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| OVG Sachsen, 29.11.2005 - 3 B 782/04 |
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Volltextveröffentlichungen (3)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Notwendigkeit der Hinzuziehung eines Bevollmächtigten des Klägers für das Vorverfahren; Zuziehung eines Rechtsanwalts bei erkennungsdienstlichen Maßnahmen
Verfahrensgang
- VG Dresden, 23.06.2004 - 14 K 2815/01
- OVG Sachsen, 29.11.2005 - 3 B 782/04
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (4)
- BVerfG, 06.11.1984 - 2 BvL 16/83
Verfassungsrechtliche Unbedenklichkeit des Fehlens einer Pauschvergütungsregelung …
Auszug aus OVG Sachsen, 29.11.2005 - 3 B 782/04
Grund hierfür ist, dass das Recht, sich nach § 138 Abs. 1 StPO einen Verteidiger seines Vertrauens frei zu wählen, keinen Anspruch des Beschuldigten auf Erstattung sämtlicher dadurch entstandener Auslagen beinhaltet (vgl. BVerfG, Beschl. v. 6.11.1984 - BVerfGE 68, 237;… Meyer-Goßner, StPO, 47. Aufl. 2004, § 464 a RdNr. 5) und eine Kostenerstattungsregelung bei Verfahrensbeendigung vor dem genannten Zeitpunkt in der Strafprozessordnung nicht vorgesehen ist. - BVerwG, 19.10.1982 - 1 C 114.79
Lokalrandalierer - § 81b Alt. 2 StPO, Voraussetzungen der Aufbewahrungsbefugnis, …
Auszug aus OVG Sachsen, 29.11.2005 - 3 B 782/04
Die Anordnung knüpft nicht an beliebige Tatsachen an, sondern an ein gegen den Betroffenen als Beschuldigten geführtes Strafverfahren und muss jedenfalls auch aus den Ergebnissen dieses Verfahrens die gesetzlich geforderte Notwendigkeit der erkennungsdienstlichen Behandlung herleiten (vgl. BVerwG, Urt. v. 19.10.1982 - BVerwGE 66, 202). - BVerwG, 21.08.2003 - 6 B 26.03
Vorverfahren; Notwendigkeit der Zuziehung eines Bevollmächtigten; Musterung; …
Auszug aus OVG Sachsen, 29.11.2005 - 3 B 782/04
Notwendig ist die Zuziehung eines Rechtsanwalts nach § 80 Abs. 2 VwVfG dann, wenn es der Partei nach ihren persönlichen Verhältnissen und wegen der Schwierigkeit der Sache nicht zuzumuten ist, das Vorverfahren selbst zu führen (std. Rspr.; vgl. BVerwG, Beschl. v. 15.9.2005 - 6 B 39/05 - abgedruckt in JURIS; BVerwG, Beschl. v. 21.9.2003, NVwZ-RR 2004, 5; vgl. auch SächsOVG, Beschl. v. 24.2.2004, SächsVBl.2004, 162 m.w.N. zu § 162 Abs. 2 Satz 2 VwGO). - BVerwG, 15.09.2005 - 6 B 39.05
Notwendigkeit der Hinzuziehung eines Bevollmächtigten in …
Auszug aus OVG Sachsen, 29.11.2005 - 3 B 782/04
Notwendig ist die Zuziehung eines Rechtsanwalts nach § 80 Abs. 2 VwVfG dann, wenn es der Partei nach ihren persönlichen Verhältnissen und wegen der Schwierigkeit der Sache nicht zuzumuten ist, das Vorverfahren selbst zu führen (std. Rspr.; vgl. BVerwG, Beschl. v. 15.9.2005 - 6 B 39/05 - abgedruckt in JURIS; BVerwG, Beschl. v. 21.9.2003, NVwZ-RR 2004, 5; vgl. auch SächsOVG, Beschl. v. 24.2.2004, SächsVBl.2004, 162 m.w.N. zu § 162 Abs. 2 Satz 2 VwGO).
- VG Dresden, 25.06.2008 - 6 K 2618/06
D (A), Staatsangehörigkeitsrecht, Einbürgerungsgebühren, Gebührenermäßigung, …
Maßgeblich in solchen Fällen ist immer, ob ein vernünftiger Bürger mit gleichem Bildungs- und Erfahrungsniveau bei der gegebenen Sach- und Rechtslage, auch wenn er über keine juristischen Kenntnisse verfügt bzw. kein Rechtsanwalt ist, nach den Umständen des Einzelfalles sich eines Rechtsanwaltes bedienen würde (vgl. hierzu auch BVerwG, Beschl. v. 06.05.1982 - 7 B 81.82 - in Buchholz 310 § 162 Nr. 17; SächsOVG, Beschl. v. 29.11.2005 - 3 B 782/04 - OVG Mecklenburg-Vorpommern, Beschl. v. 30.04.2002 - 2 0 42/00 - in NVwZ 2002, 1129-1131 m.w.N. aus der verwaltungsgerichtlichen Rechtsprechung;… Jörg Schmidt in Eyermann, VwGO, 11. Aufl., § 162, RdNr. 13).
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