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Rechtsprechung
   BVerwG, 14.07.2011 - 3 BN 1.10   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,16806
BVerwG, 14.07.2011 - 3 BN 1.10 (https://dejure.org/2011,16806)
BVerwG, Entscheidung vom 14.07.2011 - 3 BN 1.10 (https://dejure.org/2011,16806)
BVerwG, Entscheidung vom 14. Juli 2011 - 3 BN 1.10 (https://dejure.org/2011,16806)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

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  • lexetius.com
  • openjur.de
  • Bundesverwaltungsgericht
  • rechtsinformationen.bund.de

    Normenkontrolle der Haushaltssatzung einer Tierseuchenkasse; Berechnung der Beitragssätze; Beihilfen für präventive Schutzimpfungen

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 71 Abs 1 ViehSeuchG, § 1 Abs 1 S 1 ViehSeuchG, § 2 Abs 1 ViehSeuchG, § 17 Abs 1 Nr 17 ViehSeuchG, § 8 Abs 1 TierSGAG BW 1987
    Normenkontrolle der Haushaltssatzung einer Tierseuchenkasse; Berechnung der Beitragssätze; Beihilfen für präventive Schutzimpfungen

  • Wolters Kluwer

    Klage eines Landwirtes gegen die Haushaltssatzung einer Tierseuchenkasse wegen Berechnung von Massenimpfungen, Dissertationen, Tierschauen und anderen Veranstaltungen i.R.d. Beitragssätze; Klärungsbedürftigkeit einer Rechtsfrage bei Beantwortbarkeit dieser aufgrund des ...

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Klage eines Landwirtes gegen die Haushaltssatzung einer Tierseuchenkasse wegen Berechnung von Massenimpfungen, Dissertationen, Tierschauen und anderen Veranstaltungen i.R.d. Beitragssätze; Klärungsbedürftigkeit einer Rechtsfrage bei Beantwortbarkeit dieser aufgrund des ...

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

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Wird zitiert von ... (14)Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 18.02.2011 - 2 B 53.10

    Beihilfefähigkeit der Aufwendungen für eine Schutzimpfung; beihilferechtlicher …

    Auszug aus BVerwG, 14.07.2011 - 3 BN 1.10
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts besteht der dazu erforderliche allgemeine Klärungsbedarf dann nicht, wenn die aufgeworfene Rechtsfrage aufgrund des Gesetzeswortlauts mit Hilfe der üblichen Regeln sachgerechter Auslegung ohne Weiteres beantwortet werden kann (Beschlüsse vom 18. Februar 2011 - BVerwG 2 B 53.10 - NVwZ-RR 2011, 447 und vom 11. Juni 1993 - BVerwG 4 B 101.93 - Buchholz 407.4 § 8 FStrG Nr. 22).
  • BVerwG, 12.02.2008 - 9 B 70.07

    Zulässigkeit einer Zuordnung der vom Kläger geltend gemachten Fehler in der …

    Auszug aus BVerwG, 14.07.2011 - 3 BN 1.10
    Derartige Fehler sind revisionsrechtlich nur ausnahmsweise dann überprüfbar, wenn sie auf einer aktenwidrigen, gegen die Denkgesetze verstoßenden oder sonst von objektiver Willkür geprägten Tatsachen- oder Beweiswürdigung beruhen (vgl. Beschluss vom 12. Februar 2008 - BVerwG 9 B 70.07 - juris Rn. 2 m.w.N.).
  • BVerwG, 11.06.1993 - 4 B 101.93

    Anforderungen an die Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache - …

    Auszug aus BVerwG, 14.07.2011 - 3 BN 1.10
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts besteht der dazu erforderliche allgemeine Klärungsbedarf dann nicht, wenn die aufgeworfene Rechtsfrage aufgrund des Gesetzeswortlauts mit Hilfe der üblichen Regeln sachgerechter Auslegung ohne Weiteres beantwortet werden kann (Beschlüsse vom 18. Februar 2011 - BVerwG 2 B 53.10 - NVwZ-RR 2011, 447 und vom 11. Juni 1993 - BVerwG 4 B 101.93 - Buchholz 407.4 § 8 FStrG Nr. 22).
  • VGH Bayern, 26.02.2024 - 23 N 20.1124

    Normenkontrollantrag gegen die Satzung über die Beiträge der Bayerischen …

    Unabhängig hiervon bleibt es den Ländern aber unbenommen, über die Regelung der Zuständigkeiten des § 20 TierGesG hinaus auch z.B. beihilferechtliche Regelungen für Vorbeuge- und Bekämpfungsmaßnahmen durch Landesrecht zu treffen (vgl. BT-Drs. 17/12032 S. 41) sowie die Beitragserhebung hierfür auf eine Tierseuchenkasse zu übertragen (vgl. BVerwG, B.v. 14.7.2011 - 3 BN 1.10 - RdL 2012, 23 juris Rn. 6 ff.;… B.v. 12.3.2018 - 3 BN 4.17 - juris Rn. 10).

    Rn. 47 Beihilfen und andere Leistungen der Tierseuchenkasse, mit denen die Kosten für Untersuchungen, Probenahmen und sonstige Tests, Behandlungen, Impfungen oder andere Maßnahmen zur planmäßigen Vorbeugung und Bekämpfung von Tierseuchen und anderen übertragbaren Tierkrankheiten sowie für Vorsorgemaßnahmen zur Gesunderhaltung von Tierbeständen übernommen werden, halten sich ebenfalls im Rahmen des Gesetzeszwecks des Tiergesundheitsrechts (vgl. BVerwG, B.v. 14.7.2011 - 3 BN 1.10 - RdL 2012, 23 juris Rn. 7 f.;… OVG NW, U.v. 5.12.2007 - 13 A 92/05 RdL 2008, 81 juris Rn. 47).

    Demgemäß entscheidet auch das Landesrecht, welche Aufgaben einer Tierseuchenkasse übertragen werden und im Rahmen seiner Kompetenzen auch, wie diese finanziert werden (vgl. BVerwG, B.v. 14.7.2011 - 3 BN 1.10 - RdL 2012, 23 juris Rn. 6;… B.v. 12.3.2018 - 3 BN 4.17 - juris Rn. 10).

    Führen die Länder wie vorliegend Bundesrecht als eigene Angelegenheit aus (Art. 83 GG), so sind ihnen gemäß Art. 84 Abs. 1 Satz 1 GG auch die Einrichtung der Behörden und das Verwaltungsverfahren überlassen, was insbesondere die Betrauung einer nach Landesrecht errichteten Tierseuchenkasse mit den damit zusammenhängenden Aufgaben einschließt (BVerwG, B.v. 14.7.2011 a.a.O. Rn. 7).

    Wegen der Konnexität von Aufgaben- und Finanzierungsverantwortung gemäß Art. 104a Abs. 1 GG steht bundesrechtlich ebenfalls nichts entgegen, wenn ein Land für die Erfüllung der Aufgaben nach dem Tiergesundheitsgesetz durch eine Tierseuchenkasse Beiträge erhebt (BVerwG, B.v. 14.7.2011 a.a.O. Rn. 8).

    Rn. 67 Ein Verstoß gegen die Gesetzgebungskompetenz liegt auch nicht deshalb vor, weil § 20 TierGesG zwar die Erhebung von Beiträgen für Entschädigungen für Tierverluste i.S.d. §§ 15 ff. TierGesG voraussetzt, aber keine Bestimmungen über die Erhebung von Beiträgen für andere Aufgaben der Tierseuchenkasse trifft, da die Regelung nicht abschließend ist (vgl. BVerwG, B.v. 14.7.2011 - 3 BN 1.10 - RdL 2012, 23 juris Rn. 8).

    § 20 Abs. 1 TierGesG verpflichtet die Länder demgemäß nur, Regelungen darüber zu treffen, wer die für Tierverluste nach §§ 15 ff. TierGesG zu zahlende Entschädigung gewährt und wie sie aufzubringen ist (BVerwG, B.v. 14.7.2011 a.a.O. Rn. 7).

    Im Übrigen bleibt es den Ländern unbenommen, weitere Aufgaben im Zusammenhang mit der Vorbeugung und Bekämpfung von Tierseuchen i.S.d. § 1 Satz 1 TierGesG auf eine Tierseuchenkasse bzw. einen Tierseuchenfonds zu übertragen sowie die Beitragserhebung hierfür zu regeln (vgl. BT-Drs. 17/12032 S. 41; BVerwG, B.v. 14.7.2011 a.a.O. Rn. 8; Bätza/Jentsch, Tierseuchenrecht, § 20 TierGesG Anm. 1;… Wanser in Düsing/Martinez, Agrarrecht, 2. Aufl. 2022, § 20 TierGesG Rn. 1), wie dies in Art. 5 Abs. 2 Nrn. 3 bis 6 BayAGTierGesG geschehen ist.

    Rn. 96 (d) Es gibt auch keine Anhaltspunkte dafür, dass Tierseuchenbeiträge nicht nur für die (potentielle) Inanspruchnahme von öffentlichen Leistungen der Tierseuchenkasse erhoben werden, die konkret der Vorbeugung und Bekämpfung von Tierseuchen dienen, sondern überdies auch zur Finanzierung zahlreicher allgemeiner Maßnahmen wie Dissertationen, Fachtagungen oder Tierschauen verwendet werden, die lediglich abstrakt zur Förderung der Tiergesundheit beitragen (vgl. BVerwG, B.v. 14.7.2011 - 3 BN 1.10 - RdL 2012, 23 juris Rn. 1).

    Dies gilt sowohl für die Entschädigung für Tierverluste i.S.d. §§ 15 ff. TierGesG (…vgl. BVerwG, U.v. 13.8.2008 - 3 C 10.07 - NVwZ-RR 2008, 449 juris Rn. 13) als auch für die finanzielle Unterstützung von Maßnahmen zur Vorbeugung und Bekämpfung von Tierseuchen (vgl. BVerwG, B.v. 14.7.2011 - 3 BN 1.10 - RdL 2012, 23 juris Rn. 8) und für Beihilfen für sonstige, wirtschaftlich bedeutende Tierverluste (…vgl. OVG NW, U.v. 5.12.2007 - 13 A 92/05 - RdL 2008, 81 juris Rn. 45) sowie für die Falltierbeseitigung (…vgl. VG Schleswig-Holstein, U.v. 17.12.2007 - 1 A 53/06 - juris Rn. 64).

    Rn. 149 e) Die Erhebung von Tierseuchenbeiträgen nach Art. 5 Abs. 4 BayAGTierGesG steht auch im Einklang mit dem EU-Beihilferecht (vgl. BVerwG, B.v. 14.7.2011 - 3 BN 1.10 - RdL 2012, 23 juris Rn. 12).

    Rn. 182 (dd) Soweit der Antragsteller meint, dass in den Tierseuchenbeiträgen zu Unrecht auch die Umsatzsteuer berücksichtigt werde (vgl. BVerwG, B.v. 14.7.2011 - 3 BN 1.10 - RdL 2012, 23 juris Rn. 10 f.), ist diese Teil des Betrages, der vom Auftraggeber tierärztlicher Leistungen zu entrichten ist.

  • VGH Bayern, 26.02.2024 - 23 N 19.1029

    Normenkontrollantrag gegen die Satzung über die Beiträge der Bayerischen …

    Unabhängig hiervon bleibt es den Ländern aber unbenommen, über die Regelung der Zuständigkeiten des § 20 TierGesG hinaus auch z.B. beihilferechtliche Regelungen für Vorbeuge- und Bekämpfungsmaßnahmen durch Landesrecht zu treffen (vgl. BT-Drs. 17/12032 S. 41) sowie die Beitragserhebung hierfür auf eine Tierseuchenkasse zu übertragen (vgl. BVerwG, B.v. 14.7.2011 - 3 BN 1.10 - RdL 2012, 23 juris Rn. 6 ff.;… B.v. 12.3.2018 - 3 BN 4.17 - juris Rn. 10).

    Rn. 47 Beihilfen und andere Leistungen der Tierseuchenkasse, mit denen die Kosten für Untersuchungen, Probenahmen und sonstige Tests, Behandlungen, Impfungen oder andere Maßnahmen zur planmäßigen Vorbeugung und Bekämpfung von Tierseuchen und anderen übertragbaren Tierkrankheiten sowie für Vorsorgemaßnahmen zur Gesunderhaltung von Tierbeständen übernommen werden, halten sich ebenfalls im Rahmen des Gesetzeszwecks des Tiergesundheitsrechts (vgl. BVerwG, B.v. 14.7.2011 - 3 BN 1.10 - RdL 2012, 23 juris Rn. 7 f.;… OVG NW, U.v. 5.12.2007 - 13 A 92/05 RdL 2008, 81 juris Rn. 47).

    Demgemäß entscheidet auch das Landesrecht, welche Aufgaben einer Tierseuchenkasse übertragen werden und im Rahmen seiner Kompetenzen auch, wie diese finanziert werden (vgl. BVerwG, B.v. 14.7.2011 - 3 BN 1.10 - RdL 2012, 23 juris Rn. 6;… B.v. 12.3.2018 - 3 BN 4.17 - juris Rn. 10).

    Führen die Länder wie vorliegend Bundesrecht als eigene Angelegenheit aus (Art. 83 GG), so sind ihnen gemäß Art. 84 Abs. 1 Satz 1 GG auch die Einrichtung der Behörden und das Verwaltungsverfahren überlassen, was insbesondere die Betrauung einer nach Landesrecht errichteten Tierseuchenkasse mit den damit zusammenhängenden Aufgaben einschließt (BVerwG, B.v. 14.7.2011 a.a.O. Rn. 7).

    Wegen der Konnexität von Aufgaben- und Finanzierungsverantwortung gemäß Art. 104a Abs. 1 GG steht bundesrechtlich ebenfalls nichts entgegen, wenn ein Land für die Erfüllung der Aufgaben nach dem Tiergesundheitsgesetz durch eine Tierseuchenkasse Beiträge erhebt (BVerwG, B.v. 14.7.2011 a.a.O. Rn. 8).

    Rn. 67 Ein Verstoß gegen die Gesetzgebungskompetenz liegt auch nicht deshalb vor, weil § 20 TierGesG zwar die Erhebung von Beiträgen für Entschädigungen für Tierverluste i.S.d. §§ 15 ff. TierGesG voraussetzt, aber keine Bestimmungen über die Erhebung von Beiträgen für andere Aufgaben der Tierseuchenkasse trifft, da die Regelung nicht abschließend ist (vgl. BVerwG, B.v. 14.7.2011 - 3 BN 1.10 - RdL 2012, 23 juris Rn. 8).

    § 20 Abs. 1 TierGesG verpflichtet die Länder demgemäß nur, Regelungen darüber zu treffen, wer die für Tierverluste nach §§ 15 ff. TierGesG zu zahlende Entschädigung gewährt und wie sie aufzubringen ist (BVerwG, B.v. 14.7.2011 a.a.O. Rn. 7).

    Im Übrigen bleibt es den Ländern unbenommen, weitere Aufgaben im Zusammenhang mit der Vorbeugung und Bekämpfung von Tierseuchen i.S.d. § 1 Satz 1 TierGesG auf eine Tierseuchenkasse bzw. einen Tierseuchenfonds zu übertragen sowie die Beitragserhebung hierfür zu regeln (vgl. BT-Drs. 17/12032 S. 41; BVerwG, B.v. 14.7.2011 a.a.O. Rn. 8; Bätza/Jentsch, Tierseuchenrecht, § 20 TierGesG Anm. 1;… Wanser in Düsing/Martinez, Agrarrecht, 2. Aufl. 2022, § 20 TierGesG Rn. 1), wie dies in Art. 5 Abs. 2 Nrn. 3 bis 6 BayAGTierGesG geschehen ist.

    Rn. 96 (d) Es gibt auch keine Anhaltspunkte dafür, dass Tierseuchenbeiträge nicht nur für die (potentielle) Inanspruchnahme von öffentlichen Leistungen der Tierseuchenkasse erhoben werden, die konkret der Vorbeugung und Bekämpfung von Tierseuchen dienen, sondern überdies auch zur Finanzierung zahlreicher allgemeiner Maßnahmen wie Dissertationen, Fachtagungen oder Tierschauen verwendet werden, die lediglich abstrakt zur Förderung der Tiergesundheit beitragen (vgl. BVerwG, B.v. 14.7.2011 - 3 BN 1.10 - RdL 2012, 23 juris Rn. 1).

    Dies gilt sowohl für die Entschädigung für Tierverluste i.S.d. §§ 15 ff. TierGesG (…vgl. BVerwG, U.v. 13.8.2008 - 3 C 10.07 - NVwZ-RR 2008, 449 juris Rn. 13) als auch für die finanzielle Unterstützung von Maßnahmen zur Vorbeugung und Bekämpfung von Tierseuchen (vgl. BVerwG, B.v. 14.7.2011 - 3 BN 1.10 - RdL 2012, 23 juris Rn. 8) und für Beihilfen für sonstige, wirtschaftlich bedeutende Tierverluste (…vgl. OVG NW, U.v. 5.12.2007 - 13 A 92/05 - RdL 2008, 81 juris Rn. 45) sowie für die Falltierbeseitigung (…vgl. VG Schleswig-Holstein, U.v. 17.12.2007 - 1 A 53/06 - juris Rn. 64).

    Rn. 149 e) Die Erhebung von Tierseuchenbeiträgen nach Art. 5 Abs. 4 BayAGTierGesG steht auch im Einklang mit dem EU-Beihilferecht (vgl. BVerwG, B.v. 14.7.2011 - 3 BN 1.10 - RdL 2012, 23 juris Rn. 12).

    Rn. 183 (dd) Soweit der Antragsteller meint, dass in den Tierseuchenbeiträgen zu Unrecht auch die Umsatzsteuer berücksichtigt werde (vgl. BVerwG, B.v. 14.7.2011 - 3 BN 1.10 - RdL 2012, 23 juris Rn. 10 f.), ist diese Teil des Betrages, der vom Auftraggeber tierärztlicher Leistungen zu entrichten ist.

  • BVerwG, 26.04.2022 - 4 BN 28.21

    Erfolglose auf Verfahrensfehler gestützte Beschwerde gegen die Nichtzulassung der …

    Ob sich das Beschwerdegericht nach erfolgloser Durchführung eines Verfahrens auf Protokollberichtigung ungeachtet der Unanfechtbarkeit dieser Entscheidung (BVerwG, Beschluss vom 14. August 1980 - 6 CB 72.80 - DÖV 1981, 180) an dessen Stelle setzen und im Wege des Freibeweises den Ablauf der mündlichen Verhandlung aufklären kann (ablehnend BVerwG, Beschluss vom 14. Juli 2011 - 3 BN 1.10 - RdL 2012, 23 ; BFH…, Beschluss vom 17. März 2008 - X B 150/07 - BFH/NV 2008, 959 ; BSG…, Beschluss vom 23. Juli 2015 - B 5 R 196/15 B - juris Rn. 15 ff.), bedarf hier keiner Entscheidung.
  • VGH Bayern, 02.05.2017 - 20 N 14.2305

    Beitragssatzungen der Bayerischen Tierseuchenkasse unwirksam

    Das ergebe sich schon aus der Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom 14. Juli 2011, Az.: 3 BN 1/10.

    Zwar können die Länder nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts Aufgaben des Tierseuchenrechts außerhalb des bundesrechtlichen Entschädigungsrechts einer Tierseuchenkasse begründen und im Rahmen ihrer Kompetenzen auch entscheiden, wie diese finanziert werden (BVerwG, B. v. 14.7.2011 - 3 BN 1/10 - juris Rn 6).

    Ein Teil der durch die Antragsteller aufgeworfenen Fragen ist durch die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts geklärt (vgl. BVerwG, B. v. 14.7.2011 - 3 BN 1/10 - juris).

  • VGH Bayern, 02.05.2017 - 20 N 15.1693

    Beitragssatzungen der Bayerischen Tierseuchenkasse unwirksam

    Das ergebe sich schon aus der Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom 14. Juli 2011, Az.: 3 BN 1/10.

    Zwar können die Länder nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts Aufgaben des Tierseuchenrechts außerhalb des bundesrechtlichen Entschädigungsrechts einer Tierseuchenkasse übertragen und im Rahmen ihrer Kompetenzen auch entscheiden, wie diese finanziert werden (BVerwG, B. v. 14.7.2011 - 3 BN 1/10 - juris Rn 6).

    Ein Teil der durch die Antragsteller aufgeworfenen Fragen ist durch die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts geklärt (vgl. BVerwG, B. v. 14.7.2011 - 3 BN 1/10 - juris).

  • VGH Bayern, 02.05.2017 - 20 N 15.353

    Beitragssatzungen der Bayerischen Tierseuchenkasse unwirksam

    Das ergebe sich schon aus der Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom 14. Juli 2011, Az.: 3 BN 1/10.

    Zwar können die Länder nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts Aufgaben des Tierseuchenrechts außerhalb des bundesrechtlichen Entschädigungsrechts einer Tierseuchenkasse begründen und im Rahmen ihrer Kompetenzen auch entscheiden, wie diese finanziert werden (BVerwG, B. v. 14.7.2011 - 3 BN 1/10 -juris Rn 6).

    Ein Teil der durch die Antragsteller aufgeworfenen Fragen ist durch die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts geklärt (vgl. BVerwG, B. v. 14.7.2011 - 3 BN 1/10 - juris).

  • BVerwG, 28.06.2012 - 3 BN 2.11

    Notwendigkeit einer Kenntnisnahme und in Erwägungziehen des Vorbringens einer …

    Die Anhörungsrüge des Antragstellers gegen den Beschluss des Senats vom 14. Juli 2011 (BVerwG 3 BN 1.10 ) wird zurückgewiesen.

    Der Senat hat durch den Beschluss vom 14. Juli 2011 (BVerwG 3 BN 1.10 ), mit dem die Beschwerde des Antragstellers gegen die Nichtzulassung der Revision in dem Urteil der Vorinstanz zurückgewiesen worden ist, seinen Anspruch auf rechtliches Gehör nicht im Sinne des § 152a Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 VwGO in entscheidungserheblicher Weise verletzt.

  • BVerwG, 11.10.2016 - 3 BN 1.15

    Normenkontrolle; Rechtsschutzbedürfnis; Beitragssatzung; Beitragsbescheid; …

    Dass der Verwaltungsgerichtshof Zweifel am Vorliegen eines Rechtsschutzbedürfnisses für das Normenkontrollverfahren hatte, nachdem der Antragsteller den Beitragsbescheid nicht angefochten und den Beitrag bezahlt hatte, durfte den anwaltlich vertretenen Antragsteller in der mündlichen Verhandlung trotz der vorherigen Aussetzung des Verfahrens im Hinblick auf eine Verfassungsbeschwerde gegen ein Urteil des Baden-Württembergischen Verwaltungsgerichtshofs zur Beitragsfähigkeit von Aufwendungen für präventive Schutzimpfungen (Urteil vom 12. August 2010 - 9 S 171/10; nachgehend BVerwG, Beschluss vom 14. Juli 2011 - 3 BN 1.10 ) nicht überraschen.
  • VGH Bayern, 27.03.2014 - 15 ZB 12.1562

    (Hilfsweise) Umstellung einer Verpflichtungs- in eine …

    Hierauf kann ein Verfahrensmangel i.S.d. § 124 Abs. 2 Nr. 5 VwGO grundsätzlich nicht gestützt werden (…vgl. BVerwG, B.v. 4.5.2005 - 5 B 131/04 - juris Rn. 4; BVerwG, B.v. 14.7.2011 - 3 BN 1/10 - RdL 2012, 23 = juris Rn 9 ff.).
  • BVerwG, 12.03.2018 - 3 BN 2.17

    Beitragserhebung durch eine nach Landesrecht errichtete Tierseuchenkasse; …

    Rn. 10 Es ist in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts geklärt, dass die Errichtung von Tierseuchenkassen und ihre Finanzierung - ggf. auch durch Beiträge - Fragen nicht revisiblen Landesrechts sind (BVerwG, Beschluss vom 14. Juli 2011 - 3 BN 1.10 - RdL 2012, 23 ).
  • BVerwG, 12.03.2018 - 3 BN 4.17

    Beitragserhebung durch eine nach Landesrecht errichtete Tierseuchenkasse; …

  • BVerwG, 11.10.2016 - 3 BN 2.15

    Bestehen eines Rechtsschutzbedürfnisses für das Fürungültigerklären der Satzung …

  • BVerwG, 12.03.2018 - 3 BN 3.17

    Beitragserhebung durch eine nach Landesrecht errichtete Tierseuchenkasse; …

  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 12.02.2018 - 12 O 521/16

    Beschwerde gegen Beschluss über Protokollberichtigung und Befangenheitsantrag

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