Rechtsprechung
| BVerwG, 28.07.2011 - 3 B 88.10, 3 B 88.10 (3 C 25.11) |
Volltextveröffentlichungen (8)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - Bundesverwaltungsgericht
- rechtsinformationen.bund.de
Selbstbedienungsverbot für apothekenpflichtige Arzneimittel; Revisionszulassung
- rechtsprechung-im-internet.de
Art 3 Abs 1 GG, Art 12 Abs 1 GG, § 17 Abs 3 ApoBetrO 1987, § 132 Abs 2 Nr 1 VwGO
Selbstbedienungsverbot für apothekenpflichtige Arzneimittel; Revisionszulassung - IWW
- ra.de
- datenbank.nwb.de
Selbstbedienungsverbot für apothekenpflichtige Arzneimittel; Revisionszulassung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Aachen, 07.12.2007 - 7 K 1622/03
- OVG Nordrhein-Westfalen, 19.08.2010 - 13 A 182/08
- BVerwG, 28.07.2011 - 3 B 88.10, 3 B 88.10 (3 C 25.11)
- BVerwG, 18.10.2012 - 3 C 25.11
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Rechtsprechung
| OVG Sachsen, 17.05.2010 - 3 B 88/10 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Justiz Sachsen
ARB 1/80 Art 6
Assoziationsratsbeschluss, gesichertes Aufenthaltsrecht, Fiktion, Beschäftigung - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
ARB 1/80 Art. 6 Abs. 1 S. 1; AufenthG § 81 Abs. 4
Versagung einer Aufenthaltserlaubnis wegen Unterbrechung einer Beschäftigung aufgrund einer erkrankungsbedingten Arbeitsunfähigkeit und damit einhergehender, später zurückgenommener Kündigung seitens des Arbeitgebers - juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Versagung einer Aufenthaltserlaubnis wegen Unterbrechung einer Beschäftigung aufgrund einer erkrankungsbedingten Arbeitsunfähigkeit und damit einhergehender, später zurückgenommener Kündigung seitens des Arbeitgebers
Verfahrensgang
- VG Dresden, 05.03.2010 - 3 L 64/10
- OVG Sachsen, 17.05.2010 - 3 B 88/10
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (2)
- EuGH, 24.01.2008 - C-294/06
Payir u.a. - Assoziierungsabkommen EWG-Türkei - Arbeitnehmerfreizügigkeit - …
Auszug aus OVG Sachsen, 17.05.2010 - 3 B 88/10
Nach ständiger Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs (vgl. zuletzt Urt. v. 24.1.2008 - C - 294/06 - "Payir", zitiert nach juris) ist für eine ordnungsgemäße Beschäftigung im Sinne des Art. 6 ARB 1/80 eine gesicherte und nicht nur vorläufige Position auf dem Arbeitsmarkt des Aufnahmemitgliedsstaats und damit insbesondere auch ein nicht bestrittenes Aufenthaltsrecht erforderlich. - EuGH, 16.12.1992 - C-237/91
Kus / Landeshauptstadt Wiesbaden
Auszug aus OVG Sachsen, 17.05.2010 - 3 B 88/10
Dies ergibt sich insbesondere aus dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs vom 16.12.1992 (- C-237/91 - "Kus", Rn. 12, zitiert nach juris).
- OVG Sachsen, 01.08.2014 - 3 B 104/14
Härtefall gemäß § 31 Abs 2 AufenthG, ordnungsgemäße Beschäftigung gemäß Art 6 Abs …
Rn. 9 Das Verwaltungsgericht hat zutreffend darauf abgestellt, dass Zeiten einer Fiktion gemäß § 81 Abs. 4 Satz 1 AufenthG keine ordnungsgemäße Beschäftigung i. S. v. Art. 6 ARB 1/80 vermitteln können, weil ein unbestrittener Aufenthaltsstatus im Sinne der ständigen Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs (…Urt. v. 24. Januar 2008 - C- 294/06 "Payir" -, juris) dann nicht mehr vorliegt, wenn wie hier der bisherige Aufenthaltstitel gemäß § 81 Abs. 4 AufenthG lediglich bis zu der Entscheidung der Ausländerbehörde als fortbestehend gilt und der Verlängerungsantrag danach abgelehnt wird (SächsOVG, Beschl. v. 17. Mai 2010 - 3 B 88/10 -, juris Rn. 5 m. w. N.;… bestätigt von SächsOVG, Beschl. v. 28. August 2012 - 3 B 263/12 - Rn. 6 m. w. N., n. v.). - VG Würzburg, 22.11.2010 - W 7 K 09.1280
Kein assoziationsrechtliches Aufenthaltsrecht bei fehlender ununterbrochener …
Die Frage, ob insofern von berücksichtigungsfähigen Zeiten rechtmäßigen Aufenthalts i.S.d. Art. 6 ARB 1/80 ausgegangen werden kann (ablehnend OVG Sachsen, B.v. 17.5.2010 Az. 3 B 88/10), kann hier offen bleiben, weil schon aus anderen Gründen die Voraussetzungen weder von Art. 6 Abs. 1 1. Spiegelstrich ARB 1/80 noch die des Art. 6 Abs. 1 2. Spiegelstrich ARB 1/80 erfüllt sind.
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