Rechtsprechung
| BVerwG, 12.03.2018 - 3 BN 4.17 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - Bundesverwaltungsgericht
- Wolters Kluwer
Beitragserhebung durch eine nach Landesrecht errichtete Tierseuchenkasse; Klärungsbedürftigkeit einer Frage bereits ausgelaufenen Rechts
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
VwGO § 132 Abs. 2 Nr. 1 ; VwGO § 137 Abs. 1
Beitragserhebung durch eine nach Landesrecht errichtete Tierseuchenkasse; Klärungsbedürftigkeit einer Frage bereits ausgelaufenen Rechts - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VGH Bayern, 02.05.2017 - 20 N 15.1693
- BVerwG, 12.03.2018 - 3 BN 4.17
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (7)
- BVerwG, 09.04.2014 - 2 B 107.13
Divergenz; Gesetzesfassung; Neufassung; Gesetzesänderung; Übergangsgebührnisse; …
Auszug aus BVerwG, 12.03.2018 - 3 BN 4.17
Rn. 5 Grundsätzliche Bedeutung im Sinne des § 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO hat eine Rechtssache, wenn sie eine - mit der Beschwerde darzulegende (§ 133 Abs. 3 Satz 3 VwGO) - klärungsbedürftige Frage des revisiblen Rechts von allgemeiner Bedeutung aufwirft, die im konkreten Einzelfall entscheidungserheblich ist (stRspr, vgl. BVerwG, Beschluss vom 9. April 2014 - 2 B 107.13 - Buchholz 310 § 132 Abs. 2 Ziff. 2 VwGO Nr. 20 Rn. 9 m.w.N.). - BVerwG, 27.04.2016 - 2 B 117.15
Abordnung; Aufgabenbereich; ausgelaufenes Recht; Ausgleichszulage; dienstlicher …
Auszug aus BVerwG, 12.03.2018 - 3 BN 4.17
Rn. 7 Die Klärungsbedürftigkeit einer Frage bereits ausgelaufenen Rechts vermag einer Rechtssache aber regelmäßig keine grundsätzliche Bedeutung zu vermitteln, weil eine richtungsweisende Klärung für die Zukunft nicht mehr herbeigeführt werden muss (BVerwG, Beschluss vom 27. April 2016 - 2 B 117.15 [ECLI:DE:BVerwG:2016:270416B2B117.15.0] - Buchholz 240 § 13 BBesG Nr. 7 Rn. 9 m.w.N.). - BVerwG, 14.07.2011 - 3 BN 1.10
Normenkontrolle der Haushaltssatzung einer Tierseuchenkasse; Berechnung der …
Auszug aus BVerwG, 12.03.2018 - 3 BN 4.17
Rn. 10 Es ist in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts geklärt, dass die Errichtung von Tierseuchenkassen und ihre Finanzierung - ggf. auch durch Beiträge - Fragen nicht revisiblen Landesrechts sind (BVerwG, Beschluss vom 14. Juli 2011 - 3 BN 1.10 - RdL 2012, 23 ).
- BVerwG, 06.10.2016 - 2 B 65.14
Soldat; Luftwaffe; Cheftestpilot; Zulagenberechtigung; Zulagentatbestand; …
Auszug aus BVerwG, 12.03.2018 - 3 BN 4.17
Eine Revisionszulassung wegen solcher Fragen kommt nur ausnahmsweise in Betracht, wenn die Fragen sich zu den Nachfolgevorschriften in gleicher Weise stellen oder wenn ihre Beantwortung für einen nicht überschaubaren Personenkreis in nicht absehbarer Zukunft von Bedeutung ist (BVerwG, Beschluss vom 6. Oktober 2016 - 2 B 65.14 [ECLI:DE:BVerwG:2016:061016B2B65.14.0] - Buchholz 240.1 BBesO Nr. 40 Rn. 8 m.w.N.). - BVerwG, 23.12.2015 - 3 B 63.14
Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung Rettungsassistent
Auszug aus BVerwG, 12.03.2018 - 3 BN 4.17
Derartiges ist auch nicht ersichtlich; dass das ausgelaufene Recht noch den Fall des Antragstellers betrifft, genügt hierfür nicht (BVerwG, Beschluss vom 23. Dezember 2015 - 3 B 63.14 -[ECLI:DE:BVerwG:2015:231215B3B63.14.0] juris Rn. 9). - VGH Baden-Württemberg, 12.08.2010 - 9 S 171/10
Berechnung der Beitragssätze einer Tierseuchenkasse - Aufwendungen für präventive …
Auszug aus BVerwG, 12.03.2018 - 3 BN 4.17
Auch die vom Verwaltungsgerichtshof verneinte Frage, ob Art. 5 Abs. 2 Satz 1 Nr. 6 des Bayerischen Gesetzes über den Vollzug des Tierseuchenrechts in der Fassung vom 2. April 2009 lediglich eine Aufgabenbeschreibung enthält oder ihr auch eine materielle Beitragserhebungsbefugnis entnommen werden kann, macht daher eine Auslegung von nicht revisiblem Landesrecht erforderlich, die allein dem Verwaltungsgerichtshof vorbehalten ist (vgl. zu eigenständig durch Landesrecht begründete Aufgaben der Tierseuchenkasse auch VGH Mannheim, Urteil vom 12. August 2010 - 9 S 171/10 - juris Rn. 18). - BVerwG, 13.02.2017 - 3 B 16.16
Festsetzung von Gebühren für den Zeitaufwand von Fachbehörden in einem …
Auszug aus BVerwG, 12.03.2018 - 3 BN 4.17
Diese Formulierungen vermögen nichts an dem Umstand zu ändern, dass die Ausgestaltung des Beitragserhebungsrechts der Tierseuchenkasse des Landes die Anwendung nicht revisiblen Rechts betrifft (vgl. BVerwG, Beschluss vom 13. Februar 2017 - 3 B 16.16 [ECLI:DE:BVerwG:2017:130217B3B16.16.0] - juris Rn. 7 zur Gebührenerhebung).
- VGH Bayern, 26.02.2024 - 23 N 20.1124
Normenkontrollantrag gegen die Satzung über die Beiträge der Bayerischen …
Rn. 32 bb) Im Gegensatz zum bisherigen Recht, das zwar ebenfalls eine Aufgabenzuweisung, aber keine materielle Beitragserhebungsbefugnis der Tierseuchenkasse vorsah (…vgl. BayVGH, U.v. 2.5.2017 - 20 N 15.1693 - VGHE n.F. 70, 97 juris Rn. 19 ff.), enthält Art. 5 Abs. 4 BayAGTierGesG nunmehr eine ausdrückliche Rechtsgrundlage für die Erhebung von Tierseuchenbeiträgen (vgl. BVerwG, B.v. 12.3.2018 - 3 BN 4.17 - juris Rn. 6), die dem Bestimmtheitsgebot sowie dem Vorbehalt des Gesetzes genügt.Unabhängig hiervon bleibt es den Ländern aber unbenommen, über die Regelung der Zuständigkeiten des § 20 TierGesG hinaus auch z.B. beihilferechtliche Regelungen für Vorbeuge- und Bekämpfungsmaßnahmen durch Landesrecht zu treffen (vgl. BT-Drs. 17/12032 S. 41) sowie die Beitragserhebung hierfür auf eine Tierseuchenkasse zu übertragen (…vgl. BVerwG, B.v. 14.7.2011 - 3 BN 1.10 - RdL 2012, 23 juris Rn. 6 ff.; B.v. 12.3.2018 - 3 BN 4.17 - juris Rn. 10).
Demgemäß entscheidet auch das Landesrecht, welche Aufgaben einer Tierseuchenkasse übertragen werden und im Rahmen seiner Kompetenzen auch, wie diese finanziert werden (…vgl. BVerwG, B.v. 14.7.2011 - 3 BN 1.10 - RdL 2012, 23 juris Rn. 6; B.v. 12.3.2018 - 3 BN 4.17 - juris Rn. 10).
- VGH Bayern, 26.02.2024 - 23 N 19.1029
Normenkontrollantrag gegen die Satzung über die Beiträge der Bayerischen …
Rn. 32 bb) Im Gegensatz zum bisherigen Recht, das zwar ebenfalls eine Aufgabenzuweisung, aber keine materielle Beitragserhebungsbefugnis der Tierseuchenkasse vorsah (…vgl. BayVGH, U.v. 2.5.2017 - 20 N 15.1693 - VGHE n.F. 70, 97 juris Rn. 19 ff.), enthält Art. 5 Abs. 4 BayAGTierGesG nunmehr eine ausdrückliche Rechtsgrundlage für die Erhebung von Tierseuchenbeiträgen (vgl. BVerwG, B.v. 12.3.2018 - 3 BN 4.17 - juris Rn. 6), die dem Bestimmtheitsgebot sowie dem Vorbehalt des Gesetzes genügt.Unabhängig hiervon bleibt es den Ländern aber unbenommen, über die Regelung der Zuständigkeiten des § 20 TierGesG hinaus auch z.B. beihilferechtliche Regelungen für Vorbeuge- und Bekämpfungsmaßnahmen durch Landesrecht zu treffen (vgl. BT-Drs. 17/12032 S. 41) sowie die Beitragserhebung hierfür auf eine Tierseuchenkasse zu übertragen (…vgl. BVerwG, B.v. 14.7.2011 - 3 BN 1.10 - RdL 2012, 23 juris Rn. 6 ff.; B.v. 12.3.2018 - 3 BN 4.17 - juris Rn. 10).
Demgemäß entscheidet auch das Landesrecht, welche Aufgaben einer Tierseuchenkasse übertragen werden und im Rahmen seiner Kompetenzen auch, wie diese finanziert werden (…vgl. BVerwG, B.v. 14.7.2011 - 3 BN 1.10 - RdL 2012, 23 juris Rn. 6; B.v. 12.3.2018 - 3 BN 4.17 - juris Rn. 10).
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