die "Abu Ali Mustafa-Brigaden", ihr bewaffneter Arm im Nahen Osten, agieren in Israel und im besetzten Westjordanland auch mit terroristischen Mitteln. Seit 2002 ist die PFLP von der EU als Terrororganisation gelistet ( vgl. Bescheid des Landesamts für Einwanderung vom 27. März 2024, Blatt 392 der Ausländerakte unter Hinweis auf den Verfassungsschutzbericht 2022; OVG Berlin- Brandenburg, Urteil vom 14. Mai 2025 - OVG 3 B 73/23 -, juris Rn. 30).
Dass Samidoun ein solches Verständnis dieser Parole zugrunde legt, lässt sich aus den Verlautbarungen und Positionierungen der Gruppierung und ihrer führenden Vertreter ableiten, die das Existenzrecht Israels in Frage stellen, Israel als "zionistischem Gebilde" oder "kolonialem Projekt" ausdrücklich ein Ende setzen wollen, das Osloer Abkommen von 1993 sowie eine Zwei - Staaten-Lösung ausdrücklich zurückweisen sowie als "Verrat" bezeichnen, das Recht der Palästinenser zum bewaffneten Widerstand verteidigen und diesen ausdrücklich propagieren (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 14. Mai 2025 - OVG 3 B 73/23 -, juris Rn. 33).
Aus Verlautbarungen Samidouns geht zudem hervor, dass die Gruppierung den bewaffneten Kampf palästinensischer Widerstandsgruppen, deren Angehörige bereit sind, Gewalt anzuwenden und ihr Leben zu opfern, unterstützt (vgl. OVG Berlin - Brandenburg, Urteil vom 14. Mai 2025 - OVG 3 B 73/23 -, juris Rn. 34).
(vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 14. Mai 2025 - OVG 3 B 73/23 -, juris Rn. 36).
Ebenso haben Samidoun-Mitglieder mehrfach auf Veranstaltungen und über Veröffentlichungen im Internet die Ziele der PFLP propagiert und sich diese zu eigen gemacht, die Notwendigkeit des bewaffneten Kampfes verteidigt und die Terrorliste der EU als ein Mittel der politischen Erpressung verurteilt (vgl. ; OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 14. Mai 2025 - OVG 3 B 73/23 -, juris Rn. 37).
- VG Berlin, 27.04.2026 - 1 L 787.25
Verfassungsschutzbericht 2024: Verein Jüdische Stimme darf nicht als gesichert …
Samidoun befürwortet außerdem ausdrücklich und implizit die Anwendung von Gewalt zur Befreiung aller palästinensischer Gefangener und führte in Berlin anlässlich des Angriffs vom 7. Oktober 2023 eine Jubelfeier durch (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 14. Mai 2025 - 3 B 73/23 - juris Rn. 31 ff.). - VG Köln, 20.05.2026 - 13 L 3120/25
Verfassungsschutz darf Jüdische Stimme vorläufig als gesichert extremistische …
Rn. 314 Vgl. SächsOVG, Beschluss vom 27. Juli 2024 - 1 B 116/24 -, juris Rn. 22 ff.; OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 14. Mai 2025 - OVG 3 B 73/23 -, juris Rn. 33; VG Berlin, Urteil vom 23. August 2023 - 24 K 7/23 -, juris Rn. 36.
- OVG Sachsen, 10.11.2025 - 3 B 101/25
Aufenthaltserlaubnis; Ausnahmefall von Regelerteilungsvoraussetzung eines …
Daran fehlt es, wenn der Betroffene aus der Erteilung eines Aufenthaltstitels billigerweise nicht schließen kann, dass die Ausländerbehörde alle als potentielle Versagungsgründe in Betracht kommenden Umstände tatsächlich ermittelt und sodann als für die Erteilung des begehrten Titels unbeachtlich eingestuft hat (…vgl. BVerwG, Urt. v. 22. Februar 2017 - 1 C 3.16 -, juris Rn. 39, …und Beschl. v. 21. Juli 2021 - 1 B 29.21 -, juris Rn. 8; zum Ganzen: OVG Berlin-Brandenburg, Urt. v. 14. Mai 2025 - OVG 3 B 73/23 -, Rn. juris 53). - VGH Bayern, 24.02.2026 - 19 CS 25.1447
Internetjihadismus, Ausweisung, Aufenthalt aus humanitären Gründen, Zuerkennung …
Vielmehr ist in einem zweiten Schritt einzelfallbezogen die Rolle zu prüfen, die der Betreffende im Rahmen seiner Unterstützung dieser Organisation gespielt hat (vgl. zu den vorstehenden Randnummern: OVG Berlin-Bbg, U.v. 14.5.2025 - 3 B 73/23 - juris Rn. 56 bis 59). - VG München, 18.12.2025 - M 27 K 24.1500
Ausweisung ohne strafrechtliche Verurteilung, Gefährdung der freiheitlichen …
Sowohl die HAMAS als auch die Kassam-Brigaden sind als den Terrorismus unterstützende Vereinigungen einzustufen (vgl. OVG Berlin-Bbg, U.v. 14.5.2025 - OVG 3 B 73/23 - juris Rn. 28).
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