Rechtsprechung
| BVerwG, 28.07.2025 - 3 BN 11.24 |
Volltextveröffentlichungen (9)
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- Bundesverwaltungsgericht
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Normkontrollantrag; Klarstellung zu Anforderungen der Antragsbefugnis
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Normkontrollantrag; Klarstellung zu Anforderungen der Antragsbefugnis
Verfahrensgang
- OVG Schleswig-Holstein, 28.05.2024 - 3 KN 43/20
- OVG Schleswig-Holstein, 16.07.2024 - 3 KN 43/20
- BVerwG, 28.07.2025 - 3 BN 11.24
Corona: Rechtsprechungsübersichten 
Wird zitiert von ... (6) Zitiert selbst (16)
- BVerwG, 23.03.1982 - 1 C 157.79
Ladenschluss - Ausnahmebewilligung
Auszug aus BVerwG, 28.07.2025 - 3 BN 11.24
Das Gericht kann sich auch nicht auf den Gedanken stützen, dass ein unzulässiger Rechtsbehelf durch die Erledigung des ursprünglichen Rechtsschutzzieles nicht zu einem zulässigen werden dürfe (vgl. zur Fortsetzungsfeststellungsklage nach § 113 Abs. 1 Satz 4 VwGO etwa BVerwG, Urteil vom 23. März 1982 - 1 C 157.79 - juris Rn. 23;… Schübel-Pfister, in: Eyermann, VwGO, 16. Aufl. 2022, § 113 Rn. 94).Anderes ergibt sich auch nicht aus der Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom 23. März 1982 - 1 C 157.79 - (…juris Rn. 23); Ausführungen zum Zeitpunkt der für die Bejahung der dort in Rede stehenden Antragsbefugnis erforderlichen Darlegungen können dem Urteil nicht entnommen werden.
- BVerfG, 08.04.1997 - 1 PBvU 1/95
Spruchgruppen
Auszug aus BVerwG, 28.07.2025 - 3 BN 11.24
Bei einem überbesetzten Kollegialgericht muss deshalb in den Mitwirkungsregelungen des Geschäftsverteilungsplans vorab abstrakt geregelt sein, welcher der dem Richterkollegium angehörenden Richter für die anhängig werdende Sache jeweils zuständig ist (vgl. BVerfG, Plenumsbeschluss vom 8. April 1997 - 1 PBvU 1/95 - BVerfGE 95, 322 und Kammerbeschluss vom 15. September 2020 - 1 BvR 2435/18 u. a. - NJ 2021, 28). - BVerwG, 22.11.2022 - 3 CN 1.21
Corona-Verordnungen: Sächsische Kontaktbeschränkungen waren verhältnismäßig
Auszug aus BVerwG, 28.07.2025 - 3 BN 11.24
Ist die angegriffene Norm während der Anhängigkeit des Normenkontrollantrags außer Kraft getreten, bleibt dieser zulässig, wenn der Antragsteller bzw. die Antragstellerin weiterhin geltend machen kann, durch die zur Prüfung gestellte Norm oder deren Anwendung in seinen bzw. ihren Rechten verletzt (worden) zu sein (vgl. BVerwG, Urteil vom 22. November 2022 - 3 CN 1.21 - BVerwGE 177, 60 Rn. 9 m. w. N.).
- BVerfG, 16.02.2005 - 2 BvR 581/03
Änderung des Geschäftsverteilungsplans in Strafsachen bezüglich bereits …
Auszug aus BVerwG, 28.07.2025 - 3 BN 11.24
Die Regelungen über die Geschäftsverteilung in den jährlich aufzustellenden Geschäftsverteilungsplänen der Gerichte, die die Zuständigkeit der jeweiligen Spruchkörper festlegen und diesen die erforderlichen Richter zuweisen, müssen im Voraus generell-abstrakt die Zuständigkeit der Spruchkörper und die Zuweisung der einzelnen Richter regeln, damit die einzelne Sache "blindlings" aufgrund allgemeiner, vorab festgelegter Merkmale an den entscheidenden Richter gelangt und so der Verdacht einer Manipulation der rechtsprechenden Gewalt ausgeschlossen wird (BVerfG, Kammerbeschluss vom 16. Februar 2005 - 2 BvR 581/03 - NJW 2005, 2689 m. w. N.). - BVerfG, 15.09.2020 - 1 BvR 2435/18
Erfolglose Verfassungsbeschwerden gegen die Zurückweisung von …
Auszug aus BVerwG, 28.07.2025 - 3 BN 11.24
Bei einem überbesetzten Kollegialgericht muss deshalb in den Mitwirkungsregelungen des Geschäftsverteilungsplans vorab abstrakt geregelt sein, welcher der dem Richterkollegium angehörenden Richter für die anhängig werdende Sache jeweils zuständig ist (vgl. BVerfG, Plenumsbeschluss vom 8. April 1997 - 1 PBvU 1/95 - BVerfGE 95, 322 und Kammerbeschluss vom 15. September 2020 - 1 BvR 2435/18 u. a. - NJ 2021, 28). - BVerwG, 13.12.2018 - 4 CN 3.18
Antragsbefugnis; Ausschlusswirkung; Flächennutzungsplan; Gesamträumliches …
- BVerwG, 14.09.2022 - 9 C 24.21
Verbandsklagebefugnis einer erst nach Klageerhebung anerkannten Umweltvereinigung
Auszug aus BVerwG, 28.07.2025 - 3 BN 11.24
Bis zur Entscheidung des Gerichts über den Antrag kann der jeweilige Antragsteller daher Gründe vortragen, aus denen sich die Möglichkeit einer Rechtsverletzung ergeben soll; im maßgeblichen Zeitpunkt seiner Entscheidung (vgl. BVerwG, Urteil vom 14. September 2022 - 9 C 24.21 - BVerwGE 176, 259 Rn. 16) hat das Normenkontrollgericht auf Grundlage des gesamten Antragsvorbringens zu entscheiden, ob die erforderliche Antragsbefugnis gegeben ist (vgl. etwa BVerwG…, Beschluss vom 11. Juli 2001 - 4 BN 28.01 - juris Rn. 9). - BVerwG, 04.04.2018 - 3 B 45.16
Abstraktionsprinzip; Begründungsanforderungen; Bemessungsfaktoren; …
Auszug aus BVerwG, 28.07.2025 - 3 BN 11.24
Damit erweist sich auch die für die Umverteilung der Verfahren angegebene Begründung als ausreichend; sie ermöglicht die Überprüfung der Rechtmäßigkeit des Senatsbeschlusses und wird ihrem Zweck gerecht, den Anschein einer willkürlichen Zuständigkeitsverschiebung auszuschließen (vgl. dazu BVerwG, Beschluss vom 4. April 2018 - 3 B 45.16 - juris Rn. 25). - BVerwG, 29.11.2022 - 8 CN 1.22
Keine Anknüpfung an Aufenthaltsstatus bei Regelung der Wählbarkeit in einen …
Auszug aus BVerwG, 28.07.2025 - 3 BN 11.24
Die Antragsbefugnis fehlt nur, wenn unter Zugrundelegung des Antragsvorbringens Rechte des Antragstellers offensichtlich und eindeutig nach keiner Betrachtungsweise verletzt sein können (stRspr, BVerwG, Urteil vom 29. November 2022 - 8 CN 1.22 - BVerwGE 177, 181 Rn. 20 m. w. N.). - VGH Baden-Württemberg, 13.09.2024 - 14 S 1686/23
Normenkontrolle gegen einen sachlichen Teilflächennutzungsplan …
Auszug aus BVerwG, 28.07.2025 - 3 BN 11.24
Rn. 16 Eine Frist für die Begründung des Normenkontrollantrags oder die Darlegung der Antragsbefugnis sieht § 47 VwGO nicht vor (vgl. OVG Berlin-Brandenburg…, Urteil vom 10. Januar 2023 - OVG 10 A 3.17 - juris Rn. 31; VGH Mannheim, Urteil vom 13. September 2024 - 14 S 1686/23 - juris Rn. 52). - BVerwG, 07.11.2024 - 3 CN 1.23
Verkürzung von Schonzeiten für Schalenwild zum Schutz von Schutzwald
- BVerwG, 19.01.2024 - 3 BN 4.23
Berechtigtes Feststellungsinteresse bei Normenkontrollantrag gegen außer Kraft …
- OVG Berlin-Brandenburg, 10.01.2023 - 10 A 3.17
- BVerwG, 11.01.2022 - 3 BN 6.21
Aufhebung der Zusatzweiterbildung "Homöopathie" für Ärzte in Bremen
- BVerwG, 27.11.2019 - 8 B 32.19
Prozessrechtswidrige Klageabweisung als unzulässig und "zudem" unbegründet
- BVerwG, 11.07.2001 - 4 BN 28.01
Antragsbefugnis im Normenkontrollverfahren; Gemeindliches Abwägungsgebot bei …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 13.10.2026 - 10 B 524/25
Spannbeton-Hohlplatten Decken Dächer Verwaltungsvorschrift Technische …
Rn. 17 Vgl. BVerwG, Urteil vom 29. Januar 2026 - 5 CN 1.24 -, juris Rn. 8, und Beschluss vom 28. Juli 2025 - 3 BN 11.24 -, juris Rn. 15, jeweils m. w. N.; OVG NRW, Urteil vom 7. März 2024 - 10 D 132/22.NE -, juris Rn.12, m. w. N. - BVerwG, 29.09.2026 - 4 B 12.25 In diesem Sinne zielen die Grundsatzfragen auf die prozessrechtliche Klärung der Voraussetzungen der Fortsetzungsfeststellungsklage als Sachurteilsvoraussetzung nach § 113 Abs. 1 Satz 4 VwGO und weisen eine inhaltliche Teilidentität mit dem erfolgreich geltend gemachten Verfahrensmangel auf (vgl. BVerwG, Beschluss vom 28. Juli 2025 - 3 BN 11.24 - juris Rn. 21).
- OVG Mecklenburg-Vorpommern, 12.03.2026 - 2 K 160/25
Zulassung von Sonderöffnungszeiten an Sonn- und Feiertagen an bestimmten …
- OVG Niedersachsen, 04.02.2026 - 2 KN 101/24
Unzulässigkeit des Normenkontrollantrags gegen Kindertagepflegesatzung; Fehlende …
An dieser Möglichkeit fehlt es, wenn unter Zugrundelegung des Antragsvorbringens Rechte des Antragstellers offensichtlich und eindeutig nach keiner Betrachtungsweise verletzt sein können (vgl. BVerwG, Beschl. v. 28.7.2025 - 3 BN 11.24 -, juris Rn. 15;… Urt. v. 29.11.2022 - 8 CN 1.22 -, juris Rn. 20;… Beschl. v. 17.7.2019 - 3 BN 2.18 -, juris Rn. 11;… Urt. v. 16.6.2011 - 4 CN 1.10 -, juris Rn. 12, jeweils m.w.N.). - VGH Bayern, 19.03.2026 - 20 N 20.1444
Coronavirus, SARS-CoV-2, Corona-Pandemie, Beschränkung des schulischen …
Ist die angegriffene Norm während der Anhängigkeit des Normenkontrollantrags außer Kraft getreten, bleibt dieser zulässig, wenn der Antragsteller bzw. die Antragstellerin weiterhin geltend machen kann, durch die zur Prüfung gestellte Norm oder deren Anwendung in seinen bzw. ihren Rechten verletzt (worden) zu sein (stRspr, vgl. BVerwG, B.v. 28.7.2025 - 3 BN 11.24 - juris Rn. 15;… U.v. 29.11.2022 - 8 CN 1.22 - BVerwGE 177, 181 Rn. 20 m.w.N.). - OVG Sachsen-Anhalt, 30.04.2026 - 3 K 54/25
Klärung der Rechtswirksamkeit der Verordnung zur finanziellen Ausstattung von …
Die Antragsbefugnis fehlt nur, wenn unter Zugrundelegung des Antragsvorbringens Rechte des Antragstellers offensichtlich und eindeutig nach keiner Betrachtungsweise verletzt sein können (stRspr, BVerwG, Beschluss vom 28. Juli 2025 - 3 BN 11.24 - juris Rn. 15).
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