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Weitere Entscheidungen unten: VG Göttingen, 27.06.2007 | OVG Saarland, 01.08.2007

Rechtsprechung
   BVerwG, 31.01.2008 - 3 B 84.07   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,3833
BVerwG, 31.01.2008 - 3 B 84.07 (https://dejure.org/2008,3833)
BVerwG, Entscheidung vom 31.01.2008 - 3 B 84.07 (https://dejure.org/2008,3833)
BVerwG, Entscheidung vom 31. Januar 2008 - 3 B 84.07 (https://dejure.org/2008,3833)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
    Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen

  • lexetius.com

    EV Art. 19
    Einigungsvertrag; DDR-Verwaltungsakt; Verwaltungsakt der DDR; Bestandskraft; Aufhebung; Rücknahme.

  • Bundesverwaltungsgericht

    EV Art. 19
    Aufhebung; Bestandskraft; DDR-Verwaltungsakt; Einigungsvertrag; Rücknahme; Verwaltungsakt der DDR

  • Judicialis

    EV Art. 19

  • Wolters Kluwer

    Aufhebbarkeit eines Verwaltungsaktes der Deutschen Demokratischen Republik (DDR)

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    EV Art. 19
    Einigungsvertrag; Verwaltungsakt der DDR; Bestandskraft; Aufhebung; Rücknahme

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EinigungsV Art. 19
    Recht der Wiedervereinigung: Verwaltungsaktes der Deutschen Demokratischen Republik und Einigungsvertrag

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJ 2008, 233
  • DVBl 2008, 665 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (8)

  • BVerfG, 27.02.2007 - 1 BvR 1982/01

    Art. 19 Einigungsvertrag

    Auszug aus BVerwG, 31.01.2008 - 3 B 84.07
    Es bedarf daher keiner Entscheidung, ob die Grundsätze, die das Bundessozialgericht (…Urteil vom 11. September 2001 - B 2 U 32/00 R - SozR 3-8100 Art. 19 Nr. 8 = VIZ 2002, 247) unter Billigung durch das Bundesverfassungsgericht (Beschluss vom 27. Februar 2007 - 1 BvR 1982/01 - BVerfGE 117, 302) für sozialrechtliche Ansprüche mit Blick auf § 44 SGB X aufgestellt hat, auch für andere Sachgebiete verallgemeinert werden können und ob bejahendenfalls eine Ausnahme für solche DDR-Verwaltungsakte zu machen ist, die nach der politischen Wende in der DDR im Zuge der Umgestaltung der Rechts- und Sozialordnung erlassen worden sind.
  • BVerwG, 27.04.2006 - 3 C 23.05

    Rücknahme eines rechtswidrigen Vermögenszuordnungsbescheides; Rücknahme eines …

    Auszug aus BVerwG, 31.01.2008 - 3 B 84.07
    Die Klägerin beruft sich zwar auf die Anforderungen an die Ausübung des in § 48 Abs. 1 Satz 1 VwVfG eröffneten Rücknahmeermessens, die der Senat aus § 2 Abs. 5 Satz 1 VZOG hergeleitet hat (Urteil vom 27. April 2006 - BVerwG 3 C 23.05 - BVerwGE 126, 7 = Buchholz 428.2 § 2 VZOG Nr. 16).
  • BVerwG, 20.03.1997 - 7 C 23.96

    Bestandskraft eines DDR-Verwaltungsakts (Enteignung)

    Auszug aus BVerwG, 31.01.2008 - 3 B 84.07
    Verwaltungsakte der Deutschen Demokratischen Republik, die mit rechtsstaatlichen Grundsätzen unvereinbar sind, können - nach näherer Maßgabe der zur Ausführung erlassenen gesetzlichen Bestimmungen (vgl. Urteil vom 20. März 1997 - BVerwG 7 C 23.96 - BVerwGE 104, 186 = Buchholz 428 § 1 VermG Nr. 108) - schon nach Art. 19 Satz 2 Alt. 1 EV aufgehoben werden; hierzu hätte es der Anfügung der zweiten Alternative nicht bedurft.
  • BSG, 11.09.2001 - B 2 U 32/00 R

    Sozialrechtliches Verwaltungsverfahren - DDR-Bescheid - Aufhebung - Rücknahme - …

    Auszug aus BVerwG, 31.01.2008 - 3 B 84.07
    Es bedarf daher keiner Entscheidung, ob die Grundsätze, die das Bundessozialgericht (Urteil vom 11. September 2001 - B 2 U 32/00 R - SozR 3-8100 Art. 19 Nr. 8 = VIZ 2002, 247) unter Billigung durch das Bundesverfassungsgericht (Beschluss vom 27. Februar 2007 - 1 BvR 1982/01 - BVerfGE 117, 302) für sozialrechtliche Ansprüche mit Blick auf § 44 SGB X aufgestellt hat, auch für andere Sachgebiete verallgemeinert werden können und ob bejahendenfalls eine Ausnahme für solche DDR-Verwaltungsakte zu machen ist, die nach der politischen Wende in der DDR im Zuge der Umgestaltung der Rechts- und Sozialordnung erlassen worden sind.
  • BVerwG, 12.12.1991 - 5 B 68.91

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Ordnungsgemäße Bezeichnung …

    Auszug aus BVerwG, 31.01.2008 - 3 B 84.07
    Das setzt voraus, dass das Verwaltungsgericht in Anwendung derselben Rechtsvorschrift mit einem seine Entscheidung tragenden abstrakten Rechtssatz von einem in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts aufgestellten ebensolchen Rechtssatz abweicht (stRspr; vgl. Beschluss vom 12. Dezember 1991 - BVerwG 5 B 68.91 - Buchholz 310 § 132 Nr. 302 m.w.N.).
  • BVerwG, 09.12.1994 - 11 PKH 28.94

    Voraussetzungen für die Bewilligung von Prozesskostenhilfe - Anforderungen an die …

    Auszug aus BVerwG, 31.01.2008 - 3 B 84.07
    In derartigen Fällen kann die Revision nur dann zugelassen werden, wenn hinsichtlich jeder der Begründungen ein Zulassungsgrund dargelegt wird und vorliegt (stRspr; vgl. Beschlüsse vom 1. Februar 1990 - BVerwG 7 B 19.90 - Buchholz 310 § 153 VwGO Nr. 22 und vom 9. Dezember 1994 - BVerwG 11 PKH 28.94 - Buchholz 310 § 132 Abs. 2 Ziff. 1 VwGO Nr. 4, jew. m.w.N.).
  • BVerwG, 01.02.1990 - 7 B 19.90

    Zurücktreten der Frage nach der grundsätzlichen Bedeutung der Rechtsfrage bei …

    Auszug aus BVerwG, 31.01.2008 - 3 B 84.07
    In derartigen Fällen kann die Revision nur dann zugelassen werden, wenn hinsichtlich jeder der Begründungen ein Zulassungsgrund dargelegt wird und vorliegt (stRspr; vgl. Beschlüsse vom 1. Februar 1990 - BVerwG 7 B 19.90 - Buchholz 310 § 153 VwGO Nr. 22 und vom 9. Dezember 1994 - BVerwG 11 PKH 28.94 - Buchholz 310 § 132 Abs. 2 Ziff. 1 VwGO Nr. 4, jew. m.w.N.).
  • BVerwG, 26.08.1999 - 3 C 31.98

    Vermögen, öffentliches - der DDR; Vermögen der DDR; zuordnungsfähiges Vermögen …

    Auszug aus BVerwG, 31.01.2008 - 3 B 84.07
    Insofern wirft die Klägerin die Frage auf, ob Art. 19 Satz 3 EV die Anwendung des § 48 VwVfG auf anfänglich rechtswidrige DDR-Verwaltungsakte erlaube (offengelassen im Urteil vom 26. August 1999 - BVerwG 3 C 31.98 - Buchholz 111 Art. 19 EV Nr. 6 S. 6).
  • VG Berlin, 04.09.2018 - 33 K 13.18

    Rechtswidrige Zuordnungsentscheidung betreffend das kommunale Verwaltungsvermögen …

    Hier hat jedoch der (unzuständige) Landrat des Landkreises G... die Kommunalisierungsentscheidung getroffen, und an einem Übergabe-/Übernahmeprotokoll nach § 7 Abs. 3 KVG i.V.m. §§ 7 f. EÜV fehlte es ebenfalls (vgl. BVerwG…, Urteil vom 22. März 2012 - BVerwG 3 C 21.11 -, BVerwGE 142, 219 = juris Rn. 31; VG Berlin, Urteil vom 4. April 2007 - VG 15 A 200.01 -, n.v., bestätigt durch BVerwG, Beschluss vom 31. Januar 2008 - BVerwG 3 B 84.07 -, Buchholz 111 Art. 19 EV Nr. 11 = juris).
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dejure.org Übersicht BVerwG

Rechtsprechung
   VG Göttingen, 27.06.2007 - 3 B 84/07   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,11885
VG Göttingen, 27.06.2007 - 3 B 84/07 (https://dejure.org/2007,11885)
VG Göttingen, Entscheidung vom 27.06.2007 - 3 B 84/07 (https://dejure.org/2007,11885)
VG Göttingen, Entscheidung vom 27. Juni 2007 - 3 B 84/07 (https://dejure.org/2007,11885)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 44 AO; § 11 Abs 1 Nr 2b KAG ND; § 5 KAG ND; § 5 Abs 6 S 2 KAG ND; WoEigG
    Abfallgebühr; Abwassergebühr; Benutzungsgebühr; Gemeinschaft; Gesamtschuld; Gesamtschuldner; grundstücksbezogene Benutzungsgebühr; Leistungsbescheid; Satzung; Straßenreinigungsgebühr; Teileigentum; Teileigentümer; Teilrechtsfähigkeit; Wohnungseigentum; ...

  • iurado.de (Kurzinformation und Volltext)

    Wohnungseigentümer haften für Grundbesitzabgaben trotz Teilrechtsfähigkmeit der Eigentümergemeinschaft als Gesamtschuldner; §§ 5 Abs. 6 S. 2 NKAG, 44 AO

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 2008, 252 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (11)Zitiert selbst (10)

  • BGH, 02.06.2005 - V ZB 32/05

    Rechtsfähigkeit der Wohnungseigentümergemeinschaft; Vollstreckungen von …

    Auszug aus VG Göttingen, 27.06.2007 - 3 B 84/07
    Für grundstücksbezogene Benutzungsgebühren können bei entsprechender satzungsrechtlicher Grundlage weiterhin (ungeachtet der vom BGH angenommenen Teilrechtsfähigkeit der Wohnungseigentümergemeinschaft; Beschl. v. 02.06.2005 - V ZB 32/05 , BGHZ 163, 154 ff.) die einzelnen Mitglieder der Wohnungseigentümergemeinschaft als Gesamtschuldner herangezogen werden.

    Zur Begründung führt er im Wesentlichen aus, spätestens seit dem Beschluss des Bundesgerichtshofs (BGH) vom 02.06.2005 (- V ZB 32/05 -, BGHZ 163, 154-180) stehe fest, dass die mit dieser Entscheidung konstituierte Teilrechtsfähigkeit der Wohnungseigentümergemeinschaft Konsequenzen für das Haftungssystem habe.

    Nach dem Beschluss des Bundesgerichtshofs (vom 02.06.2005 - V ZB 32/05 -, BGHZ 163, 157 - 180: die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer ist rechtsfähig, soweit sie bei der Verwaltung des gemeinschaftlichen Eigentums am Rechtsverkehr teilnimmt; neben der Haftung der teilrechtsfähigen Wohnungseigentümergemeinschaft kommt eine akzessorische gesamtschuldnerische Haftung der Wohnungseigentümer nur in Betracht, wenn sich diese neben dem Verband klar und eindeutig auch persönlich verpflichtet haben) hat das Bundesverwaltungsgericht (Beschluss vom 11.11.2005 - 10 B 65.05 -, NJW 2006, 791) für das öffentliche Gebührenrecht klargestellt, dass bei Grundbesitzabgaben, die als Forderungen gegen die einzelnen Wohnungseigentümer gerichtet sind, aber gesamtschuldnerisch anfallen, die Teilrechtsfähigkeit der Wohnungseigentümergemeinschaft die Geltung einer im kommunalen Abgabenrecht statuierten gesamtschuldnerischen Haftung der Wohnungseigentümer für Grundbesitzabgaben nicht hindert.

    Aus dem Umstand, dass der Wohnungseigentümergemeinschaft (und damit auch der Teileigentümergemeinschaft) eine eigene (Teil-)Rechtsfähigkeit zukommen kann (dazu BGH, Beschl. vom 02.06.2005, aaO.), folgt hier nichts Abweichendes.

  • VGH Baden-Württemberg, 07.02.1994 - 1 S 1027/93
    Auszug aus VG Göttingen, 27.06.2007 - 3 B 84/07
    Dies ist dann der Fall, wenn die Grundstückseigentümer mit Blick auf die Gebührenschuld eine rechtliche Zweckgemeinschaft bilden, wie sie vor allem durch die willentlich gemeinsame Nutzung der öffentlichen Einrichtung zum Ausdruck kommt (dazu VGH Bad.-Württ., NK-Urt. vom 7.2.1994, VBlBW 1995, 15).
  • VGH Bayern, 28.10.1996 - 23 B 93.00006
    Auszug aus VG Göttingen, 27.06.2007 - 3 B 84/07
    Diese willentlich gemeinsame Nutzung ist insbesondere dann gegeben, wenn - wie hier beim Grundstück des Klägers - lediglich ein einziger Anschluss an die öffentliche Einrichtung für das im gemeinsamen Eigentum stehende Grundstück vorhanden ist (vgl. auch BayVGH, Urt. vom 28.10.1996, 23 B 93.00006 , NVwZ 1997, 820 (nur LS); OVG Saarland, Beschl. vom 20.3.1992, KStZ 1992, 234).
  • BVerwG, 11.11.2005 - 10 B 65.05

    Grundbesitzabgaben; Bestimmtheit von Gebührenbescheiden; Auslegung von …

    Auszug aus VG Göttingen, 27.06.2007 - 3 B 84/07
    Nach dem Beschluss des Bundesgerichtshofs (vom 02.06.2005 - V ZB 32/05 -, BGHZ 163, 157 - 180: die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer ist rechtsfähig, soweit sie bei der Verwaltung des gemeinschaftlichen Eigentums am Rechtsverkehr teilnimmt; neben der Haftung der teilrechtsfähigen Wohnungseigentümergemeinschaft kommt eine akzessorische gesamtschuldnerische Haftung der Wohnungseigentümer nur in Betracht, wenn sich diese neben dem Verband klar und eindeutig auch persönlich verpflichtet haben) hat das Bundesverwaltungsgericht (Beschluss vom 11.11.2005 - 10 B 65.05 -, NJW 2006, 791) für das öffentliche Gebührenrecht klargestellt, dass bei Grundbesitzabgaben, die als Forderungen gegen die einzelnen Wohnungseigentümer gerichtet sind, aber gesamtschuldnerisch anfallen, die Teilrechtsfähigkeit der Wohnungseigentümergemeinschaft die Geltung einer im kommunalen Abgabenrecht statuierten gesamtschuldnerischen Haftung der Wohnungseigentümer für Grundbesitzabgaben nicht hindert.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 17.03.1994 - 15 B 3022/93

    Erhebung öffentlicher Abgaben; Anordnung der aufschiebenden Wirkung; Summarische …

    Auszug aus VG Göttingen, 27.06.2007 - 3 B 84/07
    Dabei rechtfertigen ernstliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit des Bescheides die Anordnung der aufschiebenden Wirkung nur dann, wenn aufgrund summarischer Prüfung der Sach- und Rechtslage ein Erfolg des Rechtsmittelführers im Hauptverfahren wahrscheinlicher als sein Unterliegen ist (vgl. OVG Münster, Beschlüsse vom 17.03.1994 - 15 B 3022/93 -, in NWVBl. 1994, 337, und vom 12.10.2001 - 15 B 1318/01 - VG Göttingen, Beschluss vom 14.03.2005 - 3 B 27/05 -).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 09.06.2005 - 9 A 1150/03

    Verstoß gegen das Bestimmtheitsgebot durch eine unzureichende Adressierung eines …

    Auszug aus VG Göttingen, 27.06.2007 - 3 B 84/07
    Mögliche Schwierigkeiten des Antragstellers, im Innenverhältnis der Miteigentümer einen Ausgleich zu erhalten sind in diesem Zusammenhang unerheblich (OVG Münster, Beschluss vom 09.06.2005 - 9 A 1150/03 -, S. 16 UA).
  • VGH Baden-Württemberg, 04.10.2005 - 2 S 995/05

    Abwassergebühr; Wohnungseigentum; Teileigentum; gesamt schuldnerische Haftung

    Auszug aus VG Göttingen, 27.06.2007 - 3 B 84/07
    So hat bereits mit Urteil vom 4. Oktober 2005 der VGH Mannheim (- 2 S 995/05 -, ZMR 2006, 818) zutreffend entschieden, dass Teileigentümer Miteigentümer des Grundstücks sind und dies auch die grundstücksbezogene Anknüpfung bzgl. ihrer Gebührenschuld rechtfertigt.
  • VGH Baden-Württemberg, 08.06.1983 - 2 S 2117/82

    Entwässerungsgebühr; Eigentümer als Gebührenschuldner - nicht Mieter oder Pächter

    Auszug aus VG Göttingen, 27.06.2007 - 3 B 84/07
    Ist der Grundstückseigentümer deshalb (unmittelbar oder mittelbar) Benutzer der öffentlichen Einrichtung, darf er auch als Gebührenschuldner bestimmt werden (allg. Ansicht, vgl. nur Senat, Urteil vom 20.9.1982 - 2 S 1926/81 -, KStZ 1983, 36; NK-Beschl. vom 8.6.1983 - 2 S 2117/82 -, BWGZ 1983, 644; Scholz in Driehaus, Kommunalabgabenrecht, Sept. 2002, § 6 RdNr. 615).
  • VGH Baden-Württemberg, 20.09.1982 - 2 S 1926/81

    Abfallbeseitigungsgebühr; Grundstückseigentümer als Gebührenschuldner

    Auszug aus VG Göttingen, 27.06.2007 - 3 B 84/07
    Ist der Grundstückseigentümer deshalb (unmittelbar oder mittelbar) Benutzer der öffentlichen Einrichtung, darf er auch als Gebührenschuldner bestimmt werden (allg. Ansicht, vgl. nur Senat, Urteil vom 20.9.1982 - 2 S 1926/81 -, KStZ 1983, 36; NK-Beschl. vom 8.6.1983 - 2 S 2117/82 -, BWGZ 1983, 644; Scholz in Driehaus, Kommunalabgabenrecht, Sept. 2002, § 6 RdNr. 615).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 12.10.2001 - 15 B 1318/01

    Zulassung der Beschwerde im Verwaltungsprozess; Rechtmäßigkeit eines …

    Auszug aus VG Göttingen, 27.06.2007 - 3 B 84/07
    Dabei rechtfertigen ernstliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit des Bescheides die Anordnung der aufschiebenden Wirkung nur dann, wenn aufgrund summarischer Prüfung der Sach- und Rechtslage ein Erfolg des Rechtsmittelführers im Hauptverfahren wahrscheinlicher als sein Unterliegen ist (vgl. OVG Münster, Beschlüsse vom 17.03.1994 - 15 B 3022/93 -, in NWVBl. 1994, 337, und vom 12.10.2001 - 15 B 1318/01 - VG Göttingen, Beschluss vom 14.03.2005 - 3 B 27/05 -).
  • VG Gelsenkirchen, 16.09.2009 - 13 K 710/08

    Quotale Haftung greift nicht bei Benutzungsgebührenschulden

    Rn. 47 Beschluss vom 27. Juni 2007 - 3 B 84/07 - in: NJW 2008, S. 252.

    Rn. 54 Vgl. VG Göttingen, Beschluss vom 27. Juni 2007 - 3 B 84/07 -, juris.

  • VG Gelsenkirchen, 16.09.2009 - 13 K 711/08

    Keine quotale Haftung bei Benutzungsgebührenschulden

    Rn. 49 Beschluss vom 27. Juni 2007 - 3 B 84/07 -, in: NJW 2008, S. 252.

    Rn. 56 Vgl. VG Göttingen, Beschluss vom 27. Juni 2007 - 3 B 84/07 -, juris.

  • VG Weimar, 02.07.2008 - 3 K 957/06

    Benutzungsgebührenrecht; Fehlerhaft gegründeter Zweckverband; Erstattungsanspruch …

    Für abgabenrechtliche Forderungen findet gegenüber Wohnungseigentümern nicht § 10 Abs. 8 WEG n.F., sondern § 44 Abs. 1 AO Anwendung (vgl. VG Göttingen, Beschluss vom 27.06.2007 - 3 B 84/07 -, J URIS, Rdnr. 32; Briesemeister, NZM 2007, 225, 229 f.).
  • VG Gelsenkirchen, 08.05.2008 - 13 K 1606/06

    Straßenbaubeitrag, Gesamtschuldner, Wohnungseigentümer, Befangenheit, …

    Rn. 68 In diesem Sinne hat auch das Verwaltungsgericht Göttingen mit Beschluss vom 27. Juni 2007 - 3 B 84/07 - (in: Neue Juristische Wochenschrift - NJW - 2008, 252) ausgeführt, dass für grundstücksbezogene Benutzungsgebühren bei entsprechender satzungsrechtlicher Grundlage weiterhin (ungeachtet der vom BGH angenommenen Teilrechtsfähigkeit der Wohnungseigentümergemeinschaft) die einzelnen Mitglieder der Wohnungseigentümergemeinschaft als Gesamtschuldner herangezogen werden können.
  • VG Gelsenkirchen, 16.06.2008 - 13 L 578/08

    Gebühren, -pflicht, Miteigentum, Gesamtschuldner, Wohnungseigentum, …

    Rn. 31 Vgl. VG Göttingen, Beschluss vom 27. Juni 2007 - 3 B 84/07 -, juris.
  • VG Düsseldorf, 15.07.2010 - 5 L 966/10

    Rechtmäßigkeit der Heranziehung nur eines Wohnungseigentümers zu …

    Rn. 17 vgl. VG Göttingen, Beschluss vom 27. Juni 2007 - 3 B 84/07 - juris, m.w.N.; Kruse, in: Tipke/Kruse, Abgabenordnung, Loseblattsammlung, Stand: Juni 2010, § 44, Rdnr. 10.
  • VG Düsseldorf, 14.11.2018 - 5 K 15131/17

    Benutzungsgebührenrecht

    Die Richtigkeit dieser Vorgehensweise sei bereits mehrfach gerichtlich bestätigt worden (VG Göttingen, Beschluss v. 27.06.2007, Az. 3 B 84/07 und VG Düsseldorf, Beschluss v. 13.01.2009, Az. 16 K 5669/08).
  • VG Gera, 23.03.2010 - 2 E 121/10

    Heranziehung einzelner Mitglieder einer Wohnungseigentümergemeinschaft als …

    Mit Beschluss vom 27. Juni 2007 in der Sache 3 B 84/07 habe das Verwaltungsgericht Göttingen entschieden, dass die Änderung des WEG als Bundesrecht keine Auswirkungen auf das Kommunalabgabenrecht der Länder habe.
  • VG Köln, 01.09.2015 - 14 K 5935/14

    Rechtmäßigkeit von Abfallgebühren und Abwassergebühren im Rahmen des …

    Rn. 31 Vgl. VG Göttingen, Beschluss vom 27. Juni 2007 - 3 B 84/07 -, juris; OLG Hamm, Beschluss vom 20. Januar 2009 - I-15 Wx 164/08, 15 Wx 164/08 -, juris.
  • VG Ansbach, 27.07.2009 - AN 1 E 09.00602

    Antrag auf einstweilige Einstellung der Zwangsvollstreckung aus …

    § 10 Abs. 8 WEG enthält keine die Haftung für alle Rechtsbereiche abschließende Regelung, die es dem Bund oder den Ländern verwehrte, für öffentliche Gebühren und Beiträge an die Eigentümerstellung anzuknüpfen; die Regelung gilt u.a. nicht für kommunalrechtliche Abgaben aufgrund landesgesetzlicher Vorschriften (…vgl. Bärmann / Wenzel, WEG, 10. Auflage 2008, § 10, RN 310; Palandt / Bassenge, BGB, § 10 WEG, RN 36, jew. m.w.N.; vgl. auch VG Gelsenkirchen, Beschluss vom 9.9.2008, 13 L 56508; B. v. 16.6.2008, 13 L 578/08, jeweils unter Bezugnahme auf VG Göttingen, V.v. 27.6.2007, 3 B 84/07).
  • VG Gelsenkirchen, 09.09.2008 - 13 L 565/08

    Einstellung des Vollstreckungsverfahrens, Beschränkung des …

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Rechtsprechung
   OVG Saarland, 01.08.2007 - 3 B 53/07.NC, 3 B 55/07.NC, 3 B 56/07.NC, 3 B 57/07.NC, 3 B 58/07.NC   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,12616
OVG Saarland, 01.08.2007 - 3 B 53/07.NC, 3 B 55/07.NC, 3 B 56/07.NC, 3 B 57/07.NC, 3 B 58/07.NC (https://dejure.org/2007,12616)
OVG Saarland, Entscheidung vom 01.08.2007 - 3 B 53/07.NC, 3 B 55/07.NC, 3 B 56/07.NC, 3 B 57/07.NC, 3 B 58/07.NC (https://dejure.org/2007,12616)
OVG Saarland, Entscheidung vom 01. August 2007 - 3 B 53/07.NC, 3 B 55/07.NC, 3 B 56/07.NC, 3 B 57/07.NC, 3 B 58/07.NC (https://dejure.org/2007,12616)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Judicialis

    KapVO § 7 Abs. 3 S. 2; ; KapVO § 8; ; KapVO § 8 Abs. 1 S. 1; ; KapVO § 8 Abs. 1 S. 2; ; KapVO § 9; ; HRG § 25; ; UG SL § 68; ; LVVO SL § 1

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Anspruch auf Zulassung zum Erststudium für Humanmedizin; Kriterien für eine hinreichende Ermittlung des Lehrdeputats "Vorklinik"; Verlagerung der Lehre in Medizinischer Psychologie und Medizinischer Soziologie in die Lehreinheit Klinisch-Praktische Medizin als ...

 
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Wird zitiert von ... (31)Zitiert selbst (18)

  • OVG Saarland, 17.07.2006 - 3 X 3/06

    Vorläufige Zulassung zum Studium der Humanmedizin im Wintersemester 2005/2006 im …

    Auszug aus OVG Saarland, 01.08.2007 - 3 B 53/07
    Im Anschluss an die Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts des Saarlandes vom 17.7.2006 - 3 X 3/06 u.a. - erfolgte eine Korrektur der Kapazitätsberechnung.

    Ebenfalls dieser Lehreinheit zugeordnet waren die Hälfte des aufgrund der Schwerbehinderung der Stelleninhaberin um 18 % (§ 12 LVVO) verminderten Lehrdeputats der unbefristet beschäftigten wissenschaftlichen Mitarbeiterin W. (16 DS - 18 % = 13, 12 DS : 2) = 6,56 DS vgl. OVG des Saarlandes, Beschluss vom 17.7.2006 - 3 X 3/06 u.a. - S. 32 und etwas mehr als die Hälfte der Lehrverpflichtung des akademischen Oberrats Dr. S. (8 von insgesamt 14 DS).

    Nach dem Ausscheiden des akademischen Oberrats Dr. S. ist dessen der Lehreinheit Vorklinische Medizin zugeordnetes Deputat durch das Deputat einer im vollen Umfang dieser Lehreinheit zur Verfügung gestellten Stelle einer befristet beschäftigten wissenschaftlichen Mitarbeiterin (Dr. H.) im Umfang von 4 DS sowie im Übrigen durch entsprechende Exporte der Lehreinheit Klinisch-Praktische Medizin und ab dem WS 2005/2006 durch Lehraufträge der Vorklinik bestritten worden vgl. in diesem Zusammenhang zum Beispiel OVG des Saarlandes, Beschluss vom 17.7.2006 - 3 X 3/06 u.a. -.

    Sie machen geltend, der Senat hätte in seinem Beschluss vom 17.7.2006 - 3 X 3/06 u.a. - betreffend die vorläufige Zulassung zum Studium der Humanmedizin im Wintersemester 2005/2006 - die Zuordnung der Stellen des Faches Biophysik zu einer der drei Lehreinheiten des Studienganges Humanmedizin nicht offen lassen und sich auf die Wahrung der Bilanzierungssymmetrie bei den von Lehrpersonen der Biophysik bestrittenen Lehrveranstaltungen im vorklinischen Ausbildungsabschnitt beschränken dürfen.

    Das ist, worauf der Senat bereits in seinem Beschluss vom 17.7.2006 - 3 X 3/06 u.a. - hingewiesen hat und was auch die Antragsgegnerin in ihrem der Beschwerdeerwiderung beigefügten Vermerk ihres Bediensteten B. vom 14.6.2007 eingeräumt hat, hinsichtlich der Stellen der FR 2.5 Biophysik offenbar versäumt worden.

    Gegen die Zuordnung zur vorklinischen Lehreinheit spricht zunächst mit Gewicht der Umstand, dass die Biophysik nach der Anlage 3 der früheren Kapazitätsverordnungen zur Lehreinheit Klinisch-Theoretische Medizin gehörte und auch - worauf schon im Senatsbeschluss vom 17.7.2006 - 3 X 3/06 u.a. - hingewiesen wird - die bei Bahro/Berlin.

    Da zudem die Frage der Zuordnung der Stellen der Biophysik zu einer der drei Lehreinheiten des Studienganges Medizin erstmals im Senatsbeschluss vom 17.7.2006 - 3 X 3/06 u.a. - und damit nach Erstellen der Kapazitätsberechnung für das Wintersemester 2006/2007 aufgeworfen worden ist, sieht der Senat (jedenfalls derzeit) keinen Grund, die unterbliebene normative Zuordnung dieser Stellen mit einer gerichtlichen Zuordnung zur Lehreinheit Vorklinische Medizin zu "sanktionieren", für deren sachliche Berechtigung eher wenig spricht.

    Der Senat hat sich in seinem Beschluss vom 17.7.2006 - 3 X 3/06 u.a. - ausführlich mit der Frage der Lehrverpflichtung befristet beschäftigter wissenschaftlicher Mitarbeiter auseinandergesetzt.

    Bei den in der "Stellenbesetzungsliste für das wissenschaftliche Personal", Stand 1.3.2006 und 1.1.2007 - vorgelegt von der Antragsgegnerin mit Schriftsatz vom 2.2.2007 in den erstinstanzlichen Verfahren - aufgeführten befristet beschäftigten wissenschaftlichen Mitarbeitern handelt es sich weitgehend um diejenigen, die in den Beschwerdeverfahren betreffend die Zulassung zum WS 2005/2006 im Sommer 2006 Erklärungen zu ihrer wissenschaftlichen Fort- und Weiterbildung abgegeben haben, wobei nochmals hervorzuheben ist, dass nach der Rechtsprechung des Senats Beschluss vom 17.7.2006 - 3 X 3/06 u.a. - (S. 28) anknüpfend an die §§ 53 Abs. 2 HRG, 37 Abs. 3 Satz 3 SUG, in denen außer von der Vorbereitung der Promotion auch ganz allgemein von der Erbringung zusätzlicher wissenschaftlicher Leistungen die Rede ist, die Vorbereitung von Promotion und Habilitation nicht die einzigen Gründe sind, die die Eröffnung der Gelegenheit zur eigenständigen wissenschaftlichen Fort- und Weiterbildung rechtfertigen, sondern dass sich auch eine Fort- und Weiterbildung, die in der Aneignung neuer Techniken und Verfahrensweisen mit dem Ziel der Erbringung zusätzlicher wissenschaftlicher Leistungen besteht, als Grundlage für die Fortsetzung einer wissenschaftlichen Karriere - unter Umständen an anderen Universitäten oder wissenschaftlichen Einrichtungen - im Rahmen der Zweckbestimmung der für befristet beschäftigte wissenschaftliche Mitarbeiter gewidmeten Stellen hält.

    Sie führen aus, das Oberverwaltungsgericht des Saarlandes habe sich in seinem Beschluss vom 17.7.2006 - 3 X 3/06 u.a. - nicht mit den Rechtsgrundlagen der so genannten Drittmittelforschung auseinandergesetzt.

    Wie bereits im Senatsbeschluss vom 17.7.2006 - 3 X 3/06 u.a. - ausgeführt, sind nach § 8 Abs. 1 Satz 1 KapVO für die Berechnung des Lehrangebotes alle Stellen des wissenschaftlichen Lehrpersonals und der sonstigen Lehrpersonen nach Stellengruppen den Lehreinheiten zuzuordnen.

    Das Verwaltungsgericht hat diese Vorgehensweise unter Bezugnahme auf den Senatsbeschluss vom 17.7.2006 - 3 X 3/06 u.a. - prinzipiell gebilligt, die von der Antragsgegnerin für das WS 2005/2006 zum Ansatz gebrachte Zahl von 31 Zahnmedizinstudenten indes mit Blick auf eine entsprechende von dem Abteilungsleiter des Studierendensekretariats L. unter dem 22.12.2006 abgegebene eidesstattliche Versicherung, wonach im WS 2005/2006 lediglich 30 Zahnmedizinstudenten im ersten Fachsemester immatrikuliert waren, um 1 und dementsprechend auf den Exportanteil in den Studiengang Zahnmedizin nach Vornahme von Abzügen für Doppelstudenten und "ersparte Lehre" von 12, 20913 DS auf 11, 7758 DS reduziert.

    Der Senat hat in seinem vom Verwaltungsgericht in Bezug genommenen Beschluss vom 17.7.2006 - 3 X 3/06 u.a. - zur Berechnung des Exports in den Studiengang Zahnmedizin soweit hier wesentlich ausgeführt:.

    Zum Export der Lehreinheit Vorklinische Medizin in den Studiengang Pharmazie hat der Senat in seinem Beschluss vom 17.7.2006 - 3 X 3/06 u.a. - soweit hier wesentlich ausgeführt (S. 41):.

    Die Antragsteller wenden sich dagegen, dass die Antragsgegnerin und ihr unter Hinweis auf den Senatsbeschluss vom 17.7.2006 - 3 X 3/06 u.a. - folgend das Verwaltungsgericht bei der Ermittlung der Lehrnachfrage den Curricularanteil der Vorlesungen unter Zugrundelegung einer Gruppengröße von g = 180 bestimmt haben.

    Von diesen 246 Studienplätzen wurden zunächst die normativ festgesetzten 223 sowie im Anschluss an eine Änderung der Kapazitätsberechnung unter Berücksichtigung der Gründe des erst nach ihrer Erstellung ergangenen Senatsbeschlusses vom 17.7.2006 - 3 X 3/06 u.a. - von der Antragsgegnerin weitere 12 vergeben, so dass während des erstinstanzlichen Verfahrens im ersten Fachsemester insgesamt 235 Studierende eingeschrieben waren vgl. eidesstattliche Versicherung des Abteilungsleiters des Studierendensekretariats der Antragsgegnerin L. vom 5.1.2007, vorgelegt von der Antragsgegnerin mit Schriftsatz vom 2.2.2007 in den erstinstanzlichen Verfahren.

  • VGH Bayern, 11.07.2006 - 7 CE 06.10152

    Zulassung zum Hochschulstudium im Fach Humanmedizin (UR) - Einbeziehung der sog. …

    Auszug aus OVG Saarland, 01.08.2007 - 3 B 53/07
    hierzu VGH München, Beschluss vom 11.7.2006 - 7 CE 06.10152 - zitiert nach Juris Rdnr. 34, der den hierfür erforderlichen Verwaltungsaufwand als unzumutbar bezeichnet.

    In derartigen Fällen wird offenbar eine größere Bereitschaft zur Aufgabe des Studiums oder zum Ortswechsel beobachtet als bei der Zulassung im Rahmen der Kapazität, namentlich auf Vollstudienplätze vgl. Z./Brehm, Hochschulkapazitätsrecht, 2003, Rdnr. 265 m.w.N; VGH München, Beschluss vom 11.7.2006 - 7 CE 06.10152 u.a. - zitiert nach Juris, Rdnr. 35.

    Nach der Rechtsprechung des VGH München Beschluss vom 11.7.2006 - 7 CE 06.10152 - zitiert nach Juris, Rdnr. 31 ff. müssen die für zurückliegende Eingangssemester empirisch ermittelten Bestandszahlen nicht nachträglich um die Anzahl derjenigen Bewerber erhöht werden, die für die betreffenden Semester noch nach den jeweiligen Erhebungsstichtagen aufgrund gerichtlicher Anordnung vorläufig oder endgültig zum Studium zugelassen werden. Maßgeblich hierfür ist die Erwägung, dass die Ermittlung des Schwundausgleichsfaktors zu empirisch gesicherten Aussagen über einen in Zukunft bei regulärem Verlauf zu erwartenden Rückgang der Bestandszahlen führen soll und hierfür möglichst der "Normaltypus" des Studierenden in den Blick zu nehmen ist, der über das gesamte Semester über einen gesicherten Studienplatz verfügt. Da die in gleich bleibenden Zeitabständen erfolgenden Erhebungen allein an den eindeutig feststellbaren Formalstatus der Immatrikulation anknüpfen, werden die gerichtlich zugelassenen Studienbewerber erst dann in den Bestandsstatistiken erfasst, wenn sie sich aufgrund der Gerichtsentscheidung tatsächlich bei der Universität eingeschrieben und diesen (vorläufigen) Status bis zum nächsten regulären Erhebungsstichtag noch nicht wieder aufgegeben beziehungsweise verloren haben.

  • BVerwG, 23.07.1987 - 7 C 10.86

    Hochschulzulassungsrecht - Kapazitätserschöpfungsgebot - Wissenschaftliche …

    Auszug aus OVG Saarland, 01.08.2007 - 3 B 53/07
    Diese Zweckbestimmung der Stellen für wissenschaftliche Mitarbeiter rechtfertigt danach die Bildung einer eigenen Stellengruppe vgl. BVerwG, Urteil vom 23.7.1987 - 7 C 10/86 -, NVwZ 1989, 360.

    Auch hieran ist festzuhalten vgl. im Übrigen, BVerwG, Urteil vom 23.7.1987 - 7 C 10/86 - zitiert nach Juris, Rdnr. 29, zur fachärztlichen Weiterbildung als wissenschaftliche Fort- und Weiterbildung.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 28.05.2004 - 13 C 20/04

    Zulassung zum Medizinstudium

    Auszug aus OVG Saarland, 01.08.2007 - 3 B 53/07
    Insoweit dürfte in der obergerichtlichen Rechtsprechung Einigkeit bestehen vgl. zum Beispiel OVG Hamburg, Beschluss vom 24.10.2005 - 3 NC 6/05 - OVG Schleswig, Beschluss vom 15.4.2004 - 3 NB 16/03 -, OVG Münster, Beschluss vom 28.5.2004 - 13 C 20/04 - und VGH München, Beschluss vom 13.10.2004 - 7 CE 04.11143 -.

    Diese Frage wird in der Rechtsprechung soweit ersichtlich unterschiedlich beantwortet bejahend offenbar VG Berlin, Beschluss vom 9.1.2003 - 3 A 1115.02 - verneinend OVG Münster, Beschluss vom 28.5.2004 - 13 C 20/04 - zitiert nach Juris, Rdnr. 24, das § 10 Satz 3 KapVO entsprechend heranzieht.

  • BVerwG, 20.11.1987 - 7 C 103.86

    Errechnung der Schwundquote unter Einbeziehung der semesterlichen …

    Auszug aus OVG Saarland, 01.08.2007 - 3 B 53/07
    In der Rechtsprechung allgemein gebilligt ist die Ermittlung des Schwundes nach dem so genannten Hamburger Verfahren vgl. z.B. BVerwG, Urteil aufgrund mündlicher Verhandlung vom 30.11.1984 - 7 C 66.83 -, und Urteil vom 20.11.1987 - 7 C 103/86 - NVwZ-RR 1989, 184; VGH Mannheim, Beschluss vom 31.3.2006 - 9 S 3/06 - zitiert nach Juris.

    Ist danach nach dem Erkenntnisstand des vorliegenden Eilrechtschutzverfahrens davon auszugehen, dass es eine Lösung für das Problem der Berücksichtigung so genannter "Gerichtsmediziner" bei der Schwundberechnung, die keine Abweichung von einer empirischen, auf die Immatrikulationsstatistik zurückgreifenden Bestandserfassung erfordert und auch sonst keine mit zumutbarem Erhebungsaufwand vermeidbaren "Verfälschungen" der Schwundberechnungen - zum Beispiel Veränderungen der Übergangszahlen vom ersten auf das zweite Fachsemester - mit sich bringt, offenbar nicht gibt, hält es der Senat im Hinblick darauf, dass sich ein bestimmtes Modell zur rechnerischen Erfassung des Grundverhaltens weder der Kapazitätsverordnung noch dem aus Art. 12 Abs. 1 GG abzuleitenden Kapazitätserschöpfungsgebot entnehmen lässt vgl. zum Beispiel BVerwG, Urteile aufgrund mündlicher Verhandlung vom 30.11.1984 - 7 C 66/83 -, und vom 20.11.1987 - 7 C 103/86 -, NVwZ-RR 1989, 184, für gerechtfertigt, der Antragsgegnerin auch insoweit einen nur eingeschränkt nachprüfbaren Spielraum bei der Prognoseerstellung zuzubilligen.

  • VGH Hessen, 02.04.2007 - 8 FM 5204/06

    Zulassung zum 1. Fachsemester im Studiengang Medizin zum Wintersemester 2006/2007 …

    Auszug aus OVG Saarland, 01.08.2007 - 3 B 53/07
    Festgelegt wird lediglich für sämtliche der in der Anlage 1 ÄAppO 2002 aufgeführten Pflichtveranstaltungen eine Gesamtstundenzahl von mindestens 630 Stunden, das heißt bei 14 Semesterwochen von 45 SWS vgl. hierzu auch VGH Kassel, Beschluss vom 2.4.2007 - 8 FM 5204/06.W -, zitiert nach Juris.

    Ein Ansatz geht offenbar dahin, die so genannten "Gerichtsmediziner" gänzlich unberücksichtigt zu lassen vgl. in diesem Zusammenhang VGH Kassel, Beschluss vom 2.4.2007 - 8 FM 5204/06.W - zitiert nach Juris, Rdnr. 13-15, zur Herausrechnung von gerichtlich zugelassenen Studienanfängern aus dem Semester ihrer erstmaligen Aufnahme als so genannter "schwundfremder Faktor".

  • OVG Schleswig-Holstein, 15.04.2004 - 3 NB 16/03

    Curricularanteil, Dienstleistungsexport, Humanmedizin, Schwundquote, …

    Auszug aus OVG Saarland, 01.08.2007 - 3 B 53/07
    Insoweit dürfte in der obergerichtlichen Rechtsprechung Einigkeit bestehen vgl. zum Beispiel OVG Hamburg, Beschluss vom 24.10.2005 - 3 NC 6/05 - OVG Schleswig, Beschluss vom 15.4.2004 - 3 NB 16/03 -, OVG Münster, Beschluss vom 28.5.2004 - 13 C 20/04 - und VGH München, Beschluss vom 13.10.2004 - 7 CE 04.11143 -.

    Letztlich beruhen die der Prognose zugrunde zu legenden Studienanfängerzahlen auf Kapazitätsberechnungen, in denen - ihre Rechtmäßigkeit unterstellt - ein Schwundausgleich erfolgt ist vgl. in diesem Zusammenhang auch VGH München, Beschluss vom 11.4.2003 - 7 CE 02.10107 u.a. - OVG Schleswig, Beschluss vom 15.4.2004 - 3 NB 16/03 - VG Sigmaringen, Urteil vom 13.3.2005 - NC 6 K 440/04 - mit umfangreichen weiteren Nachweisen.

  • BVerwG, 03.01.2008 - 3 B 122.07
    Auszug aus OVG Saarland, 01.08.2007 - 3 B 53/07
    Die Antragstellerinnen und Antragsteller der Verfahren 3 B 53/03.NC bis 3 B 106/07.NC sowie 3 B 122/07.NC bis 3 B 140/07.NC tragen die Kosten ihrer jeweiligen Verfahren in erster Instanz zu jeweils 2/3.

    Die Antragsteller der Verfahren 3 B 53/07.NC bis 3 B 106/07.NC sowie 3 B 122/07.NC bis 3 B 140/07.NC haben in den erstinstanzlichen Verfahren jeweils 34 noch nicht besetzte Studienplätze und im zweitinstanzlichen Verfahren jeweils zumindest 13 weitere Studienplätze geltend gemacht.

  • BVerwG, 13.12.1984 - 7 C 66.83

    Universitätsrecht - Kapazitätsermittlung - Kapazitätserschöpfungsgebot - …

    Auszug aus OVG Saarland, 01.08.2007 - 3 B 53/07
    In der Rechtsprechung allgemein gebilligt ist die Ermittlung des Schwundes nach dem so genannten Hamburger Verfahren vgl. z.B. BVerwG, Urteil aufgrund mündlicher Verhandlung vom 30.11.1984 - 7 C 66.83 -, und Urteil vom 20.11.1987 - 7 C 103/86 - NVwZ-RR 1989, 184; VGH Mannheim, Beschluss vom 31.3.2006 - 9 S 3/06 - zitiert nach Juris.
  • VGH Bayern, 13.10.2004 - 7 CE 04.11143

    Zahnmedizin Universität **********, Sommersemester 2004, rechtliches Gehör, …

    Auszug aus OVG Saarland, 01.08.2007 - 3 B 53/07
    Insoweit dürfte in der obergerichtlichen Rechtsprechung Einigkeit bestehen vgl. zum Beispiel OVG Hamburg, Beschluss vom 24.10.2005 - 3 NC 6/05 - OVG Schleswig, Beschluss vom 15.4.2004 - 3 NB 16/03 -, OVG Münster, Beschluss vom 28.5.2004 - 13 C 20/04 - und VGH München, Beschluss vom 13.10.2004 - 7 CE 04.11143 -.
  • VGH Baden-Württemberg, 31.03.2006 - NC 9 S 3/06

    Zulassung zum Studium der Zahnmedizin zum WS 2005/2006 - Kapazitätsermittlung …

  • OVG Hamburg, 24.10.2005 - 3 Nc 6/05

    Zulassung zum Studium

  • VGH Bayern, 11.04.2003 - 7 CE 02.10107
  • VG Berlin, 09.01.2003 - 3 A 1115.02
  • BVerfG, 31.03.2004 - 1 BvR 356/04

    Anforderungen an die Sachverhaltsaufklärung in einem verwaltungsgerichtlichen …

  • BVerwG, 10.06.2008 - 3 B 107.07

    Überprüfbarkeit der Entscheidung eines Oberverwaltungsgerichts für die …

  • BVerwG, 09.01.2008 - 3 B 118.07

    Anforderungen an die Glaubhaftmachung von Gründen für eine Wiedereinsetzung in …

  • BVerwG, 15.07.2003 - 3 B 53.03

    Einstellung des Verfahrens wegen Zurücknahme der Beschwerde

  • OVG Saarland, 28.06.2010 - 2 B 36/10

    Vorläufige Zulassung zum Studium der Humanmedizin im 1. Fachsemester (WS …

    Rn. 37 Der vormals für Hochschulzulassungsrecht zuständige 3. Senat des Oberverwaltungsgerichts des Saarlandes hat sich in seinem Beschluss vom 1.8.2007 - 3 B 53/07.NC u.a. - mit der inhaltsgleichen Argumentation von Antragstellern jener Beschwerdeverfahren auseinandergesetzt und ausgeführt.

    Das hat das Oberverwaltungsgericht des Saarlandes in seinem jenes Wintersemester betreffenden Beschluss vom 1.8.2007 - 3 B 53/07.NC u.a. - und ihm folgend das Verwaltungsgericht, zuletzt in seinem mit den vorliegenden Beschwerden angegriffenen Beschluss vom 10.2.2009 unter Übernahme der Erwägungen des Oberverwaltungsgerichts gebilligt.

    Das Oberverwaltungsgericht des Saarlandes hat bereits in seinem den Prozessbevollmächtigten der diese Einwände vorbringenden Antragsteller bekannten Beschluss vom 1.8.2007 - 3 B 53/07.NC u.a. - zu dieser Thematik und einer im Wesentlichen inhaltsgleichen Argumentation von Antragstellern jener Beschwerdeverfahren eingehend Stellung genommen und in diesem Zusammenhang ausgeführt:.

    Die dahingehende Behauptung von Antragstellern traf bereits unter Zugrundelegung der Berechnungsparameter jenes Semesters nicht zu, wie in dem bereits mehrfach angeführten Beschluss vom 1.8.2007 - 3 B 53/07.NC u.a. - ausführlich dargelegt ist.

    Rn. 63 Das Verwaltungsgericht hat diese Entscheidung in ständiger Rechtsprechung unter Bezugnahme auf den Beschluss des vormals für Hochschulzulassungsrecht zuständigen 3. Senats des Oberverwaltungsgerichts des Saarlandes vom 1.8.2007 - 3 B 53/07.NC u.a. - gebilligt.

    Rn. 66 Der 3. Senat des Oberverwaltungsgerichts des Saarlandes hat sich in seinem bereits angeführten Beschluss vom 1.8.2007 - 3 B 53/07.NC - eingehend mit der im Wesentlichen inhaltsgleichen Argumentation von Antragstellern befasst, die in jenem Verfahren um vorläufige Zulassung zum Medizinstudium zum Wintersemester 2006/2007 nachsuchten.

    Wie in dem Beschluss des 3. Senats des Oberverwaltungsgerichts des Saarlandes vom 1.8.2007 - 3 B 53/07.NC u.a. - unter Bezugnahme auf den teilweise zitierten Beschluss des Verwaltungsgerichts vom 20.12.2000 - 1 NC 6/00 - ausgeführt, umfasste die damalige FR Anatomie 4 Professorenstellen, 2 Stellen unbefristet beschäftigter wissenschaftlicher Mitarbeiter und 4, 5 Stellen befristet beschäftigter Mitarbeiter.

    Rn. 92 Beschlüsse vom 17.7.2006 - 3 X 3/06 u.a. - und vom 1.8.2007 - 3 B 53/07.NC - m.w.N. aus der Rechtsprechung anderer Oberverwaltungsgerichte beziehungsweise Verwaltungsgerichtshöfen.

  • OVG Saarland, 24.07.2019 - 1 B 51/19

    Vorläufige Zulassung zum Studium der Humanmedizin zum Wintersemester 2018/2019 an …

    Der damals zuständige 3. Senat des Oberverwaltungsgerichts hat sich anlässlich der zum Wintersemester 2006/2007 seitens der Antragsgegnerin getroffenen Entscheidung, die Lehre in den Fächern Medizinische Psychologie und Medizinische Soziologie unter Gebrauchmachung von der in Anlage 3 zu der Kapazitätsverordnung, Anmerkungen zu den laufenden Nummern 4 und 5, vorgesehenen Möglichkeit fortan durch Importe zu bestreiten, befasst und diese nach umfassender Prüfung unter Einbeziehung der damaligen Gegebenheiten und der kapazitätsrechtlichen Auswirkungen gebilligt.(OVG des Saarlandes, Beschluss vom 1.8.2007 - 3 B 53/07.NC u.a. -, juris Rdnrn. 13 ff.) Auch in den Folgejahren ergab sich kein Anlass, die Handhabung der Antragsgegnerin zu beanstanden.(OVG des Saarlandes, Beschlüsse vom 28.6.2010 - 2 B 36/10.NC u.a. -, juris Rdnrn. 46 ff. und 109 ff., vom 1.7.2011 - 2 B 45/11.NC u.a. -, juris Rdnrn. 20 ff., und vom 16.7.2012 - 2 B 56/12.NC u.a. -, juris Rdnrn. 53 ff.) Der Senat macht sich die überzeugende Argumentation des 3. bzw. 2. Senats zu eigen.

    Die Zuordnung der Professorenstelle und der 1, 5 befristeten Stellen wissenschaftlicher Mitarbeiter zum Zentrum für Human- und Molekularbiologie geht auf eine zum Wintersemester 2000/2001 getroffene Entscheidung der Antragsgegnerin zurück und findet in ständiger Rechtsprechung(VG des Saarlandes, Beschluss vom 20.12.2000 1 NC 6/00 u.a., amtl. Abdr. S. 4 f.; OVG des Saarlandes, Beschlüsse vom 1.8.2007 - 3 B 53/07.NC u.a. -, juris Rdnrn. 48 ff., vom 28.6.2010 - 2 B 36/10 u.a., juris Rdnrn. 62 ff., und vom 1.7.2011 - 2 B 45/11.NC u.a. -, juris Rdnrn. 37 ff.) die Billigung der saarländischen Verwaltungsgerichte.

    Die der Prognose zugrunde gelegten tatsächlichen Studienanfängerzahlen basieren mithin auf den Kapazitätsberechnungen der nachfragenden Studiengänge, in denen - ihre Rechtmäßigkeit unterstellt - ein Schwundausgleich erfolgt ist.(vgl. hierzu OVG des Saarlandes, Beschlüsse vom 17.7.2006 - 3 X 3/06 u.a. -, juris Rdnrn. 90 ff., und vom 1.8.2007 - 3 B 53/07.NC u.a. -, juris Rdnrn. 94 ff.) § 11 Abs. 2 KapVO gibt eine Berücksichtigung der Entwicklung der Bestandszahlen in höheren Semestern nicht vor und die Berechnungsformel in der Anlage 1 zur KapVO sieht unter Nr. 2 die Berechnung des Dienstleistungsabzugs unter Zugrundelegung des Wertes Aq vor, wobei dieser Wert als "die für den Dienstleistungsabzug anzusetzende jährliche Studienanfängerzahl des der Lehreinheit nicht zugeordneten Studiengangs" definiert ist.

    Soweit die Antragsteller speziell die Gruppengröße der Vorlesungen, die die Antragsgegnerin dem ZVS-Begleitstudienplan folgend mit 180 in Ansatz bringt, bemängeln, hat diese Gruppengröße bisher die Billigung des Gerichts gefunden.(Vgl. z. B. Beschluss vom 1.8.2007 - 3 B 53/07 -, juris Rdnrn. 105 ff.) Der Hinweis der Antragsteller, alljährlich würden etwa 280 Studenten zugelassen, was indiziere, dass diese Betreuungsrelation nicht eingehalten werde, zwingt nicht zu einer Änderung der Rechtsprechung.

  • OVG Saarland, 01.07.2011 - 2 B 45/11

    Vorläufige Zulassung zum Medizinstudium (WS 2010/2011, 1. Fachsemester)

    Das hat das Oberverwaltungsgericht des Saarlandes in seinem jenes Semester betreffenden Beschluss vom 1.8.2007 - 3 B 53/07.NC u.a. - sowie in seinem Beschluss vom 28.6.2010 - 2 B 36/10.NC u.a. - und ihm folgend das Verwaltungsgericht zuletzt mit dem angegriffenen Beschluss vom 26.1.2011 gebilligt.

    Das Oberverwaltungsgericht des Saarlandes hat in seinem Beschluss vom 1.8.2007 - 3 B 53/07.NC u.a. - zu dieser Thematik und einer im Wesentlichen inhaltsgleichen Argumentation von Antragstellern der damaligen Beschwerdeverfahren eingehend Stellung genommen und ausgeführt:.

    Rn. 83 vgl. zum Beispiel Beschluss vom 1.8.2007 - 3 B 53/07.NC u.a. - S. 29-32,.

    Rn. 103 vgl. zum Beispiel Beschlüsse vom 15.4.2004 - 3 X 18/04 - vom 17.7.2006 - 3 X 3/06.NC u.a. - und vom 1.8.2007 - 3 B 53/07.NC u.a. -,.

  • OVG Saarland, 16.07.2012 - 2 B 56/12

    Vorläufige Zulassung zum Studium der Humanmedizin an der Universität des …

    Er hat in seinem Beschluss vom 28.6.2010 - 2 B 36/10.NC u.a. - unter Bezugnahme auf den Beschluss des vormals für Hochschulzulassungsrechts zuständigen 3. Senats des Oberverwaltungsgerichts des Saarlandes vom 1.8.2007 - 3 B 53/07.NCu.a. - ausgeführt:.

    Das hat das Oberverwaltungsgericht des Saarlandes in seinem jenes Semester betreffenden Beschluss vom 1.8.2007 - 3 B 53/07.NCu.a. - sowie in seinem Beschluss vom 28.6.2010 - 2 B 36/10.NCu.a. - und ihm folgend das Verwaltungsgericht zuletzt mit dem angefochtenen Beschluss vom 28.2.2012 gebilligt.

    Das Oberverwaltungsgericht hat zur Frage der Lehre in den genannten Fächern in seinem Beschluss vom 1.8.2007 - 3 B 53/07.NCu.a. - eingehend Stellung genommen und ausgeführt:.

    Rn. 117 vgl. zum Beispiel Beschluss vom 1.8.2007 - 3 B 53/07.NC u.a. - S. 29-32,.

  • VGH Baden-Württemberg, 17.01.2012 - NC 9 S 2775/10

    Studienzulassung Humanmedizin; Kapazitätsberechnung

    Insbesondere sind keine greifbaren Anhaltspunkte dafür erkennbar, dass sich die dieser Auffassung zugrunde liegenden tatsächlichen oder rechtlichen Annahmen angesichts der zwischenzeitlichen Entwicklung nicht mehr halten ließen (vgl. im Übrigen OVG Saarland, Beschluss vom 01.08.2007 - 3 B 53/07.NC u.a. -, Juris; Hess. VGH, Beschlüsse vom 02.04.2007 - 8 FM 5204/06.W(1) -, Juris, …und vom 10.08.1992 - Fa 11 G 117/91 T - vgl. auch Reich, Hochschulrahmengesetz, 10. Aufl. 2007, § 10 Rn. 9).

    Denn die nach § 2 Abs. 2 Satz 5 ÄAppO 2002 vorzusehenden integrierten Seminare und "weiteren" Seminare mit klinischem Bezug sind mit Blick auf ihre (durch 14 teilbare) Gesamtstundenzahl von (98 + 56 =) 154 ersichtlich an Semestern mit Vorlesungszeiten von 14 Wochen ausgerichtet (vgl. auch OVG Saarland, Beschluss vom 01.08.2007, a.a.O.).

  • VGH Baden-Württemberg, 17.09.2008 - NC 9 S 1792/08

    Vorläufige Zuweisung von Studienplätzen im Studiengang Medizin - …

    Denn das Schwundverhalten der nur vorläufig zum Studium zugelassenen Studierenden weist spezifische Besonderheiten auf, die zu einer höheren Wechsel- und Abbruchquote führen (vgl. dazu OVG Saarland, Beschluss vom 01.08.2007 - 3 B 53/07.
  • VG Saarlouis, 17.11.2016 - 1 K 1081/15

    Außerkapazitäre Studienplätze im Studiengang Humanmedizin; Zuordnung des …

    Rn. 54 so OVG des Saarlandes, Beschlüsse vom 16.07.2012 - 2 B 56/12.NC u.a. -, 01.07.2011 - 2 B 45/11.NC u.a. -, 28.06.2010 - 2 B 36/10.NC u.a. -, 01.08.2007 - 3 B 53/07.NC u.a. -, alle juris.

    Rn. 56 so OVG des Saarlandes, Beschlüsse vom 25.07.2013 - 2 B 48/13.NC u.a. -, 16.07.2012 - 2 B 56/12.NC u.a. -, 28.06.2010 - 2 B 36/10.NC u.a. -, 01.08.2007 - 3 B 53/07.NC u.a. -, alle juris.

  • OVG Saarland, 22.04.2020 - 1 B 20/20

    Hochschulzulassung: Ermittlung der Curricularanteile bei einem 15-wöchigen …

    Der Hessische Verwaltungsgerichtshof(HessVGH…, Beschluss vom 2.4.2007 - 8 FM 5204/06 W (1) -, juris Rdnr. 8) und der 3. Senat des erkennenden Gerichts(OVG des Saarlandes, Beschluss vom 1.8.2007 - 3 B 53/07.NC u.a. -, juris Rdnrn. 108 ff.) sind dem nicht gefolgt.

    Hierfür streitet im Übrigen bereits, dass die Anlage 1 zur Approbationsordnung für Ärzte vom 27.6.2002 die Gesamtstundenzahl für Praktika, Kurse und Seminare auf mindestens 630 Stunden festsetzt, den Hochschulen also Spielraum nach oben gibt.(OVG des Saarlandes, Beschluss vom 1.8.2007, a.a.O.) Zudem hilft dies zu vermeiden, dass Unterrichtsausfall wegen Feiertagen, Erkrankungen von Lehrkräften und Studierenden sowie aufgrund sonstiger Hindernisse anderer Art ein zuverlässiges Erreichen der Mindeststundenzahl gefährden könnte.(HessVGH…, Beschluss vom 10.8.1992, a.a.O.).

  • OVG Saarland, 25.07.2013 - 2 B 48/13

    Zulassung zum Studium der Medizin im Wintersemester 2012/2013 an der Universität …

    Rn. 55 vgl. zum Beispiel Beschluss vom 1.8.2007 - 3 B 53/07.NC u.a. - S. 29-32,.
  • OVG Saarland, 24.07.2014 - 1 B 117/14

    Zulassung zum Studium der Humanmedizin; Einsatz von Mitteln zur …

    Rn. 39 vgl. Beschluss vom 1.8.2007 - 3 B 53/07.NC u.a. -,.
  • VG Freiburg, 21.12.2007 - NC 6 K 1769/07

    Berechnung der Kapazität von Studienplätzen; Kapazitätsrechtliche Erfassung von …

  • OVG Saarland, 17.05.2017 - 1 B 338/17

    Zulassung zum 1. Fachsemester Humanmedizin (WS 2016/2017); Kapazitätsberechnung; …

  • VG Freiburg, 14.02.2012 - NC 6 K 2025/09

    Hochschulrecht; Hochschulzulassung - Akademische Mitarbeiter; unbefristet; …

  • VG Aachen, 22.02.2022 - 10 L 600/21

    RWTH Aachen; Humanmedizin; Modellstudiengang; Regelstudiengang; Wintersemester …

  • OVG Saarland, 27.07.2010 - 2 B 138/10

    Vorläufige Zulassung zum Zahnmedizinstudium an der Universität des Saarlandes zum …

  • OVG Saarland, 16.11.2009 - 2 B 469/09

    Zulassung zum Medizinstudium außerhalb der Kapazität, Bewerbungsfrist und …

  • VG Göttingen, 04.11.2011 - 8 C 708/11

    Einstweiliger Rechtsschutz im Hochschulzulassungsverfahren

  • OVG Saarland, 23.11.2009 - 2 B 469/09

    Vorläufige Zulassung zum Studium im ersten klinischen Semester der Humanmedizin …

  • VGH Bayern, 14.10.2008 - 7 CE 08.10641

    Studium der Humanmedizin an der Universität Würzburg (SS 2008); Einsatz …

  • VG Aachen, 22.02.2022 - 10 Nc 5/21
  • VG Göttingen, 04.11.2011 - 8 C 706/11

    Vorläufige Zulassung zum Hochschulstudium; Ermittlung der Ausbildungskapazität

  • OVG Saarland, 01.10.2019 - 1 B 246/19

    Rechtsgrundlage der Bestimmung des Umfangs der Lehrverpflichtung …

  • OVG Hamburg, 27.03.2018 - 3 Nc 79/17

    Hochschulzulassung; kapazitätsrechtliche Anerkennung von Lehrermäßigungen; …

  • OVG Saarland, 25.07.2013 - 2 B 357/13

    Zulassung zum Studium der Humanmedizin an der Universität des Saarlandes im …

  • OVG Saarland, 17.11.2017 - 1 A 703/17

    Studienzulassung im Wege eines gerichtlichen Vergleichs - Stellenzuordnung - …

  • VGH Bayern, 14.10.2008 - 7 CE 08.10640

    Studium der Humanmedizin an der Universität Würzburg (SS 2008); Zulassung zum 2. …

  • OVG Sachsen, 16.04.2020 - 2 B 33/20

    Tiermedizin; Berechnung des CNW; 14 Semesterwochen

  • OVG Sachsen, 16.04.2020 - 2 B 56/20

    Humanmedizin; Curricularanteil Vorklinik; Semesterwochen

  • OVG Saarland, 01.10.2019 - 1 B 244/19

    Befristet; Curricularnormwert; Deputat; Dienstleistungsexport; Endfristung; …

  • VGH Bayern, 14.10.2008 - 7 CE 08.10615

    Studium der Humanmedizin an der Universität Würzburg (SS 2008); Einsatz …

  • OVG Sachsen, 16.04.2020 - 2 B 9/20

    Humanmedizin; Curricularnormwert; Eigenanteil; Anzahl der Semesterwochen

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