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   BVerwG, 16.03.2021 - 3 BN 2.21 (3 BN 1.21)   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2021,8400
BVerwG, 16.03.2021 - 3 BN 2.21 (3 BN 1.21) (https://dejure.org/2021,8400)
BVerwG, Entscheidung vom 16.03.2021 - 3 BN 2.21 (3 BN 1.21) (https://dejure.org/2021,8400)
BVerwG, Entscheidung vom 16. März 2021 - 3 BN 2.21 (3 BN 1.21) (https://dejure.org/2021,8400)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

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  • Bundesverwaltungsgericht
  • Wolters Kluwer

    Ablehung einer Anhörungsrüge wegen Nichtdarlegung einer Rechtsverletzung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    Ablehung einer Anhörungsrüge wegen Nichtdarlegung einer Rechtsverletzung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (8)Zitiert selbst (7)

  • BVerwG, 23.02.2021 - 3 BN 1.21

    Verwerfung eines unzulässigen Ablehnungsgesuchs

    Auszug aus BVerwG, 16.03.2021 - 3 BN 2.21
    Der Antrag der Antragsteller, ihnen für die Anhörungsrüge gegen den Beschluss des Senats vom 23. Februar 2021 - BVerwG 3 BN 1.21 - Prozesskostenhilfe zu bewilligen und einen Rechtsanwalt beizuordnen, wird abgelehnt.

    Die Anhörungsrüge der Antragsteller gegen den Beschluss des Senats vom 23. Februar 2021 - BVerwG 3 BN 1.21 - wird verworfen.

    Mit diesem Beschluss hat der Senat den Antrag der Antragsteller abgelehnt, ihnen für das Beschwerdeverfahren BVerwG 3 BN 1.21 Prozesskostenhilfe zu bewilligen und einen Rechtsanwalt beizuordnen.

    Dem Schreiben vom 5. März 2021 lässt sich nicht entnehmen, dass und inwiefern sich die dort vorgebrachten Rügen auf die Verfahrensführung im Verfahren BVerwG 3 BN 1.21 und die Sachentscheidung vom 23. Februar 2021 beziehen.

    Rn. 4 2. Der Senat wertet die mit Schreiben vom 5. März 2021 erhobene "Gehörsrüge und Anhörungsrecht nach § 321a Abs. 1 ZPO" als Anhörungsrüge nach § 152a VwGO gegen seinen Beschluss vom 23. Februar 2021 - BVerwG 3 BN 1.21 -.

  • BVerwG, 29.11.2017 - 10 B 5.17

    Rechtsmissbräuchliches Ablehnungsgesuch; erfolglose Anhörungsrüge; erfolgloser …

    Auszug aus BVerwG, 16.03.2021 - 3 BN 2.21
    Rn. 2 Ein Ablehnungsgesuch nach § 54 Abs. 1 VwGO i.V.m. § 42 Abs. 1 und 2 ZPO kann ausnahmsweise dann unter Mitwirkung abgelehnter Richter als unzulässig verworfen werden oder überhaupt unberücksichtigt bleiben, wenn es sich als offenbarer Missbrauch des Ablehnungsrechts darstellt (…stRspr, vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 16. April 2020 - 5 B 15.20 D - juris Rn. 3 und vom 29. November 2017 - 10 B 5.17 - juris Rn. 1, jeweils m.w.N.).

    Indizien für einen solchen Missbrauch des Ablehnungsrechts können etwa sein, dass die Begründung des Gesuchs nicht hinreichend konkret auf den bzw. die abgelehnten Richter bezogen ist oder dass der Inhalt der Begründung von vornherein ersichtlich ungeeignet ist, die Besorgnis der Befangenheit zu rechtfertigen (…BVerwG, Beschlüsse vom 12. August 2020 - 8 PKH 8.20 - juris Rn. 2 und vom 29. November 2017 - 10 B 5.17 - juris Rn. 1, jeweils m.w.N.).

  • BVerwG, 12.08.2020 - 8 PKH 8.20

    Verwerfung eines Ablehnungsgesuchs als unzulässig; Fehlen individueller Gründe …

    Auszug aus BVerwG, 16.03.2021 - 3 BN 2.21
    Indizien für einen solchen Missbrauch des Ablehnungsrechts können etwa sein, dass die Begründung des Gesuchs nicht hinreichend konkret auf den bzw. die abgelehnten Richter bezogen ist oder dass der Inhalt der Begründung von vornherein ersichtlich ungeeignet ist, die Besorgnis der Befangenheit zu rechtfertigen (BVerwG, Beschlüsse vom 12. August 2020 - 8 PKH 8.20 - juris Rn. 2 …und vom 29. November 2017 - 10 B 5.17 - juris Rn. 1, jeweils m.w.N.).

    Zusätzlich müssen konkrete Umstände vorgetragen werden, die darauf hindeuten können, dass die gerügten Mängel nicht nur auf einer fehlerhaften Rechtsauffassung, sondern auf einer persönlichen Voreingenommenheit des abgelehnten Richters oder auf Willkür beruhen (vgl. BVerwG, Beschluss vom 12. August 2020 - 8 PKH 8.20 - juris Rn. 2).

  • BVerfG, 11.03.2013 - 1 BvR 2853/11

    Stattgebender Kammerbeschluss: Grenzen der Teilnahme des abgelehnten Richters an …

    Auszug aus BVerwG, 16.03.2021 - 3 BN 2.21
    Solche Indizien ermöglichen die Annahme eines offensichtlich rechtsmissbräuchlichen und damit unzulässigen Ablehnungsgesuchs, wenn zur Begründung des Rechtsmissbrauchs nicht auf den Verfahrensgegenstand selbst eingegangen werden muss (BVerfG, Kammerbeschluss vom 11. März 2013 - 1 BvR 2853/11 - juris Rn. 27 ff.).
  • BVerfG, 12.04.1983 - 2 BvR 678/81

    National Iranian Oil Company

    Auszug aus BVerwG, 16.03.2021 - 3 BN 2.21
    Der Anspruch auf Gewährung rechtlichen Gehörs verpflichtet den Senat nicht, der Rechtsansicht der Antragsteller zu folgen (stRspr, vgl. BVerfG, Beschluss vom 12. April 1983 - 2 BvR 678/81 u.a. - BVerfGE 64, 1 ; BVerwG…, Beschluss vom 24. Juni 2020 - 3 C 12.20 - juris Rn. 4).
  • BVerwG, 16.04.2020 - 5 B 15.20

    Antrag auf Ablehnung mehrerer Richter wegen Besorgnis der Befangenheit; Prüfung …

    Auszug aus BVerwG, 16.03.2021 - 3 BN 2.21
    Rn. 2 Ein Ablehnungsgesuch nach § 54 Abs. 1 VwGO i.V.m. § 42 Abs. 1 und 2 ZPO kann ausnahmsweise dann unter Mitwirkung abgelehnter Richter als unzulässig verworfen werden oder überhaupt unberücksichtigt bleiben, wenn es sich als offenbarer Missbrauch des Ablehnungsrechts darstellt (stRspr, vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 16. April 2020 - 5 B 15.20 D - juris Rn. 3 …und vom 29. November 2017 - 10 B 5.17 - juris Rn. 1, jeweils m.w.N.).
  • BVerwG, 24.06.2020 - 3 C 12.20

    Anforderungen an die Darlegung einer Aufklärungsrüge; Umfang der Gewährleistung …

    Auszug aus BVerwG, 16.03.2021 - 3 BN 2.21
    Der Anspruch auf Gewährung rechtlichen Gehörs verpflichtet den Senat nicht, der Rechtsansicht der Antragsteller zu folgen (stRspr, vgl. BVerfG, Beschluss vom 12. April 1983 - 2 BvR 678/81 u.a. - BVerfGE 64, 1 ; BVerwG, Beschluss vom 24. Juni 2020 - 3 C 12.20 - juris Rn. 4).
  • OVG Sachsen, 01.12.2021 - 6 A 613/20

    Antrag auf Zulassung der Berufung; Glücksspielrecht; Untersagungsverfügung; …

    Da die Befangenheitsregelungen des § 54 Abs. 1 VwGO i. V. m. §§ 42 ff. ZPO nicht vor fehlerhafter Verfahrensführung oder Sachentscheidung, sondern vor persönlicher Voreingenommenheit des Richters schützen sollen, ist die Berufung auf tatsächliche oder vermeintliche Verfahrens- oder Rechtsanwendungsfehler für sich genommen nicht geeignet, einen Ablehnungsgrund darzutun (BVerwG, Beschl. v. 16. März 2021 - 3 BN 2.21 -, juris Rn. 2).

    Zusätzlich müssen konkrete Umstände vorgetragen werden, die darauf hindeuten können, dass die gerügten Mängel nicht nur auf einer fehlerhaften Rechtsauffassung, sondern auf einer persönlichen Voreingenommenheit des abgelehnten Richters oder auf Willkür beruhen (BVerwG, Beschl. v. 16. März 2021 a. a. O.;… v. 12. August 2020 - 8 PKH 8.20 - juris Rn. 2).

  • OVG Sachsen, 23.03.2022 - 6 A 641/20

    Antrag auf Zulassung der Berufung; Glücksspielrecht; Untersagungsverfügung …

    Da die Befangenheitsregelungen des § 54 Abs. 1 VwGO i. V. m. §§ 42 ff. ZPO jedoch nicht vor fehlerhafter Verfahrensführung oder Sachentscheidung, sondern vor persönlicher Voreingenommenheit des Richters schützen sollen, ist die Berufung auf tatsächliche oder vermeintliche Verfahrens- oder Rechtsanwendungsfehler für sich genommen nicht geeignet, einen Ablehnungsgrund darzutun (BVerwG, Beschl. v. 16. März 2021 - 3 BN 2.21 -, juris Rn. 2).

    Zusätzlich müssen konkrete Umstände vorgetragen werden, die darauf hindeuten können, dass die gerügten Mängel nicht nur auf einer fehlerhaften Rechtsauffassung, sondern auf einer persönlichen Voreingenommenheit des abgelehnten Richters oder auf Willkür beruhen (BVerwG, Beschl. v. 16. März 2021 a. a. O.;… v. 12. August 2020 - 8 PKH 8.20 - juris Rn. 2).

  • VGH Bayern, 23.04.2026 - 8 ZB 26.66

    Berufungszulassung (abgelehnt), Fischzuchtanlage, wasserrechtliche …

    Zusätzlich müssen konkrete Umstände vorgetragen werden, die darauf hindeuten können, dass die gerügten Mängel nicht nur auf einer fehlerhaften Rechtsauffassung, sondern auf einer persönlichen Voreingenommenheit des abgelehnten Richters oder auf Willkür beruhen (vgl. BVerwG, B.v. 16.3.2021 - 3 BN 2.21 u.a. - juris Rn. 2;… B.v. 16.8.2023 - 5 PKH 3.23 u.a. - juris Rn. 2;… Wysk in Wysk, VwGO, § 54 Rn. 14a).
  • BVerwG, 16.08.2023 - 5 PKH 3.23

    Verwerfung des Ablehnungsgesuchs gegen sämtliche am Beschluss mitwirkenden …

    Zusätzlich müssen konkrete Umstände vorgetragen werden, die darauf hindeuten, dass die gerügten Mängel nicht nur auf einer fehlerhaften Rechtsauffassung, sondern auf einer persönlichen Voreingenommenheit des Richters oder auf Willkür beruhen (vgl. BVerfG, Kammerbeschlüsse vom 2. Juni 2005 - 2 BvR 625/01, 2 BvR 638/01 - NJW 2005, 3410 und vom 20. Juli 2007 - 1 BvR 2228/06 - NJW 2007, 3771 ;… BVerwG, Beschlüsse vom 12. August 2020 - 8 PKH 8.20 <8 B 35.20 > - juris Rn. 2 und vom 16. März 2021 - 3 BN 2.21 <3 BN 1.21 > - juris Rn. 2).
  • VGH Bayern, 14.07.2021 - 98 F 21.1764

    Erfolglose Anhörungsrüge

    Rn. 3 a) Ein Ablehnungsgesuch nach § 54 Abs. 1 VwGO i.V.m. § 42 Abs. 1 und 2 ZPO kann ausnahmsweise dann unter Mitwirkung abgelehnter Richter als unzulässig verworfen werden oder unberücksichtigt bleiben, wenn es sich als offenbarer Missbrauch des Ablehnungsrechts darstellt (stRspr, vgl. nur BVerwG, B.v. 16.3.2021 - 3 BN 2.21 - juris Rn. 2 m.w.N.).

    Zusätzlich sind konkrete Umstände aufzuzeigen, die darauf hindeuten können, dass die gerügten Mängel nicht nur auf einer fehlerhaften Rechtsauffassung, sondern auf einer persönlichen Voreingenommenheit des abgelehnten Richters oder auf Willkür beruhen (vgl. BVerwG, B.v. 16.3.2021 - 3 BN 2.21 - juris Rn. 2).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 23.01.2023 - 4 A 1130/22

    Ablehnung des Antrags auf Zulassung der Berufung

    Rn. 25 Vgl. BVerfG, Beschlüsse vom 7.5.2013 - 2 BvR 909/06 u. a. -, BVerfGE 133, 377 = juris, Rn. 69, und vom 11.3.2013 - 1 BvR 2853/11 -, juris, Rn. 30; BVerwG, Beschluss vom 16.3.2021 - 3 BN 2.21 u. a. -, juris, Rn. 2.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 23.01.2023 - 4 A 1439/22

    Veröffentlichung von amtlichen Informationen i.R.e. weitergehenden …

    Rn. 22 Vgl. BVerfG, Beschlüsse vom 7.5.2013 - 2 BvR 909/06 u. a. -, BVerfGE 133, 377 = juris, Rn. 69, und vom 11.3.2013 - 1 BvR 2853/11 -, juris, Rn. 30; BVerwG, Beschluss vom 16.3.2021 - 3 BN 2.21 u. a. -, juris, Rn. 2.
  • OVG Sachsen, 15.07.2025 - 6 D 33/24

    Prozesskostenhilfe; Computerfax; Unterschrift; Fahrerlaubnis; Entziehung; …

    Der Senat weist aber darauf hin, dass sich allein aus der Tatsache, dass der Richter in seiner Entscheidung der Rechtsauffassung eines der Beteiligten folgt und sich dessen Vortrag in der Begründung seines Beschlusses zu eigen macht, grundsätzlich - und so auch hier - kein Hinweis auf dessen fehlende Unvoreingenommenheit ableiten lässt (vgl. BVerwG, Beschl. v. 16. März 2021 - 3 BN 2.21 -, juris Rn. 2;… SächsOVG, Beschl. v. 18. Oktober 2024 - 6 A 188/22 -, juris Rn. 6; jeweils m. w. N.).
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