Rechtsprechung
| BVerwG, 23.08.1983 - 3 B 94.82 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Bergrechtliche Gewerkschaft - Erwerber von Anteilsrechten - Schadensfeststellung - Antragsbefugnis
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Trier, 16.03.1982 - 2 K 223/81
- BVerwG, 23.08.1983 - 3 B 94.82
Wird zitiert von ... (5) Zitiert selbst (6)
- BVerwG, 13.05.1976 - II C 26.74
Auslegung des Art. 28 Abs. 1 Grundgesetz (GG) - Zulässigkeit der Übertragung von …
Auszug aus BVerwG, 23.08.1983 - 3 B 94.82
Es trifft zwar zu, daß nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts von einem Urteil, auch wenn es im Sinne des § 117 Abs. 2 Nr. 5 VwGO Entscheidungsgründe enthält, dennoch anzunehmen ist, es sei im Sinne des § 133 Nr. 5 und des § 138 Nr. 6 VwGO "nicht mit Gründen versehen", wenn der Zusammenhang der schriftlichen Urteilsgründe mit der mündlichen Verhandlung und der Urteilsberatung infolge einer ungewöhnlichen Verzögerung in der Absetzung der Urteilsgründe sowie sonstiger Umstände des jeweiligen Falles so weit gelöst erscheint, daß der schriftlichen Urteilsbegründung ein ausreichender Beurkundungswert nicht mehr zugesprochen werden kann (vgl. z.B. Urteil vom 2. Juli 1975 - BVerwG 6 C 59.64 - BVerwGE 49, 61; Urteil vom 13. Mai 1976 - BVerwG 2 C 26.74 - Buchholz 237.4 § 35 HmbBG Nr. 1; Urteil vom 3. September 1982 - BVerwG 4 CB 20.82 - Buchholz 310 § 117 Nr. 19). - BVerwG, 02.07.1975 - VI C 59.74
Abfassung des verkündeten Urteils - Beurkundungsfunktion der Urteilsgründe
Auszug aus BVerwG, 23.08.1983 - 3 B 94.82
Es trifft zwar zu, daß nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts von einem Urteil, auch wenn es im Sinne des § 117 Abs. 2 Nr. 5 VwGO Entscheidungsgründe enthält, dennoch anzunehmen ist, es sei im Sinne des § 133 Nr. 5 und des § 138 Nr. 6 VwGO "nicht mit Gründen versehen", wenn der Zusammenhang der schriftlichen Urteilsgründe mit der mündlichen Verhandlung und der Urteilsberatung infolge einer ungewöhnlichen Verzögerung in der Absetzung der Urteilsgründe sowie sonstiger Umstände des jeweiligen Falles so weit gelöst erscheint, daß der schriftlichen Urteilsbegründung ein ausreichender Beurkundungswert nicht mehr zugesprochen werden kann (vgl. z.B. Urteil vom 2. Juli 1975 - BVerwG 6 C 59.64 - BVerwGE 49, 61; Urteil vom 13. Mai 1976 - BVerwG 2 C 26.74 - Buchholz 237.4 § 35 HmbBG Nr. 1; Urteil vom 3. September 1982 - BVerwG 4 CB 20.82 - Buchholz 310 § 117 Nr. 19). - BVerwG, 19.03.1976 - 6 C 81.75
Antrag auf Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer - Gewährleistung der …
Auszug aus BVerwG, 23.08.1983 - 3 B 94.82
Zwischen der Urteilsberatung am 16. März 1982 und der am 16. August 1982 getroffenen Anordnung, das von allen beteiligten Richtern unterzeichnete Urteil auszufertigen und zuzustellen, liegt eine Zeitspanne von 5 Monaten bzw. 22 Wochen und damit kein so erheblicher Zeitraum, daß sich schon daraus Zweifel ergeben, ob die Beurkundungsfunktion des Urteils noch hinreichend gewahrt ist (vgl. dazu Urteil vom 19. März 1976 - BVerwG 6 C 81.75 - BVerwGE 50, 278; Urteil vom 22. Juni 1978 - BVerwG 3 C 88.76 - Buchholz 427.2 § 13 FG Nr. 94).
- BVerwG, 03.09.1982 - 4 CB 20.82
Urteilsgründe - Berufung
Auszug aus BVerwG, 23.08.1983 - 3 B 94.82
Es trifft zwar zu, daß nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts von einem Urteil, auch wenn es im Sinne des § 117 Abs. 2 Nr. 5 VwGO Entscheidungsgründe enthält, dennoch anzunehmen ist, es sei im Sinne des § 133 Nr. 5 und des § 138 Nr. 6 VwGO "nicht mit Gründen versehen", wenn der Zusammenhang der schriftlichen Urteilsgründe mit der mündlichen Verhandlung und der Urteilsberatung infolge einer ungewöhnlichen Verzögerung in der Absetzung der Urteilsgründe sowie sonstiger Umstände des jeweiligen Falles so weit gelöst erscheint, daß der schriftlichen Urteilsbegründung ein ausreichender Beurkundungswert nicht mehr zugesprochen werden kann (vgl. z.B. Urteil vom 2. Juli 1975 - BVerwG 6 C 59.64 - BVerwGE 49, 61; Urteil vom 13. Mai 1976 - BVerwG 2 C 26.74 - Buchholz 237.4 § 35 HmbBG Nr. 1; Urteil vom 3. September 1982 - BVerwG 4 CB 20.82 - Buchholz 310 § 117 Nr. 19). - BVerwG, 22.06.1978 - 3 C 88.76
Verspätete Zustellung des Urteils - Fehlen der Entscheidungsgründe - Mündliche …
Auszug aus BVerwG, 23.08.1983 - 3 B 94.82
Zwischen der Urteilsberatung am 16. März 1982 und der am 16. August 1982 getroffenen Anordnung, das von allen beteiligten Richtern unterzeichnete Urteil auszufertigen und zuzustellen, liegt eine Zeitspanne von 5 Monaten bzw. 22 Wochen und damit kein so erheblicher Zeitraum, daß sich schon daraus Zweifel ergeben, ob die Beurkundungsfunktion des Urteils noch hinreichend gewahrt ist (vgl. dazu Urteil vom 19. März 1976 - BVerwG 6 C 81.75 - BVerwGE 50, 278; Urteil vom 22. Juni 1978 - BVerwG 3 C 88.76 - Buchholz 427.2 § 13 FG Nr. 94). - BVerwG, 27.09.1968 - VI C 59.64
Rechtsmittel
Auszug aus BVerwG, 23.08.1983 - 3 B 94.82
Es trifft zwar zu, daß nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts von einem Urteil, auch wenn es im Sinne des § 117 Abs. 2 Nr. 5 VwGO Entscheidungsgründe enthält, dennoch anzunehmen ist, es sei im Sinne des § 133 Nr. 5 und des § 138 Nr. 6 VwGO "nicht mit Gründen versehen", wenn der Zusammenhang der schriftlichen Urteilsgründe mit der mündlichen Verhandlung und der Urteilsberatung infolge einer ungewöhnlichen Verzögerung in der Absetzung der Urteilsgründe sowie sonstiger Umstände des jeweiligen Falles so weit gelöst erscheint, daß der schriftlichen Urteilsbegründung ein ausreichender Beurkundungswert nicht mehr zugesprochen werden kann (vgl. z.B. Urteil vom 2. Juli 1975 - BVerwG 6 C 59.64 - BVerwGE 49, 61; Urteil vom 13. Mai 1976 - BVerwG 2 C 26.74 - Buchholz 237.4 § 35 HmbBG Nr. 1; Urteil vom 3. September 1982 - BVerwG 4 CB 20.82 - Buchholz 310 § 117 Nr. 19).
- BVerwG, 10.08.1988 - 4 CB 19.88
"Nicht mit Gründen versehenes" Urteil; Unrichtige Sachbehandlung i.S: von § 21 …
Bei einem Zeitraum von mehr als einem Jahr nach der Verkündung wird im Regelfall davon auszugehen sein, daß die Voraussetzungen des § 138 Nr. 6 VwGO gegeben sind (vgl. BVerwG, Beschluß vom 23. August 1983 - BVerwG 3 B 94.82 - Buchholz 427.6 § 12 BFG Nr. 17; Beschluß vom 15. Januar 1987 - BVerwG 3 C 41.85 - Buchholz 418.00 Ärzte Nr. 69). - BFH, 10.11.1987 - VII R 47/87
Revision - Absoluter Revisionsgrund - Nicht mit Gründen versehen - Urteil - …
Sie können lediglich eine Rolle spielen, wenn bei einer kürzeren als einjährigen Zeitspanne zu beurteilen ist, ob die Beurkundungsfunktion der Gründe in Frage zu stellen ist (vgl. dazu BVerwG, Beschluß vom 23. August 1983 3 B 94/82, Buchholz, 427.6, § 12 BFG Nr. 17, HFR 1985, 241, und Beschluß vom 15. Januar 1987 3 C 41.85, Buchholz, 418.00 Ärzte Nr. 69). - BVerwG, 29.12.1988 - 3 CB 42.87
Wahrung der Beurkundungsfunktion bei verspätet abgefassten Entscheidungsgründen - …
An einem derartigen Mangel leidet eine Entscheidung zwar nicht nur dann, wenn sie überhaupt keine Entscheidungsgründe im Sinne des § 117 Abs. 2 Nr. 5 VwGO enthält; vielmehr kann nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts eine Entscheidung auch dann als "nicht mit Gründen versehen" im Sinne der §§ 133 Nr. 5 und 138 Nr. 6 VwGO angesehen werden, wenn im Einzelfall konkrete Umstände dafür sprechen, daß die vorliegenden Entscheidungsgründe als Folge ihrer verzögerten Abfassung das Beratungsergebnis nicht verläßlich beurkunden und das ihm zugrundeliegende Ergebnis der mündlichen Verhandlung nicht zuverlässig verarbeiten (vgl. Urteile vom 19. März 1976 - BVerwG 6 C 81.75 - <BVerwGE 50, 278> und vom 22. Juni 1978 - BVerwG 3 C 88.76 - ; ferner Beschluß vom 23. August 1983 - BVerwG 3 B 94.82 - <ZLA 1983, 134> sowie Beschluß vom 28. September 1987 - BVerwG 6 CB 15.87 - m.w.N.). - BVerwG, 15.01.1987 - 3 C 41.85
Berufsfreiheit - Niedersachsen - Arzt - Schwangerschaftsabbruch
Der Senat hat zu einem Fall, in dem zwischen der Beratung und der Ausführungsanordnung des Urteils eine Zeitspanne von fünf Monaten lag, in seinem Beschluß vom 13. August 1983 - BVerwG 3 B 94.82 - (Buchholz 427.6 § 12 BFG Nr. 17) ausgeführt, dies sei kein so erheblicher Zeitraum, daß sich schon allein daraus Zweifel ergäben, ob die Beurkundungsfunktion des Urteils noch hinreichend gewährleistet sei; zu dem Zeitpunkt kämen auch keine besonderen Umstände hinzu, die etwaige Zweifel zu der Annahme verdichten könnten, daß der gesetzlich geforderte Zusammenhang zwischen dem Ergebnis der Beratung und den schriftlichen Urteilsgründen nicht mehr als gegeben anerkannt werden könne. - BVerwG, 30.04.1987 - 6 CB 4.86
Voraussetzungen für die Zulassung einer Revision - Anforderungen an die …
Allerdings verlieren diese Sicherungen mit zunehmendem Zeitablauf mehr und mehr an Bedeutung (so auch Beschluß vom 23. August 1983 - BVerwG 3 B 94.82 - ).
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